Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 13.02.2009

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 19.05.2009 - L 17 U 183/07   

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https://dejure.org/2009,28518
LSG Bayern, 19.05.2009 - L 17 U 183/07 (https://dejure.org/2009,28518)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.05.2009 - L 17 U 183/07 (https://dejure.org/2009,28518)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - L 17 U 183/07 (https://dejure.org/2009,28518)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - MdE-Bemessung - 20 vH - Arthrose im Sprunggelenk - erhöhende Berücksichtigung der Schmerzsituation und Schwellneigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 20 vH auf unbestimmte Zeit; Prüfung der ordnungsgemäßen Bemessung der MdE

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Verletztenrente - Bestimmung der MdE - Arthrose des Sprunggelenks - Funktionseinschränkung - über das übliche Maß hinausgehende Schmerzsituation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2009 - L 17 U 183/07
    Hierbei kommt es stets auf die gesamten Umstände des Einzelfalles an (BSGE SozR 3-2200 § 581 Nr. 8 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.02.2009 - I-17 U 183/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23581
OLG Düsseldorf, 13.02.2009 - I-17 U 183/07 (https://dejure.org/2009,23581)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.02.2009 - I-17 U 183/07 (https://dejure.org/2009,23581)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Februar 2009 - I-17 U 183/07 (https://dejure.org/2009,23581)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung einer in der Türkei ansässigen Aktiengesellschaft wegen der Veräußerung eigener Aktien in der Bundesrepublik Deutschland

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Frankfurt, 20.08.2008 - 17 U 86/08

    Beteiligung an einer türkischen Aktiengesellschaft: Schadensersatz wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2009 - 17 U 183/07
    Für eine Schadensersatzpflicht des Vertreibers reicht es aus, dass es im Fall einer Unzulässigkeit des Anteilsvertriebs gem. § 2 AuslInvestmG a.F., die ebenso wie ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht gem. § 7 AuslInvestmG a.F. die zuständige Behörde zu einem Einschreiten im Wege der Vertriebsuntersagung gem. § 8 Abs. 2, 3 AuslInvestmG a.F. verpflichtet hätte, nicht zu den Anteilszeichnungen gekommen wäre (BGH NJW 2004, 3706; OLG Karlsruhe WM 2006, 967; OLG Celle, OLGR Celle 2007, 401; OLG Koblenz WM 2007, 742; OLG Frankfurt WM 2008, 2208).

    Darlegungs- und beweispflichtig dafür ist der Kläger, der aus dem behaupteten Verstoß gegen §§ 2, 8 AuslinvestmG a.F. einen Schadensersatzanspruch herleitet (OLG Bamberg, Urteil vom 07.08.2008 - 1 U 208/07 -); es ist nicht Sache der Beklagten darzulegen, dass sie ihre Beteiligungen nicht zum Zweck der Risikomischung hält, sondern tatsächlich Einfluss auf das Management nimmt (davon gehen das OLG Frankfurt, WM 2008, 2208, Tz. 25, 27, und das OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.11.2008 - 1 U 95/08 -, aus).

    Der Senat lässt gem. § 543 Abs. 1 Nr. 2 ZPO die Revision zu, weil er bei der entscheidungserheblichen Auslegung eines Tatbestandsmerkmals des § 1 Abs. 1 AuslInvestmG a.F. von der Rechtsauffassung der Oberlandesgerichte Frankfurt und Karlsruhe abweicht, eine Anlage nach dem Grundsatz der Risikomischung liege bereits vor, wenn Beteiligungen an mehreren Unternehmen vorhanden sind und die in Anspruch genommene Gesellschaft nicht darlegt, durch Stellung von Personen für Leitungs- und Aufsichtsfunktionen sowie eine sonstige aktive oder beratende Tätigkeit auf der Managementebene der Zielgesellschaften einen tatsächlichen Einfluss auf das Management auszuüben (OLG Frankfurt, WM 2008, 2208, Tz. 25, 27; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.11.2008 - 1 U 95/08 -, Abschnitt II.2 der Gründe).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2009 - 1 U 95/08

    Höhe des Haushaltsführungsschadens bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2009 - 17 U 183/07
    Darlegungs- und beweispflichtig dafür ist der Kläger, der aus dem behaupteten Verstoß gegen §§ 2, 8 AuslinvestmG a.F. einen Schadensersatzanspruch herleitet (OLG Bamberg, Urteil vom 07.08.2008 - 1 U 208/07 -); es ist nicht Sache der Beklagten darzulegen, dass sie ihre Beteiligungen nicht zum Zweck der Risikomischung hält, sondern tatsächlich Einfluss auf das Management nimmt (davon gehen das OLG Frankfurt, WM 2008, 2208, Tz. 25, 27, und das OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.11.2008 - 1 U 95/08 -, aus).

    Der Senat lässt gem. § 543 Abs. 1 Nr. 2 ZPO die Revision zu, weil er bei der entscheidungserheblichen Auslegung eines Tatbestandsmerkmals des § 1 Abs. 1 AuslInvestmG a.F. von der Rechtsauffassung der Oberlandesgerichte Frankfurt und Karlsruhe abweicht, eine Anlage nach dem Grundsatz der Risikomischung liege bereits vor, wenn Beteiligungen an mehreren Unternehmen vorhanden sind und die in Anspruch genommene Gesellschaft nicht darlegt, durch Stellung von Personen für Leitungs- und Aufsichtsfunktionen sowie eine sonstige aktive oder beratende Tätigkeit auf der Managementebene der Zielgesellschaften einen tatsächlichen Einfluss auf das Management auszuüben (OLG Frankfurt, WM 2008, 2208, Tz. 25, 27; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.11.2008 - 1 U 95/08 -, Abschnitt II.2 der Gründe).

  • BVerwG, 16.10.1979 - 1 C 14.75

    Voraussetzungen zur Anwendbarkeit des Gesetzes über den Vertrieb ausländischer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2009 - 17 U 183/07
    Eine Anlage nach dem Grundsatz der Risikomischung wurde angenommen, wenn sie in eine Vielzahl der genannten Vermögensgegenstände erfolgte und dies nach der objektiven Gestaltung gerade zum Zweck der Kapitalwertsicherung - sei es durch Minderung von Verlustgefahren, sei es durch Wertsteigerung - geschah (BVerwG NJW 1980, 2482; Baur in Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 2. Aufl., § 19, Rn. 18).

    Die Tatsache allein, dass die verschiedenen Vermögensgegenstände unterschiedliche Risiken trugen, reichte nicht aus; vielmehr musste der Geschäftszweck des Unternehmens gerade auf die Anlage von Geldvermögen und nicht auf andere Zwecke gerichtet sein (BVerwG NJW 1980, 2482; zust. Baur, Investmentgesetze, 2. Aufl., § 1, Rn. 40 ff.), wobei es teilweise für ausreichend gehalten wurde, dass die Geldanlage zwar nicht der alleinige, aber der im Vordergrund stehende Unternehmenszweck war (so offenbar Baur, Investmentgesetze, 2. Aufl., § 1, Rn. 47).

  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 70/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2009 - 17 U 183/07
    Ob der Kläger durch den - erkennbar an die Formulierungen des Urteils des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 28.02.1989 (WM 1989, 1047) angelehnten - Vortrag, Y. sei explizit als Mitarbeiter der Beklagten aufgetreten, die ihm einen regionalen Tätigkeitsbereich eingeräumt habe, wobei Kunden aus dieser Region an ihn verwiesen worden seien und er sich bei der "Kontaktpflege" an bestimmte Richtlinien habe halten müssen, in ausreichender Weise dargelegt hat, dass ihm von der Beklagten eine weisungsgebundene Tätigkeit übertragen war, sie also seine Tätigkeit jederzeit beschränken, untersagen oder nach Zeit und Umfang bestimmen konnte (Palandt-Sprau, BGB, 68. Aufl., § 831, Rn. 5; MünchKommBGB-Wagner, 4. Aufl., § 831, Rn. 10 m.w.N.) und er, auch wenn er selbstständig tätig gewesen sein sollte, allgemein oder jedenfalls im konkreten Fall in ihrem Einflussbereich stand und sich in einer gewissen Abhängigkeit zu ihr befand, kann offen bleiben.

    Aus dem Klagevortrag ergibt sich nicht, dass es sich bei der Beklagten um ein von vornherein auf Täuschung angelegtes "Schwindelunternehmen" (BGH WM 1989, 1047) gehandelt hätte.

  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02

    Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2009 - 17 U 183/07
    Für eine Schadensersatzpflicht des Vertreibers reicht es aus, dass es im Fall einer Unzulässigkeit des Anteilsvertriebs gem. § 2 AuslInvestmG a.F., die ebenso wie ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht gem. § 7 AuslInvestmG a.F. die zuständige Behörde zu einem Einschreiten im Wege der Vertriebsuntersagung gem. § 8 Abs. 2, 3 AuslInvestmG a.F. verpflichtet hätte, nicht zu den Anteilszeichnungen gekommen wäre (BGH NJW 2004, 3706; OLG Karlsruhe WM 2006, 967; OLG Celle, OLGR Celle 2007, 401; OLG Koblenz WM 2007, 742; OLG Frankfurt WM 2008, 2208).
  • OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 1 U 190/05

    Deliktische Haftung: Schutzgesetzcharakter der Zulässigkeitsvoraussetzungen für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2009 - 17 U 183/07
    Für eine Schadensersatzpflicht des Vertreibers reicht es aus, dass es im Fall einer Unzulässigkeit des Anteilsvertriebs gem. § 2 AuslInvestmG a.F., die ebenso wie ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht gem. § 7 AuslInvestmG a.F. die zuständige Behörde zu einem Einschreiten im Wege der Vertriebsuntersagung gem. § 8 Abs. 2, 3 AuslInvestmG a.F. verpflichtet hätte, nicht zu den Anteilszeichnungen gekommen wäre (BGH NJW 2004, 3706; OLG Karlsruhe WM 2006, 967; OLG Celle, OLGR Celle 2007, 401; OLG Koblenz WM 2007, 742; OLG Frankfurt WM 2008, 2208).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 3 U 211/01

    Prospekthaftung: Bösliches Verschweigen; Nichterwähnung von Kapitalerhöhungen des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2009 - 17 U 183/07
    Soweit in der Rechtsprechung angenommen worden ist, ein Anleger müsse ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es bei nicht börsennotierten Aktien keine ordnungsgemäße Kursbildung aus Angebot und Nachfrage gebe und dass die jederzeitige Handelbarkeit solcher Aktien nicht gewährleistet sei (Hanseatisches OLG, OLGR Hamburg 2005, 109; OLG Frankfurt, NZG 2004, 483; OLG München, Urteil vom 24.10.2007 - 20 U 1954/07 -, juris), bezog sich das auf Fälle, in denen ein Beratungsvertrag zustande gekommen, ein unvollständige Angaben enthaltender Prospekt in Umlauf gebracht und/oder ein Börsengang in Aussicht gestellt worden war.
  • OLG Celle, 28.03.2007 - 9 U 98/06

    Anspruch auf Rückgewähr empfangener Leistungen auf Grund des Widerrufs eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2009 - 17 U 183/07
    Für eine Schadensersatzpflicht des Vertreibers reicht es aus, dass es im Fall einer Unzulässigkeit des Anteilsvertriebs gem. § 2 AuslInvestmG a.F., die ebenso wie ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht gem. § 7 AuslInvestmG a.F. die zuständige Behörde zu einem Einschreiten im Wege der Vertriebsuntersagung gem. § 8 Abs. 2, 3 AuslInvestmG a.F. verpflichtet hätte, nicht zu den Anteilszeichnungen gekommen wäre (BGH NJW 2004, 3706; OLG Karlsruhe WM 2006, 967; OLG Celle, OLGR Celle 2007, 401; OLG Koblenz WM 2007, 742; OLG Frankfurt WM 2008, 2208).
  • OLG Celle, 14.08.2002 - 9 U 67/02

    Erstattung von Einlagen aus stillen Beteiligungen an einer "Limited" (Ltd.);

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2009 - 17 U 183/07
    Vielmehr war eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angezeigt, die alle denkbaren Gestaltungsformen erfasste, die materiell dem Investment zuzuordnen waren (Baur, Investmentgesetze, 2. Aufl., § 1, Rn. 26 ff.; Baur in Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 2. Aufl., § 19, Rn. 14; Pfeiffer IPRax 2003, 233, 235), so dass durchaus auch Aktien eines Unternehmens, das keine Sondervermögen bildete, Investmentanteile i.S.d. § 1 Abs. 1 AuslInvestmG a.F. sein konnten.
  • OLG Koblenz, 15.02.2007 - 5 U 1248/06

    Anforderungen an die Anzeige einer Tätigkeit nach AuslInvestmG gegenüber der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2009 - 17 U 183/07
    Für eine Schadensersatzpflicht des Vertreibers reicht es aus, dass es im Fall einer Unzulässigkeit des Anteilsvertriebs gem. § 2 AuslInvestmG a.F., die ebenso wie ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht gem. § 7 AuslInvestmG a.F. die zuständige Behörde zu einem Einschreiten im Wege der Vertriebsuntersagung gem. § 8 Abs. 2, 3 AuslInvestmG a.F. verpflichtet hätte, nicht zu den Anteilszeichnungen gekommen wäre (BGH NJW 2004, 3706; OLG Karlsruhe WM 2006, 967; OLG Celle, OLGR Celle 2007, 401; OLG Koblenz WM 2007, 742; OLG Frankfurt WM 2008, 2208).
  • OLG Hamburg, 16.01.2004 - 14 U 135/03

    Pflichten eines Anlageberaters bei Erwerb von nicht börslich gehandelten Aktien

  • OLG Stuttgart, 28.04.2008 - 5 U 6/08

    Aktiengesellschaft: Schadensersatzanspruch des Aktionärs bei Werbung für den

  • BGH, 01.07.2008 - XI ZR 411/06

    Haftung der Bank wegen arglistiger Täuschung durch den Vermittler

  • OLG Köln, 14.11.2008 - 16 U 23/08

    Kosten der Anschlussberufung

  • OLG München, 24.10.2007 - 20 U 1954/07
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