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OLG Hamm, 12.08.2019 - I-18 U 119/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Form und Inhalt der Widerrufsbelehrung bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Maklervertrag
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Form und Inhalt der Widerrufsbelehrung bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Maklervertrag
- rechtsportal.de
BGB § 652 Abs. 1 S. 1; BGB § 355 Abs. 2
Anspruch auf Zahlung einer Provision aus einem Maklervertrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 15.10.2018 - 10 O 70/18
- OLG Hamm, 12.08.2019 - I-18 U 119/18
- BGH, 26.11.2020 - I ZR 169/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.12.2018 - I ZR 51/17
Voraussetzungen für die Annahme eines auf die vollständige Vertragserfüllung …
- BGH, 16.03.2006 - III ZR 152/05
Zu Verträgen über R-Gespräche
Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2019 - 18 U 119/18
(a) Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 16.3.2006 (Az. III ZR 152/05, NJW 2006, S. 1971) in Bezug auf die die Vorschrift des § 312 d Abs. 3 BGB in der seinerzeit geltenden Altfassung folgenden Inhalts. - BGH, 07.07.2016 - I ZR 30/15
Widerrufsrecht von Verbrauchern bei im Fernabsatz geschlossenen …
Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2019 - 18 U 119/18
Wie der Bundesgerichtshof (Urteil vom 7.7.2016, Az. I ZR 30/15) festgestellt hat, scheiden bereicherungsrechtliche Ansprüche (§ 812 BGB) aus, wenn der Maklervertrag - wie hier - durch den Widerruf lediglich in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt worden ist, das als solches nach wie vor einen Rechtsgrund für etwa erbrachte Leistungen darstellt. - OLG Hamm, 21.06.2012 - 18 U 17/12
Anforderungen an das Zustandekommen eines Maklervertrages; Rechtsfolgen der …
Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2019 - 18 U 119/18
Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, rechtfertigt jedoch allein die Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen seitens des Maklers im Regelfall - ohne Hinzutreten besonderer Umstände - keine Verwirkung (NJW-RR 2005, 1423; OLG Hamm, NJW-RR 2013, S. 170, 172). - BGH, 19.05.2005 - III ZR 322/04
Formularmäßiger Ausschluss von Beratungspflichten eines Versicherungsmaklers
Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2019 - 18 U 119/18
Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, rechtfertigt jedoch allein die Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen seitens des Maklers im Regelfall - ohne Hinzutreten besonderer Umstände - keine Verwirkung (NJW-RR 2005, 1423;… OLG Hamm, NJW-RR 2013, S. 170, 172).
- BGH, 26.11.2020 - I ZR 169/19
Grundstücksmaklervertrag: Beginn der Widerrufsfrist bei außerhalb von …
Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamm, Urteil vom 12. August 2019 - 18 U 119/18, juris). - LG Cottbus, 13.05.2020 - 1 O 263/18
Widerrufsbelehrung bei Maklervertrag
Auf den Streit, ob das Erlöschen des Widerrufsrechts auch eine - hier fehlende - inhaltlich und formell vollständige Widerrufsbelehrung voraussetzt (bejahend: OLG Hamm, Urteil vom 12.08.2019 - 18 U 119/18, zitiert nach juris;… Palandt/Grüneberg, § 356 Rn. 9;… verneinend: MüKoBGB/Fritsche, 8. Auflage 2019, § 356 Rn. 42), kommt es vorliegend nicht an.