Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 07.05.2003

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - I-18 U 192/02   

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https://dejure.org/2003,5661
OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - I-18 U 192/02 (https://dejure.org/2003,5661)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.02.2003 - I-18 U 192/02 (https://dejure.org/2003,5661)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - I-18 U 192/02 (https://dejure.org/2003,5661)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • heise.de (Pressebericht, 04.04.2003)

    Gericht sieht Verbindungslogs nicht als Beweis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2003, 474
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 28.08.1996 - 20 U 67/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - 18 U 192/02
    Fehlen konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Zählung der Gebühreneinheiten, dann ist der Beweis des ersten Anscheins für die Richtigkeit der aufgezeichneten Ergebnisse erbracht (vgl. OLG Oldenburg, NJW 1993, 100, 1401; OLG Celle, OLGR 1997, 35, 36; LG Hannover, MDR 1990, 728, 729; Eidenmüller, Post- und Fernmeldewesen, 44. Erg. Liefg. Juli 1988, 5 zu § 9 FAG; Riehmer/Hessler, CR 2000, 170, 173).

    In der Rechtsprechung wird lediglich ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der auf technischen Aufzeichnungen beruhenden Telefonrechnungen der Telekom für das normale Telefonnetz bejaht, sofern nicht im Einzelfall ein atypischer Geschehensablauf vorliegt (vgl. OLG Celle, OLGR Celle 1997, 35; LG Wuppertal, NJW-RR 1997, 701; LG Weiden, NJW-RR 1995, 1278; LG Essen, NJW 1994, 2365; LG Aachen, NJW 1995, 2364).

    Dazu gibt es noch keine gesicherte Rechtsprechung (vgl. OLG Celle, OLGR Celle 1997, 35).

  • LG Hannover, 26.07.1989 - 11 S 24/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - 18 U 192/02
    Fehlen konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Zählung der Gebühreneinheiten, dann ist der Beweis des ersten Anscheins für die Richtigkeit der aufgezeichneten Ergebnisse erbracht (vgl. OLG Oldenburg, NJW 1993, 100, 1401; OLG Celle, OLGR 1997, 35, 36; LG Hannover, MDR 1990, 728, 729; Eidenmüller, Post- und Fernmeldewesen, 44. Erg. Liefg. Juli 1988, 5 zu § 9 FAG; Riehmer/Hessler, CR 2000, 170, 173).
  • LG Wuppertal, 07.02.1997 - 10 S 147/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - 18 U 192/02
    In der Rechtsprechung wird lediglich ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der auf technischen Aufzeichnungen beruhenden Telefonrechnungen der Telekom für das normale Telefonnetz bejaht, sofern nicht im Einzelfall ein atypischer Geschehensablauf vorliegt (vgl. OLG Celle, OLGR Celle 1997, 35; LG Wuppertal, NJW-RR 1997, 701; LG Weiden, NJW-RR 1995, 1278; LG Essen, NJW 1994, 2365; LG Aachen, NJW 1995, 2364).
  • LG Aachen, 14.12.1994 - 11 O 284/94

    Telekom; Beweislast bei überhöhter Telefonrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - 18 U 192/02
    In der Rechtsprechung wird lediglich ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der auf technischen Aufzeichnungen beruhenden Telefonrechnungen der Telekom für das normale Telefonnetz bejaht, sofern nicht im Einzelfall ein atypischer Geschehensablauf vorliegt (vgl. OLG Celle, OLGR Celle 1997, 35; LG Wuppertal, NJW-RR 1997, 701; LG Weiden, NJW-RR 1995, 1278; LG Essen, NJW 1994, 2365; LG Aachen, NJW 1995, 2364).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 02.05.1995 - 2 S 1288/94

    Fehlerhaftigkeit einer Telefonrechnung bei ungewöhnlich hohen Telefonkosten;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - 18 U 192/02
    In der Rechtsprechung wird lediglich ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der auf technischen Aufzeichnungen beruhenden Telefonrechnungen der Telekom für das normale Telefonnetz bejaht, sofern nicht im Einzelfall ein atypischer Geschehensablauf vorliegt (vgl. OLG Celle, OLGR Celle 1997, 35; LG Wuppertal, NJW-RR 1997, 701; LG Weiden, NJW-RR 1995, 1278; LG Essen, NJW 1994, 2365; LG Aachen, NJW 1995, 2364).
  • LG Essen, 16.02.1993 - 12 O 351/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - 18 U 192/02
    In der Rechtsprechung wird lediglich ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der auf technischen Aufzeichnungen beruhenden Telefonrechnungen der Telekom für das normale Telefonnetz bejaht, sofern nicht im Einzelfall ein atypischer Geschehensablauf vorliegt (vgl. OLG Celle, OLGR Celle 1997, 35; LG Wuppertal, NJW-RR 1997, 701; LG Weiden, NJW-RR 1995, 1278; LG Essen, NJW 1994, 2365; LG Aachen, NJW 1995, 2364).
  • LG Berlin, 16.02.1996 - 5 O 68/95

    Nachweispflicht des Service-Providers über geführte Telefonate; kein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - 18 U 192/02
    Für einen Dienstanbieter im Rahmen der Mobilfunknetze gibt es nach der Rechtsprechung keinen Anscheinsbeweis dafür, daß dessen automatische Gebühreneinrichtung richtig arbeitet und damit die Gebührenforderungen zutreffend sind (vgl. LG Ulm, MDR 1999, 472; LG Berlin, NJW-RR 1996, 895).
  • LG Ulm, 27.01.1999 - 1 S 244/98

    Mobiltelefonrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - 18 U 192/02
    Für einen Dienstanbieter im Rahmen der Mobilfunknetze gibt es nach der Rechtsprechung keinen Anscheinsbeweis dafür, daß dessen automatische Gebühreneinrichtung richtig arbeitet und damit die Gebührenforderungen zutreffend sind (vgl. LG Ulm, MDR 1999, 472; LG Berlin, NJW-RR 1996, 895).
  • BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09

    Internet-System-Vertrag

    Findet der Vertragszweck seinen Schwerpunkt in der Gewährleistung der Abrufbarkeit der Website des Kunden im Internet, so liegt es allerdings nahe, insgesamt einen Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff BGB anzunehmen (so OLG Düsseldorf, MMR 2003, 474 f; Redeker aaO Rn. 980).
  • LG Arnsberg, 12.04.2011 - 3 S 155/10

    Die Annahme eines Anscheinsbeweises für Gesprächsverbindungen im Mobilfunkbereich

    Kritischer wird die Annahme eines Anscheinsbeweises bereits für Gesprächsverbindungen im Mobilfunkbereich gesehen (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2003, 474).
  • LG Karlsruhe, 12.01.2007 - 13 O 180/04

    Schadensersatz wegen Nichterreichbarkeit eines Internetauftritts infolge einer

    Es kann dahin gestellt bleiben, ob zutreffende Anspruchsgrundlage bei Nichtabrufbarkeit gehosteter Inhalte im vorliegenden Fall die mietvertragliche Mängelhaftung nach § 536 a BGB ist (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2004 - 56 C 6812/03 - und AG Charlottenburg, MMR 02, 258 mit Anmerkung von Münster; Wulf, CR 04, 43; anders OLG Düsseldorf, MMR 03, 474 für exklusive Zuweisung eines bestimmten Servers) oder ob die Beklagte sich durch unterlassene Information der Klägerin nach § 280 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig gemacht hat.
  • OLG Köln, 14.01.2011 - 19 U 106/07

    Wirksamkeit der Kündigung eines Mietvertrages über einen Webserver

    Hierzu muss sie zunächst nachweisen, dass das von ihr eingesetzte Abrechnungssystem geeignet ist und grundsätzlich fehlerfrei funktioniert (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.2003 - 18 U 192/02, zitiert nach Juris; Urteil des Senats vom 22.11.2008 - 19 U 72/08 - und Beschluss des Senats vom 08.04.2010 - 19 U 27/10-).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 11.04.2006 - 8 C 457/05

    Telekommunikation: Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises bei

    Es braucht daher im vorliegenden Fall nicht geklärt zu werden, ob die Meßtechnik für volumenabhängige Tarife bereits hinreichend sicher arbeitet, daß ein Anscheinsbeweis auf diese Technik überhaupt gestützt werden kann, oder ob dies aufgrund unausgereifter Technik nicht der Fall ist, wie vom OLG Düsseldorf, 18 U 192/02, entschieden, denn unstreitig hat die Klägerin eine Prüfung des Anschlusses der Beklagten unterlassen, so daß ein Anscheinsbeweis schon deshalb nicht greifen kann.
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 07.05.2003 - L 18 U 192/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,21845
LSG Bayern, 07.05.2003 - L 18 U 192/02 (https://dejure.org/2003,21845)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.05.2003 - L 18 U 192/02 (https://dejure.org/2003,21845)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - L 18 U 192/02 (https://dejure.org/2003,21845)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Entschädigung wegen des Vorliegens einer Berufskrankheit; Voraussetzungen einer Berufskrankheit nach Nr. 2108 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV); Tätigkeit als Approbationsingenieur und Verkaufsingenieur im Innendienst; Ständiges Heben von ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R

    Berufskrankheit - BKV Anl 1 Nr 2108 - Bestimmtheitsgrundsatz -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.05.2003 - L 18 U 192/02
    Die Ermittlung der arbeitstechnischen Voraussetzungen der BK Nr. 2108 nach der Gesamtbelastungsdosis des MDD begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.05.2000 in Breithaupt 2000, 1025 ff, bestätigt durch BSG Urteil vom 18.03.2003 Az: B 2 U 13/02 R).
  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.05.2003 - L 18 U 192/02
    Das zur BK Nr. 2108 vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung herausgegebene Merkblatt für die ärztliche Untersuchung (abgedruckt bei Mehrtens/Perlebach, aaO M 2108 Seite 1 ff), das zwar keine verbindliche, im Range der Verordnung stehende Erläuterung darstellt, aber Hinweise für die Beurteilung von möglichen Zusammenhängen aus arbeitsmedizinischer Sicht gibt und eine arbeitstechnische und medizinische Konkretisierung der BK beinhaltet (vgl BSG Urteil vom 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R -), ist als wertvolles Hilfsmittel für das Erkennen einer BK anzusehen.
  • LSG Saarland, 21.11.2001 - L 2 U 37/01

    Arbeiten in geringer gebeugter Haltung auch bei zum Teil seitlich verdrehter

    Auszug aus LSG Bayern, 07.05.2003 - L 18 U 192/02
    Die vom MDD für eine kritische Belastung der LWS angenommenen Dosiswerte orientieren sich an den Belastungswerten des Merkblatts für die ärztliche Untersuchung zur BK Nr. 2108 und beziehen die Ergebnisse epidemiologischer Studien ein (LSG für das Saarland Urteil vom 21.11.2001 Az: L 2 U 37/01 in HVBG Rundschreiben VB 23/2003 und juris KSRE 031240322).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.05.2003 - L 18 U 192/02
    Während die arbeitstechnischen Voraussetzungen und der Gesundheitsschaden voll bewiesen sein müssen, reicht zur Bejahung des Kausalzusammenhangs zwischen der schädigenden Einwirkung und dem Gesundheitsschaden die hinreichende Wahrscheinlichkeit aus (vgl BSG SozR 2200 § 548 Nr. 38; Mehrtens/Perlebach aaO RdNr 26).
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