Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 14.06.2006

Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.03.2007 - 18 U 22/06   

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https://dejure.org/2007,18402
OLG Köln, 01.03.2007 - 18 U 22/06 (https://dejure.org/2007,18402)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.03.2007 - 18 U 22/06 (https://dejure.org/2007,18402)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. März 2007 - 18 U 22/06 (https://dejure.org/2007,18402)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorwurf gesellschaftswidrigen Verhaltens ; Ausschluss eines Gesellschafters gegen Zahlung einer Abfindung ; Verstoß gegen Treuepflichten einer Gesellschaft ; Strohmanntätigkeit eines Gesellschafters ; Nachweis einer Prozessvollmacht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.02.1955 - II ZR 316/53

    Parteiauswechslung

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2007 - 18 U 22/06
    Die Ausschlussklage ist namens der Gesellschaft durch den Geschäftsführer zu erheben (vgl. BGHZ 16, 317/322; Baumbach/Hueck/Fastrich, a.a.O., Anh. § 34 Rdn. 8 ; Scholz/Winter, GmbHG, 9. Auflage, § 15 Rdn. 139 - jeweils m. w. Nachw.).

    Die Ausschließung erfordert eine umfassende Prüfung und Abwägung aller Umstände, die zu berücksichtigen haben, dass - was letztlich Ausfluss der Treuepflicht der Gesellschafter ist - die Ausschließung nur das letzte und äußerste Mittel darstellt, wenn keine weniger einschneidende Möglichkeit zur Beseitigung des Missstandes besteht (BGHZ 16, 317/222; Baumbach/Hueck/Fastrich, a.a.O., Anh. § 34 Rdn. 6 m. w. Nachw.).

  • OLG Frankfurt, 07.09.1991 - 11 U 21/91
    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2007 - 18 U 22/06
    Es kann weiter unterstellt werden, dass sich diesem Vinkulierungsgebot eine Beschränkung dahin entnehmen lässt, dass davon auch die Wahrnehmung der Gesellschafterstellung als Treuhänder für einen anderen erfasst ist, dem damit ggf. gesellschaftsrechtliche Einflussmöglichkeiten eingeräumt werden könnten (vgl. OLG Frankfurt am Main, DB 1992, 2489).
  • OLG München, 08.01.1997 - 7 U 4025/96

    Einziehung eines Geschäftsanteils aus wichtigem Grund - GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2007 - 18 U 22/06
    In einer Situation der Treuhand kann dies allerdings in bezug auf den Treugeber der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung dann anders liegen, wenn und solange er die Möglichkeit hat, aus dem Hintergrund auf die gesellschaftlichen Verhältnisse einzuwirken und/oder an Stelle des Treuhänders wieder in die Gesellschaft einzutreten (BGH Z, 32, 17/33; OLG München, BB 1997, 491; Baumbach/Hueck/Fastrich, a.a.O., Anh. § 34 Rdn. 5 und 1 Rdn. 43 - jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 25.01.1960 - II ZR 22/59

    Versäumung der Frist für die Berichtigung des Tatbestandes

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2007 - 18 U 22/06
    In der Person des Treugebers gegebene Umstände können vielmehr nur dann von Bedeutung sein, wenn und solange der Treugeber die Möglichkeit hat und nutzt, aus dem Hintergrund auf die Gesellschaftsverhältnisse Einfluss zu nehmen und/oder er an Stelle des Treuhänders jederzeit wieder in die Gesellschaft eintreten kann kann (vgl. BGHZ 32, 17).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZB 44/05

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung eines fristgebundenen

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2007 - 18 U 22/06
    Selbst bei bestimmenden Schriftsätzen, namentlich Rechtsmittelbegründungen, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung indessen Ausnahmen zugelassen (vgl. BGHZ 97, 283/285; BGH Z (GS) 144, 160; BGH, NJW 2005, 2086 f; BGH, NJW 2006, 1521 f; BFH, BB 1987, 2012 - jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 25.03.1986 - IX ZB 15/86

    Übermittlung der Berufungsbegründung durch Fernschreiben

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2007 - 18 U 22/06
    Selbst bei bestimmenden Schriftsätzen, namentlich Rechtsmittelbegründungen, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung indessen Ausnahmen zugelassen (vgl. BGHZ 97, 283/285; BGH Z (GS) 144, 160; BGH, NJW 2005, 2086 f; BGH, NJW 2006, 1521 f; BFH, BB 1987, 2012 - jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2007 - 18 U 22/06
    Selbst bei bestimmenden Schriftsätzen, namentlich Rechtsmittelbegründungen, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung indessen Ausnahmen zugelassen (vgl. BGHZ 97, 283/285; BGH Z (GS) 144, 160; BGH, NJW 2005, 2086 f; BGH, NJW 2006, 1521 f; BFH, BB 1987, 2012 - jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 224/02

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Geschäftsführer einer in

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2007 - 18 U 22/06
    Dabei kann es dahinstehen, ob - womit der Beklagte erstmals in der Berufung die sachliche Klageabweisung zu erreichen sucht - die Klage bereits wegen des Fehlens eines allerdings noch im Berufungsstadium nachholbaren (BGH, DStR 2004, 1755/1756) Beschlusses über die Erhebung der Ausschlussklage unbegründet ist, so dass es nicht der Feststellung bedarf, ob die Gesellschafter B am 17.12.2003 einen zumindest inzident die Erhebung der Ausschließungsklage umfassenden Beschluss über die Ausschließung des Beklagten aus der Gesellschaft gefasst haben.
  • BGH, 10.06.1991 - II ZR 234/89

    Ausschließung eines Gesellschafters aus wichtigem Grund

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2007 - 18 U 22/06
    Besteht ein solcher Zusammenhang nicht, ist das Nachschieben der erst nachträglich eingetretenen Umstände erst zulässig, wenn die Gesellschafter beschlossen haben, sich auch auf sie zu stützen (vgl. BGH, GmbHR 1991, 362; BGH, GmbHR 1972, 177; Scholz/Winter, a.a.O., § 15 Rdn. 136 a).
  • BFH, 23.06.1987 - IX R 77/83

    Prozeßvollmacht - Erteilung durch Telegramm

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2007 - 18 U 22/06
    Selbst bei bestimmenden Schriftsätzen, namentlich Rechtsmittelbegründungen, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung indessen Ausnahmen zugelassen (vgl. BGHZ 97, 283/285; BGH Z (GS) 144, 160; BGH, NJW 2005, 2086 f; BGH, NJW 2006, 1521 f; BFH, BB 1987, 2012 - jeweils m. w. Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.06.2006 - I-18 U 22/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12387
OLG Düsseldorf, 14.06.2006 - I-18 U 22/06 (https://dejure.org/2006,12387)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.06.2006 - I-18 U 22/06 (https://dejure.org/2006,12387)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - I-18 U 22/06 (https://dejure.org/2006,12387)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Paketverluste; Voraussetzungen für die Versendung eines Pakets als Wertpaket; Mitwirkender Schadensbeitrag des Versenders bei fehlendem Hinweis auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens; Feststellung des "Drohens" eines ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 265/03

    Voraussetzungen des Mitverschuldens wegen Absehens von einem Hinweis auf die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.2006 - 18 U 22/06
    Die Kausalität des Mitverschuldenseinwands nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB kann nur verneint werden, wenn der Transporteur trotz eines Hinweises auf den ungewöhnlich hohen Wert des Gutes keine besonderen Maßnahmen ergriffen hätte (BGH, Urteil vom 1.12.2005, Az. I ZR 265/03).

    Denn die Kausalität des Mitverschuldens wegen unterlassenen Hinweises auf einen drohenden ungewöhnlich hohen Schaden lässt sich nur dann verneinen, wenn der Schädiger zumindest gleich gute Erkenntnismöglichkeiten vom Wert der Sendung hat wie der Geschädigte (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2005, Az.: I ZR 265/03).

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 108/04

    Haftung eines Paketbeförderungsdienstes bei Verzicht auf die Durchführung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.2006 - 18 U 22/06
    Die vom Bundesgerichtshof zur Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 zu § 254 Abs. 1 und 2 BGB ergangenen Entscheidungen sind somit ohne inhaltliche Änderungen auf § 425 Abs. 2 HGB übertragbar (BGH Urteil vom 1. Dezember 2005, Az. I ZR 108/04).
  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 120/02

    Mitverschulden des Versenders bei unterlassener Wertangabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.2006 - 18 U 22/06
    Bei der Bemessung der Höhe des Mitverschuldens hat der Senat ferner berücksichtigt, dass nach der Rechsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls in Schadensfällen, in denen der Wert der Sendung sich in dem Rahmen bewegt, für den die Beklagte von der Möglichkeit einer vertraglichen Disposition Gebrauch gemacht hat, Haftungsrisiken von vornherein auszuschließen, das Mitverschulden des Versenders wegen Nichtversendung als Wertpaket nicht höher als 50 % betragen kann (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2004, Az.: I ZR 120/02).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 18 U 81/07

    Zum Schadensersatzanspruch eines Transportversicherers

    Für den Zeitraum Juni bis Juli 2004 sei dies ebenfalls der Fall gewesen, wie sich aus der im Wege des Urkundenbeweises verwerteten Aussage der Zeugin S. in dem Rechtsstreit 31 O 76/04 LG Düsseldorf/18 U 22/06 OLG Düsseldorf ergebe.

    Bezüglich des Zeitraums Juni bis Juli 2004 (Schadensfälle 5) und 6) hat die Zeugin S. in ihrer im Wege des Urkundenbeweises verwerteten Aussage in dem Rechtsstreit 31 O 76/04 LG Düsseldorf / I-18 U 22/06 OLG Düsseldorf nachvollziehbar bekundet, dass bei der Fa. F. GmbH der Warenversand so organisiert war, dass die Kundenrechnungen erst erstellt wurden, nachdem die Bestellung die Versandabteilung durchlaufen hat, so dass sichergestellt war, dass in die Kundenrechnung keine bestellten Artikel aufgenommen wurden, die tatsächlich nicht lieferbar waren.

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