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   OLG Düsseldorf, 04.07.2012 - I-18 U 37/10   

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https://dejure.org/2012,56364
OLG Düsseldorf, 04.07.2012 - I-18 U 37/10 (https://dejure.org/2012,56364)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.07.2012 - I-18 U 37/10 (https://dejure.org/2012,56364)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - I-18 U 37/10 (https://dejure.org/2012,56364)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Auftraggebers eines Frachtführers hinsichtlich des Zustandes eines zum Transport verwendeten fremden Containers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Pflichten des Auftraggebers eines Frachtführers hinsichtlich des Zustandes eines zum Transport verwendeten, ihm nicht gehörenden Containers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Krefeld, 22.01.2010 - 7 O 28/08

    Anspruch eines Transportunternehmers auf Schmerzensgeld für eine Verletzung durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.07.2012 - 18 U 37/10
    Krefeld (7 O 28/08) wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 37/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7285
OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 37/10 (https://dejure.org/2013,7285)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.03.2013 - 18 U 37/10 (https://dejure.org/2013,7285)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. März 2013 - 18 U 37/10 (https://dejure.org/2013,7285)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine Gemeinde im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen

  • Wolters Kluwer

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine Gemeinde im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de

    BauGB § 99 Abs. 3
    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine Gemeinde im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Celle, 09.07.2003 - 3 U 39/03

    Beginn der Sekundärverjährung mit Entstehung des Anspruchs nach § 326 BGB a.F.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 37/10
    Vielmehr werden die Regeln des Privatrechts durch Bestimmungen des öffentlichen Rechts überlagert und modifiziert (z.B. BGH, MDR 2010, 228; BGH, MDR 2003, 1384).

    In jedem Fall aber bestand eine Bindung an die Grundrechte, insbesondere den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und das daraus folgende Willkürverbot (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, WM 1994, 351).

    Vielmehr gehen diese - auch, wenn es sich nicht um einen mit hoheitlichen Befugnissen Beliehenen handelt - auf den privaten Rechtsträger über (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, NJW 2000, 1042).

  • OLG Frankfurt, 26.03.2007 - 100 U 5/96

    Enteignungsentschädigung: Bestimmung des Qualitätsstichtages bei städtebaulichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 37/10
    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied am 26.3.2007 rechtskräftig in verschiedenen Entschädigungsverfahren (Az.: 100 U 3/96 {Bl. 208 ff d.A.}; 100 U 4/96 {Bl. 275 ff d.A.}; 100 U 5/96 {Bl. 160 ff d.A.}; 100 U 6/96 {Bl. 316 ff d.A.}; 100 U 7/96), die dieselbe Entwicklungsmaßnahme betrafen.

    Den Entscheidungen lagen Gutachten des Gerichtssachverständigen Dr. D zu Grunde, der die Grundstückswerte im Zweijahresrhythmus nach Stichtagen für die Jahre 1971 bis 2007 unter einer der jeweiligen Bauerwartung entsprechenden prozentualen Gewichtung ermittelt hatte (siehe erstinsanstanzl. Urteil S. 5, Bl. 449 d.A. und z. B. Urteil in der Sache 100 U 5/96, Bl. 160 ff {Bl. 192} d.A.).

    e) Unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und Einschaltung des Gerichtssachverständigen Dr. D fixierte der Baulandsenat des Oberlandesgerichts den sogenannten Qualitätsstichtag, d.h. den Zeitpunkt, an dem das Grundstück von jeder qualitativen Fortentwicklung ausgeschlossen ist, für die im streitbefangenen Entwicklungsgebiet gelegenen Grundstücke auf den 31.7.1971 (z.B. Urteil vom 26.3.2007 in der Sache 100 U 5/96, S. 10, Bl. 154 d.A.).

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 10/11

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 37/10
    Dies ergibt sich etwa aus dem durch das Landgericht Wiesbaden in dem Verfahren zu Az.: 9 O 65/10 (Berufungsaz.: 18 U 10/11) eingeholten Gutachten des Sachverständigen E (Bl. 245 ff dieser Akte).

    Auch, wenn der Sachverständige Dr. D in einem der Parallelverfahren die Durchführung einer Interpolation als Herstellung einer "Scheingenauigkeit" (Bl. 567 ff d. A. zu 18 U 10/11; siehe aber auch das im vorliegenden Verfahren eingeholte Gutachten des Gerichtssachverständigen Dr. D vom 18.6.2012, S. 5, Bl. 787 d.A.) und innerhalb des jeweiligen Zweijahreszeitraums nicht von einer gleichmäßigen Preisentwicklung ausgegangen werden kann, ist die lineare Interpolation nach Auffassung des Senats die mit den geringsten Unwägbarkeiten verbundene Schätzungsmodalität, die auch im Hinblick auf die vor dem Senat anhängigen Parallelsachen einen einheitlichen Bewertungsmaßstab bietet.

  • BGH, 19.06.1980 - III ZR 182/78

    Wertminderung des Eigentums durch die Verbreiterung des Bahndammes - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 37/10
    Eine weiter gehende Schlussfolgerung ist - anders als der Kläger unter Hinweis auf BGH, NJW 1981, 219 (die Entscheidung betrifft die ergänzende Auslegung, dazu siehe sogleich) meint - auch nicht dadurch veranlasst, dass in Ziff.1 der Preisangleichungsklausel von "Entschädigungshöhe" die Rede ist (Klageschrift S.18, Bl. 18 d.A.).

    Bei der damit erforderlichen Ergänzung des Vertragsinhalts ist darauf abzustellen, was die Vertragsparteien im Rahmen einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie eine Vereinbarung zu dem von ihnen nicht geregelten Fall hätten treffen wollen ("hypothetischer Parteiwille", Backmann in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 157 BGB, Rd.30; siehe auch BGH, NJW 1981, 219).

  • OLG Frankfurt, 26.03.2007 - 100 U 3/96

    Baulandsache: Höhe einer Enteignungsentschädigung für in städtebauliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 37/10
    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied am 26.3.2007 rechtskräftig in verschiedenen Entschädigungsverfahren (Az.: 100 U 3/96 {Bl. 208 ff d.A.}; 100 U 4/96 {Bl. 275 ff d.A.}; 100 U 5/96 {Bl. 160 ff d.A.}; 100 U 6/96 {Bl. 316 ff d.A.}; 100 U 7/96), die dieselbe Entwicklungsmaßnahme betrafen.

    Der Baulandsenat sah hingegen im Rahmen der Wertfortschreibung von der Berücksichtigung des Marktzusammenbruchs ab, da er die Auffassung vertrat, die "zum Qualitätsstichtag 31.7.1971 ... bestehende Bauerwartung" sei "zu deren Qualität zu rechnen mit der Folge, dass der spätere Zusammenbruch des Marktes für Bauerwartungsland ... für die Wertermittlung zur Entschädigungsbemessung außer Betracht zu bleiben" habe (Urteil vom 26.3.2007, Az.: 100 U 3/96, S. 12, Bl. 219 d.A.).

  • BGH, 16.01.1987 - V ZR 242/85

    Private Erschließungskosten - Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 37/10
    Denn die ergänzende Vertragsauslegung setzt gerade voraus, dass sich der protokollierten Vereinbarung auch bei deren Auslegung eine die Lücke füllende Regelung nicht entnehmen lässt (BGH, NJW-RR 1987, 458; Ludwig in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 311b BGB, Rd.202).
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 37/10
    Es bedarf in diesem Zusammenhang keiner vertiefenden Erörterung, ob dieser Vertragsbestandteil als bloße Abrede über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung bei Annahme von allgemeinen Geschäftsbedingungen überhaupt der Inhaltskontrolle nach dem damaligen AGBG unterliegen würde (BGH, VersR 2001, 184, BGH, NJW 2001, 2014).
  • BGH, 15.10.1993 - V ZR 19/92

    Bestimmtheit eines Klageantrags; Rechtsstellung des Anschlußberufungsklägers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 37/10
    In jedem Fall aber bestand eine Bindung an die Grundrechte, insbesondere den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und das daraus folgende Willkürverbot (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, WM 1994, 351).
  • BGH, 30.10.2003 - III ZR 380/02

    Ansprüche einer Jagdgenossenschaft wegen Verlegung einer Gasversorgungsleitung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 37/10
    Soweit der Bundesgerichtshof ausnahmsweise in Fällen freihändigen Verkaufs eine entsprechende Anwendung enteignungsrechtlicher Vorschriften für geboten hielt, betraf dies, soweit ersichtlich, die Rechtsposition von am Verkauf nicht beteiligten Dritten (BGH, NJW-RR 2004, 100; BGH, BauR 2006, 1452).
  • BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98

    Formularmäßig vereinbarte Unwirksamkeit von Nebenabreden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 37/10
    Zwar ist der notariell beurkundeten Vertragsurkunde nach einhelliger Auffassung eine tatsächliche Vermutung zuzumessen, die bei Urkundenerstellung von den Vertragsparteien abgegebenen Erklärungen vollständig und richtig wiederzugeben (z.B. BGH, ZIP 1999, 1887).
  • BGH, 17.04.2012 - VI ZR 140/11

    Beschränkung der Revisionszulassung auf die Zulässigkeit der Klage:

  • BGH, 23.03.2006 - III ZR 141/05

    Entschädigung für die Inanspruchnahme von Verkehrswegen für

  • OLG Hamm, 24.09.2012 - 18 U 25/12

    BVB muss abgelösten Spielerberater nicht bezahlen

  • BGH, 22.11.2000 - IV ZR 235/99

    Wirksamkeit von Klauseln einer Auslandsreise-Krankenversicherung

  • BGH, 28.06.2006 - XII ZB 9/04

    Umfang der Rechtskraft eines gegen einen abgespaltenen Rechtsträger ergangenen

  • BGH, 07.12.1999 - XI ZB 7/99

    Subventionsrückforderung durch die Bank - § 13 GVG, § 40 VwGO, Streitigkeiten

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 63/09

    Zulässigkeit eines Rückgriffs auf die Jahresfrist nach §§ 49 Abs. 3 S. 2 und 48

  • BGH, 31.08.2010 - VIII ZB 13/10

    Berufungsbegründungsschrift: Notwendiger Inhalt

  • BGH, 28.10.1953 - VI ZR 217/52

    Schriftliches Verfahren

  • BGH, 06.07.1989 - IX ZR 280/88

    Feststellungsklage - Zwischenfeststellung - Feststellung eines

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 40/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Auch, wenn der Sachverständige Dr. D in einem der Parallelverfahren die Durchführung einer Interpolation als Herstellung einer "Scheingenauigkeit" (Bl. 567 ff d. A. zu 18 U 10/11; siehe aber auch das im Parallelverfahren zu Az.: 18 U 37/10 eingeholte Gutachten des Gerichtssachverständigen Dr. D vom 18.6.2012, S. 5, Bl. 853 d.A.) und innerhalb des jeweiligen Zweijahreszeitraums nicht von einer gleichmäßigen Preisentwicklung ausgegangen werden kann, ist die lineare Interpolation nach Auffassung des Senats die mit den geringsten Unwägbarkeiten verbundene Schätzungsmodalität, die auch im Hinblick auf die vor dem Senat anhängigen Parallelsachen einen einheitlichen Bewertungsmaßstab bietet.

    Bei der Wertberechnung ist von der durch das Landgericht in einigen der vor dem Senat anhängigen Parallelverfahren (Berufungsaktenzeichen: 18 U 37/10, 18 U 38/11) vorgenommenen "Korrektur" des rechnerischen Interpolationsergebnisses abzusehen.

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 1/11

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Auch, wenn der Sachverständige Dr. D in einem der Parallelverfahren die Durchführung einer Interpolation als Herstellung einer "Scheingenauigkeit" (Bl. 567 ff d. A. zu 18 U 10/11; siehe aber auch das im Parallelverfahren zu Az.: 18 U 37/10 eingeholte Gutachten des Gerichtssachverständigen Dr. D vom 18.6.2012, S. 5, Bl. 853 d.A.) und innerhalb des jeweiligen Zweijahreszeitraums nicht von einer gleichmäßigen Preisentwicklung ausgegangen werden kann, ist die lineare Interpolation nach Auffassung des Senats die mit den geringsten Unwägbarkeiten verbundene Schätzungsmodalität, die auch im Hinblick auf die vor dem Senat anhängigen Parallelsachen einen einheitlichen Bewertungsmaßstab bietet.

    h) Bei der Wertberechnung ist von der durch das Landgericht auch in einigen der vor dem Senat anhängigen Parallelverfahren (Berufungsaz.: 18 U 37/10, 18 U 38/11) vorgenommenen "Korrektur" des rechnerischen Interpolationsergebnisses abzusehen.

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 41/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Auch, wenn der Sachverständige Dr. D in einem der Parallelverfahren die Durchführung einer Interpolation als Herstellung einer "Scheingenauigkeit" (Bl. 567 ff d. A. zu 18 U 10/11; siehe aber auch das im Parallelverfahren zu Az.: 18 U 37/10 eingeholte Gutachten des Gerichtssachverständigen Dr. D vom 18.6.2012, S. 5, Bl. 853 d.A.) und innerhalb des jeweiligen Zweijahreszeitraums nicht von einer gleichmäßigen Preisentwicklung ausgegangen werden kann, ist die lineare Interpolation nach Auffassung des Senats die mit den geringsten Unwägbarkeiten verbundene Schätzungsmodalität, die auch im Hinblick auf die vor dem Senat anhängigen Parallelsachen einen einheitlichen Bewertungsmaßstab bietet.

    Bei der Wertberechnung ist von der durch das Landgericht in einigen der vor dem Senat anhängigen Parallelverfahren (Berufungsaktenzeichen: 18 U 37/10, 18 U 38/11) vorgenommenen "Korrektur" des rechnerischen Interpolationsergebnisses abzusehen.

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 38/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Auch, wenn der Sachverständige Dr. D in einem der Parallelverfahren die Durchführung einer Interpolation als Herstellung einer "Scheingenauigkeit" (Bl. 567 ff d. A. zu 18 U 10/11; siehe aber auch das siehe das im Parallelverfahren zu Az.: 18 U 37/10 eingeholte Gutachten des Gerichtssachverständigen Dr. D vom 18.6.2012, S. 5, Bl. 853 d.A.) und innerhalb des jeweiligen Zweijahreszeitraums nicht von einer gleichmäßigen Preisentwicklung ausgegangen werden kann, ist die lineare Interpolation nach Auffassung des Senats die mit den geringsten Unwägbarkeiten verbundene Schätzungsmodalität, die auch im Hinblick auf die vor dem Senat anhängigen Parallelsachen einen einheitlichen Bewertungsmaßstab bietet.
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