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   OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - I-18 U 43/06   

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OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - I-18 U 43/06 (https://dejure.org/2007,14560)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.2007 - I-18 U 43/06 (https://dejure.org/2007,14560)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - I-18 U 43/06 (https://dejure.org/2007,14560)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch eines Transportversicherers wegen Transportverlusten; Vorlage von Rechnung und Lieferschein als Anscheinsbeweis für das tatsächliche Vorliegen des aufgeführten Inhalts in der Sendung; Umfang der Sorgfaltspflicht bei wertdeklarierten Sendungen; ...

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § 254; ; BGB § 254 Abs. 2; ; RBerG Art. 1 § 5 Nr. 1; ; ZPO § 287; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RBerG Art. 1 § 5 Nr. 1; BGB § 254
    Geltendmachung abgetretener Ansprüche durch den Transportversicherer; Mitverschulden des Versenders bei unterbliebener Wertdeklarierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 4/04

    Berücksichtigung des Mitverschuldens des Versenders wegen unterlassener

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 18 U 43/06
    Ein verständiger Absender, der die Möglichkeit der Versendung von Wertpaketen gegen höhere Vergütung ebenso kennt wie die erhöhte Haftung der Beklagten in diesem Fall, wird davon ausgehen, dass die Beklagte bei der Beförderung von Wertpaketen erhöhte Sorgfalt aufwendet (BGH 01.12.2005 - I ZR 4/04 -, Rz. 20).

    Nach den Entscheidungen des BGH vom 1.12.2005 (Az. I ZR 4/04 unter II. 1. a), Rz. 15, 16; I ZR 31/04 unter II. 1., Rz. 17, 20; I ZR 46/04 unter II. 1., 2., Rz. 18, 22, 26) ist dem Absender in Fällen wie dem vorliegenden vorzuwerfen, dass er den Wert der Sendung nicht deklarierte.

    Zudem stellt der Bundesgerichtshof bei der Frage, ob der Absender es entgegen § 254 Abs. 2 BGB unterließ, den Frachtführer auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, hinsichtlich des ungewöhnlich hohen Schadens explizit jeweils auf den Sendungswert und nicht auf den Wert des einzelnen Pakets ab (vgl. I ZR 4/04 unter II. 4., I ZR 31/04 unter II. 4., I ZR 46/04 unter II. 3., I ZR 265/03 unter II. 1. c), I ZR 95/03 unter II. 3. c) cc)).

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 31/04

    Begriff des Drohens eines ungewöhnlich hohen Schadens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 18 U 43/06
    Nach den Entscheidungen des BGH vom 1.12.2005 (Az. I ZR 4/04 unter II. 1. a), Rz. 15, 16; I ZR 31/04 unter II. 1., Rz. 17, 20; I ZR 46/04 unter II. 1., 2., Rz. 18, 22, 26) ist dem Absender in Fällen wie dem vorliegenden vorzuwerfen, dass er den Wert der Sendung nicht deklarierte.

    Zudem stellt der Bundesgerichtshof bei der Frage, ob der Absender es entgegen § 254 Abs. 2 BGB unterließ, den Frachtführer auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, hinsichtlich des ungewöhnlich hohen Schadens explizit jeweils auf den Sendungswert und nicht auf den Wert des einzelnen Pakets ab (vgl. I ZR 4/04 unter II. 4., I ZR 31/04 unter II. 4., I ZR 46/04 unter II. 3., I ZR 265/03 unter II. 1. c), I ZR 95/03 unter II. 3. c) cc)).

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 46/04

    Mitverschulden des Versenders bei unterlassener Wertdeklaration

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 18 U 43/06
    Nach den Entscheidungen des BGH vom 1.12.2005 (Az. I ZR 4/04 unter II. 1. a), Rz. 15, 16; I ZR 31/04 unter II. 1., Rz. 17, 20; I ZR 46/04 unter II. 1., 2., Rz. 18, 22, 26) ist dem Absender in Fällen wie dem vorliegenden vorzuwerfen, dass er den Wert der Sendung nicht deklarierte.

    Zudem stellt der Bundesgerichtshof bei der Frage, ob der Absender es entgegen § 254 Abs. 2 BGB unterließ, den Frachtführer auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, hinsichtlich des ungewöhnlich hohen Schadens explizit jeweils auf den Sendungswert und nicht auf den Wert des einzelnen Pakets ab (vgl. I ZR 4/04 unter II. 4., I ZR 31/04 unter II. 4., I ZR 46/04 unter II. 3., I ZR 265/03 unter II. 1. c), I ZR 95/03 unter II. 3. c) cc)).

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 80/03

    Mitverschulden des Paketversenders wegen unterlassener Wertdeklaration eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 18 U 43/06
    Denn je höher der Wert der zu transportierenden Sendung ist, desto offensichtlicher ist es, dass die Beförderung des Gutes eine besonders sorgfältige Behandlung durch den Spediteur erfordert, und desto größer ist das in dem Unterlassen der Wertdeklaration liegende Verschulden des Versenders gegen sich selbst (BGH, Urteil vom 19.01.2006, Az: I ZR 80/03).
  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 265/03

    Voraussetzungen des Mitverschuldens wegen Absehens von einem Hinweis auf die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 18 U 43/06
    Zudem stellt der Bundesgerichtshof bei der Frage, ob der Absender es entgegen § 254 Abs. 2 BGB unterließ, den Frachtführer auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, hinsichtlich des ungewöhnlich hohen Schadens explizit jeweils auf den Sendungswert und nicht auf den Wert des einzelnen Pakets ab (vgl. I ZR 4/04 unter II. 4., I ZR 31/04 unter II. 4., I ZR 46/04 unter II. 3., I ZR 265/03 unter II. 1. c), I ZR 95/03 unter II. 3. c) cc)).
  • BGH, 15.12.2005 - I ZR 95/03

    Mitwirken des Verschuldens des Versenders bei unterlassener Wertangabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 18 U 43/06
    Zudem stellt der Bundesgerichtshof bei der Frage, ob der Absender es entgegen § 254 Abs. 2 BGB unterließ, den Frachtführer auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, hinsichtlich des ungewöhnlich hohen Schadens explizit jeweils auf den Sendungswert und nicht auf den Wert des einzelnen Pakets ab (vgl. I ZR 4/04 unter II. 4., I ZR 31/04 unter II. 4., I ZR 46/04 unter II. 3., I ZR 265/03 unter II. 1. c), I ZR 95/03 unter II. 3. c) cc)).
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 284/99

    Auslegung einer Klausel in AGB eines Paketdienstunternehmens; Verzicht auf die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 18 U 43/06
    Nachdem der BGH bereits in früheren Entscheidungen in Sachen der Beklagten dezidiert zwischen Paket und Sendung unterschieden hat (vgl. NJW-RR 2002, 1257), geht der Senat davon aus, dass der BGH in den genannten Entscheidungen den Sendungsbegriff bewusst verwandt hat.
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00

    Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 18 U 43/06
    Dies hat er mit Schriftsatz vom 06.01.2004 nachgeholt und auf die Entscheidung des BGH vom 24.10.2002, TranspR 2003, 156, verwiesen, wonach bei Vorlage von Rechnung und Lieferschein ein Anscheinsbeweis dafür streitet, dass sich die dort aufgeführte Ware auch in der Sendung befindet.
  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 186/03

    Haftung des Frachtführers bei Versendung unerwünschter Güter durch den Versender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 18 U 43/06
    Soweit die Berufung fehlende Korrespondenz zwischen Warenbegleitpapier (Lieferschein/Warenbegleitschein) einerseits und Rechnung andererseits oder aber das Fehlen eines dieser beiden Dokumente rügt, verkennt sie im übrigen, dass die Überzeugung von der Richtigkeit der Behauptung, es seien die in einer Rechnung oder in einem Lieferschein aufgeführten Waren zur Beförderung übergeben worden, ohnehin nicht zwingend die Vorlage beider Papiere erfordert (BGH 15.02.2007 - I ZR 186/03).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - 18 U 124/99

    Haftung des Paketbeförderers wegen Verlustes von Transport gut - Mitverschulden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 18 U 43/06
    In demselben Sinne hat schließlich der Zeuge B. in dem Verfahren I-18 U 124/99 vor dem Senat ausgesagt.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.05.2008 - 18 U 43/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24479
OLG Köln, 15.05.2008 - 18 U 43/06 (https://dejure.org/2008,24479)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.05.2008 - 18 U 43/06 (https://dejure.org/2008,24479)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Mai 2008 - 18 U 43/06 (https://dejure.org/2008,24479)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Schadensrechtlicher Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen den früheren Geschäftsführer des Komplementärs einer überschuldeten Gesellschaft auf Vorteilsausgleichung; Rechtmäßigkeit der Erstellung einer Überschuldungsbilanz unter Berücksichtigung eigenkapitalersetzender ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2008 - 18 U 43/06
    Angesichts insoweit fehlender Rangrücktrittserklärungen handelte es sich hierbei weiterhin um echte Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die entsprechend zu passivieren waren (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2001 - II ZR 88/99 -, BGHZ 146, 264, Rdnr. 15 - 17).

    Es handelt sich auch in diesem Fall um einen Ersatzanspruch eigener Art, der darauf gerichtet ist, das Gesellschaftsvermögen wieder aufzufüllen, damit es im Insolvenzverfahren zur ranggerechten und gleichmäßigen Befriedigung aller Gesellschaftsgläubiger zur Verfügung steht (BGH, Urteil vom 08.01.2001 - II ZR 88/99 -, BGHZ 146, 264, Rdnr. 31).

    Im Hinblick auf den schadensrechtlichen Grundsatz der Vorteilsausgleichung war dem Beklagten jedoch von Amts wegen vorzubehalten, nach Erfüllung der Klageforderung seine Rechte gegen den Kläger zu verfolgen; dabei deckt sich der ihm zustehende Anspruch nach Rang und Höhe mit dem Betrag, den der begünstigte Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätte (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2001 - II ZR 88/99 - Rdnr. 31).

  • BGH, 26.03.2007 - II ZR 310/05

    Anwendung der Eigenkapitalersatzregel auf eine Gesellschafterbürgschaft;

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2008 - 18 U 43/06
    In diesem Fall werden die Sicherheiten durch die Inanspruchnahme zusätzlichen Kredits der Insolvenzmasse entzogen (vgl. OLG Celle GmbHR 1997, 901, 902; ebenso Nerlich, in: Michalski, GmbHG, 2002, § 64 Rdnr. 41; vgl. auch BGH, Urteil vom 26.03.2007 - II ZR 310/05 -, Rdnr. 8, der für die Nichtberücksichtigung von Zahlungen von einem debitorisch geführten Konto im Rahmen des § 64 Abs. 2 GmbHG ausdrücklich darauf abstellt, dass die Bank über keine Gesellschaftssicherheiten verfügt).
  • OLG Schleswig, 27.10.2005 - 5 U 82/05

    Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH bei Insolvenz einer GmbH & Co.

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2008 - 18 U 43/06
    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach § 130a Abs. 3 S. 1 HGB für den Fall der Zahlung nach Eintritt der Insolvenzreife genauso zu verstehen sei wie § 64 Abs. 2 GmbHG (BGH, Urteil vom 26.03.2007 - II Z R 310/05 -, Rdnr. 7; zuvor bereits OLG Schleswig ZIP 2005, 2211).
  • BGH, 14.05.2007 - II ZR 48/06

    Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht: Geschäftsführer-/Vorstandshaftung für

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2008 - 18 U 43/06
    Bei den Zahlungen, die Gegenstand der Klageforderung sind, handelt es sich auch nicht um Leistungen auf Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuer, die nach neuester Rechtsprechung des BGH im Hinblick auf die entsprechenden strafbewehrten Verpflichtungen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes entsprechen (Urteil vom 14.05.2007 - II ZR 48/06 -, Rdnr. 12).
  • BGH, 07.03.2005 - II ZR 138/03

    Rückforderung zurückgezahlter eigenkapitalersetzender Leistungen in der Insolvenz

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2008 - 18 U 43/06
    Dabei muss er nicht jede denkbare Möglichkeit ausschließen, sondern nur naheliegende Anhaltspunkte - beispielsweise stille Reserven bei Grundvermögen - und die von dem Gesellschafter oder Geschäftsführer insoweit aufgestellten Behauptungen widerlegen (BGH, Urteil vom 07.03.2005 - II ZR 138/03 -, Rdnr. 5f m. w. N.).
  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2008 - 18 U 43/06
    3 HGB, die für Sanierungsversuche zur Verfügung steht, deutlich überschritten wurde (vgl. BGH, Urteil vom 06.06.1994 - II ZR 292/91 -,BGHZ 129, 181, Rdnr. 32).
  • LG Ravensburg, 12.07.2023 - 5 O 298/22

    Insolvenzanfechtung im Drei-Personen-Verhältnis: Voraussetzung der subjektiven

    Dabei muss er nicht jede denkbare Möglichkeit ausschließen, sondern nur naheliegende Anhaltspunkte - beispielsweise stille Reserven bei Grundvermögen - und die von dem Geschäftsführer bzw. Gegner insoweit aufgestellten Behauptungen widerlegen (BGH DStR 2014, 219, beck-online zu Rn. 17; BGH, Urteil vom 19. November 2013 - II ZR 229/11 -, Rn. 17, juris; OLG München, Urt. v. 17.1.2019 - 23 U 998/18 = NZG 2019, 941; OLG Köln, Urteil vom 15. Mai 2008 - 18 U 43/06 -, Rn. 15, juris).
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