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OLG Düsseldorf, 29.02.2012 - I-18 U 68/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 11.02.2011 - 39 O 178/08
- OLG Düsseldorf, 29.02.2012 - I-18 U 68/11
- BGH, 11.04.2013 - I ZR 61/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.11.2005 - I ZR 325/02
Ende der Seestrecke eines multimodalen Transports
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.02.2012 - 18 U 68/11
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung BGHZ 164, 394 ausgeführt, dass.In diesem Sinne sei auch die Entscheidung BGHZ 164, 394 zu verstehen.
- BGH, 13.01.2011 - I ZR 188/08
Frachtführerhaftung: Vermutung für leichtfertiges Handeln bei Reifenbrand an …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.02.2012 - 18 U 68/11
Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGH TranspR 2007, 423; BGH TranspR 2011, 218). - LG Düsseldorf, 11.02.2011 - 39 O 178/08
Schadensersatz wegen Transportschadens bei einem multimodalen Transport
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.02.2012 - 18 U 68/11
Landgerichts Düsseldorf (39 O 178/08) wird zurückgewiesen.
- BGH, 06.06.2007 - I ZR 121/04
Pflichten des Frachtführers bei der Beförderung von Transportgut ohne Kenntnis …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.02.2012 - 18 U 68/11
Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGH TranspR 2007, 423; BGH TranspR 2011, 218). - BGH, 18.10.2007 - I ZR 138/04
Ende einer Seestrecke im Rahmen eines multimodalen Transports
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.02.2012 - 18 U 68/11
In seiner Entscheidung TranspR 2007, 472 ist der Bundesgerichtshof davon ausgegangen, dass der Seetransport mit dem Beginn der Verladung auf den LKW endet, mit dem das Transportgut auf der anschließenden Landstrecke befördert werden soll. - OLG Stuttgart, 25.08.2004 - 3 U 76/04
Vertrag über eine multimodale Güterbeförderung: Konkludente Rechtswahl und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.02.2012 - 18 U 68/11
Die in dem vom Oberlandesgericht Stuttgart im Rechtsstreit 3 U 76/04 aufgeworfene, aber nicht entschiedene Frage, ob Ziffer 23.1.3 ADSp für multimodale Frachtverträge gegenüber Ziffer 23.1.2 ADSp grundsätzlich die speziellere Regelung ist oder ob Ziffer 23.1.3 teleologisch einschränkend dahin auszulegen ist, dass diese Bestimmung nur dann gelten soll, wenn der Schadensort im Sinne des § 452 HGB unbekannt ist, beantwortet der Senat dahin, dass Ziffer 23.1.3 ADSp gegenüber Ziffer 23.1.2 ADSp für alle multimodalen Verträge, die auch eine Seebeförderung einschließen, die speziellere Regelung ist (ebenso Koller, Transportrecht, Ziffer 23 ADSp, Rd.Nr. 5).