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   OLG Hamm, 06.11.2017 - 18 U 69/17   

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OLG Hamm, 06.11.2017 - 18 U 69/17 (https://dejure.org/2017,66741)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.11.2017 - 18 U 69/17 (https://dejure.org/2017,66741)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. November 2017 - 18 U 69/17 (https://dejure.org/2017,66741)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.03.2014 - V ZR 130/13

    Bindungswirkung tatbestandlicher Feststellungen der prozessualen Erklärungen der

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2017 - 18 U 69/17
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 320 Abs. 1 ZPO, der auf Endentscheidungen entsprechend anzuwenden ist, die - wie hier - als möglicher Gegenstand einer Rechtsbeschwerde einer Sachverhaltsdarstellung nebst rechtlicher Begründung bedürfen und in einem Beschlussverfahren ergehen (z.B. BGH, Beschl. vom 20.3.2014, Az. V ZR 130/13), liegen nicht vor.
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   OLG Hamm, 25.09.2017 - 18 U 69/17   

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https://dejure.org/2017,66888
OLG Hamm, 25.09.2017 - 18 U 69/17 (https://dejure.org/2017,66888)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.09.2017 - 18 U 69/17 (https://dejure.org/2017,66888)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. September 2017 - 18 U 69/17 (https://dejure.org/2017,66888)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 208/94

    Rechtliches Interesse des Nebenintervenienten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2017 - 18 U 69/17
    Gleichwohl besteht ein Zusammenhang zwischen der Wirksamkeit beider Handlungen: Wird der Beitritt mit der Einlegung der Berufung verbunden, ist die Zulässigkeit der Berufung nur zu bejahen, wenn auch der Beitritt als solcher wirksam ist (BGH, Urt. vom 16.1.1997, Az. I ZR 208/94, Urt. vom 10.3.1994, Az. IX ZR 152/93).

    Diese bereits aus der Gesetzesfassung folgenden Anforderungen sind im Urteil des Bundesgerichtshofs (a.a.O. Az. I ZR 208/94) dahingehend umschrieben, dass ein Beitritt nur wirksam ist, wenn er "den inhaltlichen Anforderungen des § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 1-3 ZPO" genügt (so auch Prütting/Gehrlein/Gehrlein, ZPO, 9. Aufl., § 70 Rn. 3).

  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 233/09

    Aufnahme eines Nebenintervenienten in das Rubrum und Entscheidung über die Kosten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2017 - 18 U 69/17
    Der Senat verkennt nicht, dass nach Auffassung des Bundesgerichtshofs und aller namhaften Kommentatoren lediglich die persönlichen Prozesshandlungsvoraussetzungen des Beitretenden - an denen hier keine Zweifel bestehen - von Amts wegen zu prüfen sind, die übrigen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 ZPO, namentlich das rechtliche Interesse des Nebenintervenienten am Ausgang des Rechtsstreits indes nur auf Antrag und dann im Verfahren nach § 71 ZPO (BGH, Beschluss vom 10.1.2006, Az. VIII ZB 82/05, NJW 2006, S. 773; Beschl. vom 25.7.2012, Az. IV ZR 233/09; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 66 Rn. 14; Münchener Kommentar ZPO/Schultes, 5. Aufl., § 70 Rn. 5; mit geringfügigen Modifikationen auch Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 66 Rn. 5).
  • BGH, 10.01.2006 - VIII ZB 82/05

    Zulässigkeit der Nebenintervention im Mahnverfahren; Umfang der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2017 - 18 U 69/17
    Der Senat verkennt nicht, dass nach Auffassung des Bundesgerichtshofs und aller namhaften Kommentatoren lediglich die persönlichen Prozesshandlungsvoraussetzungen des Beitretenden - an denen hier keine Zweifel bestehen - von Amts wegen zu prüfen sind, die übrigen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 ZPO, namentlich das rechtliche Interesse des Nebenintervenienten am Ausgang des Rechtsstreits indes nur auf Antrag und dann im Verfahren nach § 71 ZPO (BGH, Beschluss vom 10.1.2006, Az. VIII ZB 82/05, NJW 2006, S. 773; Beschl. vom 25.7.2012, Az. IV ZR 233/09; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 66 Rn. 14; Münchener Kommentar ZPO/Schultes, 5. Aufl., § 70 Rn. 5; mit geringfügigen Modifikationen auch Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 66 Rn. 5).
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 152/93

    Erklärung des Beitritts durch Einlegung der Berufung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2017 - 18 U 69/17
    Gleichwohl besteht ein Zusammenhang zwischen der Wirksamkeit beider Handlungen: Wird der Beitritt mit der Einlegung der Berufung verbunden, ist die Zulässigkeit der Berufung nur zu bejahen, wenn auch der Beitritt als solcher wirksam ist (BGH, Urt. vom 16.1.1997, Az. I ZR 208/94, Urt. vom 10.3.1994, Az. IX ZR 152/93).
  • BGH, 05.05.1956 - IV ZR 18/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2017 - 18 U 69/17
    Der (unselbstständige) Nebenintervenient hat die Kosten seines erfolglosen Rechtsmittels zu tragen, auch wenn die Hauptpartei der Einlegung nicht widersprochen hat (BGH, Urt. vom 5.5.1956, Az. IV ZR 18/56).
  • RG, 14.06.1921 - II 567/20

    Nebenintervention. Protokollanlage

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2017 - 18 U 69/17
    Was der Beitretende zur "bestimmten Angabe des Interesses" vorzutragen hat, ergibt sich bereits nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 102, S. 276, 278, RGZ 124, 142, 145) aus dem mit der Vorschrift verfolgten Zweck, den Gegner der unterstützten Partei in die Lage zu versetzen, den Grund des Beitritts sofort zu erkennen.
  • RG, 26.04.1929 - VII 645/28

    1. Muß das Reichsgericht die Parteien hören, bevor es seine Absicht erklärt, ohne

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2017 - 18 U 69/17
    Was der Beitretende zur "bestimmten Angabe des Interesses" vorzutragen hat, ergibt sich bereits nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 102, S. 276, 278, RGZ 124, 142, 145) aus dem mit der Vorschrift verfolgten Zweck, den Gegner der unterstützten Partei in die Lage zu versetzen, den Grund des Beitritts sofort zu erkennen.
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2020 - 9 U 34/19

    Haftung einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Delegation der Räum- und

    c) Wird das vom Streithelfer eingelegte Rechtsmittel mit einer Beitrittserklärung verbunden, muss die Erklärung gleichzeitig den Anforderungen für den Beitritt gemäß § 70 ZPO entsprechen (vgl. Zöller/Althammer, a. a. O., § 66 ZPO Rn. 15; BGH, Transportrecht 2019, 39; OLG Hamm, Beschluss vom 25.09.2017 - 18 U 69/17 - zitiert nach Juris).
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   OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - I-18 U 69/17   

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https://dejure.org/2018,62757
OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - I-18 U 69/17 (https://dejure.org/2018,62757)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.07.2018 - I-18 U 69/17 (https://dejure.org/2018,62757)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - I-18 U 69/17 (https://dejure.org/2018,62757)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 109/11

    Haftung des Luftfrachtführers: Einheitlicher Luftbeförderungsvertrag trotz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - 18 U 69/17
    Es fehlt dafür an der Voraussetzung, dass der Schadensort unbekannt ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.05.2012 - I ZR 109/11 - juris; Senatsurteil vom 21.09.2016 - I-18 U 62/15 - Koller, TranspR 2013, 14, 16).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2011 - 18 U 179/10

    Haftung des Frachtführers wegen des Verlustes von Frachtgut durch Auslieferung an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - 18 U 69/17
    Wie der Senat bereits in ähnlichen Fällen (Urteil vom 23.02.2011 - I- 18 U 179/10 -, juris; Urteil vom 18.12.2013 - I-18 U 106/13 - und Urteil vom 05.07.2017 - I-18 U 45/16 -) entschieden hat, stellt der unstreitige Umstand, dass eine Sendung unter völlig falscher Anschrift an einen nicht berechtigten Empfänger abgeliefert wird, einen so eklatanten Verstoß gegen die Kardinalpflichten des Frachtführers dar, dass sich hieraus hinreichende Anhaltspunkte für ein qualifiziertes Verschulden ergeben.
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 43/05

    Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - 18 U 69/17
    Die Aktivlegitimation der Klägerin ergibt sich sowohl aus der Abtretungserklärung ihrer Versicherungsnehmerin vom 08.12.2016 (Anl. K9), für die im rechtsgeschäftlichen Verkehr die Vermutung gilt, dass ein vertretungsberechtigter Mitarbeiter sie unterzeichnet hat (vergleiche Senatsurteil vom 18.12.2013 - I-18 U 126/13 - Tz 51), als auch aufgrund einer zumindest konkludent erklärten Abtretung ihrer Versicherungsnehmerin durch Überlassung sämtlicher Schadensunterlagen (BGH TranspR 2008, 113).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - 18 U 106/13

    Ansprüche des Absenders wegen Verlustes einer Paketsendung; Anforderungen an den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - 18 U 69/17
    Wie der Senat bereits in ähnlichen Fällen (Urteil vom 23.02.2011 - I- 18 U 179/10 -, juris; Urteil vom 18.12.2013 - I-18 U 106/13 - und Urteil vom 05.07.2017 - I-18 U 45/16 -) entschieden hat, stellt der unstreitige Umstand, dass eine Sendung unter völlig falscher Anschrift an einen nicht berechtigten Empfänger abgeliefert wird, einen so eklatanten Verstoß gegen die Kardinalpflichten des Frachtführers dar, dass sich hieraus hinreichende Anhaltspunkte für ein qualifiziertes Verschulden ergeben.
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - 18 U 126/13

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Transportversicherer eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - 18 U 69/17
    Die Aktivlegitimation der Klägerin ergibt sich sowohl aus der Abtretungserklärung ihrer Versicherungsnehmerin vom 08.12.2016 (Anl. K9), für die im rechtsgeschäftlichen Verkehr die Vermutung gilt, dass ein vertretungsberechtigter Mitarbeiter sie unterzeichnet hat (vergleiche Senatsurteil vom 18.12.2013 - I-18 U 126/13 - Tz 51), als auch aufgrund einer zumindest konkludent erklärten Abtretung ihrer Versicherungsnehmerin durch Überlassung sämtlicher Schadensunterlagen (BGH TranspR 2008, 113).
  • BGH, 10.12.2015 - I ZR 87/14

    Frachtführerhaftung: Begriff des Zubringerdienstes im Rahmen der Luftbeförderung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - 18 U 69/17
    Ein berechtigter Mitverschuldenseinwand kann sich zwar grundsätzlich aus einer unterlassenen Wertdeklaration ergeben (vgl. BGH TranspR 2016, 464, 468).
  • OLG Köln, 25.09.2012 - 3 U 6/12

    Schadensersatz wegen des Verlusts aus einer von Einzelsendungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - 18 U 69/17
    Der nach §§ 249, 252 BGB ersatzfähige Schaden, der sich nach dem Wiederbeschaffungswert der verloren gegangenen Gegenstände zuzüglich eines etwaigen entgangenen Gewinns aus der entgangenen Verkaufsmöglichkeit bemisst (vgl. BGH NJW 2008, 412, 413; OLG Köln TranspR 2015, 108), kann auf der Grundlage der Handelsrechnung vom 31.03.2016, die nach § 429 Abs. 3 S. 1 HGB indizielle Bedeutung für den Marktwert hat, mit 6.132,11 EUR angenommen werden.
  • KG, 12.12.2023 - 21 U 47/22

    "Vergessene" Rechnungspositionen verjähren mit der (ersten)

    Es befasst sich mit der Haftung des ausführenden Frachtführers für ein verloren gegangenes Paket (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2018, I-18 U 69/17, RdTW 2020, 188 Rn. 16).
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   OLG Hamm, 28.09.2017 - 18 U 69/17   

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https://dejure.org/2017,66648
OLG Hamm, 28.09.2017 - 18 U 69/17 (https://dejure.org/2017,66648)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.09.2017 - 18 U 69/17 (https://dejure.org/2017,66648)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. September 2017 - 18 U 69/17 (https://dejure.org/2017,66648)
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  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 71 ; ZPO § 70 Abs. 1 S. 2
    Unzulässigkeit einer Berufung einer Streithelferin; Unwirksamer Beitritt zu einem Rechtsstreit; Fehlende Benennung der "bestimmten Angabe des Interesses"

  • rechtsportal.de

    ZPO § 71 ; ZPO § 70 Abs. 1 S. 2
    Zulässigkeit der Berufung durch eine bislang am Rechtsstreit nicht beteiligte Person; Unzulässigkeit einer Berufung einer Streithelferin; Unwirksamer Beitritt zu einem Rechtsstreit; Fehlende Benennung der "bestimmten Angabe des Interesses"

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 208/94

    Rechtliches Interesse des Nebenintervenienten

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2017 - 18 U 69/17
    Gleichwohl besteht ein Zusammenhang zwischen der Wirksamkeit beider Handlungen: Wird der Beitritt mit der Einlegung der Berufung verbunden, ist die Zulässigkeit der Berufung nur zu bejahen, wenn auch der Beitritt als solcher wirksam ist (BGH, Urt. vom 16.1.1997, Az. I ZR 208/94, Urt. vom 10.3.1994, Az. IX ZR 152/93).

    Diese bereits aus der Gesetzesfassung folgenden Anforderungen sind im Urteil des Bundesgerichtshofs (a.a.O. Az. I ZR 208/94) dahingehend umschrieben, dass ein Beitritt nur wirksam ist, wenn er "den inhaltlichen Anforderungen des § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 1-3 ZPO" genügt (so auch Prütting/Gehrlein/Gehrlein, ZPO, 9. Aufl., § 70 Rn. 3).

  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 152/93

    Erklärung des Beitritts durch Einlegung der Berufung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2017 - 18 U 69/17
    Gleichwohl besteht ein Zusammenhang zwischen der Wirksamkeit beider Handlungen: Wird der Beitritt mit der Einlegung der Berufung verbunden, ist die Zulässigkeit der Berufung nur zu bejahen, wenn auch der Beitritt als solcher wirksam ist (BGH, Urt. vom 16.1.1997, Az. I ZR 208/94, Urt. vom 10.3.1994, Az. IX ZR 152/93).
  • BGH, 05.05.1956 - IV ZR 18/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2017 - 18 U 69/17
    Der (unselbstständige) Nebenintervenient hat die Kosten seines erfolglosen Rechtsmittels zu tragen, auch wenn die Hauptpartei der Einlegung nicht widersprochen hat (BGH, Urt. vom 5.5.1956, Az. IV ZR 18/56).
  • BGH, 10.01.2006 - VIII ZB 82/05

    Zulässigkeit der Nebenintervention im Mahnverfahren; Umfang der

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2017 - 18 U 69/17
    Der Senat verkennt nicht, dass nach Auffassung des Bundesgerichtshofs und aller namhaften Kommentatoren lediglich die persönlichen Prozesshandlungsvoraussetzungen des Beitretenden - an denen hier keine Zweifel bestehen - von Amts wegen zu prüfen sind, die übrigen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 ZPO, namentlich das rechtliche Interesse des Nebenintervenienten am Ausgang des Rechtsstreits indes nur auf Antrag und dann im Verfahren nach § 71 ZPO (BGH, Beschluss vom 10.1.2006, Az. VIII ZB 82/05, NJW 2006, S. 773; Beschl. vom 25.7.2012, Az. IV ZR 233/09; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 66 Rn. 14; Münchener Kommentar ZPO/Schultes, 5. Aufl., § 70 Rn. 5; mit geringfügigen Modifikationen auch Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 66 Rn. 5).
  • RG, 14.06.1921 - II 567/20

    Nebenintervention. Protokollanlage

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2017 - 18 U 69/17
    Was der Beitretende zur "bestimmten Angabe des Interesses" vorzutragen hat, ergibt sich bereits nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 102, S. 276, 278, RGZ 124, 142, 145) aus dem mit der Vorschrift verfolgten Zweck, den Gegner der unterstützten Partei in die Lage zu versetzen, den Grund des Beitritts sofort zu erkennen.
  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 233/09

    Aufnahme eines Nebenintervenienten in das Rubrum und Entscheidung über die Kosten

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2017 - 18 U 69/17
    Der Senat verkennt nicht, dass nach Auffassung des Bundesgerichtshofs und aller namhaften Kommentatoren lediglich die persönlichen Prozesshandlungsvoraussetzungen des Beitretenden - an denen hier keine Zweifel bestehen - von Amts wegen zu prüfen sind, die übrigen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 ZPO, namentlich das rechtliche Interesse des Nebenintervenienten am Ausgang des Rechtsstreits indes nur auf Antrag und dann im Verfahren nach § 71 ZPO (BGH, Beschluss vom 10.1.2006, Az. VIII ZB 82/05, NJW 2006, S. 773; Beschl. vom 25.7.2012, Az. IV ZR 233/09; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 66 Rn. 14; Münchener Kommentar ZPO/Schultes, 5. Aufl., § 70 Rn. 5; mit geringfügigen Modifikationen auch Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 66 Rn. 5).
  • RG, 26.04.1929 - VII 645/28

    1. Muß das Reichsgericht die Parteien hören, bevor es seine Absicht erklärt, ohne

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2017 - 18 U 69/17
    Was der Beitretende zur "bestimmten Angabe des Interesses" vorzutragen hat, ergibt sich bereits nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 102, S. 276, 278, RGZ 124, 142, 145) aus dem mit der Vorschrift verfolgten Zweck, den Gegner der unterstützten Partei in die Lage zu versetzen, den Grund des Beitritts sofort zu erkennen.
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