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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.09.2011 - 2 U 101/09   

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https://dejure.org/2011,72512
OLG Hamm, 29.09.2011 - 2 U 101/09 (https://dejure.org/2011,72512)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.09.2011 - 2 U 101/09 (https://dejure.org/2011,72512)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. September 2011 - 2 U 101/09 (https://dejure.org/2011,72512)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.07.1988 - II ZR 355/87

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Londoner Warenterminoptionen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2011 - 2 U 101/09
    Wirken sich zwei "Ursachen" (mangelhafte Verlegung einerseits, falsche Verarbeitungshinweise andererseits) eines Schadens (notwendige Bodenerneuerung) zu unterschiedlichen Zeitpunkten (die Verlegung im Rüttelverfahren erfolgte zunächst, danach die Verfugung mit dem Material nach Anweisung der Beklagten) unabhängig voneinander (die Verlegung geschah vor der Verfugung) aus, geht es nicht um verschiedene gleichzeitig wirkende Umstände, bei denen die Grundsätze der sogenannten Gesamt- oder Doppelkausalität anzuwenden wären, BGH NJW 1988, 2882.
  • BGH, 07.05.2004 - V ZR 77/03

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Bodenkontaminierung durch mehrere Ereignisse

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2011 - 2 U 101/09
    Der Senat hat die Revision der Klägerin zugelassen, da die Frage der Beurteilung haftungsausfüllender Kausalität von grundsätzlicher Bedeutung ist und die Entscheidung des 5. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 7. Mai 2004 (V ZR 77/03) der Beurteilung des Senats entgegenstehen könnte.
  • KG, 11.10.2007 - 12 U 46/07

    Schadenersatzprozess nach Verkehrsunfall: Grundsätze der freien Beweiswürdigung;

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2011 - 2 U 101/09
    Vielmehr ist der "Zweitschädiger" in solchen Fällen nur dann für den Schaden verantwortlich, wenn er den bereits durch die erste Ursache (Fliesen ohne Verbund zum Untergrund gelegt) herbeigeführten Schaden (Austausch erforderlich) vergrößert, OLG Schleswig, OLG Report 2006, 637; KG Berlin, Beschluss vom 11.10.2007 - 12 U 46/07 - Palandt/Grüneberg, 70. Auflage 2011, vor § 249 Rz. 34 a.E. Eine Vergrößerung des Schadens (notwendiger Bodenaustausch) durch die fehlerhafte Anweisung der Beklagten (Einbringung Fugenmaterial) lässt sich nicht feststellen.
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Rechtsprechung
   BSG, 08.06.2009 - B 2 U 101/09 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,60840
BSG, 08.06.2009 - B 2 U 101/09 B (https://dejure.org/2009,60840)
BSG, Entscheidung vom 08.06.2009 - B 2 U 101/09 B (https://dejure.org/2009,60840)
BSG, Entscheidung vom 08. Juni 2009 - B 2 U 101/09 B (https://dejure.org/2009,60840)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Mannheim - S 3 U 1853/02
  • LSG Baden-Württemberg - L 10 U 1248/07
  • BSG, 08.06.2009 - B 2 U 101/09 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 08.06.2009 - B 2 U 101/09 B
    4 Nach dem Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ist das Übergehen eines Beweisantrags nur dann ein Verfahrensmangel, wenn das LSG vor seiner Entscheidung darauf hingewiesen wurde, dass der Beteiligte die Amtsermittlungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl ua Bundessozialgericht SozR 1500 § 160 Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, 20, 31 sowie Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160 Nr. 6; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, IX, RdNr 130).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 5/05 B
    Auszug aus BSG, 08.06.2009 - B 2 U 101/09 B
    5 Auch die mit einer Rüge wegen nicht erfolgter ergänzender Befragung eines Sachverständigen inzident geltend gemachte Verletzung des rechtlichen Gehörs (vgl Beschluss des Senats vom 13. September 2005 - B 2 U 5/05 B -) kann vorliegend nicht zu einer Zulassung der Revision führen, weil dies die Darlegung sachdienlicher Fragen oder aufklärungsbedürftiger Punkte erfordern würde, die der Beschwerdebegründung nicht zu entnehmen sind.
  • BVerfG, 19.02.1992 - 1 BvR 1935/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung -

    Auszug aus BSG, 08.06.2009 - B 2 U 101/09 B
    4 Nach dem Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ist das Übergehen eines Beweisantrags nur dann ein Verfahrensmangel, wenn das LSG vor seiner Entscheidung darauf hingewiesen wurde, dass der Beteiligte die Amtsermittlungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl ua Bundessozialgericht SozR 1500 § 160 Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, 20, 31 sowie Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160 Nr. 6; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, IX, RdNr 130).
  • BSG, 24.11.1988 - 9 BV 39/88

    Revision - Amtsermittlungspflicht - Beweisantrag

    Auszug aus BSG, 08.06.2009 - B 2 U 101/09 B
    4 Nach dem Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ist das Übergehen eines Beweisantrags nur dann ein Verfahrensmangel, wenn das LSG vor seiner Entscheidung darauf hingewiesen wurde, dass der Beteiligte die Amtsermittlungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl ua Bundessozialgericht SozR 1500 § 160 Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, 20, 31 sowie Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160 Nr. 6; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, IX, RdNr 130).
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