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   OLG Düsseldorf, 24.11.2005 - I-2 U 104/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11335
OLG Düsseldorf, 24.11.2005 - I-2 U 104/03 (https://dejure.org/2005,11335)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.11.2005 - I-2 U 104/03 (https://dejure.org/2005,11335)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. November 2005 - I-2 U 104/03 (https://dejure.org/2005,11335)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundlagen der Lehre eines Klagegebrauchsmusters betreffend eine Tintenpatrone mit einer Mehrzahl an Tinten zur Verwendung für einen Drucker; Rechtliche Ausgestaltung der wirksamen Inhaberschaft eines Gebrauchsmusters; Maßgeblichkeit der Vereinbarung zweier Parteien ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2005 - 2 U 104/03
    Entscheidend kommt es vielmehr darauf an, was die Vertragsparteien im Rahmen der Erteilung der "ausschließlichen Lizenz" insoweit vereinbart haben und ob auch nach Erteilung der "ausschließlichen Lizenz" weiterhin ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Lizenzgebers besteht, gegen Verletzungen des Lizenzvertragsrechts durch Dritte im Vertragsgebiet vorzugehen (vgl. u.a. RG GRUR 1943, 169, 172; BGH GRUR 1992, 697, 699; Benkard/Rogge, PatG, 9.Aufl., § 139 Rdn.17; Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., § 139 Rdn. 19).
  • BGH, 03.07.1984 - X ZR 34/83

    "Dampffrisierstab II"; Anspruch auf Überprüfung der Rechnungslegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2005 - 2 U 104/03
    Die Rechnungslegung muss, um dem Verletzten die umfassende Prüfung zu ermöglichen, ob und in welcher Höhe ihm Ansprüche gegen den Verletzer zustehen, alle Angaben enthalten, die der Verletzte braucht, um sich für eine der ihm offenstehenden drei Schadensberechnungsarten zu entscheiden, die Schadenshöhe oder den Umfang der herauszugebenden Bereicherung konkret zu berechnen und darüber hinaus die Richtigkeit der Rechnungslegung nachzuprüfen (vgl. u.a. BGH GRUR 1982, 723, 725 - Dampffrisierstab I; BGH GRUR 1984, 728, 729 - Dampffrisierstab II).
  • LG Düsseldorf, 28.10.2003 - 4a O 63/02

    Tintenpatrone II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2005 - 2 U 104/03
    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 28 Oktober 2003 (Az: 4a O 63/02) abzuändern und die Klage abzuweisen, hilfsweise, die Revision zuzulassen, hilfsweise, das Urteil des Landgerichts im Tenor zu I.2 dahin abzuändern, dass im Tenor zu I.2 - unter b) nach dem Wort "Liefermengen" die Worte "-zeiten und -preisen" ersetzt werden durch die Worte "und -zeiten", - unter c) nach dem Wort "Angebotsmengen" die Worte "-zeiten und -preisen" ersetzt werden durch die Worte "und -zeiten", - Buchstabe e) gestrichen wird, weiter hilfsweise, das Urteil des Landgerichts im Tenor zu I.2 dahin abzuändern, dass im Tenor zu I.2 -Buchstabe e) gestrichen wird, für den Fall einer ihnen ungünstigen Entscheidung ihnen nachzulassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung (Bankbürgschaft ) ohne Rücksicht auf eine Sicherheitsleistung der Klägerin abzuwenden.
  • BGH, 16.09.1982 - X ZR 54/81

    Rechnungslegung - Ergänzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2005 - 2 U 104/03
    Die Rechnungslegung muss, um dem Verletzten die umfassende Prüfung zu ermöglichen, ob und in welcher Höhe ihm Ansprüche gegen den Verletzer zustehen, alle Angaben enthalten, die der Verletzte braucht, um sich für eine der ihm offenstehenden drei Schadensberechnungsarten zu entscheiden, die Schadenshöhe oder den Umfang der herauszugebenden Bereicherung konkret zu berechnen und darüber hinaus die Richtigkeit der Rechnungslegung nachzuprüfen (vgl. u.a. BGH GRUR 1982, 723, 725 - Dampffrisierstab I; BGH GRUR 1984, 728, 729 - Dampffrisierstab II).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08

    Auskunft über Tintenpatronen

    In dem dem vorliegenden Vollstreckungsverfahren zugrunde liegenden Erkenntnisverfahren hat die Gläubigerin die Schuldner zu 1 bis 5 wegen Verletzung ihres eine Tintenpatrone betreffenden deutschen Gebrauchsmusters Nr. 297 13 911 (im Weiteren: Klagegebrauchsmuster) in allen drei Instanzen mit Erfolg in Anspruch genommen (LG Düsseldorf, Urt. v. 28.10.2003 - 4a O 63/02, [...]; OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.11.2005 - 2 U 104/03, [...]; BGHZ 176, 311 - Tintenpatrone).
  • LG Düsseldorf, 18.12.2007 - 4a O 317/06

    Tintentankpatrone

    Während das OLG Düsseldorf (Urteil vom 24. November 2005, Az. I-2 U 104/03, gegen das Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH - Az. X ZR 180/05 - eingelegt wurde; hier zitiert nach Kühnen, a.a.O., 324, Fn. 50) ohne eine vertiefte Auseinandersetzung davon ausgeht, auch die beiden Methoden zur abstrakten Schadensberechnung (Verletzergewinn und Lizenzanalogie) stünden dem Schutzrechtsinhaber nach Erteilung einer ausschließlichen Lizenz zur Verfügung, meint Kühnen, der dem Patentinhaber selbst erwachsene Schaden könne weder über den Gewinn des Verletzers noch mit dessen mutmaßlicher Lizenzgebühr angemessen erfasst werden (vgl. Kühnen, a.a.O., 324ff.).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 88/05

    Restitutionsklage: Fehlende Kausalität einer neu aufgefundenen Urkunde für das

    Wie der Senat in seinem zwischen denselben Parteien ergangenen Urteil vom 25. November 2005 - I-2 U 104/03 - ausgeführt hat, ähnelt der Lizenzvertrag damit einem Vertrag, in dem für die Lizenzvergabe als Gegenleistung eine Umsatzlizenz vereinbart ist.
  • LG Düsseldorf, 24.05.2016 - 4b O 109/14

    Extraktionsverfahren für Curcuminoide

    Da nicht ersichtlich ist, dass die Lizenzgeberin auch nach Erteilung der Lizenz noch ein eigenes schutzwürdiges Interesse daran hat, gegen Verletzungen des Lizenzvertragsrechts durch Dritte vorzugehen (vgl. BGH, GRUR 1992, 697; OLG Düsseldorf BeckRS 2008, 05960 - Tintenpatrone; BGH, GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone), ist sie lediglich bis zum 05.08.2014 von etwaigen Verletzungshandlungen betroffen.
  • LG Düsseldorf, 21.01.2016 - 4b 108/14

    Rollenschneidevorrichtung

    Entscheidend kommt es vielmehr darauf an, was die Vertragsparteien im Rahmen der Erteilung der ausschließlichen Lizenz insoweit vereinbart haben und ob auch nach Erteilung der ausschließlichen Lizenz ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Lizenzgebers besteht, gegen Verletzungen des Lizenzvertragsrechts durch Dritte vorzugehen (vgl. BGB GRUR 1992, 697; OLG Düsseldorf BeckRS 2008, 05960 - Tintenpatrone; BGH, GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone).
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