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   OLG Düsseldorf, 21.04.2005 - I-2 U 111/03   

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OLG Düsseldorf, 21.04.2005 - I-2 U 111/03 (https://dejure.org/2005,19177)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.04.2005 - I-2 U 111/03 (https://dejure.org/2005,19177)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. April 2005 - I-2 U 111/03 (https://dejure.org/2005,19177)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.02.1988 - X ZR 93/85

    ... bei Unbegründetheit einer Nichtigkeitsklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2005 - 2 U 111/03
    Denn angesichts der oben dargelegten Bindung des Verletzungsrichters an den die Beschränkung des Patents betreffenden Teil der Entscheidungsgründe eines im Nichtigkeitsverfahren ergangenen Urteils ist eine Beschwer des Patentinhabers - als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Berufung - bereits dann gegeben, wenn bestimmte Passagen in den Entscheidungsgründen des anzufechtenden Urteils auch nur die ernsthafte Gefahr einer einschränkenden Auslegung des betroffenen Patents durch den Verletzungsrichter begründen (vgl. dazu BGH, GRUR 1988, 757 - Düngerstreuer; BGH, GRUR 1979, 222, 223 - Überzugsvorrichtung; Benkard/Rogge a.a.O., § 110 PatG, Rdnr. 4).
  • BGH, 30.11.1978 - X ZR 32/76

    Voraussetzungen für die Nichtigerklärung eines Patents - Zulässigkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2005 - 2 U 111/03
    Denn angesichts der oben dargelegten Bindung des Verletzungsrichters an den die Beschränkung des Patents betreffenden Teil der Entscheidungsgründe eines im Nichtigkeitsverfahren ergangenen Urteils ist eine Beschwer des Patentinhabers - als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Berufung - bereits dann gegeben, wenn bestimmte Passagen in den Entscheidungsgründen des anzufechtenden Urteils auch nur die ernsthafte Gefahr einer einschränkenden Auslegung des betroffenen Patents durch den Verletzungsrichter begründen (vgl. dazu BGH, GRUR 1988, 757 - Düngerstreuer; BGH, GRUR 1979, 222, 223 - Überzugsvorrichtung; Benkard/Rogge a.a.O., § 110 PatG, Rdnr. 4).
  • BGH, 07.12.1978 - X ZR 63/75
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2005 - 2 U 111/03
    In einem solchen Fall, in welchem der Urteilstenor nur eine Änderung der Patentansprüche, nicht auch der Beschreibung ausspricht, tritt der die Änderung der Anspruchsfassung betreffende Teil der Entscheidungsgründe des im Nichtigkeitsverfahren ergangenen Urteils an die Stelle der Patentbeschreibung oder neben sie und bindet das Verletzungsgericht (vgl. dazu BGH, GRUR 1979, 308, 309 - Auspuffkanal für Schaltgase; Benkard/Rogge, Patentgesetz, 9. Aufl., § 22, Rdnrn. 58 und 66; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 6. Aufl., § 14, Rdnr. 75 sowie § 84, Rdnr. 41).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2005 - 2 U 111/03
    Diese sind so zu deuten, wie sie der von dem Patent angesprochene Durchschnittsfachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift versteht, welche dabei im Hinblick auf die in ihr gebrauchten Begriffe gleichsam ihr eigenes Lexikon darstellt (vgl. dazu BGH, GRUR 1999, 909, 911 - Spannschraube).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Das Urteil des Berufungsgerichts ist in InstGE 5, 183 ff. veröffentlicht.
  • LG Düsseldorf, 25.08.2022 - 4a O 70/18

    Schlossgehäuse

    Wenn aber - wie vorliegend - eine Änderung von Beschreibung oder Zeichnungen erfolgt ist, ergänzt oder ersetzt der die geänderte Anspruchsfassung betreffende Teil der Entscheidungsgründe die Patentbeschreibung (BGH, GRUR 2007, 778, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit I; OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2019 - I-15 U 65/17 - Rn. 27 bei Juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2005 - I-2 U 111/03 = BeckRS 2006, 10244).
  • LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4a O 281/07

    Funkarmbanduhr II

    In der Literatur wird dazu die Auffassung vertreten, dass die Entscheidungsgründe für eine Beschränkung einzelner Patentansprüche im Einspruchs-, Beschränkungs- oder Nichtigkeitsverfahren die diese Ansprüche erläuternde Beschreibung ergänzen oder ersetzen, wenn der Ausspruch nicht auch die Beschreibung ändert, insbesondere deren gegenstandslos gewordenen Teile streicht (BGH GRUR 1999, 145, 146 - Stoßwellen-Lithotripter; Benkard/Scharen, PatG 10. Aufl.: § 14 Rn 26; Busse/Keukenschrijver, PatG 6. Aufl.: § 14 Rn 75; vgl. auch OLG Düsseldorf InstGE 5, 183 Rn 5 - Ziehmaschine).
  • LG Düsseldorf, 20.04.2023 - 4c O 79/22
    Denn soweit ein Patent teilweise vernichtet oder geändert wurde, tritt die von der Anspruchsfassung und der ursprünglichen Beschreibung des Patents abweichende Auslegung an die Stelle der ursprünglichen Beschreibung und an diese ist das Verletzungsgericht gebunden (vgl. BGH, GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 1979, 308 - Auspuffkanal für Schaltgase; OLG Düsseldorf, InstGE 5, 183; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 15. Aufl., Kap. 4 Rn. 120).
  • LG Düsseldorf, 24.05.2007 - 4a O 13/06

    Handschuh/Skistock IV

    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (InstGE 5, 183 - Ziehmaschine) ist das Verletzungsgericht in dem hier vorliegenden Fall, dass der deutsche Teil eines europäischen Patents in Nichtigkeitsverfahren durch Änderung der Patentansprüche teilweise für nichtig erklärt wird, ohne dass im Urteilstenor die Beschreibung geändert wird, bei der Auslegung des deutschen Teils an denjenigen Teil der Entscheidungsgründe des rechtskräftigen Nichtigkeitsurteils gebunden, der sich mit der Beschränkung befasst.
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