Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - I-2 U 127/06   

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https://dejure.org/2008,27493
OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - I-2 U 127/06 (https://dejure.org/2008,27493)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.04.2008 - I-2 U 127/06 (https://dejure.org/2008,27493)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. April 2008 - I-2 U 127/06 (https://dejure.org/2008,27493)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage eines eingetragenen Inhabers eines auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten und in der Verfahrenssprache Französisch verfassten europäischen Patentes betreffend eine kompakte elektrohydraulische Einheit; Bestimmung der Übereinstimmung einer ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.05.1992 - X ZR 109/90

    "Linsenschleifmaschine" - Verteidigung eines europäisches Patents in deutscher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - 2 U 127/06
    Das Klagepatent ist im Nichtigkeitsverfahren durch eine deutschsprachige Neufassung seiner Ansprüche eingeschränkt worden, was unabhängig davon zulässig und mit Art. 70 EPÜ vereinbar ist, ob Deutsch die Verfahrenssprache des Erteilungsverfahrens war (BGH GRUR 1992, 839 = NJW 1993, 71, 72 - Linsenschleifmaschine; 1996, 862, 863 - Bogensegment; 2004, 407, 410 f. - Fahrzeugleitsystem. Art. 70 EPÜ betrifft das für alle Vertragsstaaten verbindliche Ergebnis des Patenterteilungs- oder Einspruchsverfahren (BGH, a.a.O., - Linsenschleifmaschine; Rogge, GRUR 1993, 284, 287 f.), gilt aber nicht für die Verfahrenssprache späterer nationaler Beschränkungs- oder Nichtigkeitsverfahren, für die das EPÜ den nationalen Instanzen insoweit freie Hand gelassen hat (Rogge, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 25.05.2007 - 2 U 127/2006, 2 U 127/06   

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https://dejure.org/2007,20638
OLG Bremen, 25.05.2007 - 2 U 127/2006, 2 U 127/06 (https://dejure.org/2007,20638)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25.05.2007 - 2 U 127/2006, 2 U 127/06 (https://dejure.org/2007,20638)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25. Mai 2007 - 2 U 127/2006, 2 U 127/06 (https://dejure.org/2007,20638)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zustandekommens eines Vertrags mit dem sich aus einem Verhandlungsprotokoll ergebenden Inhalt; Folgen einer Bestätigung des sich aus einem Verhandlungsprotokoll ergebenden Inhalts

  • Judicialis

    BGB § 126; ; BGB § 127 Abs. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 145; ; BGB § 147 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustandekommen eines mündlichen Vertrages durch schriftlich festgehaltene Verhandlungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   OLG Naumburg, 15.03.2007 - 2 U 127/06   

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https://dejure.org/2007,47561
OLG Naumburg, 15.03.2007 - 2 U 127/06 (https://dejure.org/2007,47561)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.03.2007 - 2 U 127/06 (https://dejure.org/2007,47561)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. März 2007 - 2 U 127/06 (https://dejure.org/2007,47561)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 13.05.1998 - 31 U 36/98

    Haftung eines Mitbürgen trotz Aufgabe der Rechte gegen einen Mitbürgen

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2007 - 2 U 127/06
    b) Ferner kann offen bleiben, ob § 776 BGB nach seinem Sinn und Zweck, den Rückgriffsanspruch des Bürgen aus § 774 BGB zu sichern, trotz einer etwaigen Aufgabe von Sicherheiten hier deshalb nicht eingreift, weil das zwischen gleichstufigen Sicherungsgebern bestehende Ausgleichsverhältnis bereits mit Begründung der Sicherheiten entsteht und deshalb durch eine nachträgliche Vereinbarung nicht mehr beeinträchtigt werden kann (so BGH, NJW-RR 1991, 499, 500 [BGH 20.12.1990 - IX ZR 268/89] , NJW 1992, 2286, 2287 [BGH 11.06.1992 - IX ZR 161/91] ; 1034, 1035; OLG Hamm, WM 1999, 1969, 1971; Münchener Kommentar-Habersack, a.a.O., Rn. 5; Staudinger-Horn, BGB, 13. Bearb. 1997, § 776, Rn. 15), oder ob dies hier deshalb nicht gilt, weil der Gläubiger den Zugriff auf eine dingliche Sicherheit verliert und ihm nur schuldrechtliche Ansprüche gegen den vermögenslosen Sicherungsgeber bleiben (vgl. BGH, ZIP 2001, 2168 [BGH 25.10.2001 - IX ZR 185/00] f).
  • BGH, 20.12.1990 - IX ZR 268/89

    Ausgleich unter mehreren Bestellern gleichstufiger Sicherheiten

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2007 - 2 U 127/06
    b) Ferner kann offen bleiben, ob § 776 BGB nach seinem Sinn und Zweck, den Rückgriffsanspruch des Bürgen aus § 774 BGB zu sichern, trotz einer etwaigen Aufgabe von Sicherheiten hier deshalb nicht eingreift, weil das zwischen gleichstufigen Sicherungsgebern bestehende Ausgleichsverhältnis bereits mit Begründung der Sicherheiten entsteht und deshalb durch eine nachträgliche Vereinbarung nicht mehr beeinträchtigt werden kann (so BGH, NJW-RR 1991, 499, 500 [BGH 20.12.1990 - IX ZR 268/89] , NJW 1992, 2286, 2287 [BGH 11.06.1992 - IX ZR 161/91] ; 1034, 1035; OLG Hamm, WM 1999, 1969, 1971; Münchener Kommentar-Habersack, a.a.O., Rn. 5; Staudinger-Horn, BGB, 13. Bearb. 1997, § 776, Rn. 15), oder ob dies hier deshalb nicht gilt, weil der Gläubiger den Zugriff auf eine dingliche Sicherheit verliert und ihm nur schuldrechtliche Ansprüche gegen den vermögenslosen Sicherungsgeber bleiben (vgl. BGH, ZIP 2001, 2168 [BGH 25.10.2001 - IX ZR 185/00] f).
  • OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 9 U 215/00

    Bürgschaft - Aufgabe einer Sicherheit - Grundschuld - Sicherungszweck -

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2007 - 2 U 127/06
    a) Auf die Frage, ob eine Aufgabe der Grundschulden als Sicherheit i.S.d. § 776 BGB zu bejahen ist, wenn wie hier die Sicherungsabrede der Grundschuld, welche zunächst allein die Hauptforderung absichert, später durch Vereinbarung zwischen Gläubiger und Hauptschuldner ohne wirksame Zustimmung des Bürgen auf andere Ansprüche des Gläubigers ausgedehnt und der Verwertungserlös für diese nicht von der Bürgschaft abgedeckten Ansprüche verwendet wurde (vgl. OLG Stuttgart, WM 2002, 439, 441 [OLG Stuttgart 11.04.2001 - 9 U 215/00] ), kommt es daher nicht mehr an.
  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 185/00

    Formularmäßige Einschränkung der Rechte des Bürgen

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2007 - 2 U 127/06
    b) Ferner kann offen bleiben, ob § 776 BGB nach seinem Sinn und Zweck, den Rückgriffsanspruch des Bürgen aus § 774 BGB zu sichern, trotz einer etwaigen Aufgabe von Sicherheiten hier deshalb nicht eingreift, weil das zwischen gleichstufigen Sicherungsgebern bestehende Ausgleichsverhältnis bereits mit Begründung der Sicherheiten entsteht und deshalb durch eine nachträgliche Vereinbarung nicht mehr beeinträchtigt werden kann (so BGH, NJW-RR 1991, 499, 500 [BGH 20.12.1990 - IX ZR 268/89] , NJW 1992, 2286, 2287 [BGH 11.06.1992 - IX ZR 161/91] ; 1034, 1035; OLG Hamm, WM 1999, 1969, 1971; Münchener Kommentar-Habersack, a.a.O., Rn. 5; Staudinger-Horn, BGB, 13. Bearb. 1997, § 776, Rn. 15), oder ob dies hier deshalb nicht gilt, weil der Gläubiger den Zugriff auf eine dingliche Sicherheit verliert und ihm nur schuldrechtliche Ansprüche gegen den vermögenslosen Sicherungsgeber bleiben (vgl. BGH, ZIP 2001, 2168 [BGH 25.10.2001 - IX ZR 185/00] f).
  • BGH, 11.06.1992 - IX ZR 161/91

    Entlassung eines Mitbürgen aus seiner Bürgschaftsverpflichtung

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2007 - 2 U 127/06
    b) Ferner kann offen bleiben, ob § 776 BGB nach seinem Sinn und Zweck, den Rückgriffsanspruch des Bürgen aus § 774 BGB zu sichern, trotz einer etwaigen Aufgabe von Sicherheiten hier deshalb nicht eingreift, weil das zwischen gleichstufigen Sicherungsgebern bestehende Ausgleichsverhältnis bereits mit Begründung der Sicherheiten entsteht und deshalb durch eine nachträgliche Vereinbarung nicht mehr beeinträchtigt werden kann (so BGH, NJW-RR 1991, 499, 500 [BGH 20.12.1990 - IX ZR 268/89] , NJW 1992, 2286, 2287 [BGH 11.06.1992 - IX ZR 161/91] ; 1034, 1035; OLG Hamm, WM 1999, 1969, 1971; Münchener Kommentar-Habersack, a.a.O., Rn. 5; Staudinger-Horn, BGB, 13. Bearb. 1997, § 776, Rn. 15), oder ob dies hier deshalb nicht gilt, weil der Gläubiger den Zugriff auf eine dingliche Sicherheit verliert und ihm nur schuldrechtliche Ansprüche gegen den vermögenslosen Sicherungsgeber bleiben (vgl. BGH, ZIP 2001, 2168 [BGH 25.10.2001 - IX ZR 185/00] f).
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Rechtsprechung
   SG Lüneburg, 21.06.2007 - S 2 U 127/06   

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https://dejure.org/2007,118292
SG Lüneburg, 21.06.2007 - S 2 U 127/06 (https://dejure.org/2007,118292)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 21.06.2007 - S 2 U 127/06 (https://dejure.org/2007,118292)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - S 2 U 127/06 (https://dejure.org/2007,118292)
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 03.07.2007 - 2 U 127/2006   

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https://dejure.org/2007,44051
OLG Bremen, 03.07.2007 - 2 U 127/2006 (https://dejure.org/2007,44051)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03.07.2007 - 2 U 127/2006 (https://dejure.org/2007,44051)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03. Juli 2007 - 2 U 127/2006 (https://dejure.org/2007,44051)
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