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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.04.2012 - I-2 U 17/11   

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https://dejure.org/2012,4667
OLG Düsseldorf, 19.04.2012 - I-2 U 17/11 (https://dejure.org/2012,4667)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.04.2012 - I-2 U 17/11 (https://dejure.org/2012,4667)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. April 2012 - I-2 U 17/11 (https://dejure.org/2012,4667)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage gegen die Beitreibung eines Ordnungsgeldes

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Pflanzenschutzmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage gegen die Beitreibung eines Ordnungsgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beitreibung eines Ordnungsgeldes gegen im Ausland ansässigen Vollstreckungsschuldner benachteiligt diesen nicht unangemessen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 18/04

    Verjährung der Festsetzung eines Ordnungsgeldes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2012 - 2 U 17/11
    Art. 9 Abs. 2 EGStGB setzt für die Verjährung der Vollstreckung des Ordnungsgeldes eine Frist von zwei Jahren fest, die beginnt, sobald das Ordnungsmittel vollstreckbar ist; ein Ordnungsmittelbeschluss nach § 890 ZPO wird mit seinem Wirksamwerden bzw. der Zustellung vollstreckbar (§§ 794 Abs. 1 Nr. 3, 793, 570 ZPO; BGH, GRUR 2005, 269, 270 - Verfolgungsverjährung).

    Er verhindert lediglich den Eintritt der - von der Vollstreckungsverjährung zu unterscheidenden - Verfolgungsverjährung nach Art. 9 Abs. 1 EGStGB, die ebenfalls zwei Jahre beträgt und beginnt, sobald die Zuwiderhandlung beendet ist (vgl. BGH NJW-RR 2007, 863, 864); ist ein grundsätzlich vollstreckbarer Ordnungsmittelbeschluss ergangen, kann lediglich die Verfolgungsverjährung nicht mehr eintreten (BGH GRUR 2005, 269, 270 - Verfolgungsverjährung).

  • OLG Nürnberg, 19.08.1998 - 3 W 106/98

    Verstöße gegen Unterlassungstitel - Kein Fortsetzungszusammenhang

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2012 - 2 U 17/11
    Die Vollstreckbarkeit des Ordnungsmittelbeschlusses, die mit dessen Zustellung eintritt (vgl. BGH, a.a.O. und OLG Nürnberg, NJW-RR 1999, 723, 725, Abschnitt 5.) setzt ihrerseits die Vollstreckungsverjährung nach Art. 9 Abs. 2 EGStGB in Gang.
  • BGH, 25.01.2007 - I ZB 58/06

    Rechtsnatur und Vollstreckung der Verurteilung zu einer Duldung; Beginn der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2012 - 2 U 17/11
    Er verhindert lediglich den Eintritt der - von der Vollstreckungsverjährung zu unterscheidenden - Verfolgungsverjährung nach Art. 9 Abs. 1 EGStGB, die ebenfalls zwei Jahre beträgt und beginnt, sobald die Zuwiderhandlung beendet ist (vgl. BGH NJW-RR 2007, 863, 864); ist ein grundsätzlich vollstreckbarer Ordnungsmittelbeschluss ergangen, kann lediglich die Verfolgungsverjährung nicht mehr eintreten (BGH GRUR 2005, 269, 270 - Verfolgungsverjährung).
  • EuGH, 18.10.2011 - C-406/09

    Realchemie Nederland - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2012 - 2 U 17/11
    Mit Urteil vom 18. Oktober 2011 (Rechtssache C 406/09) hat der EuGH entschieden, dass auch Verfahren betreffend die Anerkennung und Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, die die Zahlung eines Ordnungsgelds festsetzt, um eine gerichtliche Entscheidung in einer Zivil- und Handelssache durchzusetzen, zu den "Zivil- und Handelssachen" im Sinne des Art. 1 dieser Verordnung gehören (vgl. Erwägungsgründe 35-44).
  • LSG Bayern, 15.02.2019 - L 1 SV 6/19

    Bescheid, Vollstreckungsabwehrklage, Zwangsvollstreckung, Erinnerung, Verfahren,

    Für die (Zurück-)Verweisung an das instanziell zuständige Sozialgericht Regensburg ist auch unerheblich, ob die Klage gem. § 767 ZPO überhaupt zulässig ist (vgl. hierzu BFH, Beschluss vom 15. November 2007 - IX E 11/07, OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2012 - 2 U 17/11; Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 767 ZPO Rn. 7).
  • LSG Thüringen, 03.07.2014 - L 6 P 702/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - instanzielle Zuständigkeit -

    Für die Zurückverweisung ist unerheblich, ob die Klage entsprechend § 767 ZPO überhaupt zulässig ist (vgl. BFH, Beschluss vom 15. November 2007 - IX E 11/07, OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. April 2012 - I-2 U 17/11, 2 U 17/11, beide nach juris; Herget in Zöller, Zivilprozessordnung, 30. Auflage 2014, § 767 Rdnr. 7).
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Rechtsprechung
   BSG - B 2 U 17/11 R   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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BSG - B 2 U 17/11 R (https://dejure.org/9999,46136)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Das beabsichtigte Entfernen eines ca. 30 cm langen Metallrohres von der Autobahn ist eine versicherte Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Das beabsichtigte Entfernen eines ca. 30 cm langen Metallrohres von der Autobahn ist eine versicherte Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BSG, 22.03.2011 - B 2 U 17/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,36003
BSG, 22.03.2011 - B 2 U 17/11 B (https://dejure.org/2011,36003)
BSG, Entscheidung vom 22.03.2011 - B 2 U 17/11 B (https://dejure.org/2011,36003)
BSG, Entscheidung vom 22. März 2011 - B 2 U 17/11 B (https://dejure.org/2011,36003)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Das beabsichtigte Entfernen eines ca. 30 cm langen Metallrohres von der Autobahn ist eine versicherte Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Das beabsichtigte Entfernen eines ca. 30 cm langen Metallrohres von der Autobahn ist eine versicherte Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung

Verfahrensgang

  • SG Freiburg - S 9 U 5057/07
  • LSG Baden-Württemberg - L 6 U 1580/09
  • BSG, 22.03.2011 - B 2 U 17/11 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 31.05.1990 - 10 BKg 4/90

    Verstoß gegen die Sollvorschriften des § 134 S. 2 und § 135 SGG als

    Auszug aus BSG, 22.03.2011 - B 2 U 17/11 B
    Der Beschwerdeführer muss die in dem angestrebten Revisionsverfahren zu entscheidende Rechtsfrage klar bezeichnen und ausführen, dass diese von allgemeiner Bedeutung, klärungsbedürftig und klärungsfähig ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 1).
  • BSG, 03.03.1999 - B 9 VJ 1/98 B

    Befragung des Sachverständigen durch Verfahrensbeteiligte

    Auszug aus BSG, 22.03.2011 - B 2 U 17/11 B
    Auch hätte er sich zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit mit der Rechtsprechung des BSG auseinandersetzen müssen, nach der auf Einwendungen des Beteiligten der Sachverständige schriftlich befragt oder zur ergänzenden Befragung mündlich geladen werden müssen (vgl BSG vom 3.3.1999 - B 9 VJ 1/98 B - SGb 2000, 269).
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