Weitere Entscheidung unten: BSG, 16.02.2012

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - I-2 U 18/12   

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OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - I-2 U 18/12 (https://dejure.org/2012,13585)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.04.2012 - I-2 U 18/12 (https://dejure.org/2012,13585)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. April 2012 - I-2 U 18/12 (https://dejure.org/2012,13585)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • unalex.eu

    Art. 27 Brüssel I-VO
    Rechtshängigkeit - Dieselben Parteien - Allgemein zum Erfordernis der Parteiidentität - Unterschiedliche Parteien mit gleichem Interesse

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Wundverband (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVVO Art. 27 Abs. 1; EuGVVO Art. 27 Abs. 2
    Anforderungen an die Parteiidentität i.S. von Art. 27 EuGVVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 2 U 18/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 176, 311 - Tintenpatrone I; BGHZ 189, 112 - Cinch-Stecker) verliert der Patentinhaber mit der Vergabe einer ausschließlichen Lizenz nicht notwendigerweise seine materiellen Ansprüche aus dem lizenzierten Schutzrecht.

    So sieht auch der BGH (GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone I) ausdrücklich die Möglichkeit vor, dass der durch eine Patentverletzung eingetretene Schaden von beiden Anspruchsberechtigten in getrennten Verfahren eingeklagt werden kann, indem jeder von ihnen den intern auf ihn entfallenden Anteil am Gesamtschadenersatzanspruch beziffert und zum Gegenstand seiner Rechtsverfolgung (bei demselben oder einem anderen zuständigen Gericht) macht.

    Für die letztgenannte Konstellation einer gemeinsamen Klage von "betroffenem" Patentinhaber und ausschließlichem Lizenznehmer, die einer gängigen Praxis entspricht (vgl. BGH, GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone I), ist noch von niemandem erwogen worden, dass die Klage des "betroffenen" Schutzrechtsinhabers unter dem Gesichtspunkt anderweitiger Rechtshängigkeit der parallelen Klage des ausschließlichen Lizenznehmers prozesshindernd entgegen steht.

  • OLG Karlsruhe, 12.12.2007 - 6 U 63/07
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 2 U 18/12
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach dem nationalen Recht desjenigen Staates, dessen Gerichte zuerst angerufen wurden und dem deshalb der Vorrang bei der Sachentscheidung zukommt (OLG Karlsruhe, BeckRS 2008, 12712; a.A.: LG Düsseldorf, GRUR 2009, 402 - Italienischer Torpedo).

    Ob - wie das OLG Karlsruhe (BeckRS 2008, 12712) angenommen hat - trotz formaler Verschiedenheit nur dann von "derselben Partei" auszugehen ist, wenn die Beteiligten durch ein zur Rechtskrafterstreckung führendes Verhältnis miteinander verbunden sind, kann dahinstehen.

  • EuGH, 19.05.1998 - C-351/96

    Drouot assurances

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 2 U 18/12
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (EuZW 1998, 443 - Drouot ./. CMI) reicht für eine Parteiidentität im Sinne von Art. 27 EuGVVO - wenn formal unterschiedliche Beteiligte vorhanden sind - zwar aus, dass ihre Interessen identisch und voneinander untrennbar sind, was wiederum angenommen werden kann, wenn eine Entscheidung gegen eine Person im Wege der Rechtskrafterstreckung auch für eine andere Person Geltung erhält (EuGH, EuZW 1998, 443 - Drouot ./. CMI).
  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 94/10

    Tintenpatrone II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 2 U 18/12
    Die doppelte Anspruchsberechtigung gegenüber dem Schutzrechtsverletzer ist dabei keine sich gegenseitig ausschließende konkurrierende, sondern eine kumulative dergestalt, dass beiden Anspruchsprätendenten (dem Lizenznehmer und dem Patentinhaber) jeweils eigene Ansprüche zustehen, die selbständig nebeneinander treten und die dementsprechend auch unabhängig voneinander geltend gemacht und (beispielsweise an verschiedenen Gerichtsstandorten) verfolgt werden können (BGH, GRUR 2012, 430 - Tintenpatrone II).
  • BGH, 05.04.2011 - X ZR 86/10

    Cinch-Stecker

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 2 U 18/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 176, 311 - Tintenpatrone I; BGHZ 189, 112 - Cinch-Stecker) verliert der Patentinhaber mit der Vergabe einer ausschließlichen Lizenz nicht notwendigerweise seine materiellen Ansprüche aus dem lizenzierten Schutzrecht.
  • EuGH, 04.02.1988 - 145/86

    Hoffmann / Krieg

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 2 U 18/12
    Dass die Rechtslage im Urteilsstaat maßgeblich ist, folgt bereits aus der Tatsache, dass nach Art. 33 Abs. 1 EuGVVO Entscheidungen der Gerichte eines Mitgliedstaates automatisch in jedem anderen Mitgliedstaat anerkannt werden, was nach dem Grundsatz der Wirkungserstreckung bedeutet, dass sich mit dem Eintreten der Wirkungen des erststaatlichen Urteils im Heimatland diese Wirkungen gleichzeitig auch im Zweitstaat einstellen (EuGH, NJW 1989, 663, 664 - Hoffmann).
  • BGH, 12.12.2007 - IV ZR 20/07

    Bindungswirkung der Entscheidung in einem rechtskräftig abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 2 U 18/12
    Zu den erstreckten Urteilswirkungen gehört vor allem die materielle Rechtskraft, deren objektive und subjektive Grenzen folglich dem Prozessrecht des Urteilsstaates folgen (BGH, FamRZ 2008, 400).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 2 W 6/13

    Aussetzung eines Patentverletzungsrechtsstreits im Hinblick auf ein vor einem

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich hierbei nach dem nationalen Recht desjenigen Staates, dessen Gerichte zuerst angerufen wurden und dem deshalb der Vorrang bei der Sachentscheidung zukommt (Senat, Urteil vom 26.04.2012, I-2 U 18/12 - Wundverband; OLG Karlsruhe, BeckRS 2008, 12712; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 1355; a.A.: LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 402, 404 - Italienischer Torpedo).

    Selbst wenn die Rechtkrafterstreckung lediglich als eine Möglichkeit des Bestehens "untrennbarer Interessen" verstanden wird und deshalb jenseits einer Rechtskrafterstreckung prinzipiell auch andere Konstellationen infrage kommen könnten, bei denen eine Parteiidentität zu bejahen ist, wäre für sie jedenfalls eine der Rechtskrafterstreckung vergleichbare besondere Verknüpfung der Interessen zu fordern (Senat, Urteil vom 26.04.2012, I-2 U 18/12 - Wundverband, juris; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 1360).

    Wenn das maßgebliche Prozessrecht eine automatische Rechtskrafterstreckung zwischen einer Konzernmutter und ihrer Tochtergesellschaft nicht vorsieht, so folgt daraus, dass nach dem Willen des Gesetzgebers die eine (Tochtergesellschaft) völlig unabhängig davon in Anspruch genommen werden können soll, ob bereits Ansprüche gegen die andere (Muttergesellschaft) gerichtlich verfolgt werden und wie ein Rechtsstreit gegen sie (ggf. rechtskräftig) ausgegangen ist (so bereits Senat, Urteil vom 26.04.2012, I-2 U 18/12 - Wundverband - zum Verhältnis von Gesellschaft und Geschäftsführer).

  • BGH, 19.02.2013 - VI ZR 45/12

    Aussetzung des Rechtsstreits nach der EuGVVO: Parteiidentität bei Klagen wegen

    In einem solchen Fall sind Versicherer und Versicherungsnehmer für die Anwendung von Art. 27 EuGVVO als ein und dieselbe Partei anzusehen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Mai 1998 - C-351/96, VersR 1999, 594 Rn. 19, 23, 25 - Drouot zu Art. 21 EuGVÜ; OLG Düsseldorf, GRUR Int 2000, 776, 779; Urteil vom 26. April 2012 - 2 U 18/12, juris Rn. 30; OLG Köln, OLGR 2004, 82, 85; OLG Karlsruhe, ZUM 2008, 516, 517 f.; LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 402, 404; LAG Rheinland-Pfalz, IPRspr.
  • LG Düsseldorf, 03.04.2014 - 4b O 114/12

    Pemetrexeddinatrium

    Ob ein Fall der Rechtskrafterstreckung vorliegt, beurteilt sich nach dem nationalen Recht desjenigen Staates, dessen Gerichte zuerst angerufen wurden und dem deshalb der Vorrang bei der Sachentscheidung zukommt (OLG Düsseldorf Urt. v. 26.04.2012, I-2 U 18/12 - Wundverband; OLG Karlsruhe BeckRS 2008, 12712).
  • LG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4a O 81/20

    Maschenwarenherstellungsverfahren

    Deshalb ist die Anwendung von Art. 29 EuGVVO jedenfalls dann geboten, wenn Interessen zweier Personen hinsichtlich des Gegenstands zweier Rechtsstreitigkeiten so weit übereinstimmen, dass ein Urteil, das gegen den einen ergeht, Rechtskraft gegenüber dem anderen entfalten würde (OLG Karlsruhe, BeckRS 2008, 12712; OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.04.2012, Az. I-2 U 18/12- juris, Rn. 30 - Wundverband).

    Selbst wenn man mit den Beklagten die Rechtkrafterstreckung lediglich als eine Möglichkeit des Bestehens "untrennbarer Interessen" versteht und deshalb jenseits einer Rechtskrafterstreckung prinzipiell auch andere Konstellationen infrage kommen könnten, bei denen eine Parteiidentität zu bejahen ist, wäre für sie jedenfalls eine der Rechtskrafterstreckung vergleichbare besondere Verknüpfung der Interessen zu fordern (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. April 2012, Az. I-2 U 18/12 - juris, Rn. 32 - Wundverband).

  • LG Düsseldorf, 11.12.2012 - 4a O 54/12

    Telekommunikationsvergabeverfahren

    Wenn das maßgebliche Prozessrecht - wie hier - eine Rechtskrafterstreckung zwischen dem Unternehmen und seinem handelnden Vorstandsvorsitzenden nicht vorsieht, so folgt daraus nur eines, nämlich dass nach dem Willen des Gesetzgebers der Vorstandsvorsitzende unabhängig davon soll in Anspruch genommen werden können, ob bereits Ansprüche gegen das Unternehmen gerichtlich verfolgt werden und wie ein Rechtsstreit gegen die Gesellschaft ausgegangen ist (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.04.2012, Az.: I-2 U 18/12).
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Rechtsprechung
   BSG, 16.02.2012 - B 2 U 18/12 B   

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https://dejure.org/2012,6798
BSG, 16.02.2012 - B 2 U 18/12 B (https://dejure.org/2012,6798)
BSG, Entscheidung vom 16.02.2012 - B 2 U 18/12 B (https://dejure.org/2012,6798)
BSG, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - B 2 U 18/12 B (https://dejure.org/2012,6798)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2011 - L 9 U 203/11
    Auszug aus BSG, 16.02.2012 - B 2 U 18/12 B
    Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23. Dezember 2011 - L 9 U 203/11 WA - Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.

    1 Der Kläger wendet sich gegen einen Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 23.12.2011 (L 9 U 203/11 WA), mit dem die Wiederaufnahmeklage des Klägers gegen eines der Urteile des LSG vom 9.12.2009 (hier: L 9 U 319/09) als unzulässig verworfen worden ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 9 U 319/09
    Auszug aus BSG, 16.02.2012 - B 2 U 18/12 B
    1 Der Kläger wendet sich gegen einen Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 23.12.2011 (L 9 U 203/11 WA), mit dem die Wiederaufnahmeklage des Klägers gegen eines der Urteile des LSG vom 9.12.2009 (hier: L 9 U 319/09) als unzulässig verworfen worden ist.
  • BSG, 16.02.2012 - B 2 U 302/11 B
    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Beschluss ist beim BSG unter dem Aktenzeichen B 2 U 18/12 B erhoben worden.
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