Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.01.2014 - I-2 U 19/13   

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https://dejure.org/2014,1039
OLG Düsseldorf, 16.01.2014 - I-2 U 19/13 (https://dejure.org/2014,1039)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.01.2014 - I-2 U 19/13 (https://dejure.org/2014,1039)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - I-2 U 19/13 (https://dejure.org/2014,1039)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Ansprüche eines Arbeitnehmererfinders

  • Jurion (Kurzinformation)

    Aufhebung der Verurteilung im Patentverletzungsprozess nach Nichtigerklärung des Patents

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Düsseldorf, 31.07.2007 - 4b O 279/06

    Visitenkarten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2014 - 2 U 19/13
    Weil die Restitutionsbeklagte der Auffassung war, dass die Restitutionskläger hiermit dem Wortsinn nach von dem Verfahrens- sowie dem Vorrichtungsanspruch des Klagepatents Gebrauch machen, nahm sie die Restitutionskläger in dem Verfahren 4b O 279/06 auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Rechnungslegung, Vernichtung und Schadensersatz in Anspruch.

    Das Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 31.07.2007, Az. 4b O 279/06, wird aufgehoben.

    Die Klage der Restitutionsbeklagten vom 27.07.2006 (Landgericht Düsseldorf, Az. 4b O 279/06) wird abgewiesen.

    Die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten des vorausgegangenen Verletzungsprozesses (Landgericht Düsseldorf, Az. 4b O 279/06) hat die Restitutionsbeklagte zu tragen.

  • BGH, 24.04.2013 - XII ZB 242/09

    Restitutionsklage: Auffinden einer Urkunde als Wiederaufnahmegrund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2014 - 2 U 19/13
    Es ist deswegen konsequent, einer Partei die auf eine ihr günstige Urkunde gestützte Restitutionsklage zu versagen, wenn die betreffende Urkunde bereits während des Erkenntnisverfahrens existiert hat und der Restitutionskläger imstande gewesen ist, ihrer habhaft zu werden (BGH, NJW-RR 2013, 833).
  • BPatG, 13.11.2008 - 2 Ni 30/07
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2014 - 2 U 19/13
    Mit Urteil vom 13. November 2008 hat das Bundespatentgericht das Klagepatent mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt (2 Ni 30/07).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 2 UH 1/14

    Wiederaufnahme des Verletzungsprozesses nach Nichtigerklärung des Klagepatents

    Es entspricht in Übereinstimmung mit der ganz herrschenden Meinung im Schrifttum (Schulte/Moufang, Patentgesetz, 9. Auflage, § 21 Rz. 115; Haedicke/Timmann, Handbuch des Patentrechts, § 11 Rz. 518 ff.; Benkard, PatG, 10. Auflage, § 139 Rz. 139) gefestigter Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 16. Januar 2014, Az. I-2 U 19/13; Urteil vom 11. November 2010 - I-2 U 152/09; Urteil vom 26. März 2009 - I-2 U 41/08; Urteil vom 11. Mai 2006 - I-2 U 86/05), dass die nachträgliche Vernichtung des Klagepatents in entsprechender Anwendung des § 580 Nr. 6 ZPO eine Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verletzungsverfahrens rechtfertigt (vgl. auch BGH, GRUR 2012, 753 - Tintenpatrone II).

    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 19. Januar 2014 (Az.: I-2 U 19/13 = BeckRS 2014, 04506) entschieden hat, ist "Restitutionsgrund" im Sinne von § 582 ZPO im unmittelbaren Anwendungsbereich des § 580 Nr. 6 ZPO der Eintritt der Rechtskraft des abändernden Urteils, auf dem das mit der Restitutionsklage angegriffene Urteil gegründet ist.

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 08.01.2013 - 2 U 19/13   

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https://dejure.org/2013,854
OLG Saarbrücken, 08.01.2013 - 2 U 19/13 (https://dejure.org/2013,854)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.01.2013 - 2 U 19/13 (https://dejure.org/2013,854)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. Januar 2013 - 2 U 19/13 (https://dejure.org/2013,854)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 520 Abs. 2 S. 1; ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an die Fristenkontrolle durch den Prozessbevollmächtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufungsbegründungsfrist versäumt: Keine Wiedereinsetzung!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anfertigung der Berufung: Rechtsanwalt muss Berufungsbegründungsfrist prüfen! (IBR 2013, 501)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 27/07

    Altersteilzeit - Betriebsübergang während der Freistellungsphase

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.01.2013 - 2 U 19/13
    Mit der anwaltlichen Verpflichtung, alle zumutbaren Vorkehrungen gegen Fristversäumnisse zu treffen, ist es nicht zu vereinbaren, wollte sich der Anwalt bei der im Zusammenhang mit der Aktenvorlage zwecks Fertigung der Berufungsschrift gebotenen Prüfung der Fristnotierung auf die Berufungsfrist beschränken und die Prüfung der bereits feststehenden Berufungsbegründungsfrist aussparen (BGH, BRAK-Mitt 2005, 181, m.w.N.; BAG, ZIP 2008, 1133, m.w.N.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 8. Dezember 2010, 22 U 120/10, m.w.N.; OLG Bremen, MDR 2009, 765; OLG Köln, OLGR 1995, 328).
  • OLG Bremen, 18.03.2009 - 1 U 75/08

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Kontrolle der Eintragung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.01.2013 - 2 U 19/13
    Mit der anwaltlichen Verpflichtung, alle zumutbaren Vorkehrungen gegen Fristversäumnisse zu treffen, ist es nicht zu vereinbaren, wollte sich der Anwalt bei der im Zusammenhang mit der Aktenvorlage zwecks Fertigung der Berufungsschrift gebotenen Prüfung der Fristnotierung auf die Berufungsfrist beschränken und die Prüfung der bereits feststehenden Berufungsbegründungsfrist aussparen (BGH, BRAK-Mitt 2005, 181, m.w.N.; BAG, ZIP 2008, 1133, m.w.N.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 8. Dezember 2010, 22 U 120/10, m.w.N.; OLG Bremen, MDR 2009, 765; OLG Köln, OLGR 1995, 328).
  • OLG Frankfurt, 08.12.2010 - 22 U 120/10

    Keine Wiedereinsetzung bei fehlender Fristenkontrolle

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.01.2013 - 2 U 19/13
    Mit der anwaltlichen Verpflichtung, alle zumutbaren Vorkehrungen gegen Fristversäumnisse zu treffen, ist es nicht zu vereinbaren, wollte sich der Anwalt bei der im Zusammenhang mit der Aktenvorlage zwecks Fertigung der Berufungsschrift gebotenen Prüfung der Fristnotierung auf die Berufungsfrist beschränken und die Prüfung der bereits feststehenden Berufungsbegründungsfrist aussparen (BGH, BRAK-Mitt 2005, 181, m.w.N.; BAG, ZIP 2008, 1133, m.w.N.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 8. Dezember 2010, 22 U 120/10, m.w.N.; OLG Bremen, MDR 2009, 765; OLG Köln, OLGR 1995, 328).
  • BGH, 13.01.2011 - VII ZB 95/08

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.01.2013 - 2 U 19/13
    Der Prozessbevollmächtigten des Beklagten ist zuzugestehen, dass ein Rechtsanwalt die Berechnung und Notierung - worauf es vorliegend ausschließlich ankommt - einfacher und in seinem Büro geläufiger Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft überlassen kann, soweit nicht besondere Gründe gegen deren Zuverlässigkeit sprechen (BGH, FamRZ 2011, 559, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 25.05.2011 - 13 U 54/11

    Wiedereinsetzung: Anforderungen an den Vortrag des Bevollmächtigten, der für die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.01.2013 - 2 U 19/13
    Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 97 Abs. 1, 238 Abs. 4 ZPO (OLG Frankfurt, Beschl. v. 25. Mai 2011, 13 U 54/11).
  • OLG Saarbrücken, 04.10.2019 - 2 U 117/19

    Umfang der anwaltlichen Sorgfaltspflicht bei Übersendung einer Berufungbegründung

    Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 97 Abs. 1, 238 Abs. 4 ZPO (Senat, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 2 U 19/13, IBR 2013, 501, mwN; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 238, Rn. 11).
  • OLG Koblenz, 13.05.2013 - 12 U 1297/12

    Bauhandwerkersicherungshypothek: Eilbedürftigkeit der Eintragung einer Vormerkung

    Die Überwachungspflicht des Rechtsanwalts beschränkt sich dabei nicht nur auf die Prüfung, ob die Berufungsfrist zutreffend notiert ist, sondern erstreckt sich auch auf die ordnungsgemäße Notierung der Berufungsbegründungsfrist, die nach § 520 Abs. 2 S. 1 ZPO mit der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils zu laufen beginnt und deren Ablauf im Zeitpunkt der Fertigung der Berufungsschrift bereits feststeht (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.01.2013 - Az: 2 U 19/13 Rn. 3, nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 21.11.2013 - 2 U 19/13 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43606
OLG Naumburg, 21.11.2013 - 2 U 19/13 (Kart) (https://dejure.org/2013,43606)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.11.2013 - 2 U 19/13 (Kart) (https://dejure.org/2013,43606)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21. November 2013 - 2 U 19/13 (Kart) (https://dejure.org/2013,43606)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 6 Nr 1 EEG 2009, § 16 Abs 6 EEG 2009
    Erneuerbare Energien: Vergütungsanspruch des Anlagenbetreibers bei Nichterfüllung der technischen Vorgaben; Interessenkollision von wasserrechtlichen und energierechtlichen Betreiberpflichten; Pflicht zur Teilnahme am Netzsicherheitsmanagement des Netzbetreibers

  • Wolters Kluwer

    Vergütungsanspruch des Betreibers eines Wasserkraftwerks für die Einspeisung von Strom bei Nichtteilnahme am Netzsicherheitsmanagement des Netzbetreibers

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Entfallen der Einspeisevergütung bei Nichterfüllung technischer Anschlussbedingungen

  • rechtsportal.de

    EEG 2009 § 16 Abs. 6
    Vergütungsanspruch des Betreibers eines Wasserkraftwerks für die Einspeisung von Strom bei Nichtteilnahme am Netzsicherheitsmanagement des Netzbetreibers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nichterfüllung der Vorgaben nach dem EEG lässt Vergütungsanspruch des Anlagenbetreibers entfallen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nichterfüllung der Vorgaben nach dem EEG lässt Vergütungsanspruch des Anlagenbetreibers entfallen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.04.1995 - KZR 5/94

    "Einspeisungsvergütung"; Angemessenheit der Vergütung für Strom aus einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.11.2013 - 2 U 19/13
    Gleiches gilt auch für die von der Klägerin zitierte weitere Entscheidung (Urteil v. 04.04.1995, KZR 5/94, RdE 1995, 247).
  • KG, 09.07.2012 - 23 U 71/12

    Ausschluss des Vergütungsanspruchs des Betreibers von Anlagen zur Erzeugung

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.11.2013 - 2 U 19/13
    Das Landgericht hat die in § 16 Abs. 6 EEG 2009 angeordnete Rechtsfolge zu Recht dahin ausgelegt, dass bei Nichterfüllung der technischen Anforderungen nach § 6 Nr. 1 lit. a) EEG 2009 der Vergütungsanspruch für die Zeit der Nichterfüllung endgültig entfällt (vgl. KG Berlin, Beschluss v. 09.07.2012, 23 U 71/12 - zitiert nach juris, dort Tz. 4 m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1992 - KZR 10/91

    Stromeinspeisung durch Wasserkraftwerk

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.11.2013 - 2 U 19/13
    Soweit sich die Klägerin auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil v. 06.10.1992, KZR 10/91 "Stromeinspeisung I", BGHZ 119, 335; sowie Urteil v. 22.10.1996, KZR 19/95 "Stromeinspeisung II", BGHZ 134, 1) bezogen hat, ist diese Rechtsprechung zur Bemessung einer Einspeisevergütung tatsächlich überholt.
  • BGH, 22.10.1996 - KZR 19/95

    "Stromeinspeisung II"; Darlegungs- und Beweislast für die Bemessung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.11.2013 - 2 U 19/13
    Soweit sich die Klägerin auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil v. 06.10.1992, KZR 10/91 "Stromeinspeisung I", BGHZ 119, 335; sowie Urteil v. 22.10.1996, KZR 19/95 "Stromeinspeisung II", BGHZ 134, 1) bezogen hat, ist diese Rechtsprechung zur Bemessung einer Einspeisevergütung tatsächlich überholt.
  • BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08

    Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.11.2013 - 2 U 19/13
    c) Schließlich wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sogar eine echte Rückwirkung ausnahmsweise zulässig, wenn sich kein Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts bilden konnte, etwa wenn die Betroffenen schon im Zeitpunkt, auf den die Rückwirkung bezogen wird, nicht mit dem Fortbestand der Regelungen rechnen konnten oder wenn überragende Belange des Gemeinwohls eine rückwirkende Beseitigung erfordern (vgl. BVerfG, Beschluss v. 18.02.2009, 11 BvR 3076/08, BVerfGE 122, 374).
  • OLG Braunschweig, 16.10.2014 - 9 U 135/14

    Voraussetzungen des Anspruchs des Betreibers einer Photovoltaikanlage auf

    Die unbedingte Verpflichtung der Betreiber größerer Stromerzeugungsanlagen zur Erfüllung der technischen Vorgaben soll fristgerecht durchgesetzt werden (insoweit zur Vorgängervorschrift des § 16 Abs. 6 EEG 2009 mit gleicher Rechtsfolge: OLG Naumburg Urteil vom 21.11.2013 - 2 U 19/13).

    Die Sanktionierung der nicht fristgerechten Umsetzung wäre nicht effektiv wirksam, wenn für den Anlagebetreiber einerseits nicht das Risiko einer endgültigen finanziellen Einbuße bestehen würde und andererseits für den Anlagebetreiber nicht ein wirtschaftlicher Anreiz gesetzt würde, die Vorgaben nachträglich so rasch als möglich zu erfüllen (so OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.11.2013 - 2 U 19/13 - juris Rn. 34).

    Der Senat folgt dem Urteil des BGH vom 06.04.2011 - VIII ZR 31/09 - hinsichtlich der Auslegung des Aufrechnungsverbots, der Entscheidung des OLG Naumburg vom 21.11.2013 - 2 U 19/13 - zur Auslegung des § 17 EEG sowie der ständigen Rechtsprechung des BGH und der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Erfordernis der positiven Kenntnis von der Nichtschuld beim Eingreifen der Kondiktionssperre des § 814 BGB (anstatt aller BGHZ 113, 62, 70).

  • OLG Brandenburg, 03.03.2015 - 6 U 55/13

    Erneuerbare Energien: Anspruch eines Anlagebetreibers auf Einspeisevergütung;

    Als Rechtsfolge führt § 16 Abs. 6 EEG 2009 zu einem zeitlich begrenzten, aber endgültigen Entfall der Vergütung, bis die Pflichten aus § 6 Nr. 1 EEG 2009 erfüllt werden (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 09.07.2012 - 23 U 71/12, zitiert nach juris Rn. 4 m.w.N.; OLG Naumburg, Urteil vom 21.11.2013 - 2 U 19/13 (KART), zitiert nach juris Rn. 33).
  • OLG Brandenburg, 15.10.2019 - 6 U 15/16

    Anspruch des Betreibers einer Photovoltaikanlage auf Zahlung einer

    Er hat das Netzsicherheitsmanagement im Einzelnen auszugestalten und den Anlagenbetreibern die für die erfolgreiche Umsetzung der dazu notwendigen Maßnahmen erforderlichen technischen Rahmenbedingungen vorzugeben (OLG Naumburg, Urteil vom 21.11.2013 - 2 U 19/13 (Kart) Rn 51; zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   BSG, 06.03.2013 - B 2 U 19/13 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5707
BSG, 06.03.2013 - B 2 U 19/13 B (https://dejure.org/2013,5707)
BSG, Entscheidung vom 06.03.2013 - B 2 U 19/13 B (https://dejure.org/2013,5707)
BSG, Entscheidung vom 06. März 2013 - B 2 U 19/13 B (https://dejure.org/2013,5707)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Würzburg - S 13 U 13/09
  • LSG Bayern - L 17 U 555/10
  • BSG, 06.03.2013 - B 2 U 19/13 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 06.03.2013 - B 2 U 19/13 B
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
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