Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - I-2 U 30/14   

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https://dejure.org/2014,44614
OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - I-2 U 30/14 (https://dejure.org/2014,44614)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.12.2014 - I-2 U 30/14 (https://dejure.org/2014,44614)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - I-2 U 30/14 (https://dejure.org/2014,44614)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Bewerbung eines Ferienhauses unter der Domain "www.resort-B.eu" ist irreführend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Ferienwohnung unter der Bezeichnung "Resort ..."

  • online-und-recht.de

    Bezeichnung eines Ferienhauses als "Resort XY" irreführend, da Verbraucher eine touristische Ferienanlage erwartet

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Ferienwohnung unter der Bezeichnung "Resort ..."

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bewerbung einer Ferienwohnung als "Resort" und Nutzung der Domain resort-name.eu wettbewerbswidrige Irreführung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige Bewerbung eines Ferienhauses

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Ferienwohnung unter der Bezeichnung "Resort"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Ferienwohnung unter der Bezeichnung "Resort"

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Werbung: Wann darf sich ein Ferienhaus als "Ferien-Resort" bezeichnen?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführende Online-Werbung mit "Resort" für Ferienhaus-Angebot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 816
  • GRUR-RR 2015, 217
  • MMR 2015, 387
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01

    Mindestverzinsung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 30/14
    Zwar hat das zugrunde zulegende neue Leitbild eines verständigen und situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers zu einer erheblichen Veränderung des erforderlichen Quorums geführt, die insbesondere höher liegen muss als die vorher für den Regelfall ausreichenden 10 bis 15% und auch 15 bis 20% übersteigen muss (vgl. BGH GRUR 2004, 162, 162 - Mindestverzinsung) und die in der Literatur bei etwa einem Viertel bis einem Drittel angesiedelt wird (Köhler/Bornkamm, UWG, § 5 Rdnr. 2.106).
  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 195/99

    VOSSIUS & PARTNER

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 30/14
    Das Irreführungsverbot schützt auch das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb (vgl. BGH, GRUR 1998, 1039, 1040 - Fotovergrößerungen; BGH, GRUR 2002, 703 - Vossius & Partner; Köhler/Bornkamm a.a.O., § 5 Rdnr. 1.10).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 229/95

    Fotovergrößerungen - Wesentliche Beeinträchtigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 30/14
    Das Irreführungsverbot schützt auch das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb (vgl. BGH, GRUR 1998, 1039, 1040 - Fotovergrößerungen; BGH, GRUR 2002, 703 - Vossius & Partner; Köhler/Bornkamm a.a.O., § 5 Rdnr. 1.10).
  • BGH, 26.11.1976 - I ZR 86/75

    Schutzfilme und Tauchmassen, die dazu dienen, Fleisch und Fleischwaren länger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 30/14
    Ohnehin ist der Einwand, die Verfügungsklägerin handele in gleicher Weise wettbewerbswidrig wie die Verfügungsbeklagte im vorliegenden Fall nicht zulässig, weil der hier in Rede stehende Verstoß zugleich die Interessen der Allgemeinheit berührt (BGH, GRUR 1977, 494, 497 - DERMATEX; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 667, 69; Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Auflage, § 11, Rdnr. 2.39 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - 20 U 107/15

    Wettbewerbswidrigkeit der erneuten Übermittlung eines Portierungsauftrags nach

    Schließlich ist der "unclean-hands"-Einwand der Beklagten ausgeschlossen, weil jedenfalls Drittinteressen, nämlich die der Kunden, betroffen sind (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 1977, 494, 497 - DERMATEX; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2015, 217 Rn. 36 sowie Köhler/Bornkamm-Köhler, UWG, 34. Aufl., § 11 UWG Rn. 2.39 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2018 - 3 O 299/18

    Unterlassungsansprüche bei Anbieten/Veröffentlichenlassen von gekauften

    Denn der Einwand, der Unterlassungsgläubiger begehe den gerügten Wettbewerbsverstoß, ebenso als Einwand der "unclean hands" bezeichnet, findet keine Beachtung, wenn der gerügte Wettbewerbsverstoß - wie hier - Interessen Dritter, insbesondere Interessen der Allgemeinheit / der Verbraucher berührt (BGH, GRUR 1977, 494, 497 - DERMATEXOLG; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2008, 410; OLG Frankfurt a.M., GRURPrax 2017, 52, Rn. 29; OLG Frankfurt, MDR 2017, 1437 [BGH 27.04.2017 - I ZR 55/16] , Rn. 10- Hörzentrum, OLG Hamburg, GRUR-RR 2018, 479 - kausale Therapie; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2015, 217; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, a.a.O., § 11 Rn. 2.39 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2018 - 2 U 37/18

    Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung eines mit dem An- und Verkauf von

    Der Einwand, die Klägerin handele in gleicher Weise wettbewerbswidrig wie die Beklagten ("Unclean hands-Einwand"), ist im vorliegenden Fall nicht zulässig, weil das hier in Rede stehende Irreführungsverbot zumindest auch das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb berührt (BGH, GRUR 1977, 494, 497 - DERMATEX; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67, 69 - Mehrwochenschein vor Urlaub; BGH, GRUR 1998, 1039, 1040 - Fotovergrößerungen; BGH, GRUR 2002, 703 - Vossius & Partner; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2015, 217 - Ostsee-Ressort; Köhler/Bornkamm, UWG, 36. Aufl., § 11 Rz. 2.39 i.V.m. Rz. 0.11).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2018 - 15 U 17/17
    Schließlich stellt der Hinweis der Beklagten, wonach die Klägerin selbst das Verbot des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG missachte, einen unbeachtlichen Einwand der sog. "unclean hands" dar, da vorliegend zugleich Interessen der Allgemeinheit durch den Verstoß berührt werden (vgl. BGH GRUR 1977, 494 (497) - DERMATEX; KG GRUR 2000, 93 (94) - Zugabeverstoß; OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 410; OLG Oldenburg GRUR-RR 2009, 67 (69); OLG Düsseldorf GRUR-RR 2015, 217 Rn. 36; OLG Celle WRP 2015, 1238 Rn. 17).
  • LG Rostock, 26.11.2019 - 6 HKO 46/18

    Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz wegen des Unterhaltens einer

    Die Rechtsprechung lässt den Einwand von vornherein nicht zu, wenn durch den Verstoß zugleich die Interessen Dritter oder der Allgemeinheit berührt werden (vgl. BGH GRUR 1977, 494 - DERMATEX; KG GRUR 2000, 93 - Zugabeverstoß; OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 410; OLG Oldenburg GRUR-RR 2009, 67; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2015, 217; OLG Celle WRP 2015, 1238).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.12.2014 - 2 U 30/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,47441
OLG Brandenburg, 23.12.2014 - 2 U 30/14 (https://dejure.org/2014,47441)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.12.2014 - 2 U 30/14 (https://dejure.org/2014,47441)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2014 - 2 U 30/14 (https://dejure.org/2014,47441)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Schadensersatzansprüche wegen des Eingehens im Wege der Ersatzvornahme entfernter Scheinzypressen; Inhalt und Umfang eines öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnisses

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.12.1951 - IV ZR 123/51

    Öffentlichrechtliche Verwahrung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2014 - 2 U 30/14
    Die öffentlich-rechtliche Körperschaft trägt nämlich die Beweislast dafür, wie es zum Verlust oder zur Beschädigung der in Obhut genommenen Sache gekommen ist und weshalb dies auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können (BGHZ 4, 192, 195; BGH, NJW 1990, 1230, 1231).

    Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass der Verwahrer in aller Regel am besten in der Lage ist, die Umstände darzulegen und zu beweisen, die ihm die Erfüllung seiner Pflichten unmöglich gemacht haben (BGHZ 4, 192, 195; Baumgärtel-Laumen, Beweislast, § 688 BGB, Rdnr. 2,3).

  • BGH, 18.12.1967 - V ZB 6/67

    Eigentumsanwartschaft des Auflassungsempfängers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2014 - 2 U 30/14
    Da es sich bei der Beklagten unstreitig um einen Träger öffentlicher Verwaltung handelt und die Entfernung der Scheinzypressen im Wege der Ersatzvornahme aufgrund einer von der Beklagten erlassenen Beseitigungsanordnung nach § 54 Abs. 1 Satz 2 BbgNatSchG eine hoheitliche Maßnahme darstellt, ist diese als solche ein Verwaltungsakt i. S. d. § 1 Abs. 1 BbgVwVfG i. V. m. § 35 VwVfG mit privatrechtlichen Wirkungen, der äußerlich durch den Realakt der Wegnahme erfolgt (vgl. BGH, NJW 1968, 493; NJW 1991, 2147, 2150).
  • BGH, 21.11.1974 - III ZR 128/72

    Zollverwaltung - Zollgut - Öffentlich-rechtliche Verwahrung - Abgestellter Waggon

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2014 - 2 U 30/14
    Voraussetzung ist, dass der Betroffene bezüglich einer beweglichen Sache aus seiner Obhutsstellung verdrängt, indem die Behörde sie kraft öffentlichen Rechts in Besitz nimmt, und eine Lage geschaffen wird, die ihn von der Sorge für die Sache ausschließt und ihn gerade dadurch hindert, eigene Obhuts-, Fürsorge oder Sicherungsmaßnahmen zu treffen (BGH, WM 1973, 1416; VersR 1975, 281; MüKo-Henssler, § 688 BGB, Rdnr. 60; Staudinger-Reuter, Vorbem zu §§ 688 ff BGB, Rdnr. 48).
  • BGH, 21.04.1988 - III ZR 162/87
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2014 - 2 U 30/14
    Grundsätzlich trifft in dieser Hinsicht die Beweislast den Zurückfordernden (BGH, Beschluss vom 21.04.1988, Az.: III ZR 162/87) und damit den Kläger.
  • BGH, 05.10.1989 - III ZR 126/88

    Schadensersatz wegen Unmöglichkeit der Rückgabe einer in öffentliche Verwahrung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2014 - 2 U 30/14
    Die öffentlich-rechtliche Körperschaft trägt nämlich die Beweislast dafür, wie es zum Verlust oder zur Beschädigung der in Obhut genommenen Sache gekommen ist und weshalb dies auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können (BGHZ 4, 192, 195; BGH, NJW 1990, 1230, 1231).
  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 30/90

    Benachteiligung der Konkursgläubiger bei Bestehen von Ansprüchen anderer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2014 - 2 U 30/14
    Da es sich bei der Beklagten unstreitig um einen Träger öffentlicher Verwaltung handelt und die Entfernung der Scheinzypressen im Wege der Ersatzvornahme aufgrund einer von der Beklagten erlassenen Beseitigungsanordnung nach § 54 Abs. 1 Satz 2 BbgNatSchG eine hoheitliche Maßnahme darstellt, ist diese als solche ein Verwaltungsakt i. S. d. § 1 Abs. 1 BbgVwVfG i. V. m. § 35 VwVfG mit privatrechtlichen Wirkungen, der äußerlich durch den Realakt der Wegnahme erfolgt (vgl. BGH, NJW 1968, 493; NJW 1991, 2147, 2150).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.11.2014 - 2 U 30/14   

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https://dejure.org/2014,62519
OLG Stuttgart, 13.11.2014 - 2 U 30/14 (https://dejure.org/2014,62519)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.11.2014 - 2 U 30/14 (https://dejure.org/2014,62519)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. November 2014 - 2 U 30/14 (https://dejure.org/2014,62519)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Irreführende Werbung: Plakatwerbung eines Telekommunikationsunternehmens mit der Aussage "Doppelter Speed. Gleicher Preis"

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Mobilfunktarifs nur gegenüber Neukunden

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG
    Irreführende Werbung: Plakatwerbung eines Telekommunikationsunternehmens mit der Aussage "Doppelter Speed. Gleicher Preis"

  • rechtsportal.de

    UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11; PAngV § 1; UWG § 4 Nr. 4
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Mobilfunktarifs nur gegenüber Neukunden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 18.07.2013 - 2 U 175/12

    Wettbewerbsverstoß: Prospektwerbung für Telefondienstleistungen; Aussage der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.11.2014 - 2 U 30/14
    Dies kann der aus Verbrauchern zusammengesetzte Senat aus eigener Kenntnis beurteilen (st. Rspr.; vgl. nur OLG Stuttgart, Urteil vom 18. Juli 2013 - 2 U 175/12).

    Wegen der rechtlichen Voraussetzungen, unter denen eine Aussage über einen Sternchenhinweis ergänzt, erläutert oder klargestellt werden kann, nimmt der Senat Bezug auf seine den Parteien bekannte, da in ihren Angelegenheiten ergangene Rechtsprechung (s. schon OLG Stuttgart, Urteile vom 19. November 2012 - 2 U 80/12; vom 17. Januar 2013 - 2 U 47/12 und vom 18. Juli 2013 - 2 U 175/12), um Wiederholungen zu vermeiden.

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2013 - 2 U 80/12

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.11.2014 - 2 U 30/14
    Wegen der rechtlichen Voraussetzungen, unter denen eine Aussage über einen Sternchenhinweis ergänzt, erläutert oder klargestellt werden kann, nimmt der Senat Bezug auf seine den Parteien bekannte, da in ihren Angelegenheiten ergangene Rechtsprechung (s. schon OLG Stuttgart, Urteile vom 19. November 2012 - 2 U 80/12; vom 17. Januar 2013 - 2 U 47/12 und vom 18. Juli 2013 - 2 U 175/12), um Wiederholungen zu vermeiden.
  • OLG Oldenburg, 22.01.2013 - 2 U 47/12

    Mängel an Photovoltaikanlage: Gewährleistungsfrist 2 oder 5 Jahre?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.11.2014 - 2 U 30/14
    Wegen der rechtlichen Voraussetzungen, unter denen eine Aussage über einen Sternchenhinweis ergänzt, erläutert oder klargestellt werden kann, nimmt der Senat Bezug auf seine den Parteien bekannte, da in ihren Angelegenheiten ergangene Rechtsprechung (s. schon OLG Stuttgart, Urteile vom 19. November 2012 - 2 U 80/12; vom 17. Januar 2013 - 2 U 47/12 und vom 18. Juli 2013 - 2 U 175/12), um Wiederholungen zu vermeiden.
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Rechtsprechung
   LSG Saarland, 25.03.2015 - L 2 U 30/14   

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https://dejure.org/2015,7099
LSG Saarland, 25.03.2015 - L 2 U 30/14 (https://dejure.org/2015,7099)
LSG Saarland, Entscheidung vom 25.03.2015 - L 2 U 30/14 (https://dejure.org/2015,7099)
LSG Saarland, Entscheidung vom 25. März 2015 - L 2 U 30/14 (https://dejure.org/2015,7099)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,7099) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus LSG Saarland, 25.03.2015 - L 2 U 30/14
    Dementsprechend ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn die Fristversäumnis auch auf Fehlern beruht, die im Verantwortungsbereich des Gerichts bei Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht liegen (BSG aaO. Rn. 19, vgl. auch BVerfG Beschluss vom 20.6.1995, 1 BvR 166/93).
  • BSG, 15.10.1996 - 14 BEg 9/96

    Berufungseinlegung mit Telefax-Empfangsgerät

    Auszug aus LSG Saarland, 25.03.2015 - L 2 U 30/14
    Allerdings ist in der Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 15.10.1996, 14 BEg 9/96, Rn. 6) anerkannt, dass auch eine von einem Computer ausgesandte Berufungsschrift dem Schriftformerfordernis genügen kann, wenn es den Urheber und dessen Willen, das Schriftstück in den Verkehr zu bringen, klar erkennen lässt.
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

    Auszug aus LSG Saarland, 25.03.2015 - L 2 U 30/14
    Nach diesem aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden "allgemeinen Prozessgrundrecht" (BVerfG, Beschluss vom 26.5.1981, 2 BvR 215/81) darf sich das Gericht nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (BVerfG, Beschlüsse vom 22.5.1979, 1 BvR 1077/77) und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BSG aaO. Rn. 19 mwN.).
  • BSG, 10.12.1974 - GS 2/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Falsch adressierte Rechtsmittelfrist

    Auszug aus LSG Saarland, 25.03.2015 - L 2 U 30/14
    Ohne Verschulden "verhindert", eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ein Beteiligter nach der Rechtsprechung des BSG aber auch dann, wenn ein solches Verschulden zwar vorgelegen hat, dieses aber für die Fristversäumnis nicht ursächlich gewesen ist bzw. ihm nicht zugerechnet werden kann, weil die Frist im Fall pflichtgemäßen Verhaltens einer anderen Stelle gewahrt worden wäre (BSG, Beschluss des Großen Senats des BSG vom 10.12.1974, GS 2/73, Rn. 27 und Rn. 35).
  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 10/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung - Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus LSG Saarland, 25.03.2015 - L 2 U 30/14
    Nach dieser Rechtsprechung ist zu berücksichtigen, dass es für die Vorwerfbarkeit der Fristversäumnis auch auf die persönlichen Verhältnisse, insbesondere Bildungsgrad und Rechtserfahrung, ankommt und insoweit die besondere Situation der Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren in Betracht zu ziehen ist (vgl BSG aaO Rn. 29, BSG, Urteil vom 30.1.2002, B 5 RJ 10/01 R, Rn. 18).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus LSG Saarland, 25.03.2015 - L 2 U 30/14
    Nach diesem aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden "allgemeinen Prozessgrundrecht" (BVerfG, Beschluss vom 26.5.1981, 2 BvR 215/81) darf sich das Gericht nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (BVerfG, Beschlüsse vom 22.5.1979, 1 BvR 1077/77) und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BSG aaO. Rn. 19 mwN.).
  • BSG, 24.09.2015 - B 2 U 127/15 B

    Verfahrenrüge

    L 2 U 30/14 (LSG für das Saarland).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2023 - L 9 AS 716/23

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Beschwerde gem § 172 SGG -

    Daher kann das Schriftformerfordernis unter Umständen auch dann erfüllt sein, wenn es an einer Unterschrift fehlt, wenn sich jedoch aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, ergibt (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.2006 - B 13 RJ 5/01 R -, juris Rn. 17; LSG für das Saarland, Urteil vom 25.03.2015 - L 2 U 30/14 -, juris Rn. 16; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auf., § 173 Rn. 3, § 151 Rn 3a, 3d).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2016 - L 12 AL 610/16
    Daher kann das Schriftformerfordernis in vielen Fällen auch dann erfüllt sein, wenn es an einer Unterschrift fehlt, wenn sich jedoch aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, ergibt (LSG Saarland, Urteil vom 25.03.2015 - L 2 U 30/14 -, juris m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2015 - L 7 AS 259/15
    Hier sind deshalb an die gebotene Sorgfalt und die gewissenhafte und sachgerechte Prozessführung besonders hohe Anforderungen zu stellen (vgl. Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 25. März 2015 - L 2 U 30/14, juris).
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   BSG, 15.04.2014 - B 2 U 30/14 B   

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https://dejure.org/2014,9168
BSG, 15.04.2014 - B 2 U 30/14 B (https://dejure.org/2014,9168)
BSG, Entscheidung vom 15.04.2014 - B 2 U 30/14 B (https://dejure.org/2014,9168)
BSG, Entscheidung vom 15. April 2014 - B 2 U 30/14 B (https://dejure.org/2014,9168)
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  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 15.04.2014 - B 2 U 30/14 B
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
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