Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10   

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OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10 (https://dejure.org/2010,4107)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.11.2010 - 2 U 31/10 (https://dejure.org/2010,4107)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. November 2010 - 2 U 31/10 (https://dejure.org/2010,4107)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 3, 5 Buchpreisbindungsgesetz; 253 Abs. 2 Nr. 2, 256 Abs. 1 ZPO
    Kein Wettbewerbsverstoß, wenn mit buchpreisbindungsfreier Ware erworbener Gutschein für den Buchkauf eingesetzt werden kann

  • openjur.de
  • webshoprecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Buchpreisbindung durch die preismindernde Einlösung von Coupons

  • kanzlei.biz

    Rabattgutschein beim Bücherkauf kein Verstoß gegen Buchpreisbindung

  • ra.de
  • diekmann-rechtsanwaelte.de

    Kein Verstoss gegen die Buchpreisbindung wenn beim Kauf eines Buches ein für den Erwerb anderer Waren ausgegebener Gutschein verwendet wird

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BuchpreisbindungsG § 9 Abs. 1 S. 1
    Verletzung der Buchpreisbindung durch die preismindernde Einlösung von Coupons

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Preisnachlass-Coupon"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Einführung zur Buchpreisbindung: Rabatte die zu Abmahnungen führen (?)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Umgehung der Buchpreisbindung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Verletzung der Buchpreis-Bindung bei Preisnachlass-Coupon

  • buchpreisbindung.drik.de (Leitsatz)

    Einlösung eines zu nicht preisgebundener Ware ausgegebenen Preisnachlass-Coupons beim Buchkauf

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einlösen von Rabattgutschein für preisgebundene Bücher nicht zwingend unzulässig

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Zur Verwendung von Rabattgutscheinen für Bücher mit Preisbindung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Buchpreisbindung: Rabatt in Form von Gutscheinen zulässig, wenn der Rabatt sich auf preisbindungsfreie Ware bezieht

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Buchpreisbindung durch Coupon

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verwendung von Rabattgutscheinen für Bücher mit Preisbindung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rabattcoupon für preisgebundene Bücher zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 441
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Frankfurt, 20.07.2004 - 11 U (Kart) 15/04

    Verstoß gegen die Buchpreisbindung durch Gutscheine für Neukunden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10
    Ein solcher werde beispielsweise in den Fällen angenommen, in denen Letztabnehmer einen Gutschein von einem Verkäufer erhielten, ohne dass diesem Gutschein eine wirtschaftliche Gegenleistung des Letztabnehmers gegenüberstehe, etwa wie im Fall " Startguthaben" des OLG Frankfurt (NJW 2004, 3122 = GRUR 2004, 885), wo Verkäufergutscheine im Wert von 5, 00 EUR an Letztabnehmer mit der Möglichkeit verschenkt worden seien, diese innerhalb einer bestimmten Frist u. a. beim Kauf von Büchern einzulösen.

    Das OLG Frankfurt habe in den von der Klägerin zitierten Entscheidungen (NJW 2004, 3122 und NJW 2004, 3434) denn auch im wesentlichen darauf abgestellt, ob der Nennbetrag des Gutscheins vom ausgebenden Händler oder von einem Dritten finanziert werde.

    Diese Betrachtungsweise, auf der auch die Entscheidung OLG Frankfurt GRUR 2004, 885 - Startgutscheine für Bücher - beruht, erscheint aber nur dann zutreffend, wenn der Gutschein nicht anlässlich eines Erstkaufes (und dort wie vorliegend in Form eines Prozentsatzes des Kaufpreises der bei diesem Erstkauf erworbenen Ware) gewährt wird, sondern ohne einen solchen bzw. ohne Bezugnahme auf einen solchen.

    dd) Das hier vertretene Ergebnis widerspricht auch nicht den von beiden Parteien für ihre jeweilige Position angeführten Entscheidungen des OLG Frankfurt "Startgutscheine für Bücher" (GRUR 2004, 885) und ""Meilen" für Bücher" (GRUR 2005, 72).

  • OLG Frankfurt, 20.07.2004 - 11 U 2/04

    Unzulässige Bonusmeilen eines Buchhändlers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10
    Deshalb liege auch im Hinblick auf die " Bonusmeilen "-Entscheidung des OLG Frankfurt (NJW 2004, 2434 = GRUR 2005, 72) kein Umgehungstatbestand vor, denn die dortige Beklagte habe bereits beim Ersteinkauf preisgebundener Produkte sogenannte Bonusmeilen vergeben, welche beim zweiten Kaufpreis gebundener Produkte wieder hätten eingelöst werden können.

    Das OLG Frankfurt habe in den von der Klägerin zitierten Entscheidungen (NJW 2004, 3122 und NJW 2004, 3434) denn auch im wesentlichen darauf abgestellt, ob der Nennbetrag des Gutscheins vom ausgebenden Händler oder von einem Dritten finanziert werde.

    dd) Das hier vertretene Ergebnis widerspricht auch nicht den von beiden Parteien für ihre jeweilige Position angeführten Entscheidungen des OLG Frankfurt "Startgutscheine für Bücher" (GRUR 2004, 885) und ""Meilen" für Bücher" (GRUR 2005, 72).

  • LG Duisburg, 15.09.2010 - 11 O 50/09

    Schadensersatzanspruch und Schmerzensgeldanspruch wegen eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10
    Sie sei auf die Feststellung des Nichtbestehens eines konkreten gegenwärtigen Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien gerichtet, da die Klägerin aus Anlass des vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahrens (LG Ulm 11 O 50/09 KfH) festgestellt haben wolle, dass die Beklagten gegen sie keinen Unterlassungsanspruch wegen der Verrechnung des Gutscheins beim Verkauf von Büchern hätten, nachdem sie ihr Kassensystem so umgestellt habe, dass eine Ausstellung dieser Gutscheine beim Verkauf von preisgebundenen Büchern nicht mehr erfolge.

    Die hier in Frage stehende Konstellation sei von ihrer Abmahnung vom 29.09.2009 (Anl. MBP 3, Bl. 34) nicht erfasst gewesen und auch nicht von der dann beantragten und erlassenen einstweiligen Verfügung des LG Ulm (11 O 50/09 KfH), was in der mündlichen Verhandlung über den Widerspruch der Beklagten vom 22.09.2009 auch klargestellt worden sei (S. 2 des Protokolls, Bl. 115 der beigezogenen Akten 11 O 50/09 KfH = B 3, Bl. 64).

    Die Akten 11 O 50/09 KfH des Landgerichts Ulm betreffend das zwischen den Parteien geführte einstweilige Verfügungsverfahren sind auch vom Senat beigezogen worden.

  • BGH, 22.05.2003 - I ZR 8/01

    Einkaufsgutschein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10
    aa) Die in Form eines Einkaufsgutscheins gewährte Vergünstigung stellt sich nach Auffassung des Bundesgerichtshofs der Sache nach als ein Preisnachlass beim Wareneinkauf dar (BGH GRUR 2003, 1057 - Einkaufsgutschein I ).

    Im Fall "Startgutscheine für Bücher" wurden die "Startgutscheine" in Höhe von 5, 00 EUR gerade nicht bei einem Erstkauf ausgehändigt, sondern "einfach so", konnten deshalb im Sinne der Entscheidung BGH GRUR 2003, 1057 - Einkaufsgutschein I - nur einen Preisnachlass in Form der Überlassung eines Wertgutscheins auf den nachfolgend zu tätigenden einen Kauf (des preisgebundenen Buches) darstellen.

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 21/99

    Kauf auf Probe; Feststellung eines Rechtsverhältnisses bei zukünftiger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10
    Handelt es sich wie vorliegend um eine negative Feststellungsklage, die darauf gerichtet ist, festzustellen, ob dem Beklagten gegebenenfalls gesetzliche Unterlassungsansprüche zustehen, ist zumindest erforderlich, dass der Beklagte gegen den Feststellungskläger bereits einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch erhoben hat, wobei es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber nicht genügt, dass der Beklagte angekündigt hat, gegen das beabsichtigte Verhalten "gegebenenfalls rechtliche Schritte" einzuleiten, es vielmehr der Androhung bedarf, einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen (BGH GRUR 2001, 1036, 1037 - Kauf auf Probe ).

    Zwar betrifft die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten von einem bestehenden Unterlassungsvertrag erfasst wird, ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO (BGH, GRUR 2001, 1036, 1037 - Kauf auf Probe ; BGH GRUR 2008, 360 Tz. 21 - EURO und Schwarzgeld ), und liegt deshalb dann, wenn der Unterlassungsschuldner Auskunft vom Unterlassungsgläubiger begehrt, ob ein bestimmtes Verhalten gegen die Unterlassungsverpflichtung verstoße und sich der Gläubiger daraufhin nicht erklärt, auch ein Feststellungsinteresse vor (OLG Düsseldorf GRUR 1988, 789 - Unterlassungsvertrag ).

  • OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 8/05

    Kein Mängelexemplar ohne Mängel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10
    Dem Wortlaut von § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchpreisbindungsgesetz lässt sich eine solche Einschränkung nicht entnehmen; die obergerichtliche Rechtsprechung nimmt sie auch nicht an (OLG Frankfurt, GRUR 2005, 965 - Mängelexemplar - und OLG München GRUR 2005, 71 - Schüler-Lernhilfe; dies ergibt sich jeweils aus dem in Juris abgedruckten Volltext dieser Entscheidungen).
  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10
    Diese Betrachtungsweise, welche auch der Senat bereits in seinem Urteil vom 10.12.2009 (2 U 66/09) vertreten hat (Rdnr. 52 in "Juris"; ebenfalls die Preisbindung für Arzneimittel betreffend), wird auch vom I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung "UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE" (Urteil vom 09.09.2010, I ZR 193/07) geteilt (a.a.O., Tz. 17 ff.).
  • OLG München, 24.06.2004 - 23 U 5142/03

    Gratisexemplar für Sammelbesteller

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10
    Dem Wortlaut von § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchpreisbindungsgesetz lässt sich eine solche Einschränkung nicht entnehmen; die obergerichtliche Rechtsprechung nimmt sie auch nicht an (OLG Frankfurt, GRUR 2005, 965 - Mängelexemplar - und OLG München GRUR 2005, 71 - Schüler-Lernhilfe; dies ergibt sich jeweils aus dem in Juris abgedruckten Volltext dieser Entscheidungen).
  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02

    Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10
    § 3 Buchpreisbindungsgesetz will sicherstellen, dass beim Verkauf an den Endabnehmer dem Buchhändler der Endpreis nach § 5 Buchpreisbindungsgesetz als Barzahlungspreis zufließt (BGH GRUR 2003, 807, 808 f. - Buchpreisbindung ).
  • OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 66/09

    Wettbewerbsverstoß einer niederländischen Versandapotheke: Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10
    Diese Betrachtungsweise, welche auch der Senat bereits in seinem Urteil vom 10.12.2009 (2 U 66/09) vertreten hat (Rdnr. 52 in "Juris"; ebenfalls die Preisbindung für Arzneimittel betreffend), wird auch vom I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung "UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE" (Urteil vom 09.09.2010, I ZR 193/07) geteilt (a.a.O., Tz. 17 ff.).
  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93

    FUNNY PAPER - Rufausbeutung

  • OLG Köln, 20.09.2005 - 6 W 112/05

    Preisbindungswidrige Ausgabe von Gutscheinen bei Kauf preisgebundener

  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 172/05

    EURO und Schwarzgeld

  • LG Ulm, 05.03.2010 - 11 O 60/09

    Wettbewerbswidrigkeit von Rabatten beim Buchverkauf

  • BGH, 23.07.2015 - I ZR 83/14

    Verstoß von Amazon mit einer Gutscheinaktion gegen die Buchpreisbindung

    Deshalb ist es unerheblich, dass im vorliegenden Fall Gutscheinausgabe und Buchverkauf zwei selbständige Rechtsgeschäfte sind und der Bezug zwischen dem Gutschein und dem Verkauf eines preisgebundenen Buches erst durch eine spätere autonome Entscheidung des Kunden hergestellt wird, nachdem er bereits den Gutschein erhalten hat (zur gebotenen wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung bei der Prüfung von Preisbindungsverstößen vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 193/07, GRUR 2010, 1136 Rn. 19 = WRP 2010, 1482 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE; Urteil vom 8. Mai 2013 - I ZR 98/12, GRUR 2013, 1264 Rn. 14 = WRP 2013, 1264 - Rezeptbonus [jeweils zur Arzneimittelpreisbindung]; aA im Zusammenhang mit der Buchpreisbindung OLG Stuttgart, WRP 2011, 366, 371; Langen/Bunte/Bahr, GWB, 12. Aufl., nach § 30 GWB, § 3 BuchPrG Rn. 1; kritisch dazu Deichfuß, jurisPR-WettbR 1/2011, Anm. 4 unter C.).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 92/12

    Bonus-Karte, kostenlose Zweitbrille - Wettbewerbsverstoß eines

    Die vom Senat zur Buchpreisbindung angestellten Erwägungen zu einer Trennung einzelner Rechtsgeschäfte (OLG Stuttgart, Urteil vom 11. November 2010 - 2 U 31/10, MDR 2011, 441, bei juris Rz. 77 ff. - Preisnachlass-Coupon), können deshalb für den Bereich des Heilmittelwerberechts nicht zum Tragen kommen (zu geldwerten Bonuspunkten im Arzneimittelhandel s. BGH, Urteil vom 09. September 2010 - I ZR 98/08, MDR 2010, 1477, bei juris Rz. 17, m.w.N. - Bonuspunkte).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 11 U 93/13

    Amazons "Trade-in-Programm" verstößt gegen die Buchpreisbindung

    Die Entscheidung des OLG Stuttgart [Urt. vom 11.11.2010 - 2 U 31/10 - Preisnachlass Coupon], wonach ein Händler, der beim Kauf nicht preisgebundener Waren einen Preisnachlass-Coupon für einen beliebigen späteren Kauf ausgibt, nicht gegen das BuchPrG verstoße, wenn dieser Preisnachlass-Coupon später beim Kauf preisgebundener Bücher angerechnet wird, betrifft einen anderen Sachverhalt.
  • OLG Frankfurt, 04.09.2012 - 11 U 25/12

    Unzulässiges "Trade-In-Geschäft" beim Ankauf gebrauchter Bücher

    b) Die Entscheidung des OLG Stuttgart [Urt. vom 11.11.2010 - 2 U 31/10 - Preisnachlass Coupon], wonach ein Händler, der beim Kauf nicht preisgebundener Waren einen Preisnachlass-Coupon für einen beliebigen späteren Kauf ausgibt, nicht gegen das BuchPrG verstoße, wenn dieser Preisnachlass-Coupon später beim Kauf preisgebundener Bücher angerechnet wird, betrifft einen anderen Sachverhalt.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - I-2 U 31/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,44163
OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - I-2 U 31/10 (https://dejure.org/2015,44163)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.12.2015 - I-2 U 31/10 (https://dejure.org/2015,44163)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - I-2 U 31/10 (https://dejure.org/2015,44163)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    PatG § 139 Abs. 1; PatG § 140a Abs. 1; EPÜ Art. 64
    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches Testgerät (Schwangerschaftstest)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (43)

  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 61/98

    Karate; Erschöpfung der Rechte aus einem Patent

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 31/10
    Aufgrund des Grundsatzes des freien Warenverkehrs genügt es jedoch für den Eintritt der Erschöpfung, wenn der Patentinhaber oder der mit seiner Zustimmung handelnde Dritte die patentgeschützte Vorrichtung oder das geschützte Verfahrenserzeugnis in einem Mitgliedsstaat der EU in den Verkehr gebracht hat, selbst wenn in diesem Staat kein Patentschutz besteht (EuGH, GRUR Int. 1974, 454 - Centrafarm; GRUR-Int. 1982, 47 - Merck; BGH, GRUR 2000, 299 - Karate).

    Gleiches gilt für den Fall, dass die Sache außerhalb Deutschlands oder der EU in einem dem EWR angehörigen Staat in den Verkehr gebracht wurde (BGH, GRUR 2000, 299 - Karate).

    Ebenso kann sich der Patentinhaber grundsätzlich der Einfuhr solcher patentgemäßen Erzeugnisse widersetzen, die - sei es auch von ihm selbst oder mit seiner Zustimmung - im Gebiet von Drittstaaten, die weder der EU noch dem EWR angehören, in den Verkehr gebracht wurden (BGH, GRUR 2000, 299 - Karate; Kraßer, Patentrecht 6. Aufl., § 33 V. d) 4. m.w.N.; LG Düsseldorf, Urt. v. 12.12.2013, Az.: 4b O 88/12).

    Ausgehend von diesen Grundsätzen können die Beklagten, die das erforderliche Inverkehrbringen mit Zustimmung des Patentinhabers im Streitfall grundsätzlich zu beweisen haben (BGH, GRUR 2000, 299 - Karate; Benkard/Scharen, a.a.O.,§ 9 PatG Rz. 16 m.w.N.), den Einwand der Erschöpfung nicht mit Erfolg erheben.

  • BGH, 15.03.2010 - II ZR 27/09

    Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für die Berufung gegen Entscheidungen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 31/10
    Die Rechts- und Parteifähigkeit einer in der Schweiz gegründeten Gesellschaft sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach dem Recht des Ortes zu beurteilen, an dem die Gesellschaft ihren Verwaltungssitz hat (BGH, NJW 2009, 289 - Trabrennbahn; NJW-RR 2010, 1364; Bamberger/Roth, BeckOK EGBGB, Art. 12 Rz. 58).

    Nach ihr beurteilt sich der Sitz einer juristischen Person nach dem Ort des tatsächlichen Verwaltungssitzes (BGH, NJW 1986, 2194, 2195; NJW 2009, 289, 290; NJW-RR 2010, 1364).

    Maßgebend dafür ist der Tätigkeitsort der Geschäftsführung und der dazu berufenen Vertretungsorgane, also der Ort, wo die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsführungsakte umgesetzt werden (BGH, NJW 1986, 2194, 2195; NJW 2009, 1610, 1611; NJW-RR 2010, 1364).

  • OLG Frankfurt, 24.04.1990 - 5 U 18/88

    Entscheidung über eine Verpflichtung zur Sicherheitsleistung wegen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 31/10
    Denn gemäߧ 154 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) unterstehen Gesellschaften dem Recht des Staates, nach dessen Vorschriften sie organisiert sind, wenn sie die darin vorgeschriebenen Publizitäts- oder Registervorschriften dieses Rechts erfüllen oder, falls solche Vorschriften nicht bestehen, wenn sie sich nach dem Recht dieses Staates organisiert haben (vgl. hierzu auch OLG Frankfurt, NJW 1990, 2204, 2205).

    Rück- oder Weiterverweisungen des aus deutscher Sicht berufenen ausländischen Rechts sind im Bereich der Sitztheorie nach herrschender Meinung, der der Senat folgt, gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 EGBGB zu beachten (vgl. BGH, NJW 2004, 3706, 3707; NVwZ-RR 2006, 28, 29; NZG 2010, 909, 911 ; OLG Frankfurt, NJW 1990, 2204, 2205 ; OLG Hamm , NJW 2001, 2183; OLG Hamburg, BeckRS 2007, 07023; MünchKommBGB/Kindler, a.a.O., Rz. 507; Palandt/Thorn, 74. Aufl., Anh. zu Art. 12 EGBGB Rz. 12; Bamberger/Roth, a.a.O., Art. 12 Rz. 51).

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 72/94

    "Prospekthalter"; Erschöpfung des Patentrechts bei Inverkehrbringen des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 31/10
    Erschöpfung meint Verbrauch des Patentrechts hinsichtlich eines bestimmten (einzelnen) patentgemäßen Erzeugnisses (BGH, GRUR 1997, 116 - Prospekthalter).

    Hat er oder mit seinem Willen ein Dritter den geschützten Gegenstand in den Verkehr gebracht, ist es ihm verwehrt, gegenüber den Abnehmern die Rechte aus dem Patent erneut aufzugreifen (BGH, GRUR 1997, 116, 117 - Prospekthalter).

  • BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer Skilieferungsvereinbarung in Höhe eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 31/10
    Wurde eine Sache, die die technische Lehre eines für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten Sachpatents verwirklicht, vom Patentinhaber oder von einem von diesem ermächtigten Dritten in Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder einem dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehörigen Staat in den Verkehr gebracht, unterliegen das weitere Inverkehrbringen, Anbieten und Gebrauchen dieser Sache nicht mehr dem Verbietungsrecht aus dem Patent (BGH, GRUR 1980, 38, 39 - Fullplastverfahren; GRUR, 1997, 116, 117 - Prospekthalter; GRUR 2001, 223, 224 - Bodenwaschanlage).

    Ihre Rechtfertigung findet diese Lehre in der Erwägung, dass der Schutzrechtsinhaber, der die unter Verwendung der geschützten Lehre hergestellte Sache in den Verkehr gebracht hat, dabei die Gelegenheit gehabt hat, die Vorteile wahrzunehmen, die ihm das Schutzrecht gewährt (BGH, GRUR 1980, 38, 39 - Fullplastverfahren).

  • BGH, 27.10.2008 - II ZR 158/06

    Trabrennbahn

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 31/10
    Die Rechts- und Parteifähigkeit einer in der Schweiz gegründeten Gesellschaft sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach dem Recht des Ortes zu beurteilen, an dem die Gesellschaft ihren Verwaltungssitz hat (BGH, NJW 2009, 289 - Trabrennbahn; NJW-RR 2010, 1364; Bamberger/Roth, BeckOK EGBGB, Art. 12 Rz. 58).

    Nach ihr beurteilt sich der Sitz einer juristischen Person nach dem Ort des tatsächlichen Verwaltungssitzes (BGH, NJW 1986, 2194, 2195; NJW 2009, 289, 290; NJW-RR 2010, 1364).

  • BGH, 21.03.1986 - V ZR 10/85

    Parteifähigkeit eines in der Bundesrepublik nicht rechtsfähigen ausländischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 31/10
    Nach ihr beurteilt sich der Sitz einer juristischen Person nach dem Ort des tatsächlichen Verwaltungssitzes (BGH, NJW 1986, 2194, 2195; NJW 2009, 289, 290; NJW-RR 2010, 1364).

    Maßgebend dafür ist der Tätigkeitsort der Geschäftsführung und der dazu berufenen Vertretungsorgane, also der Ort, wo die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsführungsakte umgesetzt werden (BGH, NJW 1986, 2194, 2195; NJW 2009, 1610, 1611; NJW-RR 2010, 1364).

  • BGH, 05.07.1995 - KZR 15/94

    "Sesamstraße-Aufnäher"; Beurteilung der Schlüssigkeit der Klage im Hinblick auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 31/10
    Auch die - nicht durch die Prozessentwicklung erklärbare - Änderung der Sachvortrages im Lauf des Verfahrens kann der Richter würdigend bewerten (BGH, NJW 2002, 1276, 1277; NJW-RR 1995, 1340 f.; MünchKommZPO/Prütting, a.a.O., § 286 Rz. 7; Zöller/Greger, a.a.O., § 286 Rz. 14; Musielak/Voit/Foerste, ZPO, 12. Aufl., § 286 Rz. 2; BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 17. Edition, Stand: 01.06.2015, § 286 Rz. 7).

    Allerdings kann der Umstand, dass eine Partei ihr Vorbringen im Laufe des Prozesses modifiziert, im Rahmen der Beweiswürdigung berücksichtigt werden (BGH, GRUR 1995, 700, 701 - Sesamstraßen-Aufnäher; NJW 2000, 3212 = GRUR 2000, 866 - Programmfehlerbeseitigung; NJW 2002, 1276, 1277).

  • BGH, 12.12.2001 - X ZR 141/00

    Durchstanzanker; Erheblichkeit neuen Vorbringens im Laufe des Rechtsstreits

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 31/10
    Auch die - nicht durch die Prozessentwicklung erklärbare - Änderung der Sachvortrages im Lauf des Verfahrens kann der Richter würdigend bewerten (BGH, NJW 2002, 1276, 1277; NJW-RR 1995, 1340 f.; MünchKommZPO/Prütting, a.a.O., § 286 Rz. 7; Zöller/Greger, a.a.O., § 286 Rz. 14; Musielak/Voit/Foerste, ZPO, 12. Aufl., § 286 Rz. 2; BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 17. Edition, Stand: 01.06.2015, § 286 Rz. 7).

    Allerdings kann der Umstand, dass eine Partei ihr Vorbringen im Laufe des Prozesses modifiziert, im Rahmen der Beweiswürdigung berücksichtigt werden (BGH, GRUR 1995, 700, 701 - Sesamstraßen-Aufnäher; NJW 2000, 3212 = GRUR 2000, 866 - Programmfehlerbeseitigung; NJW 2002, 1276, 1277).

  • BGH, 04.11.2008 - X ZR 154/05

    Teilweise Abweisung der Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent betreffend ein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 31/10
    Auf die gegen diese Entscheidung eingelegte Berufung hielt der Bundesgerichtshof das Stammpatent mit Urteil vom 4. November 2008 (Az.: X ZR 154/05; nachfolgend: NU) eingeschränkt aufrecht.

    Radiomarkierungen, Chromophore bzw. Fluorophore können mittels Strahlungsdetektoren, Spektrophotometern oder mit dem bloßen Auge nachgewiesen werden; bei Enzymmarkierungen wird ein nachweisbares Signal durch die Aktivierung einer Verbindung wie etwa eines Farbstoffs im Rahmen eines Reaktionssystems erzeugt (vgl. die Ausführungen des BGH zum Stammpatent, Urt. v. 04.11.2008 - X ZR 154/05 [NU], Seite 11, Rz. 9).

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2012 - 2 U 58/10

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum

  • BGH, 29.06.2010 - VI ZR 122/09

    Prüfung der internationalen Zuständigkeit bei deliktischen Ansprüchen;

  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 9/91

    Auslegung der Patentansprüche - Patent - Klarstellung technischer Begriffe -

  • BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen der Verwirkung

  • BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87

    Schutz eines europäischen Patents betreffend eine Apparatur für

  • OLG Hamburg, 30.03.2007 - 11 U 231/04

    Die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft, die nicht unter die europäische

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

  • BGH, 02.12.2004 - III ZR 358/03

    Amtspflichtverletzungen der See-Berufsgenossenschaft; Haftungsrechtliche

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01

    Custodiol II

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02

    Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung

  • OLG Hamm, 01.02.2001 - 15 W 390/00

    Sitzverlegung einer GmbH in das EG-Ausland

  • LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 88/12

    Datenspeichersystem

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

  • EuGH, 03.06.2010 - C-127/09

    Coty Prestige Lancaster Group - Markenrecht - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 13

  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09

    Walzenformgebungsmaschine

  • BGH, 10.03.2009 - VIII ZB 105/07

    Anwendung der Vorschrift des § 119 Abs. 1 Nr. 1 b Gerichtsverfassungsgesetz ( GVG

  • BGH, 31.03.2009 - X ZR 95/05

    Straßenbaumaschine

  • BGH, 04.05.1995 - X ZR 29/93

    "Zahnkranzfräser"; Maßgeblicher Stand der Technik

  • BGH, 24.03.1994 - VII ZR 159/92

    Ausgleich der umsatzsteuerlichen Mehrbelastung bei einem in der ehemaligen DDR

  • BGH, 14.07.1966 - Ia ZR 79/64

    Verzichtbare prozesshindernde Einrede der wegen Verletzung eines weiteren Patents

  • OLG Hamburg, 28.10.1971 - 3 U 108/70

    Polydor II

  • BGH, 08.07.2008 - X ZB 13/06

    Momentanpol II

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 148/95

    Anfechtungen von dem deutschen Recht unterliegenden Rechtshandlungen durch einen

  • BGH, 05.05.1998 - X ZR 57/96

    "Regenbecken"; Auslegung eines europäischen Patents

  • OLG Hamm, 26.05.2006 - 30 U 166/05

    Parteifähig einer Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht - Wirksamkeit eines

  • EuGH, 31.10.1974 - 15/74

    Centrafarm BV u.a. / Sterling Drug

  • EuGH, 14.07.1981 - 187/80

    Merck / Stephar und Exler

  • BGH, 24.02.2000 - I ZR 141/97

    Programmfehlerbeseitigung

  • BGH, 14.11.2000 - X ZR 137/99

    Bodenwaschanlage; Erteilung einer Lizenz durch den Inhaber eines

  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03

    Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren

  • BGH, 31.05.2010 - II ZB 9/09

    Berufung einer nichtexistenten bzw. sonst parteiunfähigen Partei zur Bewirkung

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - I-2 U 31/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,50668
OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - I-2 U 31/10 (https://dejure.org/2012,50668)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2012 - I-2 U 31/10 (https://dejure.org/2012,50668)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - I-2 U 31/10 (https://dejure.org/2012,50668)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • AG Essen, 01.09.2009 - 166 IN 119/09

    Örtliche Zuständigkeit für Quelle-Insolvenz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 31/10
    Der Ort, an dem die Verwaltung geführt wird, ist derjenige, an dem die Geschäftsführung und die dazu berufenen Vertretungsorgane tätig sind, also derjenige, wo die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsführungsakte umgesetzt werden (BGH NJW 2009, 610; MDR 2010, 166; BGHZ 97, 269, 272 = NJW 1986, 2194; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 17 Rdnr. 11; Kühnen, a.a.O.; vgl. ferner AG Essen, ZIP 2009, 1826 betr. Insolvenzrecht).
  • BGH, 13.06.1984 - IVa ZR 196/82

    Verpflichtung einer deutschen Kapitalgesellschaft zur Sicherheitsleistung für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 31/10
    § 110 ZPO schützt allerdings nicht vor der Gefahr, dass ein zukünftiger Kostenerstattungsanspruch wegen Vermögenslosigkeit des zukünftigen Schuldners nicht realisierbar ist (BGH, NJW 1984, 2762; LG München I, ZIP 2009, 1179, 1980).
  • BGH, 21.03.1986 - V ZR 10/85

    Parteifähigkeit eines in der Bundesrepublik nicht rechtsfähigen ausländischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 31/10
    Der Ort, an dem die Verwaltung geführt wird, ist derjenige, an dem die Geschäftsführung und die dazu berufenen Vertretungsorgane tätig sind, also derjenige, wo die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsführungsakte umgesetzt werden (BGH NJW 2009, 610; MDR 2010, 166; BGHZ 97, 269, 272 = NJW 1986, 2194; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 17 Rdnr. 11; Kühnen, a.a.O.; vgl. ferner AG Essen, ZIP 2009, 1826 betr. Insolvenzrecht).
  • BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 273/03

    Rechte des Beklagten nach Leistung einer unzureichenden Sicherheit für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 31/10
    Während, klagt eine natürliche Person, deren Verpflichtung zur Sicherheitsleistung davon abhängt, an welchem Ort sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, entscheidet bei juristischen Personen deren Sitz (BGH, NJW-RR 2005, 148), wobei es nicht auf den lediglich satzungsgemäßen, sondern - entsprechend dem "gewöhnlichen Aufenthalt" natürlicher Personen - auf den tatsächlichen Verwaltungssitz ankommt.
  • BGH, 10.11.2009 - VI ZB 25/09

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei bestehendem inländischem Gerichtsstand

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 31/10
    Der Ort, an dem die Verwaltung geführt wird, ist derjenige, an dem die Geschäftsführung und die dazu berufenen Vertretungsorgane tätig sind, also derjenige, wo die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsführungsakte umgesetzt werden (BGH NJW 2009, 610; MDR 2010, 166; BGHZ 97, 269, 272 = NJW 1986, 2194; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 17 Rdnr. 11; Kühnen, a.a.O.; vgl. ferner AG Essen, ZIP 2009, 1826 betr. Insolvenzrecht).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 21.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Tattag; Rechtskraft;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 31/10
    Der Ort, an dem die Verwaltung geführt wird, ist derjenige, an dem die Geschäftsführung und die dazu berufenen Vertretungsorgane tätig sind, also derjenige, wo die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsführungsakte umgesetzt werden (BGH NJW 2009, 610; MDR 2010, 166; BGHZ 97, 269, 272 = NJW 1986, 2194; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 17 Rdnr. 11; Kühnen, a.a.O.; vgl. ferner AG Essen, ZIP 2009, 1826 betr. Insolvenzrecht).
  • LG Berlin, 29.10.2009 - 33 O 433/07

    Sicherheitspflichtigkeit eines amerikanischen Unternehmens mit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 31/10
    Das gilt jedenfalls dann, wenn an dem in der Satzung angegebenen Sitz kein Geschäftsraum, sondern nur ein Briefkasten unterhalten wird und deshalb dort keine zustellungsfähige Anschrift gegeben ist (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 944; LG München I, ZIP 2009, 1979; WM 2010, 435; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 1288; Baumbach/Hartmann, ZPO, 70. Aufl., § 110 Rdnr. 4; vgl. ferner Patzina in: Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl., § 17 Rdnr. 14).
  • LG München I, 20.05.2009 - 21 O 12220/08

    Prozesskostensicherheit: Britische Limited mit geringem Haftungskapital bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 31/10
    Das gilt jedenfalls dann, wenn an dem in der Satzung angegebenen Sitz kein Geschäftsraum, sondern nur ein Briefkasten unterhalten wird und deshalb dort keine zustellungsfähige Anschrift gegeben ist (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 944; LG München I, ZIP 2009, 1979; WM 2010, 435; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 1288; Baumbach/Hartmann, ZPO, 70. Aufl., § 110 Rdnr. 4; vgl. ferner Patzina in: Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl., § 17 Rdnr. 14).
  • OLG Karlsruhe, 11.10.2007 - 19 U 34/07

    Pflicht zur Leistung einer Prozesskostensicherheit: Einrede der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 31/10
    Das gilt jedenfalls dann, wenn an dem in der Satzung angegebenen Sitz kein Geschäftsraum, sondern nur ein Briefkasten unterhalten wird und deshalb dort keine zustellungsfähige Anschrift gegeben ist (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 944; LG München I, ZIP 2009, 1979; WM 2010, 435; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 1288; Baumbach/Hartmann, ZPO, 70. Aufl., § 110 Rdnr. 4; vgl. ferner Patzina in: Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl., § 17 Rdnr. 14).
  • BGH, 21.12.2005 - III ZB 73/05

    Einleitung des Verfahrens auf Rückgabe einer aufgrund eines Zwischenurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 31/10
    3.Für den Fall, dass ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil überhaupt zulässig sein sollte (vgl. BGH, RPfl 2006, 205; MDR 1988, 298), besteht kein Grund, die Revision zuzulassen (§ 543 Abs. 2 ZPO).
  • BGH, 25.11.1987 - IVa ZR 135/86

    Anfechtbarkeit von Zwischenurteilen über die Zulässigkeit der Klage

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Rechtsprechung
   BSG, 25.03.2010 - B 2 U 31/10 B   

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https://dejure.org/2010,50240
BSG, 25.03.2010 - B 2 U 31/10 B (https://dejure.org/2010,50240)
BSG, Entscheidung vom 25.03.2010 - B 2 U 31/10 B (https://dejure.org/2010,50240)
BSG, Entscheidung vom 25. März 2010 - B 2 U 31/10 B (https://dejure.org/2010,50240)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 25.03.2010 - B 2 U 31/10 B
    4 Der Antrag des Klägers enthält kein Beweisthema, obwohl nach § 373 ZPO die Tatsachen, über welche die Vernehmung der Zeugen stattfinden soll, zu bezeichnen sind (vgl BSG Beschluss vom 9. März 2001 - B 2 U 404/00 B - BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6).
  • LSG Bayern, 27.02.2002 - L 2 U 404/00

    Subjektive Verletzungsverschlimmerung; Begriff und Voraussetzungen eines

    Auszug aus BSG, 25.03.2010 - B 2 U 31/10 B
    4 Der Antrag des Klägers enthält kein Beweisthema, obwohl nach § 373 ZPO die Tatsachen, über welche die Vernehmung der Zeugen stattfinden soll, zu bezeichnen sind (vgl BSG Beschluss vom 9. März 2001 - B 2 U 404/00 B - BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6).
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 25.03.2010 - B 2 U 31/10 B
    Seiner Beschwerdebegründung ist nicht zu entnehmen, dass es sich um einen Beweisantrag iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG handelt, der den Anforderungen an einen Beweisantrag iS der Zivilprozessordnung (ZPO) entspricht (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 45; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9).
  • BSG, 26.11.1981 - 4 BJ 87/81

    Brezeichnung der Tätigkeit - Tätigkeitsmerkmal - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 25.03.2010 - B 2 U 31/10 B
    Seiner Beschwerdebegründung ist nicht zu entnehmen, dass es sich um einen Beweisantrag iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG handelt, der den Anforderungen an einen Beweisantrag iS der Zivilprozessordnung (ZPO) entspricht (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 45; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9).
  • LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 14/12

    Fachschule als berufsbildende Schule gemäß § 539 Abs. 1 Nr. 14 c RVO (§ 2 Abs. 1

    Maßgeblich ist insofern nicht, wann über den Anspruch entschieden wurde, sondern zu welchem Zeitpunkt der vermeintliche Anspruch entstanden ist (vgl. BSG, Urteil vom 21. September 2010, B 2 U 31/10 R, juris, Rn. 13).
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