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   OLG Düsseldorf, 03.05.2018 - I-2 U 47/17   

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OLG Düsseldorf, 03.05.2018 - I-2 U 47/17 (https://dejure.org/2018,17298)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.05.2018 - I-2 U 47/17 (https://dejure.org/2018,17298)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Mai 2018 - I-2 U 47/17 (https://dejure.org/2018,17298)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (36)

  • BGH, 15.12.2015 - X ZR 30/14

    Glasfasern II - Patentverletzungsverfahren: Schutzbereich eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2018 - 2 U 47/17
    Dies entspricht jahrzehntelanger, vom für das Patentrecht zuständigen X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes gebilligter Rechtsprechung des erkennenden Senats und anderer Instanzgerichte (BGH, GRUR 2016 257 - Glasfasern II; OLG Düsseldorf, a.a.O.).

    Dies ändert jedoch nichts daran, das ein gesetzlicher Vertreter einer Gesellschaft, die ein patent- oder, wie hier, ein gebrauchsmusterverletzendes Erzeugnis herstellt oder erstmals im Inland in den Verkehr bringt, dem Verletzten gegenüber haftet, wenn er die ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen unterlässt, die Geschäftstätigkeit des Unternehmens so einzurichten und zu steuern, dass hierdurch keine technischen Schutzrechte Dritter verletzt werden (BGH, GRUR 2016, 257 - Glasfasern II).

    Er muss insbesondere dafür sorgen, dass grundlegende Entscheidungen über die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft nicht ohne seine Zustimmung erfolgen und dass die mit Entwicklung, Herstellung und Vertrieb betrauten Mitarbeiter der Gesellschaft die gebotenen Vorkehrungen treffen, um eine Verletzung fremder Patente zu vermeiden (BGH, GRUR 2016, 257, 264 - Glasfasern II).

    Hierbei hat er gegebenenfalls insbesondere darzulegen, weshalb er keinen Anlass hatte, sich eine Entscheidung über die angegriffenen Handlungen vorzubehalten und welche organisatorischen Maßnahmen er ergriffen hat, um eine Schutzrechtsverletzung durch Mitarbeiter des Unternehmens zu verhindern (BGH, GRUR 2016, 257, 264 - Glasfasern II).

  • BGH, 13.11.2013 - X ZR 171/12

    Zur Höhe von Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2018 - 2 U 47/17
    Auch subjektive Umstände auf Seiten des Verletzers, wie etwa der Verschuldensgrad, können schließlich Rückschlüsse auf die vom Verletzer ausgehende Gefährdung der Rechte des Schutzrechtsinhabers zulassen (vgl. BGH, GRUR 2013, 1067 - Beschwer des Unterlassungsschuldners; GRUR-RR 2011, 440 - Der Marktführer; GRUR 2014, 206, 207 - Einkaufskühltasche).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über den 1, 3-fachen Regelsatz hinaus nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig und damit überdurchschnittlich war, wohingegen die Schwellengebühr von 1, 3 die Regelgebühr für durchschnittliche Fälle ist (BGH, NJW-RR 2007, 420; NJW 2011, 1603; NJW 2012, 2813 = GRUR-RR 2012, 491 - Toleranzbereich; GRUR 2014, 206, 208 - Einkaufskühltasche).

    Patent- oder Gebrauchsmustersachen können nicht allein wegen ihres Gegenstands pauschal als überdurchschnittlich umfangreich oder schwierig bewertet werden (BGH, GRUR 2014, 206, 208 - Einkaufskühltasche).

    Diese Toleranzrechtsprechung ist aber nicht in dem Sinne anwendbar, dass für eine weder umfangreiche noch schwierige, mithin nur durchschnittliche Sache eine den gesetzlichen Gebührensatz übersteigende Vergütung verlangt werden kann, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nach Nr. 2300 VV RVG vorlägen (BGH, NJW 2012, 2813 = GRUR-RR 2012, 491 - Toleranzbereich; GRUR 2014, 206, 208).

  • OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 260/11

    Vernichtungs- und Rückrufanspruch nach Ablauf des Patents

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2018 - 2 U 47/17
    2009, 400, 401 - Rechnungslegungsanspruch; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.01.2011, Az.: I-2 U 56/09, BeckRS 2011, 07499; Kühnen, GRUR 2009, 288; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 10. Aufl., Abschn. D, Rz. 602 - 605; Benkard/Rogge/Grabinski, PatG/GebrMG, 11. Aufl., § 140a PatG, Rz. 7; zur Verhältnismäßigkeit des Rückrufs nach Schutzrechtsablauf: OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.01.2015, Az.: I-15 U 23/14, BeckRS 2015, 06710; a.A.: OLG Frankfurt, GRUR-RR 2017, 289).

    Der zwischenzeitliche Ablauf des Klagegebrauchsmusters steht dem nicht entgegen (vgl. OLG Düsseldorf Urt. v. 29.01.2015, Az.: I-15 U 23/14, BeckRS 2015, 06710; kritisch: OLG Frankfurt, GRUR-RR 2017, 289).

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 15 U 23/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Ankoppelungsstation und ein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2018 - 2 U 47/17
    2009, 400, 401 - Rechnungslegungsanspruch; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.01.2011, Az.: I-2 U 56/09, BeckRS 2011, 07499; Kühnen, GRUR 2009, 288; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 10. Aufl., Abschn. D, Rz. 602 - 605; Benkard/Rogge/Grabinski, PatG/GebrMG, 11. Aufl., § 140a PatG, Rz. 7; zur Verhältnismäßigkeit des Rückrufs nach Schutzrechtsablauf: OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.01.2015, Az.: I-15 U 23/14, BeckRS 2015, 06710; a.A.: OLG Frankfurt, GRUR-RR 2017, 289).

    Der zwischenzeitliche Ablauf des Klagegebrauchsmusters steht dem nicht entgegen (vgl. OLG Düsseldorf Urt. v. 29.01.2015, Az.: I-15 U 23/14, BeckRS 2015, 06710; kritisch: OLG Frankfurt, GRUR-RR 2017, 289).

  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2018 - 2 U 47/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über den 1, 3-fachen Regelsatz hinaus nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig und damit überdurchschnittlich war, wohingegen die Schwellengebühr von 1, 3 die Regelgebühr für durchschnittliche Fälle ist (BGH, NJW-RR 2007, 420; NJW 2011, 1603; NJW 2012, 2813 = GRUR-RR 2012, 491 - Toleranzbereich; GRUR 2014, 206, 208 - Einkaufskühltasche).

    Diese Toleranzrechtsprechung ist aber nicht in dem Sinne anwendbar, dass für eine weder umfangreiche noch schwierige, mithin nur durchschnittliche Sache eine den gesetzlichen Gebührensatz übersteigende Vergütung verlangt werden kann, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nach Nr. 2300 VV RVG vorlägen (BGH, NJW 2012, 2813 = GRUR-RR 2012, 491 - Toleranzbereich; GRUR 2014, 206, 208).

  • OLG Düsseldorf, 12.11.2009 - 2 U 121/08

    Ansprüche wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters für eine Vakuumpumpe für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2018 - 2 U 47/17
    In Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten ist der Benutzer gehalten, sachkundigen Rat erfahrener Patent- oder auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes kundiger Rechtsanwälte einzuholen und seine Zweifel an der Rechtsbeständigkeit des Klagegebrauchsmusters in einer verfahrensrechtlich geeigneten Form, etwa durch die Einleitung eines Löschungsverfahrens, geltend zu machen (vgl. BGHZ 68, 90 = GRUR 1977, 250, 252 = NJW 1977, 1194 - Kunststoffhohlprofil; OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.11.2009, Az.: I-2 U 121/08, BeckRS 2010, 21554; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 10. Aufl., Abschn. D, Rz. 390).

    Einerseits braucht der Benutzer in aller Regel nicht damit zu rechnen, dass diverse einzelne Merkmale aus mehreren Unteransprüchen in den Hauptanspruch aufgenommen werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.11.2009, Az.: I-2 U 121/08, BeckRS 2010, 21554), andererseits darf er bei einem einfach gelagerten Sachverhalt nicht die Augen davor verschließen, dass ein Unteranspruch mit in den Hauptanspruch aufgenommen wird, den das Produkt des Benutzers offensichtlich ebenfalls verwirklicht.

  • LG Düsseldorf, 20.10.2005 - 4b O 199/05

    Steckverbinder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2018 - 2 U 47/17
    Schon aus diesem Grund ist eine Überschreitung der 1, 3-Gebühr nach Nr. 2400 RVG-VV im Regelfall gerechtfertigt, und zwar auch dann, wenn bereits im Abmahnstadium den Rechtsanwalt unterstützend ein Patentanwalt hinzugezogen wird (LG Düsseldorf, Urt. v. 20.10.2005, Az.: 4b O 199/05).

    Soweit es sich daher nicht ausnahmsweise um einen besonders gelagerten Einzelfall handelt, bei dem weder die Schutzfähigkeit in Ansehung des Standes der Technik bzw. vorbekannter Gestaltungen zu beurteilen ist noch im Zusammenhang mit der geltend gemachten Verletzung aufwendige oder komplexe Prüfungen erforderlich sind, ist auch in technisch und rechtlich einfach gelagerten Patent- oder Gebrauchsmusterverletzungsfällen im Regelfall für die anwaltliche Abmahnung der Ansatz einer 1, 5-Geschäftsgebühr als angemessen anzusehen (LG Düsseldorf, Urt. v. 20.10.2005, Az.: 4b O 199/05; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 10. Aufl., Abschn. C, Rz. 51).

  • BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10

    Installiereinrichtung II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2018 - 2 U 47/17
    Dazu bedarf es in der Regel über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe (BGHZ 182, 1 = GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; GRUR 2010, 407 - einteilige Gemüse; GRUR 2012, 378, 379 - Installiereinrichtung II).

    Vielmehr können Eigenarten des in Rede stehenden technischen Fachgebietes, insbesondere Ausbildungsgang und Ausbildungsstand der auf diesem Gebiet tätigen Fachleute zum Prioritätszeitpunkt und die auf dem technischen Fachgebiet übliche Vorgehensweise von Fachleuten bei der Entwicklung von Neuerungen, ebenso eine Rolle spielen wie technische Bedürfnisse, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstandes ergeben, nicht-technische Vorgaben, die geeignet sind, die Überlegungen des Fachmanns in eine bestimmte Richtung zu lenken, und umgekehrt Gesichtspunkte, die dem Fachmann Veranlassung geben könnten, die technische Entwicklung in eine andere, von der Erfindung wegweisende Richtung voranzutreiben (BGH, GRUR 2012, 378, 379 - Installiereinrichtung II; GRUR 2014, 647, 649 - Farbversorgungssystem).

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 U 71/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Bandzuführung zum Führen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2018 - 2 U 47/17
    Für den Fall einer schulhaften Gebrauchsmusterverletzung sind sie, nicht anders als bei einer Patentverletzung, jedenfalls Teil des nach § 24 Abs. 2 GebrMG zu ersetzenden Schadens (vgl. BGH, GRUR 1995, 338, 342 - Kleiderbügel; OLG Düsseldorf, Urt. v. 31.08.2017, Az.: I-2 U 71/16, BeckRS 2017, 129336; Urt. v. 08.09.2011, Az.: I-2 U 77/09; Benkard/Grabinski/Zülch, Patentgesetz, 11. Aufl., § 139 Rz. 76a).
  • BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2018 - 2 U 47/17
    Vielmehr können Eigenarten des in Rede stehenden technischen Fachgebietes, insbesondere Ausbildungsgang und Ausbildungsstand der auf diesem Gebiet tätigen Fachleute zum Prioritätszeitpunkt und die auf dem technischen Fachgebiet übliche Vorgehensweise von Fachleuten bei der Entwicklung von Neuerungen, ebenso eine Rolle spielen wie technische Bedürfnisse, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstandes ergeben, nicht-technische Vorgaben, die geeignet sind, die Überlegungen des Fachmanns in eine bestimmte Richtung zu lenken, und umgekehrt Gesichtspunkte, die dem Fachmann Veranlassung geben könnten, die technische Entwicklung in eine andere, von der Erfindung wegweisende Richtung voranzutreiben (BGH, GRUR 2012, 378, 379 - Installiereinrichtung II; GRUR 2014, 647, 649 - Farbversorgungssystem).
  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 124/11

    Schutzmaßnahmen für Videospiele - Videospiel-Konsolen II

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 174/11

    Beschwer des Unterlassungsschuldners

  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 341/10

    Geschäftsführer- bzw. Vorstandshaftung durch Schutzgesetzverletzung:

  • BGH, 19.04.2012 - I ZR 86/10

    Pelikan

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - 2 U 56/09

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Steuerung

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 U 77/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Jalousie mit einem eine von der

  • BGH, 13.01.2011 - IX ZR 110/10

    Rechtsanwaltsgebühren: Geschäftsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit vor Erhebung

  • OLG Stuttgart, 19.04.2012 - 2 U 91/11

    Haftung für Domain-Parking

  • OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 200/04

    "Miss 17"

  • BGH, 20.12.1994 - X ZR 56/93

    "Kleiderbügel"; Geltendmachung von Patentverletzungsansprüchen durch den Inhaber

  • BGH, 14.01.1958 - I ZR 171/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.03.1977 - X ZR 22/73

    Patent hinsichtlich der besonderen Errichtung einer Mehrzweckhalle - Auslegung

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

  • BGH, 30.11.1976 - X ZR 81/72

    Kunststoffhohlprofil

  • BGH, 05.12.1989 - VI ZR 335/88

    Garantenpflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Deliktische Eigenhaftung des

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05

    Thermocycler II

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Beleuchtungseinrichtung, da die

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

  • BGH, 01.04.2008 - X ZR 115/03

    Nichtigerklärung eines Patents betreffend eine Sohle für Sportschuhe mangels

  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

  • BGH, 08.12.2009 - X ZR 65/05

    einteilige Öse

  • BGH, 20.06.2006 - X ZB 27/05

    Demonstrationsschrank

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 2 U 50/17

    Auskunfterteilung und Schadensersatz wegen einer Schutzrechtsverletzung

    Schon aus diesem Grund ist eine Überschreitung der 1, 3-Gebühr nach Nr. 2400 RVG-VV im Regelfall gerechtfertigt, und zwar auch dann, wenn bereits im Abmahnstadium den Rechtsanwalt unterstützend ein Patentanwalt hinzugezogen wird (Senat, Urt. v. 03.05.2018 - I-2 U 47/17, BeckRS 2018, 13140; LG Düsseldorf, Urt. v. 20.10.2005 - 4b O 199/05).

    Soweit es sich daher nicht ausnahmsweise um einen besonders gelagerten Einzelfall handelt, bei dem weder die Schutzfähigkeit in Ansehung des Standes der Technik bzw. vorbekannter Gestaltungen zu beurteilen ist noch im Zusammenhang mit der geltend gemachten Verletzung aufwendige oder komplexe Prüfungen erforderlich sind, liegt die angemessene Gebühr in Patent- oder Gebrauchsmusterverletzungsfällen daher regelmäßig oberhalb der 1, 3 Gebühr nach Nr. 2300 VV (vgl. Senat, Urt. v. 03.05.2018 - I-2 U 47/17, BeckRS 2018, 13140; LG Düsseldorf, Urt. v. 20.10.2005 - 4b O 199/05; Kühnen, a.a.O., Kap. C Rn. 53).

  • OLG Düsseldorf, 18.03.2021 - 2 U 18/19

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents

    Dem kann nur durch einen uneingeschränkten Rückruf Einhalt geboten werden (vgl. zur Vernichtung: OLG Düsseldorf, InstGE 7, 139 - Thermocycler; Urt. v. 03.05.2018, Az.: I-2 U 47/17; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 13. Aufl., Abschn. D Rz. 853).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2020 - 2 U 63/19

    Muss die gesamte patentverletzende Vorrichtung vernichtet werden oder nur Teile

    Hierfür muss die Prüfung der gleichermaßen vorhandenen Eignung der Beseitigungsalternative allerdings ergeben, dass auch von dritter Seite nicht durch nachträgliche Manipulationen wieder der patentverletzende Zustand hergestellt und das Objekt alsdann wieder in den Verkehr gebracht wird, ansonsten scheidet eine Verurteilung zur bloß "eingeschränkten Vernichtung" in aller Regel aus (OLG Düsseldorf InstGE 7, 139 - Thermocycler; OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.05.2018, Az.: I-2 U 47/17, BeckRS 2018, 13140; Urt. v. 30.07.2020, Az.: I-2 U 31/19; BeckOK PatR/Rinken, a.a.O.).

    Dem kann nur durch einen uneingeschränkten Rückruf Einhalt geboten werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.07.2020, Az.: I-2 U 31/19; zur Vernichtung: OLG Düsseldorf, InstGE 7, 139 - Thermocycler; Urt. v. 03.05.2018, Az.: I-2 U 47/17; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Abschn. D, Rz. 674).

  • OLG Düsseldorf, 28.10.2021 - 15 U 37/21

    Ansprüche wegen der Verletzung eines auch mit Wirkung für die Bundesrepublik

    a) Die Erstattung der notwendigen Kosten einer berechtigten Abmahnung wegen Patentverletzung kann im Falle schuldhaften Handelns als Teil des Ersatzanspruchs nach § 139 Abs. 2 PatG (vgl. BGH, GRUR 1995, 338, 342 - Kleiderbügel; OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.07.2021 - I- 2 U 58/20, GRUR-RS 2021, 21448 Rn. 90 ; Urt. v. 08.04.2021 - I-2 U 46/20, GRUR-RS 2021, 9045 Rn. 112; Urt. v. 25.04.2019 - 2 U 50/17, GRURRS 2019, 25285 Rn. 158; Urt. v. 3.5.2018 - 2 U 47/17, GRUR-RS 2018, 13140 Rn. 92; Urt. v. 08.09.2011 - I-2 U 77/09, BeckRS 2012, 9342; Benkard/Grabinski/Zülch, Patentgesetz, 11. Aufl., § 139 Rn. 76a m.w.N.) und im Übrigen aus dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 683 S. 1, 677, 670 BGB) verlangt werden (OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.07.2021 - I- 2 U 58/20, GRUR-RS 2021, 21448 Rn. 90; Urt. v.
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2020 - 2 U 31/19
    Dem kann nur durch einen uneingeschränkten Rückruf Einhalt geboten werden (vgl. zur Vernichtung: OLG Düsseldorf, InstGE 7, 139 - Thermocycler; Urt. v. 03.05.2018, Az.: I-2 U 47/17; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Abschn. D, Rz. 674).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2019 - 2 M 10/19

    Straßenrechtliche Anordnungen im Zusammenhang mit der Frage, ob eine

    Von dieser Annahme ist auch das Oberlandesgericht Naumburg in seinem Urteil vom 28.02.2018 (2 U 47/17) ausgegangen.
  • LG Düsseldorf, 21.09.2023 - 4a O 57/21
    Denn nur dann kann die notwendigerweise ex post getroffene richterliche Einschätzung, dass der Fachmann ohne erfinderisches Bemühen zum Gegenstand der Erfindung gelangt wäre, in einer Weise objektiviert werden, die Rechtssicherheit für den Schutzrechtsinhaber wie für den Wettbewerber gewährleistet (OLG Düsseldorf Urt. v. 3.5.2018 - 2 U 47/17, GRUR-RS 2018, 13140).
  • LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 4b O 27/20

    Landwirtschaftliche Maschine mit Drilleinheiten

    Hierfür muss die Prüfung der gleichermaßen vorhandenen Eignung der Beseitigungsalternative allerdings ergeben, dass auch von dritter Seite nicht durch nachträgliche Manipulationen wieder der patentverletzende Zustand hergestellt und das Objekt alsdann wieder in den Verkehr gebracht wird, ansonsten scheidet eine Verurteilung zur bloß "eingeschränkten Vernichtung" in aller Regel aus (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2021, 15 Rn. 56 f. - Bodenbelag; OLG Düsseldorf InstGE 7, 139 - Thermocycler; OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. Mai 2018, Az. I-2 U 47/17 Rz. 94, - Trinkbehälter; BeckRS 2018, 13140; BeckOK PatR/Rinken, a.a.O.) Diesen Anforderungen wird auch die von der Beklagten aufgezeigte Ausweichtechnik, bei der die Reiheneinheit der Maschinen umgebaut wird, gerecht, so dass es einer vollständigen Vernichtung der angegriffenen Ausführungsform, also der gesamten landwirtschaftlichen Maschine, nicht bedarf.
  • LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 4b O 43/20

    Präzisionseinheit

    Daran fehlt es, wenn die konkrete, nicht bloß theoretische Möglichkeit besteht, dass durch nachträgliche Manipulation wieder der schutzrechtsverletzende Zustand hergestellt und das Objekt alsdann in den Verkehr gebracht oder weiter verwendet wird (OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.07.2018, I-15 U 43/15, GRUR-RS 2018, 22632; Urt. v. 18.07.X, I-15 U 46/18, Rn. 110 - zitiert nach juris; Urt. v. 05.11.2020, I-2 U 63/19; zum Vernichtungsanspruch: OLG Düsseldorf, InstGE 7, 139 - Thermocycler; Urt. v. 03.05.2018, I-2 U 47/17; Urt. v. 30.07.2020, I-2 U 31/19).
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