Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.07.2009 - I-2 U 50/09   

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https://dejure.org/2009,33436
OLG Hamm, 20.07.2009 - I-2 U 50/09 (https://dejure.org/2009,33436)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.07.2009 - I-2 U 50/09 (https://dejure.org/2009,33436)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juli 2009 - I-2 U 50/09 (https://dejure.org/2009,33436)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06

    Halzband

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2009 - 2 U 50/09
    Sie macht unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.03.2009 (BGH NJW 2009, 1960) geltend, dass jedenfalls unter Berücksichtigung des Beklagtenvortrages davon auszugehen sei, dass die Beklagte sich so behandeln lassen müsse, als hätte sie die Versteigerung der Lounge selbst bei X eingestellt.

    Die Beklagte muss sich auf der Grundlage des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 11.03.2009 (NJW 2009, 1960) nicht so behandeln lassen, als hätte sie selbst gehandelt.

  • OLG Hamm, 16.11.2006 - 28 U 84/06

    Zur Vermutung der Käufereigenschaft bei Kaufvertrag über das

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2009 - 2 U 50/09
    Für ihn streitet auch kein Anscheinsbeweis dahingehend, dass das über ein Zugangskonto bei X abgegebene Verkaufsangebot auch von dessen Inhaber abgegeben wurde (OLG Hamm, NJW 2007, 611; OLG Köln, OLGR 2002, 396; LG Bonn, CR 2004, 218).

    Nutzt ein Dritter ein nicht auf seinen Namen eingerichtetes Mitgliedskonto bei X, stellt sich das Einstellen einer solchen Versteigerung als ein Handeln unter fremdem Namen dar (OLG Hamm, NJW 2007, 611).

  • LG Bonn, 19.12.2003 - 2 O 472/03

    Keine tatsächliche Vermutung und ken Anscheinsbeweis für die für die Identität

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2009 - 2 U 50/09
    Für ihn streitet auch kein Anscheinsbeweis dahingehend, dass das über ein Zugangskonto bei X abgegebene Verkaufsangebot auch von dessen Inhaber abgegeben wurde (OLG Hamm, NJW 2007, 611; OLG Köln, OLGR 2002, 396; LG Bonn, CR 2004, 218).
  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2009 - 2 U 50/09
    Auch im Rahmen einer Versteigerung über die Internetplattform X richtet sich der Vertragsschluss nach den §§ 145 ff BGB (BGH NJW 2002, 363; OLG Köln NJW 2006, 138).
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 312/02

    Vorrang von mündlichen Individualvereinbarungen vor einer Schriftformklausel in

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2009 - 2 U 50/09
    Auch im Rahmen einer Versteigerung über die Internetplattform X richtet sich der Vertragsschluss nach den §§ 145 ff BGB (BGH NJW 2002, 363; OLG Köln NJW 2006, 138).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.2001 - 7 U 102/00

    Aufklärung über alternative Methoden der Befunderhebung zur Diagnosestellung im

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2009 - 2 U 50/09
    Für ihn streitet auch kein Anscheinsbeweis dahingehend, dass das über ein Zugangskonto bei X abgegebene Verkaufsangebot auch von dessen Inhaber abgegeben wurde (OLG Hamm, NJW 2007, 611; OLG Köln, OLGR 2002, 396; LG Bonn, CR 2004, 218).
  • OLG Hamm, 18.02.2013 - 2 W 54/12

    Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internetauktion

    Dabei gelten auch die gesetzlichen Regeln über die Stellvertretung gem. §§ 164 ff BGB (BGH NJW 2011, 2421, 2422; Senat Urt. v. 20.07.2009 -2 U 50/09, BeckRS 2011, 13976).Der Beklagte weist zutreffend darauf hin, dass er in dem streitgegenständlichen, unter seinem Y-Mitgliedsnamen "X" abgegebenen Angebot ausdrücklich folgenden Hinweis erteilt hat: "Ich biete hier für einen Freund seinen CHEVROLET PICK UP zum Kauf an.
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Rechtsprechung
   LSG Saarland, 09.06.2010 - L 2 U 50/09   

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https://dejure.org/2010,42061
LSG Saarland, 09.06.2010 - L 2 U 50/09 (https://dejure.org/2010,42061)
LSG Saarland, Entscheidung vom 09.06.2010 - L 2 U 50/09 (https://dejure.org/2010,42061)
LSG Saarland, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - L 2 U 50/09 (https://dejure.org/2010,42061)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - betriebliches Interesse - Handlungstendenz - Unterbrechung - Holen der vergessenen Arbeitspapiere - Berufskraftfahrer

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - eingeschobene Verrichtung - Abholung zu Hause vergessener Gegenstände - betriebliche Erforderlichkeit der Unterlagen - Berufskraftfahrer - innerer Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit - keine Unterbrechung des Versicherungsschutzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 26/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Saarland, 09.06.2010 - L 2 U 50/09
    In den Urteilen vom 28.4.2004 (B 2 U 26/03 R) und vom 7.9.2004 (B 2 U 35/03 R) hat das BSG die vom Senat angewandte Rechtsprechung zum Unfallversicherungsschutz in Bezug auf die Nachholung von Vorbereitungshandlungen nicht aufgegeben.

    Im Wesentlichen führt sie aus, nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (Urteile vom 7.9.2004 - B 2 U 35/03 R und vom 28.4.2004 - B 2 U 26/03 R) stünden Vorbereitungshandlungen wie das Abholen von Arbeitsunterlagen nicht unter Versicherungsschutz.

    Aus der jüngeren Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 28.4.2004 - B 2 U 26/03 R und vom 7.9.2004 - B 2 U 35/03 R), auf die die Beklagte sich bezieht, lässt sich nach Auffassung des Senats nichts Gegenteiliges herleiten.

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    Auszug aus LSG Saarland, 09.06.2010 - L 2 U 50/09
    In den Urteilen vom 28.4.2004 (B 2 U 26/03 R) und vom 7.9.2004 (B 2 U 35/03 R) hat das BSG die vom Senat angewandte Rechtsprechung zum Unfallversicherungsschutz in Bezug auf die Nachholung von Vorbereitungshandlungen nicht aufgegeben.

    Im Wesentlichen führt sie aus, nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (Urteile vom 7.9.2004 - B 2 U 35/03 R und vom 28.4.2004 - B 2 U 26/03 R) stünden Vorbereitungshandlungen wie das Abholen von Arbeitsunterlagen nicht unter Versicherungsschutz.

    Aus der jüngeren Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 28.4.2004 - B 2 U 26/03 R und vom 7.9.2004 - B 2 U 35/03 R), auf die die Beklagte sich bezieht, lässt sich nach Auffassung des Senats nichts Gegenteiliges herleiten.

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus LSG Saarland, 09.06.2010 - L 2 U 50/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG (vergleiche nur BSG, Urteil vom 9.12.2003 - B 2 U 23/03 R) steht nicht jeder Arbeitsweg nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII unter Versicherungsschutz, sondern nur der unmittelbare Weg, was bedeutet, dass ein innerer Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Zurücklegung des Weges bestehen muss.
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 39/99 R

    Entschädigung - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz - Maschinenschlosser -

    Auszug aus LSG Saarland, 09.06.2010 - L 2 U 50/09
    Dies begründet den inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit - dem Zurücklegen des Weges bzw. der nach Ankunft am Zielort vorzunehmenden betrieblichen Tätigkeit -, so dass der Kläger auch auf dem in die eigentliche Fahrtstrecke eingeschobenen zusätzlichen Weg unter Versicherungsschutz stand (ebenso z.B. BSG, Urteil vom 7.11.2000 - B 2 U 39/99 R zum Versicherungsschutz beim Holen zu Hause vergessener schriftlicher Betriebsunterlagen, ohne die der Versicherte seiner betrieblichen Tätigkeit in der Bauüberwachung nicht hätte nachgehen können; Urteil vom 25.1.1977 - 2 RU 99/75 zum Holen einer vergessenen Brille, ohne die der Versicherte seine Tätigkeit als kaufmännischer Angestellter in der Rechnungsabteilung nicht hätte ausüben können).
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 45/90

    Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf dem Weg nach und von dem Ort der

    Auszug aus LSG Saarland, 09.06.2010 - L 2 U 50/09
    In diesem Fall wird der Versicherungsschutz unterbrochen, bis der Versicherte die eigenwirtschaftliche Tätigkeit beendet hat und die Fortbewegung auf sein ursprüngliches Ziel wieder aufnimmt (BSG aaO.; BSG, Urteil vom 19.3.1991 - 2 RU 45/90; vgl. auch LSG für das Saarland, Urteil vom 27.5.2009 - L 2 U 128/08).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 26/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - versicherte

    Auszug aus LSG Saarland, 09.06.2010 - L 2 U 50/09
    Mit dem Wenden seines PKW hat der Kläger dokumentiert, dass er sich - zumindest vorläufig - auf dem versicherten Weg nicht mehr fortbewegen will (BSG, Urteil vom 17.2.2009 - B 2 U 26/07 R).
  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 99/75

    Ort der Tätigkeit - Beginn der Arbeitszeit - Verlassen des Arbeitsortes -

    Auszug aus LSG Saarland, 09.06.2010 - L 2 U 50/09
    Dies begründet den inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit - dem Zurücklegen des Weges bzw. der nach Ankunft am Zielort vorzunehmenden betrieblichen Tätigkeit -, so dass der Kläger auch auf dem in die eigentliche Fahrtstrecke eingeschobenen zusätzlichen Weg unter Versicherungsschutz stand (ebenso z.B. BSG, Urteil vom 7.11.2000 - B 2 U 39/99 R zum Versicherungsschutz beim Holen zu Hause vergessener schriftlicher Betriebsunterlagen, ohne die der Versicherte seiner betrieblichen Tätigkeit in der Bauüberwachung nicht hätte nachgehen können; Urteil vom 25.1.1977 - 2 RU 99/75 zum Holen einer vergessenen Brille, ohne die der Versicherte seine Tätigkeit als kaufmännischer Angestellter in der Rechnungsabteilung nicht hätte ausüben können).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.09.2010 - I-2 U 50/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,28111
OLG Düsseldorf, 16.09.2010 - I-2 U 50/09 (https://dejure.org/2010,28111)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.09.2010 - I-2 U 50/09 (https://dejure.org/2010,28111)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. September 2010 - I-2 U 50/09 (https://dejure.org/2010,28111)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Bürstenaggregat II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 139
    Verletzung eines Patents für ein rotativ antreibbares Bürstenaggregat, da die angegriffene Verletzungshandlung von der Lehre des Streitpatents nicht Gebrauch macht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01

    Gegenabmahnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.09.2010 - 2 U 50/09
    In der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2004, 790, 792 - Gegenabmahnung) ist anerkannt, dass eine Gegenabmahnung nur ausnahmsweise dann veranlasst ist, wenn die vorausgegangene Abmahnung in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht auf offensichtlich unzutreffenden Annahmen beruht, bei deren Richtigstellung mit einer Änderung der Auffassung des vermeintlich Verletzten gerechnet werden kann, oder wenn seit der Abmahnung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und der Abmahnende währenddessen - entgegen seiner Androhung - keine gerichtlichen Schritte eingeleitet hat.
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Rechtsprechung
   BSG, 24.03.2009 - B 2 U 50/09 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,51123
BSG, 24.03.2009 - B 2 U 50/09 B (https://dejure.org/2009,51123)
BSG, Entscheidung vom 24.03.2009 - B 2 U 50/09 B (https://dejure.org/2009,51123)
BSG, Entscheidung vom 24. März 2009 - B 2 U 50/09 B (https://dejure.org/2009,51123)
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Volltextveröffentlichung

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Rechtsprechung
   SG Bremen, 15.10.2010 - S 2 U 50/09   

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https://dejure.org/2010,123742
SG Bremen, 15.10.2010 - S 2 U 50/09 (https://dejure.org/2010,123742)
SG Bremen, Entscheidung vom 15.10.2010 - S 2 U 50/09 (https://dejure.org/2010,123742)
SG Bremen, Entscheidung vom 15. Oktober 2010 - S 2 U 50/09 (https://dejure.org/2010,123742)
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