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   BSG, 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R   

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BSG, 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R (https://dejure.org/2001,2198)
BSG, Entscheidung vom 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R (https://dejure.org/2001,2198)
BSG, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - B 2 U 6/01 R (https://dejure.org/2001,2198)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Übergangsleistung - Ermessen - Bemessung der Übergangsleistung - Krankengeld - Krankengeldhöhe - Unfallversicherung

  • Judicialis

    BKVO § 3 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKVO § 3 Abs. 2 S. 1
    Übergangsleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 25/95

    Berücksichtigung einer Verletztenrente bei der Höhe einer Übergangsleistung nach

    Auszug aus BSG, 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R
    Dagegen steht die Entscheidung über Art, Dauer und Höhe der Leistung im pflichtgemäßen Ermessen des Unfallversicherungsträgers (BSGE 78, 261, 262 = SozR 3-5670 § 3 Nr. 2 mwN und zuletzt BSG Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R- HVBG-Info 1999, 2387).

    Danach hat sie objektiv eine präventive, krankheitsvorbeugende Funktion und soll den Versicherten veranlassen, die gefährdende Tätigkeit aufzugeben (BSGE 40, 146, 150 = SozR 5677 § 3 Nr. 1; BSG Urteil vom 5. August 1993 - 2 RU 46/92 - HV-Info 1993, 2314; BSGE 78, 261, 264 = SozR aaO).

    Neben der Anreizfunktion zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit handelt es sich um einen echten Schadensersatzanspruch (BSGE 78, 261, 264 = SozR aaO; BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 3; BSG Urteil vom 4. Mai 1999 aaO), so daß bei der Feststellung der Höhe des Schadens im Rahmen der sog Vorteilsausgleichung auch die durch und nach der Aufgabe der Tätigkeit dem Versicherten zuwachsenden wirtschaftlichen Vorteile zu berücksichtigen sind (vgl BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 3 mwN).

  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 9/98 R

    Übergangsleistung - Minderverdienst - Vorteilsausgleich - Arbeitgeberabfindung -

    Auszug aus BSG, 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R
    Dagegen steht die Entscheidung über Art, Dauer und Höhe der Leistung im pflichtgemäßen Ermessen des Unfallversicherungsträgers (BSGE 78, 261, 262 = SozR 3-5670 § 3 Nr. 2 mwN und zuletzt BSG Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R- HVBG-Info 1999, 2387).

    Neben der Anreizfunktion zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit handelt es sich um einen echten Schadensersatzanspruch (BSGE 78, 261, 264 = SozR aaO; BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 3; BSG Urteil vom 4. Mai 1999 aaO), so daß bei der Feststellung der Höhe des Schadens im Rahmen der sog Vorteilsausgleichung auch die durch und nach der Aufgabe der Tätigkeit dem Versicherten zuwachsenden wirtschaftlichen Vorteile zu berücksichtigen sind (vgl BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 3 mwN).

  • BSG, 28.02.1980 - 8a RU 66/78

    Übergangsleistung nach BKVO 7 Paragraph 3 Abs 2 bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R
    Daher dient die Übergangsleistung nach dem Normprogramm des § 3 Abs. 2 BKVO dazu, den Versicherten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles bei der Festigung seiner sich nach der Aufgabe der bisherigen Tätigkeit wandelnden wirtschaftlichen Situation zu stützen und - wenn das unvermeidlich erscheint - ihm einen allmählichen Übergang auf das nun niedrigere wirtschaftliche Niveau zu verschaffen (BSGE 50, 40, 43 = SozR 5677 § 3 Nr. 2).
  • BSG, 05.08.1993 - 2 RU 46/92

    Anspruch auf vorbeugende Maßnahmen infolge der "Gefahr einer Berufskrankheit"

    Auszug aus BSG, 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R
    Danach hat sie objektiv eine präventive, krankheitsvorbeugende Funktion und soll den Versicherten veranlassen, die gefährdende Tätigkeit aufzugeben (BSGE 40, 146, 150 = SozR 5677 § 3 Nr. 1; BSG Urteil vom 5. August 1993 - 2 RU 46/92 - HV-Info 1993, 2314; BSGE 78, 261, 264 = SozR aaO).
  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 4/98 R

    Unfallversicherung - Übergangsleistung - Berufskrankheit - Minderverdienst -

    Auszug aus BSG, 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R
    Neben der Anreizfunktion zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit handelt es sich um einen echten Schadensersatzanspruch (BSGE 78, 261, 264 = SozR aaO; BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 3; BSG Urteil vom 4. Mai 1999 aaO), so daß bei der Feststellung der Höhe des Schadens im Rahmen der sog Vorteilsausgleichung auch die durch und nach der Aufgabe der Tätigkeit dem Versicherten zuwachsenden wirtschaftlichen Vorteile zu berücksichtigen sind (vgl BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 3 mwN).
  • BSG, 04.07.1995 - 2 RU 1/94

    Anforderungen an die Berechnung der Übergangsleistung; Zugrundelegung eines

    Auszug aus BSG, 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R
    § 3 Abs. 2 BKVO bezweckt keinen vollständigen Schadensausgleich (BSG Urteil vom 4. Juli 1995 - 2 RU 1/94 - HVBG-Info 1995, 2410).
  • BSG, 22.08.1975 - 5 RKnU 5/74
    Auszug aus BSG, 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R
    Danach hat sie objektiv eine präventive, krankheitsvorbeugende Funktion und soll den Versicherten veranlassen, die gefährdende Tätigkeit aufzugeben (BSGE 40, 146, 150 = SozR 5677 § 3 Nr. 1; BSG Urteil vom 5. August 1993 - 2 RU 46/92 - HV-Info 1993, 2314; BSGE 78, 261, 264 = SozR aaO).
  • BSG, 29.05.1963 - 2 RU 269/59
    Auszug aus BSG, 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R
    Aber auch nach der älteren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (BSGE 19, 157, 158) sei die Ermessensausübung ermessensfehlerhaft gewesen, da auch bei einer Staffelung der Leistungen laufend zu prüfen sei, ob nicht besondere Umstände eine andere Beurteilung gebieten würden.
  • BSG, 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Verjährung - Entschließungs-

    Die Übergangsleistung ist eine präventive, zukunftsgerichtete Hilfe, die nach Ablauf des Fünf-Jahres-Zeitraums nicht mehr rückwirkend erbracht werden kann; sie ist nicht zum Ausgleich eines konkreten Schadens gedacht (Aufgabe von BSG vom 25.9.1969 - 5 RKnU 2/69 = BSGE 30, 88 = SozR Nr. 3 zu § 5 BKVO-Saar; Aufgabe von BSG vom 4.5.1999 - B 2 U 9/98 R = HVBG-INFO 1999, 2387; Aufgabe von BSG vom 4.12.2001 - B 2 U 6/01 R = HVBG RdSchr VB 39/2002).

    Dieses Recht des Versicherten auf ermessensfehlerfreie Entscheidung des Trägers entsteht, wenn alle Tatbestandsvoraussetzungen des § 3 Abs. 2 Satz 1 BKVO erfüllt sind (BSG vom 4.12.2001 - B 2 U 6/01 R - Juris RdNr 14) .

    Frühere insoweit anders lautende Rechtsprechung (BSG vom 25.9.1969 - 5 RKnU 2/69 - BSGE 30, 88, 89; BSG vom 4.5.1999 - B 2 U 9/98 R; BSG vom 4.12.2001 - B 2 U 6/01 R) gibt der Senat auf.

  • LSG Bayern, 02.03.2022 - L 2 U 21/15

    Unfallversicherung: Gewährung von Übergangsleistungen

    Dagegen steht die Entscheidung über Art, Dauer und Höhe der Leistung im pflichtgemäßen Ermessen des Unfallversicherungsträgers (vgl. BSG, Urteil vom 04.12.2001, Az. B 2 U 6/01 R, m. w. N.).

    Denn insbesondere ist es nicht als besonderer Umstand anzusehen, dass das Nettoeinkommen eines Arbeitnehmers nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis bei Bezug von Lohnersatzleistungen absinkt (vgl. BSG, Urteil vom 04.12.2001, Az. B 2 U 6/01 R, Juris, Rn. 16), dies wird vielmehr der Regelfall sein.

    Dies gilt zum einen, sofern sie die mit Urteil des BSG vom 22.03.2011, B 2 U 12/10 R, erfolgte Aufgabe der früheren Rechtsprechung des BSG, wonach § 3 Abs. 2 BKV noch als eine konkrete Schadensberechnungsvorschrift betrachtet worden ist (vgl. BSG, Urteile vom 25.09.1969, 5 RKnU 2/69, vom 04.05.1999, B 2 U 9/98 R, und vom 04.12.2001, B 2 U 6/01 R), kritisieren.

  • LSG Bayern, 19.01.2010 - L 17 U 390/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Gewährung nach fünfjährigem

    Dies ergibt sich aus dem Charakter des Anspruchs auf Übergangsleistungen, der - neben der Anreizfunktion zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit - ein echter Schadensersatzanspruch ist (s. BSG, Urteil vom 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R), der auch dann noch erfüllt werden kann, wenn er erst nach dem fünfjährigen Anspruchszeitraum bescheidmäßig festgestellt wird.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2009 - L 2 KN 155/08

    Ordnungsgemäße Ermessensausübung bei Bestimmung der Höhe von Übergangsleistungen

    Auf die Übergangsleistung besteht nur dem Grunde nach ein Anspruch, während die Art, Dauer und Höhe der Leistung im pflichtgemäßen Ermessen des Unfallversicherungsträgers steht (BSG, Urteil vom 04.12.2001, B 2 U 6/01 R mwN).

    Die Sach- und Rechtslage entspricht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 04.12.2001, Az B 2 U 6/01 R) sowie dem o. g. Urteil des erkennenden Senats.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2008 - L 2 KN 254/07

    Berechnung der Höhe von Übergangsleistungen nach der Berufskrankheitenverordnung;

    Dagegen steht die Entscheidung über Art, Dauer und Höhe der Leistung im pflichtgemäßen Ermessen des Unfallversicherungsträgers (BSG, Urteil vom 04.12.2001, B 2 U 6/01 R mwN).

    § 3 Abs. 2 BKV bezweckt keinen vollständigen Schadensausgleich, sondern soll dem Versicherten - unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls - bei der Festigung seiner sich nach der Aufgabe der bisherigen Tätigkeit wandelnden wirtschaftlichen Situation stützen und wenn es unvermeintlich erscheint, ihm einen allmählichen Übergang auf das nun niedrigere wirtschaftliche Niveau verschaffen (BSG, Urteil vom 04.12.2001, B 2 U 6/01 R).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - L 3 U 234/18

    Umfang der Fahrkostenerstattung durch den Unfallversicherungsträger im Rahmen der

    Denn durch Gesetz- bzw. Verordnungsgeber werden Obergrenzen festgesetzt - z. B. § 3 Abs. 2 S. 2 BKVO -, die keineswegs ausgeschöpft werden müssen und die - selbst bei voller Ausschöpfung - nicht immer den vollen wirtschaftlichen Schaden des Versicherten ersetzen können (Bundessozialgericht, BSG, Urteile vom 04. Dezember 2001 - B 2 U 6/01 R -, juris m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2010 - L 3 U 138/06

    Übergangsleistung, wiederkehrende Zahlung, Mindestverdienstausgleich, Staffelung,

    In der Entscheidung des BSG vom 04. Dezember 2001 - B 2 U 6/01 R - habe dieses die Staffelung nach Fünfteln ausdrücklich gebilligt.

    Das hat das Sozialgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 04. Dezember 2001 - B 2 U 6/01 R -, zitiert nach juris) zutreffend ausgeführt.

  • SG Augsburg, 08.11.2007 - S 3 U 252/06

    Berücksichtigung des durch die Aufgabe einer beruflichen Tätigkeit eingetretenen

    Es ist daher dem Bundessozialgericht (BSG) zuzustimmen, wenn es ausgehend von seiner Entscheidung vom 28.02.1980 (8a RU 66/78) in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Urteil vom 04.12.2001, B 2 U 6/01 R) davon ausgeht, dass die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Höchstdauer und der Höchstbeträge eine Übergangsleistung durch pflichtgemäße Ausübung des am Zweck der Übergangsleistung zu orientierenden Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles Übergangsleistungen zu erbringen haben.

    Es handelt sich somit um eine Vorschrift, die neben der Anreizfunktion zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit einen echten Schadensersatzanspruch begründet (BSG vom 04.12.2001, B 2 U 6/01 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2005 - L 1 U 2127/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Teilhabe am Arbeitsleben - Höhe der

    Die Übergangsleistung soll den Versicherten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles bei der Festigung seiner sich nach der Aufgabe der bisherigen Tätigkeit wandelnden wirtschaftlichen Situation stützen und - wenn das unvermeidlich erscheint - ihm einen allmählichen Übergang auf das nun niedrigere wirtschaftliche Niveau zu verschaffen (vgl. BSG, Urteil vom 4. Dezember 2001 - B 2 U 6/01 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.02.2005 - L 6 U 4600/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Minderverdienst - Berechnung

    Er trug vor, wie sich aus dem Urteil des BSG vom 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R ergebe, handle es sich bei der Übergangsleistung um einen echten Schadenersatzanspruch.
  • LSG Bayern, 23.01.2008 - L 2 U 278/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beginn der Übergangsleistung gem BKV § 3 Abs 2 -

  • SG Karlsruhe, 30.03.2016 - S 4 U 4414/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistungen nach § 3 Abs 2 BKV:

  • BSG, 06.09.2022 - B 2 U 48/22 B

    Reduzierung von Übergangsleistungen; Grundsatzrüge im

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2020 - L 15 U 668/19
  • BSG, 14.08.2008 - B 2 KN 10/08 U B
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2004 - L 4 (2) U 22/03

    Anspruch auf Übergangsleistungen wegen einer Berufskrankheit ; Objektives

  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2010 - L 10 U 2378/08
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - I-2 U 6/01   

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https://dejure.org/2014,44616
OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - I-2 U 6/01 (https://dejure.org/2014,44616)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.12.2014 - I-2 U 6/01 (https://dejure.org/2014,44616)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents und eines Gebrauchsmusters für einen Luftabscheider für eine einen Sammeltank aufweisende Milchsammelanlage; Rechtsfolgen der Entscheidung allein über Patentansprüche

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Luftabscheider für Milchsammelanlage II

  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents und eines Gebrauchsmusters für einen Luftabscheider für eine einen Sammeltank aufweisende Milchsammelanlage; Rechtsfolgen der Entscheidung allein über Patentansprüche

  • rechtsportal.de

    GebrMG § 28 ; PatG § 138 ; ZPO § 301
    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents und eines Gebrauchsmusters für einen Luftabscheider für eine einen Sammeltank aufweisende Milchsammelanlage

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04

    Luftabscheider für Milchsammelanlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 6/01
    Mit Urteil vom 7. Juni 2006 (GRUR 2006, 923 - Luftabscheider für Milchsammelanlage) hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Senats aufgehoben und den Rechtsstreit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.

    Hier beruht die Aufhebung des Senatsurteils vom 24.06.2004 in seinem das Klagegebrauchsmuster betreffenden Teil darauf, dass unter Verstoß gegen § 286 ZPO a.F. die Behauptung der Beklagten nicht aufgeklärt worden ist, die Klägerin habe ihnen gegenüber im Löschungsverfahren erklärt, sie beanspruche keinen Gebrauchsmusterschutz für solche Luftabscheider, bei denen die Milchrückführung ausschließlich schwerkraftbedingt erfolge (BGH, GRUR 2006, 923 - Luftabscheider für Milchsammelanlage, Rn. 24, 29).

    Hierfür genügt es, wenn die Belüftung über zwischengeschaltete Leitungsabschnitte mit dem Schaumsammelbehälter verbunden ist (BGH, GRUR 2006, 923 - Luftabscheider für Milchsammelanlage, Rn. 22).

    Abgesehen davon, dass der Zeuge von keinerlei Hinweisen auf derartige Eingriffe berichtet, tragen die Beklagten selbst vor, dass die von ihnen mit dem Luftabscheider beigestellte elektronische Steuerung für sie und ihre Abnehmer unveränderbar eingestellt ist (vgl. BGH, GRUR 2006, 923 - Luftabscheider für Milchsammelanlage, Rn. 12).

  • OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - U (Kart) 42/06

    Auslegung und Umfang eines Gebrauchsmusterschutzanspruches für Tintenpatronen -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 6/01
    Mit Blick auf die Beklagten zu 1. und 3. sind die Ansprüche klarstellend auf solche Handlungen zu beschränken, die bis zum Ende der Schutzdauer vorgefallen sind, hinsichtlich des Beklagten zu 2. auf solche Handlungen bis zu seiner Abberufung als Geschäftsführer (Senat, InstGE 10, 129 - Druckerpatrone II).

    Da nicht ersichtlich ist, dass die Geschäftsführer der Beklagten zu 1. Besitz oder Eigentum an den schutzrechtsverletzenden Gegenständen gehabt haben, war der Vernichtungsanspruch allerdings bloß gegenüber der Beklagten zu 1. gegeben (Senat, InstGE 10, 129 - Druckerpatrone II).

  • BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 133/04

    Ergänzung des Berufungsurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 6/01
    Wird der Antrag auf Urteilsergänzung nicht fristgerecht gestellt, entfällt die Rechtshängigkeit des übergangenen Anspruchs (vgl. BGH NJW 1991, 1683, 1684; NJW 2002, 1115, 1116; NJW-RR 2005, 790; BAG, Urt. v. 15.11.2012 - 6 AZR 373/11, BeckRS 2013, 65448 m. w. Nachw.).

    Allerdings kann ein in erster Instanz übergangener Antrag, dessen Rechtshängigkeit durch Ablauf der Frist nach § 321 Abs. 2 ZPO a.F. entfallen ist, in der zweiten Instanz durch Klageerweiterung wieder in den Prozess eingeführt werden, wenn der Rechtsstreit wegen anderer Teile des Prozessstoffs noch in der Berufungsinstanz anhängig ist (BGH, NJW 1991, 1683, 1684; NJW-RR 2005, 790, 791).

  • BGH, 10.01.2002 - III ZR 62/01

    Sorgfaltspflichten der Gewerkschaft bei Vertretung eines Mitglieds im Prozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 6/01
    Dieser Wille muss in der Entscheidung selbst oder wenigstens in den Begleitumständen hinreichend zum Ausdruck kommen, weil sonst der Umfang der Rechtskraft unklar bliebe (BGH, NJW 1999, 1035; NJW 2002, 1115, 1116).

    Wird der Antrag auf Urteilsergänzung nicht fristgerecht gestellt, entfällt die Rechtshängigkeit des übergangenen Anspruchs (vgl. BGH NJW 1991, 1683, 1684; NJW 2002, 1115, 1116; NJW-RR 2005, 790; BAG, Urt. v. 15.11.2012 - 6 AZR 373/11, BeckRS 2013, 65448 m. w. Nachw.).

  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 45/89

    Entscheidung über nicht (mehr) zur Entscheidung gestellte Ansprüche; Haftung für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 6/01
    Wird der Antrag auf Urteilsergänzung nicht fristgerecht gestellt, entfällt die Rechtshängigkeit des übergangenen Anspruchs (vgl. BGH NJW 1991, 1683, 1684; NJW 2002, 1115, 1116; NJW-RR 2005, 790; BAG, Urt. v. 15.11.2012 - 6 AZR 373/11, BeckRS 2013, 65448 m. w. Nachw.).

    Allerdings kann ein in erster Instanz übergangener Antrag, dessen Rechtshängigkeit durch Ablauf der Frist nach § 321 Abs. 2 ZPO a.F. entfallen ist, in der zweiten Instanz durch Klageerweiterung wieder in den Prozess eingeführt werden, wenn der Rechtsstreit wegen anderer Teile des Prozessstoffs noch in der Berufungsinstanz anhängig ist (BGH, NJW 1991, 1683, 1684; NJW-RR 2005, 790, 791).

  • BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04

    Voraussetzungen des Urteilsergänzungsverfahrens; Entscheidung über die bis zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 6/01
    Ein Anspruch ist danach nur "übergangen" im Sinne von § 321 Abs. 1 ZPO a.F., wenn er versehentlich nicht beachtet worden ist, nicht dagegen, wenn er rechtsirrtümlich oder bewusst nicht beschieden wurde (BGH, NJW 2006, 1351, 1352; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 321 Rdnr. 2).
  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04

    Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 6/01
    Sollte - entgegen den vorstehenden Erwägungen - eine Bindung des Senats hinsichtlich der Auslegung des Klagegebrauchsmusters durch den BGH zu verneinen sein, weil die Aufhebung des Senatsurteils vom 24.06.2004 auf der Annahme eines Verfahrens fehlers (§ 286 ZPO a.F.) beruht (vgl. dazu BGH, NJW 2005, 3071; NJW 2005, 3983), so wäre das Ergebnis kein anderes.
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 6/01
    Wie ein Schutzrecht auszulegen ist, ist eine Rechtsfrage, weshalb die Auslegung eines Patents oder Gebrauchsmusters vom Revisionsgericht in vollem Umfang nachprüfbar ist (BGHZ 160, 204, 213 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • BGH, 05.02.2003 - IV ZR 149/02

    Entscheidung über ein Zurückbehaltungsrecht im Wege des Ergänzungsurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 6/01
    Gegen die aus einem solchen Grunde fehlerhafte Entscheidung kann sich die beschwerte Partei nur mit einem zulässigen Rechtsmittel wehren (BGH NJW 2003, 1463).
  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2014 - 2 U 6/01
    Dieser Wille muss in der Entscheidung selbst oder wenigstens in den Begleitumständen hinreichend zum Ausdruck kommen, weil sonst der Umfang der Rechtskraft unklar bliebe (BGH, NJW 1999, 1035; NJW 2002, 1115, 1116).
  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 373/11

    Verringerung der vollen kinderbezogenen Besitzstandszulage iSv. § 11 Abs. 1 Satz

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.06.2004 - I-2 U 6/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,18203
OLG Düsseldorf, 24.06.2004 - I-2 U 6/01 (https://dejure.org/2004,18203)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.06.2004 - I-2 U 6/01 (https://dejure.org/2004,18203)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - I-2 U 6/01 (https://dejure.org/2004,18203)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Patentrechtlicher Unterlassungsanspruch hinsichtlich des Vertriebs oder der Herstellung eines Luftabscheiders für eine einen Sammeltank aufweisende Milchsammelanlage; Entsprechen eines angegriffenen Luftabscheiders auch der technischen Lehre des Klagegebrauchsmusters

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.11.1955 - I ZR 169/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2004 - 2 U 6/01
    Die Vorrichtung ist für jede sinnvolle Verwendung geschützt, auch wenn der konkrete Gebrauchszweck nicht in der Klagepatentschrift angegeben ist und auch wenn der Anwender den die Schutzfähigkeit allein begründenden neuen Verwendungszweck nicht nutzt (vgl. RGZ 85, 95, 98; 149, 102, 108; BGH, GRUR 1956, 77, 78 - Spann- und Haltevorrichtung; 1979, 149, 151 - Schießbolzen; 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; 1991, 436, 441, 442 - Befestigungsvorrichtung II; Benkard/Ullmann, PatG/GbMG, 9. Aufl., § 14 PatG, Rdn, 41 m.w.N.; Benkard/Melullis, EPÜ, 2002, Art. 52, Rdn. 121).
  • RG, 23.05.1914 - I 53/14

    Patentauslegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2004 - 2 U 6/01
    Die Vorrichtung ist für jede sinnvolle Verwendung geschützt, auch wenn der konkrete Gebrauchszweck nicht in der Klagepatentschrift angegeben ist und auch wenn der Anwender den die Schutzfähigkeit allein begründenden neuen Verwendungszweck nicht nutzt (vgl. RGZ 85, 95, 98; 149, 102, 108; BGH, GRUR 1956, 77, 78 - Spann- und Haltevorrichtung; 1979, 149, 151 - Schießbolzen; 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; 1991, 436, 441, 442 - Befestigungsvorrichtung II; Benkard/Ullmann, PatG/GbMG, 9. Aufl., § 14 PatG, Rdn, 41 m.w.N.; Benkard/Melullis, EPÜ, 2002, Art. 52, Rdn. 121).
  • BGH, 07.11.1978 - X ZR 58/77

    Voraussetzungen für eine Patentverletzung - Anforderungen an die Abtretung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2004 - 2 U 6/01
    Die Vorrichtung ist für jede sinnvolle Verwendung geschützt, auch wenn der konkrete Gebrauchszweck nicht in der Klagepatentschrift angegeben ist und auch wenn der Anwender den die Schutzfähigkeit allein begründenden neuen Verwendungszweck nicht nutzt (vgl. RGZ 85, 95, 98; 149, 102, 108; BGH, GRUR 1956, 77, 78 - Spann- und Haltevorrichtung; 1979, 149, 151 - Schießbolzen; 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; 1991, 436, 441, 442 - Befestigungsvorrichtung II; Benkard/Ullmann, PatG/GbMG, 9. Aufl., § 14 PatG, Rdn, 41 m.w.N.; Benkard/Melullis, EPÜ, 2002, Art. 52, Rdn. 121).
  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2004 - 2 U 6/01
    Die Vorrichtung ist für jede sinnvolle Verwendung geschützt, auch wenn der konkrete Gebrauchszweck nicht in der Klagepatentschrift angegeben ist und auch wenn der Anwender den die Schutzfähigkeit allein begründenden neuen Verwendungszweck nicht nutzt (vgl. RGZ 85, 95, 98; 149, 102, 108; BGH, GRUR 1956, 77, 78 - Spann- und Haltevorrichtung; 1979, 149, 151 - Schießbolzen; 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; 1991, 436, 441, 442 - Befestigungsvorrichtung II; Benkard/Ullmann, PatG/GbMG, 9. Aufl., § 14 PatG, Rdn, 41 m.w.N.; Benkard/Melullis, EPÜ, 2002, Art. 52, Rdn. 121).
  • BGH, 02.12.1980 - X ZR 16/79

    Anmeldung eines Patents - Vertrieb eines Mähdreschers - Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2004 - 2 U 6/01
    Die Vorrichtung ist für jede sinnvolle Verwendung geschützt, auch wenn der konkrete Gebrauchszweck nicht in der Klagepatentschrift angegeben ist und auch wenn der Anwender den die Schutzfähigkeit allein begründenden neuen Verwendungszweck nicht nutzt (vgl. RGZ 85, 95, 98; 149, 102, 108; BGH, GRUR 1956, 77, 78 - Spann- und Haltevorrichtung; 1979, 149, 151 - Schießbolzen; 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; 1991, 436, 441, 442 - Befestigungsvorrichtung II; Benkard/Ullmann, PatG/GbMG, 9. Aufl., § 14 PatG, Rdn, 41 m.w.N.; Benkard/Melullis, EPÜ, 2002, Art. 52, Rdn. 121).
  • RG, 19.10.1935 - I 350/34

    1. Wird das Verfahren, dessen Ausübung eine Maschine dienen soll, im Inland

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2004 - 2 U 6/01
    Die Vorrichtung ist für jede sinnvolle Verwendung geschützt, auch wenn der konkrete Gebrauchszweck nicht in der Klagepatentschrift angegeben ist und auch wenn der Anwender den die Schutzfähigkeit allein begründenden neuen Verwendungszweck nicht nutzt (vgl. RGZ 85, 95, 98; 149, 102, 108; BGH, GRUR 1956, 77, 78 - Spann- und Haltevorrichtung; 1979, 149, 151 - Schießbolzen; 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; 1991, 436, 441, 442 - Befestigungsvorrichtung II; Benkard/Ullmann, PatG/GbMG, 9. Aufl., § 14 PatG, Rdn, 41 m.w.N.; Benkard/Melullis, EPÜ, 2002, Art. 52, Rdn. 121).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.11.2001 - 2 U 6/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8703
OLG Brandenburg, 27.11.2001 - 2 U 6/01 (https://dejure.org/2001,8703)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.11.2001 - 2 U 6/01 (https://dejure.org/2001,8703)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. November 2001 - 2 U 6/01 (https://dejure.org/2001,8703)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatz; Amtspflichtverletzung; Planfeststellungsverfahren; Ausbau einer Eisenbahnstrecke

  • Judicialis

    EkrG § 5; ; EkrG § 3; ; EkrG § 5 Abs. 1 S. 2; ; EkrG § 13; ; EkrG § 3 Abs. 3; ; EkrG § 3 Nr. 3; ; BGB § ... 839; ; AEG § 18; ; AEG § 20; ; VwVfG § 73; ; VwVfG § 73 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 813
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.01.1978 - VI ZR 113/75

    Ersatz für den Schaden eines Weingroßhandlers wegen Konkurses eines Abnehmers -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2001 - 2 U 6/01
    Ob der Feststellungsantrag der Klägerin zulässig ist und ein Feststellungsinteresse ausreichend dargetan ist, kann dahin stehen (vgl. BGH WM 1978 S. 470 f, 472; Zöller-Greger, ZPO, 22. Aufl. § 256 Rdn. 7).
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