Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 16.11.2006

Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.12.2005 - 2 U 76/05   

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https://dejure.org/2005,9600
OLG Köln, 01.12.2005 - 2 U 76/05 (https://dejure.org/2005,9600)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.12.2005 - 2 U 76/05 (https://dejure.org/2005,9600)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - 2 U 76/05 (https://dejure.org/2005,9600)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Prüfungspflicht des Zivilgerichts im Rahmen einer Schadensersatzklage wegen einer Pflichtverletzung des früheren Insolvenzverwalters; Möglichkeit der Beauftragung von Hilfskräften auf Kosten der Insolvenzmasse mit Arbeiten durch den Insolvenzverwalter; Frage ...

  • Judicialis

    InsO § 60; ; InsVV § 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 60; InsVV § 4
    Schadensersatz bei Einsatz von Hilfskräften zur Erledigung üblicher Geschäfte des Insolvenzverwalters auf Kosten der Insolvenzmasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.11.2004 - IX ZB 48/04

    Überprüfung der Entgelte für die Beauftragung externer Sachverständiger durch den

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2005 - 2 U 76/05
    Eine Überprüfung der Pflichtwidrigkeit des Beklagten durch die Kammer sei auch unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NZI 2005, 103) nicht aufgrund der Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse des Amtsgerichts Bonn vom 17. März 2005 ausgeschlossen.

    Die von der Berufung herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 11. November 2004 (IX ZB 48/04; NZI 2005, 103 mit Anm. von Bernsau) rechtfertigt keine andere Beurteilung.

  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 148/01

    Berufungsbeschwer bei Prozeßaufrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2005 - 2 U 76/05
    Mit dem Eintritt der Rechtskraft sind die Vergütungsansprüche des Beklagten in Höhe des dem Grunde nach zugesprochenen Schadensersatzanspruchs des Insolvenzverwalters rechtskräftig verbraucht (vgl. allgemein BGH, NJW 2002, 900 mwN).

    Gegen eine solche Entscheidung kann ein Beklagter - wie hier geschehen - in zulässiger Weise eine Berufung mit dem Ziel der Abweisung der Klage unter Verzicht auf die erstinstanzlich erklärte Hilfsaufrechnung erheben (vgl. allgemein BGH, NJW 2002, 900; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Auflage 2005, Vorbem. § 511 Rn. 28; Zöller/Gummer/Heßler, aaO, Vor § 511 Rn. 26).

  • LG Bonn, 20.05.2005 - 2 O 500/04
    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2005 - 2 U 76/05
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten vom 17. Juni 2005 gegen das am 20. Mai 2005 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 2 O 500/04 - durch einstimmigen Beschluß gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
  • OLG Köln, 18.12.2007 - 22 U 67/07

    Überbürdung von Verwaltungskosten

    Mit Recht verweist der Kläger hier wie bei den folgenden Positionen darauf, dass es lediglich um die inhaltlich / rechnerische Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung geht, nicht um deren formelle Richtigkeit, die in der von der Beklagten zitierten Entscheidung BGH VIII ZR 1/06 problematisiert wird, die im Übrigen zu § 566 Abs. 3 S. 3 BGB ergangen ist, der im gewerblichen Mietrecht nicht gilt (OLG Köln Beschluss vom 1.12.2005 - 2 U 76/05).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.11.2006 - I-2 U 76/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14197
OLG Düsseldorf, 16.11.2006 - I-2 U 76/05 (https://dejure.org/2006,14197)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.11.2006 - I-2 U 76/05 (https://dejure.org/2006,14197)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. November 2006 - I-2 U 76/05 (https://dejure.org/2006,14197)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf angemessene Arbeitnehmererfindervergütung; Voraussetzungen für die Annahme eines Auskunftsanspruchs im Rahmen einer Stufenklage; Zweck des Auskunftsanspruchs und Rechnungslegungsanspruchs; Umfang des Auskunftsanspruchs; ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 132/95

    Arbeitnehmererfinder hat weiten Rechnungslegungsanspruch gegen Arbeitgeber

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2006 - 2 U 76/05
    Der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch des Klägers als Arbeitnehmererfinder ergibt sich aus § 242 (mit § 259) BGB in Verbindung mit der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht und ist daraus herzuleiten, dass dem Arbeitnehmererfinder die freie Verfügung über seine Erfindung nicht zusteht, sondern er diese seinem Arbeitgeber gemäß §§ 5, 6 ArbEG zur Verwertung anbieten muss (vgl. zweiten amtlichen Leitsatz der Entscheidung "Copolyester II" des Bundesgerichtshofes / Urteil vom 13. November 1997 - Az: X 132/95, veröffentlicht in GRUR 1998, 689).

    Beruft der Arbeitgeber sich auf mangelnde Zumutbarkeit und/oder Geheimhaltungsinteresse, muss er die hierzu erforderlichen Tatsachen vortragen ( ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes; vgl. BGH GRUR 1994, 898 - Copolyester I; BGH GRUR 1998, 689 - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 - Spulkopf).

  • OLG Hamburg, 03.08.2000 - 3 U 19/00

    Erfüllung eines Auskunftsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2006 - 2 U 76/05
    Zwar kann grundsätzlich auch eine Negativ- bzw. Nullauskunft eine ordnungsgemäße Auskunft darstellen (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2001, 197) , so dass dann, wenn der Kläger Zweifel an der Ordnungsgemäßheit einer derartigen Auskunft hat, er in den Regel den Weg über die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt gehen muss (§ 259 Abs. 2 BGB).
  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 6/96

    "Spulkopf"; Rechte des Arbeitnehmererfinders; Umfang des Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2006 - 2 U 76/05
    Beruft der Arbeitgeber sich auf mangelnde Zumutbarkeit und/oder Geheimhaltungsinteresse, muss er die hierzu erforderlichen Tatsachen vortragen ( ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes; vgl. BGH GRUR 1994, 898 - Copolyester I; BGH GRUR 1998, 689 - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 - Spulkopf).
  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2006 - 2 U 76/05
    Beruft der Arbeitgeber sich auf mangelnde Zumutbarkeit und/oder Geheimhaltungsinteresse, muss er die hierzu erforderlichen Tatsachen vortragen ( ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes; vgl. BGH GRUR 1994, 898 - Copolyester I; BGH GRUR 1998, 689 - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 - Spulkopf).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.1996 - 2 W 63/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2006 - 2 U 76/05
    So hat der Senat in seinem "Diltiazem" - Beschluss vom 29.Januar 1996 - Az: 2 W 63/95 unter Berufung u.a. auf seine Entscheidung "Metallspritzverfahren II" (GRUR 1963, 78) ausgeführt, dass dann, wenn die Negativauskunft auf einem Irrtum des Schuldners über den Umfang seiner Rechnungslegungspflicht beruhe, die Negativauskunft also auf einer falschen Grundlage beruhe, in der Negativauskunft keine ordnungsgemäße Erfüllung der Rechnungslegungspflicht liege.
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    Auch die Beklagte zu 1) ist vielmehr weiterhin auskunfts- und rechnungslegungspflichtig (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.11.2006, Az.: I-2 U 76/05, BeckRS 2008, 5815).
  • LG Düsseldorf, 28.04.2016 - 4a O 154/14

    Auskunftsanspruch und Rechnungslegungsanspruch eines Arbeitnehmers i.R.e.

    Eine Negativauskunft, die hier zumindest teilweise vorliegt, kann zwar grundsätzlich eine ordnungsgemäße Auskunft darstellen, doch gilt dies dann nicht, wenn sie auf einer falschen Grundlage beruht (OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.11.2006, Az.: I-2 U 76/05, Rn. 64, zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 02.03.2021 - 4b O 105/19

    Aminosäuren-Derivate-Herstellung

    Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass sich vernünftige Lizenzvertragsparteien in der Regel auf Bezugsgrößen einigen, die für den Lizenzgeber transparent und leicht nachprüfbar sind (siehe OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2006, Az. 2 U 76/04, in BeckRS 2008, 5815, Rn. 59).
  • LG Düsseldorf, 02.03.2021 - 4b O 106/19

    Aminosäuren-Derivate-Herstellung II

    Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass sich vernünftige Lizenzvertragsparteien in der Regel auf Bezugsgrößen einigen, die für den Lizenzgeber transparent und leicht nachprüfbar sind (siehe OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2006, Az. 2 U 76/04, in BeckRS 2008, 5815, Rn. 59).
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