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   OLG Düsseldorf, 08.12.2011 - I-2 U 80/11   

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OLG Düsseldorf, 08.12.2011 - I-2 U 80/11 (https://dejure.org/2011,47211)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.12.2011 - I-2 U 80/11 (https://dejure.org/2011,47211)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - I-2 U 80/11 (https://dejure.org/2011,47211)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters an einem Adapter für eine Tintenpatrone, da der Rechtsbestand des Verfügungsgebrauchsmusters nicht mit ausreichender Sicherheit positiv prognostiziert werden kann

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Tintenpatronenadapter 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935; ZPO § 940
    Abweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters an einem Adapter für eine Tintenpatrone, da der Rechtsbestand des Verfügungsgebrauchsmusters nicht mit ausreichender Sicherheit positiv prognostiziert werden kann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09

    Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2011 - 2 U 80/11
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; InstGE 9, 140 - Olanzapin), dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung aus einem Patent oder Gebrauchsmuster, insbesondere wenn er auf Unterlassung gerichtet ist, nur in Betracht kommt, wenn sowohl der Bestand des Antragsschutzrechtes als auch die Frage der Schutzrechtsverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Verfügungsklägers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (ebenso OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LVG-Fernseher).

    Die Rechtsbeständigkeit muss das Verletzungsgericht in eigener Verantwortung einschätzen (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin).

    Von dem Erfordernis einer dem Verfügungskläger günstigen kontradiktorischen Rechtsbestandentscheidung kann nur in Ausnahmefällen abgesehen werden (vgl. hierzu Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset).

  • BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04

    Luftabscheider für Milchsammelanlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2011 - 2 U 80/11
    Zweck- und Funktionsangaben in einem Sachanspruch beschränken als solche dessen Gegenstand regelmäßig nicht (BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 2006, 570 Tz. 21 - extracoronales Geschiebe; GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 Tz. 15 - Bauschalungsstütze).

    Sie haben vielmehr regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist bzw. die im Patentanspruch angegebene Funktion erfüllen kann (vgl. BGHZ 112, 140, 155 f. = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 - Bauschalungsstütze; BGH, Urt. v. 06.07.2010 - X ZR 115/07, Umdr.

  • BGH, 24.10.1978 - X ZR 42/76

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung der Erfinderschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2011 - 2 U 80/11
    Zweck- und Funktionsangaben in einem Sachanspruch beschränken als solche dessen Gegenstand regelmäßig nicht (BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 2006, 570 Tz. 21 - extracoronales Geschiebe; GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 Tz. 15 - Bauschalungsstütze).

    Sie haben vielmehr regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist bzw. die im Patentanspruch angegebene Funktion erfüllen kann (vgl. BGHZ 112, 140, 155 f. = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 - Bauschalungsstütze; BGH, Urt. v. 06.07.2010 - X ZR 115/07, Umdr.

  • BGH, 22.11.2005 - X ZR 79/04

    extracoronales Geschiebe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2011 - 2 U 80/11
    Zweck- und Funktionsangaben in einem Sachanspruch beschränken als solche dessen Gegenstand regelmäßig nicht (BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 2006, 570 Tz. 21 - extracoronales Geschiebe; GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 Tz. 15 - Bauschalungsstütze).
  • BGH, 14.03.1972 - X ZB 2/71

    Stofferfindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2011 - 2 U 80/11
    Denn die Angabe eines neuen Zweckes oder einer neuen Wirkung oder Funktion verleiht dem Erzeugnis selbst, wenn dieses bekannt ist, grundsätzlich keine Neuheit (vgl. BGHZ 58, 280, 290 = GRUR 1972, 541 - Imidazioline; BGH, GRUR 1982, 548, 549 - Sitosterylglykoside; GRUR 1984, 644, 645 - Schichtträger; BPatG, GRUR 1991, 823; Senat, Urt. v. 20.01.2011, Az. I-2 U 92/10; Benkard/Melullis, Patentgesetz, 10. Aufl. § 3 PatG Rdn. 38).
  • BGH, 03.06.1982 - X ZB 21/81

    Voraussetzungen der Patentfähigkeit eines Arzneimittels - Möglichkeit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2011 - 2 U 80/11
    Denn die Angabe eines neuen Zweckes oder einer neuen Wirkung oder Funktion verleiht dem Erzeugnis selbst, wenn dieses bekannt ist, grundsätzlich keine Neuheit (vgl. BGHZ 58, 280, 290 = GRUR 1972, 541 - Imidazioline; BGH, GRUR 1982, 548, 549 - Sitosterylglykoside; GRUR 1984, 644, 645 - Schichtträger; BPatG, GRUR 1991, 823; Senat, Urt. v. 20.01.2011, Az. I-2 U 92/10; Benkard/Melullis, Patentgesetz, 10. Aufl. § 3 PatG Rdn. 38).
  • BGH, 19.07.1984 - X ZB 18/83

    Acrylfasern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2011 - 2 U 80/11
    Soweit die Verfügungsbeklagte in der Berufungsbegründung unter Verweis auf BGH "Acrylfasern" (GRUR 1985, 31) darauf verweist, dass die funktionale Beschreibung der Merkmale sich nicht in der Angabe des technischen Problems erschöpfen dürfe, sondern auf die Lösung einer Aufgabe, ist dies keine Frage der Auslegung des Schutzanspruches, sondern der Schutzfähigkeit, so dass sich an dieser Stelle Ausführungen hierzu erübrigen.
  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2011 - 2 U 80/11
    Sie haben vielmehr regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist bzw. die im Patentanspruch angegebene Funktion erfüllen kann (vgl. BGHZ 112, 140, 155 f. = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 - Bauschalungsstütze; BGH, Urt. v. 06.07.2010 - X ZR 115/07, Umdr.
  • BGH, 02.12.1980 - X ZR 16/79

    Anmeldung eines Patents - Vertrieb eines Mähdreschers - Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2011 - 2 U 80/11
    Sie haben vielmehr regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist bzw. die im Patentanspruch angegebene Funktion erfüllen kann (vgl. BGHZ 112, 140, 155 f. = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 - Bauschalungsstütze; BGH, Urt. v. 06.07.2010 - X ZR 115/07, Umdr.
  • BGH, 17.05.1984 - X ZB 15/83

    "Schichtträger"; Wechsel der Patentkategorie nach Bekanntmachung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2011 - 2 U 80/11
    Denn die Angabe eines neuen Zweckes oder einer neuen Wirkung oder Funktion verleiht dem Erzeugnis selbst, wenn dieses bekannt ist, grundsätzlich keine Neuheit (vgl. BGHZ 58, 280, 290 = GRUR 1972, 541 - Imidazioline; BGH, GRUR 1982, 548, 549 - Sitosterylglykoside; GRUR 1984, 644, 645 - Schichtträger; BPatG, GRUR 1991, 823; Senat, Urt. v. 20.01.2011, Az. I-2 U 92/10; Benkard/Melullis, Patentgesetz, 10. Aufl. § 3 PatG Rdn. 38).
  • OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09

    Patentverletzungsverfahren: Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass

  • BGH, 06.07.2010 - X ZR 115/07

    "Direkt oder indirekt mit einer Maschine oder einem manuell betreibbaren

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform;

  • LG Düsseldorf, 28.07.2011 - 4a O 87/11

    Anforderungen an das Vorliegen eines Verfügungsgebrauchsmusters im Falle eines

  • LG Düsseldorf, 12.04.2022 - 4c O 62/21

    Hämotase-Vorrichtung III

    Diese "Sondersituation" hat nach der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung zur Konsequenz, dass in Patentverletzungsfällen der Erlass einer Unterlassungsverfügung grundsätzlich nur dann in Betracht kommt, wenn sowohl der Bestand des Verfügungspatents als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten der Antragstellerin zu beantworten ist, dass eine fehlerhafte, in einem etwaigen nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (OLG Düsseldorf, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.12.2011, Az. I-2 U 80/11, zitiert nach juris - Tintenpatrone; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 413 - VA-LCD-Fernseher).
  • LG Düsseldorf, 23.05.2019 - 4c O 7/19

    Bauelemente zur Wärmedämmung IV

    Diese "Sondersituation" hat nach der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung zur Konsequenz, dass in Patentverletzungsfällen der Erlass einer Unterlassungsverfügung grundsätzlich nur dann in Betracht kommt, wenn sowohl der Bestand des Verfügungspatents als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten der Antragstellerin zu beantworten ist, dass eine fehlerhafte, in einem etwaigen nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (OLG Düsseldorf, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.12.2011, Az. I-2 U 80/11, zitiert nach juris - Tintenpatrone; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 413 - VA-LCD-Fernseher).
  • LG Düsseldorf, 21.06.2016 - 4c O 20/16

    Nachweis eines Gebrauchmachens von der Lehre eines Patents durch ein anderes

    Diese "Sondersituation" hat nach der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung zur Konsequenz, dass in Patentverletzungsfällen der Erlass einer Unterlassungsverfügung grundsätzlich nur dann in Betracht kommt, wenn sowohl der Bestand des Verfügungspatents als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten der Antragstellerin zu beantworten ist, dass eine fehlerhafte, in einem etwaigen nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (OLG Düsseldorf, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.12.2011, Az. I-2 U 80/11, zitiert nach juris - Tintenpatrone; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 413 - VA-LCD-Fernseher).
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