Rechtsprechung
   BSG, 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R   

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https://dejure.org/2011,5576
BSG, 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R (https://dejure.org/2011,5576)
BSG, Entscheidung vom 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R (https://dejure.org/2011,5576)
BSG, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - B 2 U 9/10 R (https://dejure.org/2011,5576)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 4 SGB 7 - behinderte Menschen im Förder- und Betreuungsbereich gem § 136 Abs 3 SGB 9 - keine Werkstattfähigkeit

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 4 SGB 7; behinderte Menschen im Förder- und Betreuungsbereich gem § 136 Abs 3 SGB 9; keine Werkstattfähigkeit; Verfassungsmäßigkeit; kein Verstoß gegen Art 3 Abs 3 S 2 GG und Art 3 Abs 1 GG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 2 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 4 SGB 7, § 2 Abs 2 S 1 SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 4 SGB 7 - behinderte Menschen im Förder- und Betreuungsbereich gem § 136 Abs 3 SGB 9 - keine Werkstattfähigkeit - Verfassungsmäßigkeit - kein Verstoß gegen Art 3 Abs 3 S 2 GG und Art 3 Abs 1 GG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls - Kein Unfallversicherungsschutz im Förder- und Betreuungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unfälle im Zusammenhang mit der Ausübung einer wirtschaftlich nicht verwertbaren Tätigkeit eines behinderten Menschen zu Therapiezwecken sind keine Arbeitsunfälle; Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei behinderten Menschen im Förder- ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherter Personenkreis - Arbeitsunfall - Tätigkeit eines behinderten Menschen im einer Werkstatt für Behinderte angegliederten Förder- und Betreuungsbereich - keine Arbeitsleistung, therapeutische Maßnahme - Förderbereich nicht Teil der Werkstatt - kein ...

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 4 SGB 7 - behinderte Menschen im Förder- und Betreuungsbereich gem § 136 Abs 3 SGB 9 - keine Werkstattfähigkeit - Verfassungsmäßigkeit - kein Verstoß gegen Art 3 Abs 3 S 2 GG und Art 3 Abs 1 GG

  • ra.de
  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 4 SGB 7 - behinderte Menschen im Förder- und Betreuungsbereich gem § 136 Abs 3 SGB 9 - keine Werkstattfähigkeit - Verfassungsmäßigkeit - kein Verstoß gegen Art 3 Abs 3 S 2 GG und Art 3 Abs 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei behinderten Menschen im Förder- und Betreuungsbereich nach § 136 Abs. 3 SGB IX

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsunfall in der Behindertenwerkstatt

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Unfallversicherungsschutz im Förder- und Betreuungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen nach § 136 Abs. 3 SGB IX (RA Dr. Sabine Wendt)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 107, 197
  • NZS 2011, 870 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 32/96

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozeßführungsbefugnis - Sozialhilfeträger -

    Auszug aus BSG, 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R
    Das Ausmaß und der Wert der Arbeitsleistung seien nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 1.7.1997 (2 RU 32/96) unerheblich.

    Mit der vorliegenden Entscheidung weicht der Senat nicht von seinem Urteil vom 1.7.1997 (2 RU 32/96) ab.

  • BSG, 01.06.1978 - 12 RK 23/77

    Beitragsfreiheit eines in einer Werkstatt für Behinderte Beschäftigten in der

    Auszug aus BSG, 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R
    Vielmehr genügt jede Tätigkeit, die der Befriedigung eines fremden - materiellen oder geistigen - Bedürfnisses und nicht nur einem eigennützigen Zweck dient (vgl BSG vom 1.6.1978 - 12 RK 23/77 - BSGE 46, 244, 246 = SozR 4100 § 168 Nr. 7, Juris RdNr 14; BSG vom 20.12.1961 - 3 RK 65/57 - BSGE 16, 98, 100 = SozR Nr. 29 zu § 165 RVO und SozR Nr. 5 zu § 160 RVO; BSG vom 23.6.1959 - 2 RU 83/57 - BSGE 10, 94, 96; Schwerdtfeger in Lauterbach, Unfallversicherung SGB VII, 4. Aufl, Bd 1, § 2 RdNr 61 ; Kruschinsky aaO).

    Ein Beschäftigungsverhältnis kann auch zwischen einem behinderten Menschen und einer WfbM bestehen (vgl BSG vom 1.6.1978 - 12 RK 23/77 - BSGE 46, 244, 245 ff = SozR 4100 § 168 Nr. 7).

  • BSG, 15.06.2010 - B 2 U 12/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung iS des

    Auszug aus BSG, 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R
    Schließlich war der Kläger zum Unfallzeitpunkt auch nicht Wie-Beschäftigter iS des § 2 Abs. 2 Satz 1 iVm Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Danach ist eine Betätigung, Handlung oder Verrichtung versichert, die einer Beschäftigung vergleichbar ist (BSG vom 15.6.2010 - B 2 U 12/09 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, Juris RdNr 22) .
  • BSG, 11.06.2003 - B 5 RJ 52/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsbegründung - Rüge formellen und

    Auszug aus BSG, 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R
    Dass es zu einer bestimmten, aus seiner Sicht erheblichen Frage aus den gesamten rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten nur eine Folgerung hätte ziehen können, jede andere nicht folgerichtig "denkbar" ist und das Gericht die allein in Betracht kommende nicht gesehen hat (vgl BSG vom 11.6.2003 - B 5 RJ 52/02 R - Juris RdNr 13 mwN) , legt die Revision nicht dar.
  • BSG, 10.09.1987 - 12 RK 42/86

    Zum Unterschied zwischen den anerkannten Werkstätten und Tagesförderstätten nach

    Auszug aus BSG, 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R
    Die Versicherungspflicht nach dem SVBG konnte nur eintreten, wenn die Behinderten fähig waren, noch ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen und damit auch bei ihnen noch gewisse Merkmale eines abhängigen entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses vorhanden waren, an die das Gesetz sonst die Versicherungspflicht knüpft (vgl BSG vom 10.9.1987 - 12 RK 42/86 - BSGE 62, 149, 151 = SozR 5085 § 1 Nr. 4 S 11) .
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 3/06 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R
    Damit ist eine formgerechte Rüge der Verletzung der Grenzen des Rechts auf freie Beweiswürdigung aber nicht erhoben (vgl BSG vom 23.8.2007 - B 4 RS 3/06 R - SozR 4-8570 § 1 Nr. 16 RdNr 33).
  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 12/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus BSG, 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R
    Es musste aufgezeigt werden, dass es gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßen oder das Gesamtergebnis des Verfahrens nicht ausreichend berücksichtigt hat (BSG vom 31.5.2005 - B 2 U 12/04 R - SozR 4-5671 Anlage 1 Nr. 2108 Nr. 2 RdNr 9) .
  • BSG, 13.06.1989 - 2 RU 1/89

    Unfallversicherungsschutz in einer anerkannten Werkstatt für Behinderte

    Auszug aus BSG, 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R
    Es verstoße gegen das Eingliederungsprinzip des SchwbG, Behinderten im Wege der Beschäftigungsfiktion in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung einzubinden, sie aber nicht am Schutz der GUV teilhaben zu lassen (vgl BSG vom 13.6.1989 - 2 RU 1/89 - BSGE 65, 138, 141 = SozR 2200 § 539 Nr. 133 S 395) .
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96

    Rentenüberleitung III

    Auszug aus BSG, 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R
    Dieses Grundrecht ist nach seiner hier maßgeblichen Prüfungsstufe verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen (stRspr; vgl BVerfG vom 28.4.1999 - 1 BvR 1926/96 ua - BVerfGE 100, 104, 127) .
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus BSG, 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R
    Der Kläger hat nicht behauptet, das LSG habe einen bestehenden Erfahrungssatz nicht berücksichtigt oder einen tatsächlich nicht existierenden Erfahrungssatz herangezogen (vgl BSG vom 2.5.2001 - B 2 U 24/00 R - SozR 3-2200 § 581 Nr. 8 S 37 mwN) .
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung -

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

  • BSG, 27.01.1994 - 2 RU 17/93

    Beitragspflicht - Unfallversicherung - Ausbildung - Sportverein - Übungsleiter

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 29/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfallversicherung - Wegeunfall -

  • BSG, 14.12.1994 - 4 RK 1/93

    Versicherungspflicht - Behinderter in anerkannten Werkstätten - berufliche und

  • BSG, 12.10.2000 - B 12 KR 7/00 R

    Versicherungspflicht wegen Berufsausbildung bei selbständiger Bildungseinrichtung

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

  • BSG, 12.07.1979 - 2 RU 23/78

    Zum Unfallversicherungsschutz eines Jugendlichen während des Aufenthalts in einem

  • BSG, 20.12.1961 - 3 RK 65/57

    Beiträge zur Sozialversicherung für Fußballspieler einer

  • BSG, 23.06.1959 - 2 RU 83/57
  • BSG, 20.08.2019 - B 2 U 1/18 R

    Unfallversicherungsschutz auch an einem "Probetag"?

    Sie setzt nämlich gleichfalls die "Eingliederung" (§ 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV) in einen laufenden Produktions- oder Dienstleistungsprozess aufgrund eines betriebsgebundenen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses voraus, wie der Senat (Urteil vom 18.1.2011 - B 2 U 9/10 R - BSGE 107, 197 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 17, RdNr 16 - "WfB") im Anschluss an die Rechtsprechung des 12. Senats (Urteil vom 12.10.2000 - B 12 KR 7/00 R - SozR 3-2600 § 1 Nr. 7 S 12) bereits entschieden hat.
  • BSG, 06.12.2018 - B 8 SO 9/18 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Ein Förderbereich, der nach § 136 Abs. 3 SGB IX einer WfbM unter ihrem sog "verlängerten Dach" räumlich und/oder organisatorisch angegliedert ist, ist nicht Teil der WfbM selbst (dazu BSGE 107, 197 ff = SozR 4-2700 § 2 Nr. 17, RdNr 21 ff) .
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

    Diese Einwirkung muss schließlich einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten wesentlich verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität; vgl ua BSG vom 31.1.2012 - B 2 U 2/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, Juris RdNr 16; BSG vom 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG vom 18.1.2011 - B 2 U 9/10 R - BSGE 107, 197 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 17, RdNr 10; BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 RdNr 10 mwN) .
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - I-2 U 9/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7134
OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - I-2 U 9/10 (https://dejure.org/2011,7134)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.05.2011 - I-2 U 9/10 (https://dejure.org/2011,7134)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - I-2 U 9/10 (https://dejure.org/2011,7134)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche wegen Verletzung eines Patents; Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Krampenbogenkassette für eine elektrische Klammer- bzw. Heftmaschine

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Krampenbogenkassette II

  • rechtsportal.de

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche wegen Verletzung eines Patents; Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Krampenbogenkassette für eine elektrische Klammer- bzw. Heftmaschine

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (43)

  • LG Mannheim, 25.06.2004 - 7 O 412/03

    Patentverletzungsverfahren: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 9/10
    Zu versagen ist die internationale Zuständigkeit nur dann, wenn von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass das behauptete Verhalten des Beklagten einen Schutzrechtseingriff darstellt (BGH, GRUR 2005, 431, 432 - Hotel Maritime; Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 495) oder wenn der vorgetragene Sachverhalt im Hinblick auf den Auslandsbezug aus Rechtsgründen Ansprüche nicht begründen kann (vgl. LG Mannheim, InstGE 5, 179 - Luftdruck-Kontrollvorrichtung; Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 495).

    Der Tatbestand weist einen "doppelten Inlandsbezug" auf: Sowohl das Anbieten und Liefern des Mittels durch den Dritten (den mittelbaren Verletzer) als auch die vom Angebotsempfänger bzw. Belieferten vorgesehene Benutzung müssen im Inland erfolgen (vgl. LG Düsseldorf, InstGE 2, 82 - Lasthebemagnet I; LG Mannheim, InstGE 5, 179 - Luftdruck-Kontrollvorrichtung; Benkard/Scharen, a.a.O., § 10 PatG, Rdnr. 14; Scharen, GRUR 2008, 944, 946; Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 140).

    In der Rechtsprechung ist hierzu bereits entschieden worden, dass der erforderliche "doppelte Inlandsbezug" nicht gegeben sein soll, wenn ein im Ausland ansässiger Beklagter ein Mittel im Sinne des § 10 PatG an einen ebenfalls im Ausland ansässigen Abnehmer liefert, welcher seinerseits das Mittel innerhalb einer patentgemäßen Vorrichtung verwendet und die Vorrichtung ins Inland liefert (LG Mannheim, InstGE 5, 179 - Luftdruck-Kontrollvorrichtung).

    Deshalb lasse sich die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte in einem solchen Fall nicht aus Art. 5 Nr. 3 EuGVVO herleiten (LG Mannheim, InstGE 5, 179 - Luftdruck-Kontrollvorrichtung).

    Denn es reicht im Rahmen des § 10 Abs. 1 PatG anerkanntermaßen aus, dass der wegen mittelbarer Verletzung des Schutzrechts in Anspruch Genommene vom Ausland aus ins Inland einem Dritten zur Benutzung im Inland anbietet und/oder vom Ausland aus an den Dritten zur Benutzung im Inland liefert (vgl. LG Mannheim, InstGE 5, 179 - Luftdruck-Kontrollvorrichtung; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 10 Rdnr. 15; Benkard/Scharen, a.a.O., § 10 PatG, Rdnr. 14).

  • BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04

    Zerfallszeitmessgerät

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 9/10
    Der Schutzbereich eines Patents umfasst keine Unter- oder Teilkombinationen der Merkmale der beanspruchten technischen Lehre (BGH, GRUR 2007, 1059 - Zerfallszeitmessgerät; GRUR 2009, 653 - Straßenbaumaschine).

    Hinzu kommt, dass der Bundesgerichtshof (GRUR 2007, 1059, 1062 f. - Zerfallszeitmessgerät; GRUR 2009, 653 - Straßenbaumaschine) den Schutz einer Unterkombination ablehnt und in seiner Rechtsprechung zur mittelbaren Verletzung (BGH, GRUR 2004, 758, 761 - Flügelradzähler) betont, dass alles das, was Aufnahme in den Patentanspruch gefunden hat, regelmäßig schon deshalb ein wesentliches Erfindungselement darstellt.

    Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann - wovon das Landgericht im Ansatz zutreffend ausgegangen ist - eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform nur dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlich gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät).

    Daraus leitet der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ab, dass der durch Auslegung zu ermittelnde Sinngehalt der Patentansprüche nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Bestimmung des Schutzbereichs bildet; diese hat sich an den Schutzansprüchen auszurichten (BGHZ 106, 84, 90 f. = GRUR 1989, 205 - Schwermetalloxidationskatalysator; BGHZ 150, 149, 154 = GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; GRUR 1993, 886, 889 - Weichvorrichtung I; GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 - Custodiol II; GRUR 2007, 1059, 1062 - Zerfallszeitmessgerät).

  • BGH, 14.07.1970 - X ZR 4/65

    Klage auf Unterlassung infolge Verletzung eines Patents (Diapositivrahmen) -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 9/10
    In dem Bestreben, dem Patentinhaber einen ausreichenden Patentschutz als Ausgleich für die der Allgemeinheit zur Verfügung gestellte Bereicherung der Technik zu gewährleisten und ihn gegen offensichtliche Umgehungsversuche zu sichern, hat der Bundesgerichtshof zwar in seiner Rechtsprechung zum Patentgesetz 1968 bei einem Kombinations patent angenommen, dass sich das Verbot der Herstellung patentgeschützter Gegenstände nicht nur auf den letzten die Herstellung unmittelbar herbeiführenden Tätigkeitsakt bezieht und dass daher unter bestimmten Voraussetzungen schon die Herstellung von Teilen einer geschützten Vorrichtung patentverletzend sei (vgl. BGH, GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V; GRUR 1977, 250, 252 - Kunststoffhohlprofil, jew. m. w. Nachw.).

    Unter diesen Voraussetzungen hat er folgerichtig neben der Herstellung dieser Teile auch deren Feilhalten und Vertreiben als patentverletzend angesehen, und zwar unabhängig davon, ob der letzte Herstellungsakt im Einzelfall ebenfalls als patentverletzend zu beurteilen ist oder nicht (BGH, GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V).

    Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang von "erfindungsfunktionell individualisierten" Teilen gesprochen, worunter verstanden worden ist, dass es sich um Teile einer Kombination handelt, die einerseits zumindest nicht ohne weiteres auch außerhalb der geschützten Gesamtvorrichtung verwendet werden können und andererseits eine solche Ausgestaltung erhalten haben, die sie durch ihre erfindungsgemäße Anpassung an die geschützte Gesamtvorrichtung aus der Zahl anderer vergleichbarer Einzelteile heraushebt und durch eine solche Individualisierung in unmittelbare Beziehung zu dem Erfindungsgedanken setzt (BGH, GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V, m. w. Nachw.).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01

    Custodiol II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 9/10
    Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann - wovon das Landgericht im Ansatz zutreffend ausgegangen ist - eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform nur dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlich gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät).

    Daraus leitet der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ab, dass der durch Auslegung zu ermittelnde Sinngehalt der Patentansprüche nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Bestimmung des Schutzbereichs bildet; diese hat sich an den Schutzansprüchen auszurichten (BGHZ 106, 84, 90 f. = GRUR 1989, 205 - Schwermetalloxidationskatalysator; BGHZ 150, 149, 154 = GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; GRUR 1993, 886, 889 - Weichvorrichtung I; GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 - Custodiol II; GRUR 2007, 1059, 1062 - Zerfallszeitmessgerät).

    Der Anmelder hat dafür zu sorgen, dass in den Schutzansprüchen alles niedergelegt ist, wofür er Schutz begehrt (BGH, GRUR 1987, 626, 628 - Rundfunkübertragungssystem; GRUR 1989, 903, 905 - Batteriekastenschnur; GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 519, 522 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 9/10
    Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann - wovon das Landgericht im Ansatz zutreffend ausgegangen ist - eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform nur dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlich gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät).

    Daraus leitet der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ab, dass der durch Auslegung zu ermittelnde Sinngehalt der Patentansprüche nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Bestimmung des Schutzbereichs bildet; diese hat sich an den Schutzansprüchen auszurichten (BGHZ 106, 84, 90 f. = GRUR 1989, 205 - Schwermetalloxidationskatalysator; BGHZ 150, 149, 154 = GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; GRUR 1993, 886, 889 - Weichvorrichtung I; GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 - Custodiol II; GRUR 2007, 1059, 1062 - Zerfallszeitmessgerät).

    Der Anmelder hat dafür zu sorgen, dass in den Schutzansprüchen alles niedergelegt ist, wofür er Schutz begehrt (BGH, GRUR 1987, 626, 628 - Rundfunkübertragungssystem; GRUR 1989, 903, 905 - Batteriekastenschnur; GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 519, 522 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II).

  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04

    Rohrschweißverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 9/10
    Der in § 10 PatG normierte Gefährdungstatbestand der mittelbaren Patentverletzung bezweckt, die unberechtigte Benutzung der geschützten Erfindung bereits im Vorfeld zu verhindern (BGH, GRUR 1992, 40 - beheizbarer Atemluftschlauch; GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung; GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren; Senat, InstGE 9, 66, 69 f. - Trägerbahnöse; vgl. a. Scharen, GRUR 2008, 944).

    Ob das Mittel hierfür geeignet ist, beurteilt sich nach der objektiven Beschaffenheit des Gegenstandes, der angeboten oder geliefert wird (BGH, GRUR 2005, 848, 850 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2007, 679, 683 - Haubenstretchautomat; GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren).

    Das Mittel muss so ausgebildet sein, dass eine unmittelbare Benutzung der geschützten Lehre mit allen ihren Merkmalen durch die Abnehmer möglich ist (BGH, GRUR 1992, 40 - beheizbarer Atemluftschlauch; GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren; Senat, InstGE 9, 66, 70 - Trägerbahnöse).

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 9/10
    Der Ort des schädigenden Ereignisses im Sinne des Art. 5 Nr. 3 EuGVVO ist neben dem Handlungsort auch der Erfolgsort (EuGH, GRUR Int. 1998, 298 Rdnr. 20 - Shevill; BGH, GRUR 2006, 513, 514 f. - Arzneimittelwerbung im Internet).

    Der ferner als Anknüpfungspunkt für die internationale Gerichtszuständigkeit für Deliktsklagen in Betracht kommende Erfolgsort ist der Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist (EuGH, GRUR Int. 1998, 298 Rdnr. 20 - Shevill; BGH, GRUR 2006, 513, 514 f. - Arzneimittelwerbung im Internet).

    Es reicht vielmehr aus, dass eine Verletzung behauptet wird und diese nicht von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. BGH, GRUR 2005, 431, 432 - HOTEL MARITIME; GRUR 2006, 513, 515 - Arzneimittelwerbung im Internet; Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 495).

  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 9/10
    Dies ist der Ort, an dem die (behauptete) Verletzung des geschützten Rechtsguts eingetreten ist (vgl. BGH, GRUR 2005, 431, 432 - HOTEL MARITIME).

    Es reicht vielmehr aus, dass eine Verletzung behauptet wird und diese nicht von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. BGH, GRUR 2005, 431, 432 - HOTEL MARITIME; GRUR 2006, 513, 515 - Arzneimittelwerbung im Internet; Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 495).

    Zu versagen ist die internationale Zuständigkeit nur dann, wenn von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass das behauptete Verhalten des Beklagten einen Schutzrechtseingriff darstellt (BGH, GRUR 2005, 431, 432 - Hotel Maritime; Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 495) oder wenn der vorgetragene Sachverhalt im Hinblick auf den Auslandsbezug aus Rechtsgründen Ansprüche nicht begründen kann (vgl. LG Mannheim, InstGE 5, 179 - Luftdruck-Kontrollvorrichtung; Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 495).

  • BGH, 24.03.1987 - X ZR 20/86

    "Rundfunkübertragungssystem"; Begriff des Interkehrbringens; Umfang eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 9/10
    Der Anmelder hat dafür zu sorgen, dass in den Schutzansprüchen alles niedergelegt ist, wofür er Schutz begehrt (BGH, GRUR 1987, 626, 628 - Rundfunkübertragungssystem; GRUR 1989, 903, 905 - Batteriekastenschnur; GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 519, 522 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II).

    Die Leser der Patentschrift müssen sich darauf verlassen können, dass das, was im Patent unter Schutz gestellt ist, im Patentanspruch hinreichend deutlich bezeichnet ist (BGH, GRUR 1987, 626, 628 - Rundfunkübertragungssystem).

  • BGH, 03.10.1989 - X ZR 33/88

    Schutzbereich eines Patents

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 9/10
    Daraus leitet der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ab, dass der durch Auslegung zu ermittelnde Sinngehalt der Patentansprüche nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Bestimmung des Schutzbereichs bildet; diese hat sich an den Schutzansprüchen auszurichten (BGHZ 106, 84, 90 f. = GRUR 1989, 205 - Schwermetalloxidationskatalysator; BGHZ 150, 149, 154 = GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; GRUR 1993, 886, 889 - Weichvorrichtung I; GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 - Custodiol II; GRUR 2007, 1059, 1062 - Zerfallszeitmessgerät).

    Der Anmelder hat dafür zu sorgen, dass in den Schutzansprüchen alles niedergelegt ist, wofür er Schutz begehrt (BGH, GRUR 1987, 626, 628 - Rundfunkübertragungssystem; GRUR 1989, 903, 905 - Batteriekastenschnur; GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 519, 522 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II).

  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 9/91

    Auslegung der Patentansprüche - Patent - Klarstellung technischer Begriffe -

  • BGH, 30.11.1976 - X ZR 81/72

    Kunststoffhohlprofil

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02

    Antriebsscheibenaufzug

  • BGH, 10.12.1981 - X ZR 70/80

    Rigg

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

  • BGH, 31.03.2009 - X ZR 95/05

    Straßenbaumaschine

  • BGH, 24.09.1991 - X ZR 37/90

    Patentrechtliche Bedeutung bestimmter Merkmale Mittelbare Patentnutzung

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 U 118/06

    Begriff der mittelbaren Patentverletzung; Offensichtlichkeit einer

  • LG Düsseldorf, 15.12.2009 - 4b O 49/09

    Klammerdrahtbogenpaket

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 10/10

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche wegen

  • LG Düsseldorf, 07.11.2000 - 4 O 438/99

    Geltendmachung einer Patentverletzung betreffend eine Vorrichtung für die

  • EuGH, 07.03.1995 - C-68/93

    Shevill u.a. / Presse Alliance

  • LG Düsseldorf, 28.10.2003 - 4a O 311/02

    Herkranzgefäß-Dilatationskatheter

  • BGH, 09.01.2007 - X ZR 173/02

    Haubenstretchautomat

  • BGH, 20.04.1993 - X ZR 6/91

    Widersprüchliches Verhalten bei früherem Patentschutzverzicht - Weichvorrichtung

  • BGH, 19.11.1991 - X ZR 9/89

    Herrichtung von Gegenständen kein Patentgebrauch - Patentschutz für

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 122/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Anzeige der

  • BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 63/87

    Ausweitung des Schutzbereichs eines Verfahrens-Patents; Vergütungsanspruch des

  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

  • BGH, 13.06.2006 - X ZR 153/03

    "Deckenheizung"; Begriff der mittelbaren Patentverletzung; Anforderungen an die

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

  • BGH, 22.02.2005 - KZR 28/03

    Bezugsbindung

  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

  • BGH, 29.06.2010 - VI ZR 122/09

    Prüfung der internationalen Zuständigkeit bei deliktischen Ansprüchen;

  • BGH, 06.11.2007 - VI ZR 34/07

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Schadensersatzansprüche aus einer

  • OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 1717/05

    Internationale Zuständigkeit bei unerlaubten Handlungen von EU-Bürgern -

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

  • LG Düsseldorf, 28.03.2002 - 4 O 150/01

    Lasthebemagneteinrichtung

  • OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14

    Abdichtsystem - Patentverletzungsverfahren: Anspruch auf Rückruf

    Soweit ersichtlich, hat die Rechtsprechung in der genannten Situation eine Verantwortlichkeit des im Ausland ansässigen Lieferant für die Verletzung inländischer Patentrechte nur dann angenommen, wenn er die patentgemäßen Vorrichtungen in Kenntnis des Bestimmungslandes (z.T. auch gefordert: in Kenntnis des Klagepatents) liefert und damit den inländischen Vertrieb bewusst und willentlich mitverursacht (vgl. BGH GRUR 2002, 599 juris-Rn. 1 - Funkuhr; BGHZ 204, 114 = GRUR 2015, 467 juris-Rn. 32 - Audiosignalcodierung, unter Bestätigung v. Senat GRUR 2014, 59 juris-Rn. 69 - MP2-Geräte; OLG Düsseldorf IPRspr 2011, Nr. 234, 606 juris-Rn. 65; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.05.2011, I-2 U 9/10, juris-Rn. 73; LG Düsseldorf InstGE 3, 174, 175 - Herzkranzgefäß-Dilatationskatheter; restriktiver LG Mannheim GRUR-RR 2013, 449 - Seitenaufprall-Schutzeinrichtung; weitergehend wohl Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl., § 9 Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 08.05.2013 - 6 U 34/12

    MP2-Geräte - Patentverletzungsverfahren: Schadensersatzanspruch nach mittelbarer

    Es reicht aus, dass der Angebotsempfänger das Mittel bestimmungsgemäß an Endabnehmer weiterliefert, die die Erfindung dann benutzen (Scharen in Benkard, § 10 PatG Rn. 12; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rn. 240; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.05.2011 - I-2 U 9/10, 2 U 9/10 Rn. 74 a. E. - zitiert nach juris).

    Für die patentrechtliche Beurteilung kommt es dabei nicht darauf an, ob und bis zu welchem Zeitpunkt der ausländische Lieferant nach den vertraglichen Vereinbarungen der an der Versendung und dem Import der in Deutschland ausgelieferten Ware beteiligten Unternehmen im Eigentum oder Besitz der Ware gewesen ist (BGH, GRUR 2002, 509 -Funkuhr; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.05.2011 - I -2 U 9/10, 2 U 9, 10 Rn. 73).

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 2 U 73/09

    Bus- und Bahn-Chipkarte

    Er ist an die technische Lehre gebunden, die er unter Schutz hat stellen lassen (Senat, Urteil vom 12.03.2009 - I-2 U 76/06; Urteil vom 05.05.2011 - I- 2 U 9/10).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 80/13

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents und eines Gebrauchsmusters für

    Er ist an die technische Lehre gebunden, die er unter Schutz hat stellen lassen (Senat, Urteil vom 12.03.2009 - I-2 U 76/06; Urteil vom 5. Mai 2011 - I- 2 U 9/10).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2012 - 2 W 28/12

    Schadenersatzbegehren wegen unmittelbarer und mittelbarer Patentverletzung bzgl.

    Der Tatbestand des § 10 PatG weist nämlich einen "doppelten Inlandsbezug" auf: Sowohl das Anbieten und Liefern des Mittels durch den Dritten (den mittelbaren Verletzer) als auch die vom Angebotsempfänger bzw. Belieferten vorgesehene Benutzung müssen im Inland erfolgen (vgl. Senat, Urt. v. 05.05.201 - I- 2 U 9/10; LG Düsseldorf, InstGE 2, 82 - Lasthebemagnet I; LG Mannheim, InstGE 5, 179 - Luftdruck-Kontrollvorrichtung; Benkard/Scharen, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 10 PatG, Rdnr. 14; Scharen, GRUR 2008, 944, 946; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 247).
  • LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 16/11

    Erdbohrvorrichtung

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, wenn die klagende Partei Tatsachen vorträgt, aus denen sich nachvollziehbar die geltend gemachte Rechtsverletzung ergibt (BGH, GRUR 2005, 431 - Hotel Maritime; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.05.2011, I-2 U 9/10, zitiert nach juris; Zöller/Geimer, ZPO, Anh I, Art. 26 EuGVVO Rz.4).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, wenn die klagende Partei Tatsachen vorträgt, aus denen sich nachvollziehbar die geltend gemachte Rechtsverletzung ergibt (BGH, GRUR 2005, 431 - Hotel Maritime; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.05.2011, I-2 U 9/10, zitiert nach juris; Zöller/Geimer, ZPO, Anh I, Art. 26 EuGVVO Rz.4).

  • LG Düsseldorf, 08.05.2014 - 4a O 195/12

    Drahtlose Kommunikationseinrichtung

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, wenn die klagende Partei Tatsachen vorträgt, aus denen sich nachvollziehbar die geltend gemachte Rechtsverletzung im hiesigen Zuständigkeitsbereich ergibt (vgl. EuGH, GRUR 2012, 654 Rz. 26 - Wintersteiger; BGH, Urteil vom 12.12.2013, I ZR 131/12 Rz. 17, zitiert nach juris; BGH, GRUR 2005, 431 - Hotel Maritime; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2011, I-2 U 9/10, zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 18/11

    Erdbohrgerät

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, wenn die klagende Partei Tatsachen vorträgt, aus denen sich nachvollziehbar die geltend gemachte Rechtsverletzung ergibt (BGH, GRUR 2005, 431 - Hotel Maritime; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.05.2011, I-2 U 9/10, zitiert nach juris; Zöller/Geimer, ZPO, Anh I, Art. 26 EuGVVO Rz.4).
  • LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 40/16

    Gewürzmahlvorrichtung

    Der Teil, mit dem dieser klagepatentgemäß zusammengreifen soll, nämlich die in Merkmal 1.7.2 an der ersten oder zweiten Komponente verlaufende Nut, befindet sich jedoch an dem Gewürzglas, das - wie bereits ausgeführt - von der klagepatentgemäßen Lehre nicht erfasst ist, was der Annahme der Gleichwertigkeit entgegensteht (OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.05.2011, BeckRS 2011, 20946).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 23.06.2010 - 2 U 9/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,26732
OLG Jena, 23.06.2010 - 2 U 9/10 (https://dejure.org/2010,26732)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.06.2010 - 2 U 9/10 (https://dejure.org/2010,26732)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 2 U 9/10 (https://dejure.org/2010,26732)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • autokaufrecht.info

    Unwirksamkeit einer die Verjährung von Mängelrechten verkürzenden Allgemeinen Geschäftsbedingung

  • IWW

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unwirksame AGB beim Auto-Verkauf durch ein Autohaus

Besprechungen u.ä. (2)

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Entschädigung des Nutzungsausfalls nur für kurze Zeiträume - Zur Verwendung der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch

  • vogel.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Unwirksame AGB beim GW-Verkauf - Kein Haftungsausschluss für grobes Verschulden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06

    Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren (hier: sechs Monate altes

    Auszug aus OLG Jena, 23.06.2010 - 2 U 9/10
    des § 309 Nr. 7 lit. a und b BGB ist auch die zeitliche Begrenzung der Durchsetzbarkeit entsprechender Schadensersatzansprüche durch Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen ( BGH , Urt . v. 15.11.2006 - VIII ZR 3/06, NJW 2007, 674 [675] m. w. Nachw.).

    Dagegen verstößt die Klausel; denn sie erfasst mit ihrer Regelung zur Verjährung ausnahmslos alle Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln, also auch Schadensersatzansprüche, die auf den Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden gerichtet sind, und solche, die auf grobes Verschulden des Verkäufers gestützt werden (vgl. für eine ähnliche Haftungsbeschränkung in Allgemeinen Auktionsbedingungen BGH , Urt . v. 15.11.2006 - VIII ZR 3/06, NJW 2007, 674, und in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reisebüros BGH , Urt . v. 26.02.2009 - Xa ZR 141/07, juris; für die hier vorgelegten verbandsempfohlenen "Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen" in der Fassung bis 2008: Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl . [2009], Rn . 2003).

  • BGH, 26.02.2009 - Xa ZR 141/07

    Verkürzung der Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Reisemängeln unwirksam

    Auszug aus OLG Jena, 23.06.2010 - 2 U 9/10
    Dagegen verstößt die Klausel; denn sie erfasst mit ihrer Regelung zur Verjährung ausnahmslos alle Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln, also auch Schadensersatzansprüche, die auf den Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden gerichtet sind, und solche, die auf grobes Verschulden des Verkäufers gestützt werden (vgl. für eine ähnliche Haftungsbeschränkung in Allgemeinen Auktionsbedingungen BGH , Urt . v. 15.11.2006 - VIII ZR 3/06, NJW 2007, 674, und in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reisebüros BGH , Urt . v. 26.02.2009 - Xa ZR 141/07, juris; für die hier vorgelegten verbandsempfohlenen "Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen" in der Fassung bis 2008: Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl . [2009], Rn . 2003).

    Eine teilweise Aufrechterhaltung einer gegen ein Klauselverbot verstoßenden Formularbestimmung ist nur dann möglich, wenn sie sich nach ihrem Wortlaut aus sich heraus verständlich und sinnvoll in einen inhaltlich zulässigen und einen unzulässigen Regelungsteil trennen lässt ( BGH , Urt . v. 26.02.2009 - Xa ZR 141/07).

  • OLG Karlsruhe, 02.03.1998 - 10 U 191/97

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Nutzungsausfall-Ersatz:

    Auszug aus OLG Jena, 23.06.2010 - 2 U 9/10
    Der Senat geht vielmehr davon aus, dass die in der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch ausgewiesenen Nutzungswerte vor allem insoweit als Grundlage für die Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung geeignet sind, als Zeiträume betroffen sind, für die üblicherweise Ersatzfahrzeuge angemietet werden (vgl. Senat, Urt . v. 10.6.2009 - 2 U 769/08; OLG Karlsruhe, MDR 1998, 1285 f.).

    Damit wird zugleich dem Umstand Rechnung getragen, dass der Wert des Nutzungsausfalls nicht in einem Missverhältnis zum Zeitwert des Fahrzeugs stehen sollte (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 1998, 1285 f.).

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus OLG Jena, 23.06.2010 - 2 U 9/10
    Die Ermittlung der Schadenshöhe nach § 287 I ZPO liegt im tatrichterlichen Ermessen ( BGH , Urt . v. 23.11.2004 - VI ZR 357/03, NJW 2005, 277; Urt . v. 25.01.2005 - VI ZR 112/04, NJW 2005, 1044).
  • BGH, 25.01.2005 - VI ZR 112/04

    Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei einem älteren Kraftfahrzeug

    Auszug aus OLG Jena, 23.06.2010 - 2 U 9/10
    Die Ermittlung der Schadenshöhe nach § 287 I ZPO liegt im tatrichterlichen Ermessen ( BGH , Urt . v. 23.11.2004 - VI ZR 357/03, NJW 2005, 277; Urt . v. 25.01.2005 - VI ZR 112/04, NJW 2005, 1044).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.06.2011 - VI-2 U (Kart) 9/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,57549
OLG Düsseldorf, 15.06.2011 - VI-2 U (Kart) 9/10 (https://dejure.org/2011,57549)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.06.2011 - VI-2 U (Kart) 9/10 (https://dejure.org/2011,57549)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - VI-2 U (Kart) 9/10 (https://dejure.org/2011,57549)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der Stadtwerke durch Verweigerung der Aufnahme eines Handwerkers in das Installateurverzeichnis für die Gas- und die Wasserinstallation

  • rechtsportal.de

    Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der Stadtwerke durch Verweigerung der Aufnahme eines Handwerkers in das Installateurverzeichnis für die Gas- und die Wasserinstallation

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.2009 - KZR 43/08

    Verfassungsrechtliche und kartellrechtliche Rechtmäßigkeit der Führung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2011 - 2 U (Kart) 9/10
    a) Die durch § 13 Abs. 2 Satz 3 GasNDAV (und die Vorläufernorm § 12 Abs. 2 Satz 2 AVBGasV) sowie durch § 12 Abs. 2 Satz 2 AVBWasserV initiierte Einrichtung von Installateurverzeichnissen für Gas und Wasser und die von der Führung eines Fachkundenachweises abhängige Eintragung in diese Verzeichnisse nebst Zulassung zum Abschluss von Installateurverträgen hält sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigungen in § 18 Abs. 3 EnWG (für Gasinstallationen) und § 27 Satz 1 AGBGB (= Art. 243 Satz 1 EGBGB, für Wasserinstallationen; vgl. BGH, Beschl. v. 23.6.2009 - KZR 43/08, Rn. 5, 8).

    Sie sind von den beteiligten Interessenverbänden gemeinsam aufgestellt worden, dienen einer Gleichbehandlung der Bewerber und stellen mit den darin normierten Befähigungsanforderungen keine unangemessenen fachlichen Voraussetzungen auf (so auch BGH, Beschl. v. 29.9.2009 - KZR 43/08, Rn. 2).

  • OLG Düsseldorf, 29.05.1990 - U (Kart) 28/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2011 - 2 U (Kart) 9/10
    Nach der Rechtsprechung ist wegen des mit Arbeiten an Anlagen der Gas- und Wasserversorgung verbundenen erheblichen Gefahrenpotentials die Führung von Installateurverzeichnissen durch Energie- und Wasserversorgungsunternehmen und den Abschluss entsprechender, vom Nachweis einer Befähigung abhängiger Installateurverträge verfassungs- und kartellrechtlich zulässig (vgl. BGH a.a.O. Rn. 1; BGH, Beschl. v. 24.9.1981 - III ZR 172/80, RdE 1982, 24; OLG Koblenz, Urt. v. 11.5.1977 - 10 U 1359/76; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.5.1990 - U (Kart) 28/89, WuW/E 4692).
  • BGH, 24.09.1981 - III ZR 172/80

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2011 - 2 U (Kart) 9/10
    Nach der Rechtsprechung ist wegen des mit Arbeiten an Anlagen der Gas- und Wasserversorgung verbundenen erheblichen Gefahrenpotentials die Führung von Installateurverzeichnissen durch Energie- und Wasserversorgungsunternehmen und den Abschluss entsprechender, vom Nachweis einer Befähigung abhängiger Installateurverträge verfassungs- und kartellrechtlich zulässig (vgl. BGH a.a.O. Rn. 1; BGH, Beschl. v. 24.9.1981 - III ZR 172/80, RdE 1982, 24; OLG Koblenz, Urt. v. 11.5.1977 - 10 U 1359/76; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.5.1990 - U (Kart) 28/89, WuW/E 4692).
  • OLG Koblenz, 11.05.1977 - 10 U 1359/76
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2011 - 2 U (Kart) 9/10
    Nach der Rechtsprechung ist wegen des mit Arbeiten an Anlagen der Gas- und Wasserversorgung verbundenen erheblichen Gefahrenpotentials die Führung von Installateurverzeichnissen durch Energie- und Wasserversorgungsunternehmen und den Abschluss entsprechender, vom Nachweis einer Befähigung abhängiger Installateurverträge verfassungs- und kartellrechtlich zulässig (vgl. BGH a.a.O. Rn. 1; BGH, Beschl. v. 24.9.1981 - III ZR 172/80, RdE 1982, 24; OLG Koblenz, Urt. v. 11.5.1977 - 10 U 1359/76; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.5.1990 - U (Kart) 28/89, WuW/E 4692).
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Rechtsprechung
   BSG, 27.04.2010 - B 2 U 9/10 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,37769
BSG, 27.04.2010 - B 2 U 9/10 B (https://dejure.org/2010,37769)
BSG, Entscheidung vom 27.04.2010 - B 2 U 9/10 B (https://dejure.org/2010,37769)
BSG, Entscheidung vom 27. April 2010 - B 2 U 9/10 B (https://dejure.org/2010,37769)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 9/10 B
    Hierzu hätte sie den Weg der Prüfung in einem späteren Revisionsverfahren skizzieren und aufzeigen müssen, warum das Revisionsgericht zwingend zur Beantwortung der von ihr gestellten Frage kommen wird (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B

    Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 9/10 B
    Hierzu wäre es erforderlich gewesen, nicht nur eine abstrakt-generelle Rechtsfrage aufzuzeigen, die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat, sondern auch darzulegen, dass diese klärungsbedürftig und klärungsfähig ist (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2006 - 12 A 2094/05

    Erstattung der Kosten für einer jungen Volljährigen geleistete Sozialhilfe;

    Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 2 U 9/10 B
    Eine beispielhafte Aufzählung der Entscheidungen hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zusammengestellt (vgl Urteil vom 22.3.2006 - 12 A 2094/05 - Juris RdNr 26 ff).
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Rechtsprechung
   KG, 31.01.2013 - 2 U 9/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,75186
KG, 31.01.2013 - 2 U 9/10 (https://dejure.org/2013,75186)
KG, Entscheidung vom 31.01.2013 - 2 U 9/10 (https://dejure.org/2013,75186)
KG, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 2 U 9/10 (https://dejure.org/2013,75186)
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Kurzfassungen/Presse

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Stationspreissystem der DB Station & Service AG unbillig

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BSG, 30.11.2010 - B 2 U 9/10 BH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,40734
BSG, 30.11.2010 - B 2 U 9/10 BH (https://dejure.org/2010,40734)
BSG, Entscheidung vom 30.11.2010 - B 2 U 9/10 BH (https://dejure.org/2010,40734)
BSG, Entscheidung vom 30. November 2010 - B 2 U 9/10 BH (https://dejure.org/2010,40734)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Düsseldorf - S 36 U 18/09
  • LSG Nordrhein-Westfalen - L 15 U 212/10
  • BSG, 30.11.2010 - B 2 U 9/10 BH
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.07.2011 - VI-2 U (Kart) 9/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,80139
OLG Düsseldorf, 15.07.2011 - VI-2 U (Kart) 9/10 (https://dejure.org/2011,80139)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.07.2011 - VI-2 U (Kart) 9/10 (https://dejure.org/2011,80139)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juli 2011 - VI-2 U (Kart) 9/10 (https://dejure.org/2011,80139)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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