Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 02.03.2009

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 25.03.2009 - 2 W 10/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5340
OLG Rostock, 25.03.2009 - 2 W 10/09 (https://dejure.org/2009,5340)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25.03.2009 - 2 W 10/09 (https://dejure.org/2009,5340)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25. März 2009 - 2 W 10/09 (https://dejure.org/2009,5340)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5340) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Berichterstattung über Strafprozesse unter Namensnennung des Angeklagten

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Überwiegendes öffentliches Interesse bei Verdacht extremistisch motivierter Straftaten

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Überwiegendes öffentliches Interesse bei Verdacht extremistisch motivierter Straftaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Presseberichterstattung über eine extremistisch motivierte Straftat zum Nachteil eines Journalisten

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit de Presseberichterstattung über eine extremistisch motivierte Straftat zum Nachteil eines Journalisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 986
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06

    Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten

    Auszug aus OLG Rostock, 25.03.2009 - 2 W 10/09
    Ein an sich geringes Interessse der Öffentlichkeit an Informationen über leichte Verfehlungen kann durch Besonderheiten etwa in der Person des Täters oder des Tathergangs aufgewogen werden (vgl. BVerfG NJW 2006, 2835).
  • OLG Braunschweig, 28.10.2004 - 2 U 95/04

    Nennung des Namens in nicht anonymisierter Form in einem Zeitungsartikel;

    Auszug aus OLG Rostock, 25.03.2009 - 2 W 10/09
    Wie das Landgericht eingehend begründet hat, besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Information über extremistisch motivierte Straftaten, vor allem über solche, die mit einer Gewaltanwendung einhergehen (vgl. auch OLG Braunschweig, NJW-RR 2005, 195).
  • OLG München, 07.10.2002 - 21 W 2385/02

    Zulässigkeit der Identifizierung eines Rechtsanwalts als Angeklagter in einem

    Auszug aus OLG Rostock, 25.03.2009 - 2 W 10/09
    Danach kommt eine Namensnennung grundsätzlich nur in Fällen schwerer Kriminalität oder bei Straftaten in Betracht, die die Öffentlichkeit besonders berühren (vgl. BGH NJW 2000, 1036 m.w.N.; OLG München NJW-RR 2003, 111).
  • LG Rostock, 16.01.2009 - 9 O 1/09

    Unterlassungsanspruch: Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit

    Auszug aus OLG Rostock, 25.03.2009 - 2 W 10/09
    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Rostock vom 16.01.2009, Az. 9 O 1/09, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG Rostock, 25.03.2009 - 2 W 10/09
    Danach kommt eine Namensnennung grundsätzlich nur in Fällen schwerer Kriminalität oder bei Straftaten in Betracht, die die Öffentlichkeit besonders berühren (vgl. BGH NJW 2000, 1036 m.w.N.; OLG München NJW-RR 2003, 111).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - I-2 W 10/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24247
OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - I-2 W 10/09 (https://dejure.org/2009,24247)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.03.2009 - I-2 W 10/09 (https://dejure.org/2009,24247)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. März 2009 - I-2 W 10/09 (https://dejure.org/2009,24247)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,24247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - 2 W 10/09
    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, hat der Antragsteller gegen den Antragsgegner insbesondere keinen Anspruch auf Unterlassung aus § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. § 1004 BGB analog unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen Eingriffs in seinen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (hierzu BGHZ [GSZ] 164, 1 = GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, GRUR 2006, 219 - Detektionseinrichtung II; GRUR 2006, 433 - Unbegründete Abnehmerverwarnung), weil das beanstandete Schreiben der rechts- und patentanwaltlichen Vertreter des Antragsgegners vom 18. November 2008 nicht als Schutzrechtsverwarnung angesehen werden kann.

    Im Falle einer Abnehmerverwarnung wird durch das von der Rechtsprechung entwickelte Institut der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung darüber hinaus demjenigen Gewerbetreibenden (Hersteller oder Lieferanten), dessen Kundenbeziehungen durch die unberechtigte Geltendmachung eines Ausschließlichkeitsrechts gegenüber dem verwarnten Abnehmer schwerwiegend beeinträchtigt werden, eine wirksame Handhabe gegeben, um einem möglicherweise existenzgefährdenden Eingriff in seine Kundenbeziehungen durch die unberechtigte Geltendmachung von Ausschließlichkeitsrechten gegenüber seinen Abnehmern entgegenzutreten (BGHZ [GSZ] 164, 1 = GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).

  • BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61

    Kindernähmaschinen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - 2 W 10/09
    Es entspricht - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass unter einer Verwarnung ein an eine bestimmte Person oder bestimmte Personengruppe gerichtetes ernsthaftes und endgültiges Unterlassungs begehren zu verstehen ist (vgl. BGHZ 38, 200, 203 = GRUR 1963, 255 - Kindernähmaschinen; Senat, GRUR 1973, 102, 103 - Scheren-Garderobewand; InstGE 9, 122 - MPEG-2; OLG Karlsruhe, WRP 1974, 215, 217; GRUR 1980, 314 - Kunststoffschubkästen; GRUR 1984, 143, 144 - Berechtigungsanfrage; Benkard/Scharen, Patentgesetz/Gebrauchsmustergesetz, Vor §§ 9 bis 14 PatG Rdnr. 14; Mes, Patentgesetz/Gebrauchsmustergesetz, 2. Aufl., § 139 PatG Rdnr. 142; Loth, Gebrauchsmustergesetz, § 24 Rdnr. 97; Kraßer, Patentrecht, 5. Auflage, § 39 III 2, S. 940 f.; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 4 Rdnr. 10.169; Köhler in: Köhler/Pieper, UWG, 3. Aufl., § 1 Rdnr. 482; Ohly in: Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4 Rdnr. 10/33; Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl., Einl. vor § 1 Rdnr. 68; MünchKommBGB/Wagner, 4. Aufl., § 823 Rdnr. 190; Palandt/Sprau, BGB, 67. Aufl., § 823 Rdnr. 132; vgl. a. Begr.

    Dieser hat in der Entscheidung "Mecki-Igel III" (GRUR 1997, 896, 897) ausdrücklich betont, dass Ansprüche wettbewerbsrechtlicher Art oder aus § 823 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb wegen Ausspruchs einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung zumindest voraussetzen, dass ein ernsthaftes und endgültiges Unterlassungsbegehren ausgesprochen wird (vgl. auch BGHZ 38, 200, 203 f. = GRUR 1963, 255 - Kindernähmaschinen; BGH, GRUR 1979, 332, 334 - Brombeerleuchte; GRUR 1997, 741, 742 - Chinaherde sowie die Darstellung der Rechtsprechung in BGH, GRUR 2004, 958 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht I, unter Ziff. II).

  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 42/95

    "Mecki-Igel III"; Schadensersatz wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - 2 W 10/09
    Dieser hat in der Entscheidung "Mecki-Igel III" (GRUR 1997, 896, 897) ausdrücklich betont, dass Ansprüche wettbewerbsrechtlicher Art oder aus § 823 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb wegen Ausspruchs einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung zumindest voraussetzen, dass ein ernsthaftes und endgültiges Unterlassungsbegehren ausgesprochen wird (vgl. auch BGHZ 38, 200, 203 f. = GRUR 1963, 255 - Kindernähmaschinen; BGH, GRUR 1979, 332, 334 - Brombeerleuchte; GRUR 1997, 741, 742 - Chinaherde sowie die Darstellung der Rechtsprechung in BGH, GRUR 2004, 958 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht I, unter Ziff. II).

    Auch diese Ansprüche wettbewerbsrechtlicher Art setzen jedoch voraus, dass ein ernsthaftes und endgültiges Unterlassungsbegehren ausgesprochen wird (BGH, GRUR 1997, 896, 897 - Mecki-Igel III).

  • BGH, 19.01.1979 - I ZR 166/76

    Brombeerleuchte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - 2 W 10/09
    Dieser hat in der Entscheidung "Mecki-Igel III" (GRUR 1997, 896, 897) ausdrücklich betont, dass Ansprüche wettbewerbsrechtlicher Art oder aus § 823 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb wegen Ausspruchs einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung zumindest voraussetzen, dass ein ernsthaftes und endgültiges Unterlassungsbegehren ausgesprochen wird (vgl. auch BGHZ 38, 200, 203 f. = GRUR 1963, 255 - Kindernähmaschinen; BGH, GRUR 1979, 332, 334 - Brombeerleuchte; GRUR 1997, 741, 742 - Chinaherde sowie die Darstellung der Rechtsprechung in BGH, GRUR 2004, 958 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht I, unter Ziff. II).

    Auch aus den Begleitumständen kann sich die unmissverständliche Aufforderung ergeben, eine bestimmte Handlung zu unterlassen (vgl. BGH, GRUR 1979, 332, 334 - Brombeerleuchte; Benkard/Scharen, a.a.O., Vor §§ 9 bis 14 PatG Rdnr. 14; Kraßer, a.a.O., S. 941).

  • BGH, 17.04.1997 - X ZR 2/96

    "Chinaherde"; Sorgfaltspflichten des aus einem Gebrauchsmuster vorgehenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - 2 W 10/09
    Dieser hat in der Entscheidung "Mecki-Igel III" (GRUR 1997, 896, 897) ausdrücklich betont, dass Ansprüche wettbewerbsrechtlicher Art oder aus § 823 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb wegen Ausspruchs einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung zumindest voraussetzen, dass ein ernsthaftes und endgültiges Unterlassungsbegehren ausgesprochen wird (vgl. auch BGHZ 38, 200, 203 f. = GRUR 1963, 255 - Kindernähmaschinen; BGH, GRUR 1979, 332, 334 - Brombeerleuchte; GRUR 1997, 741, 742 - Chinaherde sowie die Darstellung der Rechtsprechung in BGH, GRUR 2004, 958 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht I, unter Ziff. II).

    Grundlage für die Bejahung eines Unterlassungs- und/oder Schadensersatzanspruchs des Verwarnten im Falle einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung ist die Überlegung, dass der Inhaber eines Gewerbebetriebes wegen der einschneidenden Wirkungen, die ein solches Unterlassungsbegehren für ihn in aller Regel zur Folge hat, erheblichen wirtschaftlichen Risiken für den Bestand seines Unternehmens ausgesetzt sein kann (BGH, GRUR 1997, 741, 742 - Chinaherde).

  • OLG Karlsruhe, 22.08.1979 - 6 U 131/79
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - 2 W 10/09
    Es entspricht - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass unter einer Verwarnung ein an eine bestimmte Person oder bestimmte Personengruppe gerichtetes ernsthaftes und endgültiges Unterlassungs begehren zu verstehen ist (vgl. BGHZ 38, 200, 203 = GRUR 1963, 255 - Kindernähmaschinen; Senat, GRUR 1973, 102, 103 - Scheren-Garderobewand; InstGE 9, 122 - MPEG-2; OLG Karlsruhe, WRP 1974, 215, 217; GRUR 1980, 314 - Kunststoffschubkästen; GRUR 1984, 143, 144 - Berechtigungsanfrage; Benkard/Scharen, Patentgesetz/Gebrauchsmustergesetz, Vor §§ 9 bis 14 PatG Rdnr. 14; Mes, Patentgesetz/Gebrauchsmustergesetz, 2. Aufl., § 139 PatG Rdnr. 142; Loth, Gebrauchsmustergesetz, § 24 Rdnr. 97; Kraßer, Patentrecht, 5. Auflage, § 39 III 2, S. 940 f.; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 4 Rdnr. 10.169; Köhler in: Köhler/Pieper, UWG, 3. Aufl., § 1 Rdnr. 482; Ohly in: Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4 Rdnr. 10/33; Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl., Einl. vor § 1 Rdnr. 68; MünchKommBGB/Wagner, 4. Aufl., § 823 Rdnr. 190; Palandt/Sprau, BGB, 67. Aufl., § 823 Rdnr. 132; vgl. a. Begr.
  • OLG Karlsruhe, 12.10.1983 - 6 U 119/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - 2 W 10/09
    Es entspricht - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass unter einer Verwarnung ein an eine bestimmte Person oder bestimmte Personengruppe gerichtetes ernsthaftes und endgültiges Unterlassungs begehren zu verstehen ist (vgl. BGHZ 38, 200, 203 = GRUR 1963, 255 - Kindernähmaschinen; Senat, GRUR 1973, 102, 103 - Scheren-Garderobewand; InstGE 9, 122 - MPEG-2; OLG Karlsruhe, WRP 1974, 215, 217; GRUR 1980, 314 - Kunststoffschubkästen; GRUR 1984, 143, 144 - Berechtigungsanfrage; Benkard/Scharen, Patentgesetz/Gebrauchsmustergesetz, Vor §§ 9 bis 14 PatG Rdnr. 14; Mes, Patentgesetz/Gebrauchsmustergesetz, 2. Aufl., § 139 PatG Rdnr. 142; Loth, Gebrauchsmustergesetz, § 24 Rdnr. 97; Kraßer, Patentrecht, 5. Auflage, § 39 III 2, S. 940 f.; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 4 Rdnr. 10.169; Köhler in: Köhler/Pieper, UWG, 3. Aufl., § 1 Rdnr. 482; Ohly in: Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4 Rdnr. 10/33; Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl., Einl. vor § 1 Rdnr. 68; MünchKommBGB/Wagner, 4. Aufl., § 823 Rdnr. 190; Palandt/Sprau, BGB, 67. Aufl., § 823 Rdnr. 132; vgl. a. Begr.
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04

    Detektionseinrichtung II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - 2 W 10/09
    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, hat der Antragsteller gegen den Antragsgegner insbesondere keinen Anspruch auf Unterlassung aus § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. § 1004 BGB analog unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen Eingriffs in seinen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (hierzu BGHZ [GSZ] 164, 1 = GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, GRUR 2006, 219 - Detektionseinrichtung II; GRUR 2006, 433 - Unbegründete Abnehmerverwarnung), weil das beanstandete Schreiben der rechts- und patentanwaltlichen Vertreter des Antragsgegners vom 18. November 2008 nicht als Schutzrechtsverwarnung angesehen werden kann.
  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03

    Unbegründete Abnehmerverwarnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - 2 W 10/09
    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, hat der Antragsteller gegen den Antragsgegner insbesondere keinen Anspruch auf Unterlassung aus § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. § 1004 BGB analog unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen Eingriffs in seinen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (hierzu BGHZ [GSZ] 164, 1 = GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, GRUR 2006, 219 - Detektionseinrichtung II; GRUR 2006, 433 - Unbegründete Abnehmerverwarnung), weil das beanstandete Schreiben der rechts- und patentanwaltlichen Vertreter des Antragsgegners vom 18. November 2008 nicht als Schutzrechtsverwarnung angesehen werden kann.
  • BGH, 12.08.2004 - I ZR 98/02

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - 2 W 10/09
    Dieser hat in der Entscheidung "Mecki-Igel III" (GRUR 1997, 896, 897) ausdrücklich betont, dass Ansprüche wettbewerbsrechtlicher Art oder aus § 823 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb wegen Ausspruchs einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung zumindest voraussetzen, dass ein ernsthaftes und endgültiges Unterlassungsbegehren ausgesprochen wird (vgl. auch BGHZ 38, 200, 203 f. = GRUR 1963, 255 - Kindernähmaschinen; BGH, GRUR 1979, 332, 334 - Brombeerleuchte; GRUR 1997, 741, 742 - Chinaherde sowie die Darstellung der Rechtsprechung in BGH, GRUR 2004, 958 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht I, unter Ziff. II).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2008 - 2 W 14/08
  • OLG Düsseldorf, 15.09.2011 - 2 W 58/11

    Unzulässigkeit einer Schutzrechtsverwarnung wegen angeblicher Verletzung

    Unter einer Verwarnung ist ein an eine bestimmte Person oder bestimmte Personengruppe gerichtetes ernsthaftes und endgültiges Unterlassungsbegehren zu verstehen ist (vgl. Senat, InstGE 12, 247, 248 - Sonnenkollektor, m. w. Nachw.).

    Die Verwarnung (auch Abmahnung genannt) aus einem Schutzrecht wie z. B. einem Patent ist demgemäß ein an eine bestimmte Person oder an einen bestimmten Personenkreis gerichtetes ernsthaftes und endgültiges Verlangen, eine als Schutzrechtsverletzung beanstandete Handlung künftig nicht mehr vorzunehmen (BGHZ 38, 200, 203 = GRUR 1963, 255 - Kindernähmaschinen; Senat, GRUR 1973, 102, 103 - Scheren-Garderobewand; InstGE 9, 122 - MPEG-2; InstGE 12, 247, 248 - Sonnenkollektor; OLG Karlsruhe, GRUR 1980, 314 - Kunststoffschubkästen; GRUR 1984, 143, 144 - Berechtigungsanfrage; Benkard/Scharen, PatG/GebrMG, Vor §§ 9 bis 14 PatG Rdnr. 14).

    Auch aus den Begleitumständen kann sich die unmissverständliche Aufforderung ergeben, eine bestimmte Handlung zu unterlassen (vgl. BGH, GRUR 1979, 332, 334 - Brombeerleuchte; Senat, InstGE 9, 122 - MPEG-2; InstGE 12, 247, 249 f. - Sonnenkollektor; Benkard/Scharen, a. a. O., Vor §§ 9 bis 14 PatG Rdnr. 14; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 139 PatG Rdnr. 23; Kraßer, Patentrecht, 5. Aufl, S. 941).

  • LG Düsseldorf, 20.02.2024 - 4c O 6/23

    Ausnahmsweise kein Schadensersatz bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnung

    Ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist im Falle einer Schutzrechtsverwarnung dann anzunehmen, wenn der vermeintlich Berechtigte auf Grundlage eines objektiv unberechtigten gewerblichen Schutzrechtes an den Inhaber des Gewerbebetriebs ein ernsthaftes und endgültiges Unterlassungsbegehren richtet (BGH NJW-RR 1997, 1404; OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 2161; BeckOK BGB/ Förster , 68. Ed. 1.11.2023, BGB § 823 Rn. 203; BeckOGK/ Spindler , 1.12.2023, BGB § 823 Rn. 223).
  • OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - 2 U 9/14

    Betrugspräventionssoftware

    Die Verwarnung aus einem Patent ist demgemäß ein an eine bestimmte Person oder an einen bestimmten Personenkreis gerichtetes Verlangen, eine als Patentverletzung beanstandete Handlung künftig nicht mehr vorzunehmen (BGHZ 38, 200, 203 f. - Kindernähmaschinen; Senat, Beschluss vom 2. März 2009, Az.: I-2 W 10/09).
  • LG Düsseldorf, 10.05.2012 - 4b O 180/11

    Absackanlage

    Eine solche liegt vor, wenn ein Abnehmer eines Produkts wegen einer Verletzung von Ausschließlichkeitsrechten ernstlich und endgültig zur Unterlassung aufgefordert wird (OLG Düsseldorf, InstGE 12, 247 - Sonnenkollektor; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2011, I 2 W 58/11, BeckRS 2011, 27019).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht