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   OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - I-2 W 47/07   

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OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - I-2 W 47/07 (https://dejure.org/2008,915)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.05.2008 - I-2 W 47/07 (https://dejure.org/2008,915)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - I-2 W 47/07 (https://dejure.org/2008,915)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inverkehrbringen eines Arzneimittels zur Behandlung von Schizophrenie; Inverkehrbringen eines Generikums mit dem Wirkstoff Olanzapin; Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung von Patentrechten

Kurzfassungen/Presse

  • CIPReport PDF, S. 41 (Kurzinformation)

    Einstweiliger Rechtsschutz des Patentinhabers im Verletzungsverfahren nach Nichtigerklärung des Patents

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 1077 (Ls.)
  • GRUR-RR 2008, 329
 
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Wird zitiert von ... (157)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93

    "Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07
    Da Olanzapin - wovon auch das Bundespatentgericht ausgeht - nicht zu den zuvor von den Verfassern untersuchten Verbindungen gehört, über deren Ergebnisse die Veröffentlichung berichtet, und auch ansonsten dort nicht expressis verbis erwähnt wird, hat sich das Bundespatentgericht für seine Annahme einer neuheitsschädlichen Vorwegnahme auf die Grundsätze der Entscheidung "Elektrische Steckverbindung" des Bundesgerichtshofs (GRUR 1995, 330, 332) bezogen und angenommen, dass für den angesprochenen Durchschnittsfachmann - einen erfahrenen organischen oder pharmazeutischen Chemiker, der mit der Struktur und Aktivität noch in der Entwicklung sowie bereits im Gebrauch befindlicher antipsychotischer Wirkstoffe vertraut und in ein Team eingebunden ist, das sich mit dem Auffinden neuer Wirkstoffe und deren Entwicklung befasst und dem auch Pharmakologen und fachlich entsprechend ausgebildete forschende Mediziner angehören (Anlage L 3 Seite 23 Ziffer 4) - der Stoff Olanzapin zu denjenigen Abwandlungen der in der Veröffentlichung untersuchten und diskutierten Verbindungen gehört, die für ihn nach dem Gesamtzusammenhang der Schrift derart nahe liegen, dass sie sich ihm bei aufmerksamer, weniger auf die Worte als auf ihren erkennbaren Sinn achtenden Lektüre ohne Weiteres erschließen, so dass er sie gewissermaßen in Gedanken gleich mitliest, auch wenn er sich dessen nicht bewusst ist.

    Für seine Annahme, Olanzapin sei in der Entgegenhaltung neuheitsschädlich offenbart, hat es sich vielmehr auf die Grundsätze der Entscheidung "Elektrische Steckverbindung" (GRUR 1995, 330) des Bundesgerichtshofs bezogen, die besagen, dass durch eine zum Stand der Technik gehörende Schrift für den Fachmann - über das ausdrücklich Beschriebene hinaus - u.a. eine solche Abwandlung mit offenbart ist, die nach dem Gesamtinhalt der Schrift derart naheliegend ist, dass sie sich dem Fachmann bei aufmerksamer Lektüre ohne Weiteres erschließt, weil er die Abwandlung unbewusst in Gedanken gleich mitliest.

  • BGH, 26.01.1988 - X ZB 18/86

    Neuheit einer chemischen Verbindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07
    Nach der - im Verfahren diskutierten - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 1988, 447 - Fluoran) besagt der Umstand, dass eine chemische Verbindung unter eine vorveröffentlichte Formel fällt, für die Neuheitsfrage noch nichts.
  • OLG Düsseldorf, 22.12.1993 - 2 W 97/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07
    § 12 Abs. 2 UWG ist wegen der besonderen Komplexität der Sach- und Rechtslage nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar (vgl. zum Ganzen Senat, GRUR 1983, 79, 80 - AHF-Konzentrat; Mitt 1982, 230 - Warmhaltekanne; GRUR 1994, 508; Mitt 1996, 87, 88 - Captopril).
  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 45/01

    "Faxkarte"; Umfang der Rechtskraft der Feststellung einer Schutzrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07
    Art. 50 Abs. 1 TRIPS ist zwar nicht unmittelbar anwendbar, aber zur Auslegung der einschlägigen Bestimmungen des deutschen Rechtes mit heranzuziehen (BGH GRUR 2002, 1046, 1048 - Faxkarte).
  • BGH, 22.12.1983 - X ZR 45/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07
    Es ist jedoch mit Sicherheit zu erwarten, dass das Nichtigkeitsurteil im Berufungsverfahren keinen Bestand haben wird, wobei es nicht einmal darauf ankommt, dass die Beweislast für den mangelnden Rechtsbestand des Verfügungspatents bei den Nichtigkeitsklägerinnen liegt, weshalb jeder Zweifel darüber, ob der Stand der Technik die patentgeschützte Verbindung offenbart oder nahegelegt hat, zur Abweisung der Nichtigkeitsklage und zur Aufrechterhaltung des Verfügungspatents führt (vgl. BGH GRUR 1984, 339, 340 - Überlappungsnaht; Mitt 1999 362 - Herzklappenprothese).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.1982 - 2 U 67/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07
    § 12 Abs. 2 UWG ist wegen der besonderen Komplexität der Sach- und Rechtslage nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar (vgl. zum Ganzen Senat, GRUR 1983, 79, 80 - AHF-Konzentrat; Mitt 1982, 230 - Warmhaltekanne; GRUR 1994, 508; Mitt 1996, 87, 88 - Captopril).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    Soweit der Nichtigkeitskläger seinen Angriff auf das Klagepatent nicht, ohne dass der Nachlässigkeitsvorwurf angebracht ist, auf neue, von den mit der Sache befassten Stellen bisher unberücksichtigte und erfolgversprechende Gesichtspunkte stützt, ist an eine Aussetzung des Rechtsstreits bis zum Abschluss des Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens lediglich dann zu denken, wenn das Verletzungsgericht zu der Überzeugung gelangt, dass die im Rechtsbestandsverfahren ergangene Entscheidung ersichtlich unrichtig ist und das Verletzungsgericht diese Unrichtigkeit verlässlich erkennen kann, weil ihm die auftretenden technischen Fragen zugänglich sind und von ihm auf der Grundlage ausreichender Erfahrung in der Beurteilung technischer und patentrechtlicher Sachverhalte abschließend beantwortet werden können (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2008, 329, 331; Urt. v. 05.07.2018, Az.: I-2 U 41/17; Kühnen, D1dbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Abschn. E, Rz. 720).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17

    Wilkinson darf keine Rasierklingeneinheiten passend für den Nassrasierer

    Ein Sonderfall wird beispielsweise angenommen, wenn der Verfügungsbeklagte oder ein sonstiger kompetenter Wettbewerber sich bereits mit eigenen Einwendungen am Erteilungsverfahren beteiligt hat, so dass die Patenterteilung sachlich der Entscheidung in einem zweiseitigen Einspruchsverfahren gleichsteht, oder wenn ein Rechtsbestandsverfahren deshalb nicht durchgeführt worden ist, weil das Verfügungspatent allgemein als schutzfähig anerkannt wird oder wenn sich die Einwendungen gegen den Rechtsbestand des Verfügungspatentes schon bei der dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren eigenen summarischen Prüfung als haltlos erweisen oder wenn ( z. B. mit Rücksicht auf die Marktsituation oder die aus der Schutzrechtsverletzung drohenden Nachteile) außergewöhnliche Umstände gegeben sind, die es für den Verfügungskläger ausnahmsweise unzumutbar machen, den Ausgang des anhängigen Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abzuwarten (OLG Düsseldorf I-2 U 17/17, Urt. v. 14.12.2017; OLG Düsseldorf OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 4902; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat; OLG Düsseldorf BeckRS 2013, 13744; OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 08596; OLG Düsseldorf BeckRS 2010, 15862 - Harnkatheter; OLG Düsseldorf GRUR 2008, 1077 - Olanzapin).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 41/17

    Begriff des Gerichts der Hauptsache i.S. von § 937 Abs. 1 ZPO

    Anders als in Wettbewerbssachen wird der Verfügungsgrund in Patentsachen nicht widerleglich vermutet; die gesetzliche Vermutung des § 12 Abs. 2 UWG ist hier nicht - auch nicht analog - anwendbar (OLG Düsseldorf GRUR 2008, 1077 - Olanzapin; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 442 - Vorläufiger Rechtsschutz; Voß in: Cepl/Voß, a.a.O., § 940 Rn. 72 m. w. N).

    Dringlichkeit erfordert, dass der Antragsteller mit der Einleitung des einstweiligen Verfügungsverfahrens nicht ungebührlich lange zugewartet und hierdurch zu erkennen gegeben hat, dass er seine Rechte nur zögerlich verfolgt und eines umgehenden Verbots tatsächlich nicht bedarf (BGH GRUR 2000, 151 - Späte Urteilsbegründung; OLG München WRP 2008, 972; OLG Düsseldorf GRUR 2008, 1077 - Olanzapin; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 57 - EMEA; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236 - Flurpirtin-Maleat; OLG Köln GRUR-RR 2014, 127 - Haarverstärker: OLG Köln BeckRS 2016, 09601).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - I-2 W 47/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,27821
OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - I-2 W 47/07 (https://dejure.org/2008,27821)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.03.2008 - I-2 W 47/07 (https://dejure.org/2008,27821)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. März 2008 - I-2 W 47/07 (https://dejure.org/2008,27821)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1; BGB § 823
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Motorrad

  • rechtsportal.de

    StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1 ; BGB § 823
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Motorrad

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 30.03.1994 - 5 Ss OWi 65/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 2 W 47/07
    Richtig ist, dass eine unklare Verkehrslage im Sinn dieser Vorschrift erst dann vorliegt, wenn der Überholende unter den gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht rechnen darf (OLG Düsseldorf, NZV 1994, 446; 1996, 119; 1997, 491), die Verkehrslage also unübersichtlich ist und sich ihre Entwicklung nach objektiven Umständen nicht beurteilen lässt.
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