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   OLG Düsseldorf, 15.09.2011 - I-2 W 58/11   

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OLG Düsseldorf, 15.09.2011 - I-2 W 58/11 (https://dejure.org/2011,7833)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.09.2011 - I-2 W 58/11 (https://dejure.org/2011,7833)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. September 2011 - I-2 W 58/11 (https://dejure.org/2011,7833)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wer eine einstweilige Verfügung beantragt, sollte auch die (nicht bestehende) Rechtekette an den streitgegenständlichen Schutzrechten "einstweilig” glaubhaft machen können / Komplexe Rechteketten

  • openjur.de
  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 15.01.2009 - I ZR 123/06

    Fräsautomat

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2011 - 2 W 58/11
    Entsprechendes gilt, wenn lediglich die Rechtslage im Rahmen einer bloßen Meinungsäußerung dargestellt wird (vgl. BGH, GRUR 2009, 878, 880 - Fräsautomat; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rdnr. 10.169).

    bb) Dem Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts ist es zwar grundsätzlich nicht verwehrt, die notwendigen Maßnahmen zur Abwehr drohender Eingriffe in sein Recht zu ergreifen und daher Dritte auf rechtsverletzende Handlungen hinzuweisen oder sie wegen solcher zu verwarnen (vgl. BGH, GRUR 2009, 878, 880 - Fräsautomat; GRUR 1995, 424, 425 - Abnehmerverwarnung, m. w. Nachw.).

    Schutzrechtsverwarnungen und vergleichbare Maßnahmen zur Abwehr drohender Eingriffe in Schutzrechte sind jedoch nicht uneingeschränkt zulässig (BGH, GRUR 2009, 878, 880 - Fräsautomat).

    Das Interesse des Schutzrechtsinhabers, sein Recht geltend machen zu können, sowie das Interesse der sonstigen Marktteilnehmer, sich außerhalb des Schutzbereichs bestehender Ausschließlichkeitsrechte Dritter unter Beachtung der Gesetze frei entfalten zu können, sind vielmehr gegeneinander abzuwägen (vgl. BGHZ 164, 1, 3 = GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, GRUR 2009, 878, 880 - Fräsautomat).

    Schutzrechtsverwarnungen sind daher zu beanstanden, wenn sie sich mangels eines besonderen Rechts oder wegen Fehlens einer Rechtsverletzung als unbegründet erweisen oder sie wegen ihres sonstigen Inhalts oder ihrer Form nach als unzulässig zu beurteilen sind (BGH, GRUR 1995, 424, 425 - Abnehmerverwarnung, m. w. Nachw.; GRUR 2009, 878, 880 - Fräsautomat; Senat, InstGE 9, 123, 127 - Multifeed; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rdnr. 10.170).

    Bei der gebotenen Abwägung der beiderseitigen Interessen ist, wenn der Schutzrechtsinhaber sein vermeintliches Recht nicht gegenüber seinem unmittelbaren Wettbewerber, sondern gegenüber dessen Abnehmern geltend macht (sog. Abnehmerverwarnung), die damit verbundene besondere Gefährdung der Kundenbeziehungen des betroffenen Mitbewerbers zu seinen Abnehmern zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2009, 878, 880 - Fräsautomat).

    Da die Abnehmer typischerweise ein geringeres Interesse an einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Schutzrechtsinhaber haben, kann bereits die Geltendmachung von Ausschließlichkeitsrechten gegenüber den Abnehmern - unabhängig davon, ob sie berechtigt ist oder nicht - zu einem möglicherweise existenzgefährdenden Eingriff in die Kundenbeziehungen des mit dem Inhaber des Schutzrechts konkurrierenden Herstellers führen (vgl. BGHZ 164, 1, 4 = GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, GRUR 2009, 878, 880 - Fräsautomat; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rdnr. 10.178).

    Letzteres kann z. B. der Fall sein, wenn die Verwarnung zu allgemein gehalten ist (vgl. a. BGH, GRUR 2009, 878, 880 - Fräsautomat), namentlich wenn sie den Inhalt des Schutzrechts nicht hinreichend genau erkennen lässt oder die als schutzrechtsverletzend angesehenen Vorrichtungen oder dergleichen nicht genau bezeichnet und daher wegen ihrer Pauschalität geeignet ist, den Verwarnten zu verunsichern und diesen zu veranlassen, ohne nähere Prüfung der Rechtslage davon abzusehen, die als Patentverletzung beanstandeten Gegenstände herzustellen und/oder zu vertreiben bzw. Gegenstände der in Rede stehenden Art bei anderen als dem Patentinhaber zu beziehen (Senat, GRUR 2003, 814, 815 - Unberechtigte Abnehmerverwarnung; vgl. a. Senat, Mitt. 1996, 60 - Patenthinweise an potentielle Abnehmer).

  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 15/93

    Abnehmerverwarnung - Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2011 - 2 W 58/11
    b) Das an die in Deutschland geschäftsansässige A GmbH gerichtete Schreiben gemäß Anlage AST 2 ist als Schutzrechtsverwarnung zu qualifizieren, welche insbesondere einen Anspruch auf Unterlassung aus § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. § 1004 BGB analog unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen Eingriffs in seinen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (vgl. hierzu BGHZ [GSZ] 164, 1 = GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, GRUR 2006, 219 - Detektionseinrichtung II; GRUR 2006, 433, 434 f. - Unbegründete Abnehmerverwarnung; GRUR 2007, 313, 314 - Funkuhr II), aber auch wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche begründen kann (vgl. z. B. BGH, GRUR 1995, 424, 425 - Abnehmerverwarnung; Ohly in: Pieper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl., § 4.10 Rdnr. 10/39 m. w. Nachw.).

    bb) Dem Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts ist es zwar grundsätzlich nicht verwehrt, die notwendigen Maßnahmen zur Abwehr drohender Eingriffe in sein Recht zu ergreifen und daher Dritte auf rechtsverletzende Handlungen hinzuweisen oder sie wegen solcher zu verwarnen (vgl. BGH, GRUR 2009, 878, 880 - Fräsautomat; GRUR 1995, 424, 425 - Abnehmerverwarnung, m. w. Nachw.).

    Schutzrechtsverwarnungen sind daher zu beanstanden, wenn sie sich mangels eines besonderen Rechts oder wegen Fehlens einer Rechtsverletzung als unbegründet erweisen oder sie wegen ihres sonstigen Inhalts oder ihrer Form nach als unzulässig zu beurteilen sind (BGH, GRUR 1995, 424, 425 - Abnehmerverwarnung, m. w. Nachw.; GRUR 2009, 878, 880 - Fräsautomat; Senat, InstGE 9, 123, 127 - Multifeed; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rdnr. 10.170).

    b) Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass die Abmahnung nicht nur dann einen widerrechtlichen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Verwarnten oder des Herstellers und einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gemäß § 3 UWG darstellt, wenn die Verwarnung sachlich unberechtigt ist, sondern gleichermaßen dann, wenn sie sich - selbst bei voller materieller Berechtigung - im sonstigen Inhalt oder der Form nach als unzulässig erweist (BGH, GRUR 1995, 424, 425 - Abnehmerverwarnung, m. w. Nachw.; Senat, InstGE 9, 123, 127 - Multifeed).

    Ungeachtet dessen erweist sich eine Verwarnung im sonstigen Inhalt oder der Form nach auch dann als unzulässig, wenn der Adressat durch die Abmahnung irregeführt wird, z. B. dadurch, dass der Verwarnende in seiner Abmahnung auf ein seiner Rechtsauffassung bestätigendes erstinstanzliches Urteil Bezug nimmt, ohne darüber aufzuklären, dass das betreffende Erkenntnis keine endgültige, d. h. rechtskräftige Entscheidung darstellt, sondern mit Rechtsmitteln angegriffen ist (BGH, GRUR 1995, 424, 426 - Abnehmerverwarnung; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rdnr. 10.179).

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2011 - 2 W 58/11
    b) Das an die in Deutschland geschäftsansässige A GmbH gerichtete Schreiben gemäß Anlage AST 2 ist als Schutzrechtsverwarnung zu qualifizieren, welche insbesondere einen Anspruch auf Unterlassung aus § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. § 1004 BGB analog unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen Eingriffs in seinen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (vgl. hierzu BGHZ [GSZ] 164, 1 = GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, GRUR 2006, 219 - Detektionseinrichtung II; GRUR 2006, 433, 434 f. - Unbegründete Abnehmerverwarnung; GRUR 2007, 313, 314 - Funkuhr II), aber auch wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche begründen kann (vgl. z. B. BGH, GRUR 1995, 424, 425 - Abnehmerverwarnung; Ohly in: Pieper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl., § 4.10 Rdnr. 10/39 m. w. Nachw.).

    Das Interesse des Schutzrechtsinhabers, sein Recht geltend machen zu können, sowie das Interesse der sonstigen Marktteilnehmer, sich außerhalb des Schutzbereichs bestehender Ausschließlichkeitsrechte Dritter unter Beachtung der Gesetze frei entfalten zu können, sind vielmehr gegeneinander abzuwägen (vgl. BGHZ 164, 1, 3 = GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, GRUR 2009, 878, 880 - Fräsautomat).

    Das Interesse der Abnehmer, sich sachlich mit dem Schutzrechtsinhaber auseinanderzusetzen, ist typischerweise erheblich geringer als das entsprechende Interesse des mit dem Schutzrechtsinhaber konkurrierenden Herstellers (BGHZ 164, 1 = GRUR 2005, 882, 884 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, GRUR 1979, 332, 337 - Brombeerleuchte).

    Einschneidend getroffen wird in dieser Situation nicht der verwarnte Abnehmer, sondern der ihn beliefernde Hersteller (BGHZ 164, 1 = GRUR 2005, 882, 884 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).

    Da die Abnehmer typischerweise ein geringeres Interesse an einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Schutzrechtsinhaber haben, kann bereits die Geltendmachung von Ausschließlichkeitsrechten gegenüber den Abnehmern - unabhängig davon, ob sie berechtigt ist oder nicht - zu einem möglicherweise existenzgefährdenden Eingriff in die Kundenbeziehungen des mit dem Inhaber des Schutzrechts konkurrierenden Herstellers führen (vgl. BGHZ 164, 1, 4 = GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, GRUR 2009, 878, 880 - Fräsautomat; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rdnr. 10.178).

  • BGH, 19.01.1979 - I ZR 166/76

    Brombeerleuchte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2011 - 2 W 58/11
    Auch aus den Begleitumständen kann sich die unmissverständliche Aufforderung ergeben, eine bestimmte Handlung zu unterlassen (vgl. BGH, GRUR 1979, 332, 334 - Brombeerleuchte; Senat, InstGE 9, 122 - MPEG-2; InstGE 12, 247, 249 f. - Sonnenkollektor; Benkard/Scharen, a. a. O., Vor §§ 9 bis 14 PatG Rdnr. 14; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 139 PatG Rdnr. 23; Kraßer, Patentrecht, 5. Aufl, S. 941).

    Das Interesse der Abnehmer, sich sachlich mit dem Schutzrechtsinhaber auseinanderzusetzen, ist typischerweise erheblich geringer als das entsprechende Interesse des mit dem Schutzrechtsinhaber konkurrierenden Herstellers (BGHZ 164, 1 = GRUR 2005, 882, 884 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, GRUR 1979, 332, 337 - Brombeerleuchte).

    Auch wenn die Antragstellerin von den Verwarnungen ihrer Vertragspartner Kenntnis erlangt und diesen z. B. zusagt, sie von möglichen Schadensersatz- oder anderen Ansprüche der Antragsgegnerin freizustellen, kann diesen Bemühungen - wie bei einer klassischen Abnehmerverwarnung (vgl. BGH, GRUR 1979, 332, 337 - Brombeerleuchte) - der Erfolg deshalb versagt bleiben, weil die Abgemahnten es vorziehen, sich aus dem Streit der Parteien herauszuhalten.

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - 2 W 10/09

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen unberechtigter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2011 - 2 W 58/11
    Unter einer Verwarnung ist ein an eine bestimmte Person oder bestimmte Personengruppe gerichtetes ernsthaftes und endgültiges Unterlassungsbegehren zu verstehen ist (vgl. Senat, InstGE 12, 247, 248 - Sonnenkollektor, m. w. Nachw.).

    Die Verwarnung (auch Abmahnung genannt) aus einem Schutzrecht wie z. B. einem Patent ist demgemäß ein an eine bestimmte Person oder an einen bestimmten Personenkreis gerichtetes ernsthaftes und endgültiges Verlangen, eine als Schutzrechtsverletzung beanstandete Handlung künftig nicht mehr vorzunehmen (BGHZ 38, 200, 203 = GRUR 1963, 255 - Kindernähmaschinen; Senat, GRUR 1973, 102, 103 - Scheren-Garderobewand; InstGE 9, 122 - MPEG-2; InstGE 12, 247, 248 - Sonnenkollektor; OLG Karlsruhe, GRUR 1980, 314 - Kunststoffschubkästen; GRUR 1984, 143, 144 - Berechtigungsanfrage; Benkard/Scharen, PatG/GebrMG, Vor §§ 9 bis 14 PatG Rdnr. 14).

    Auch aus den Begleitumständen kann sich die unmissverständliche Aufforderung ergeben, eine bestimmte Handlung zu unterlassen (vgl. BGH, GRUR 1979, 332, 334 - Brombeerleuchte; Senat, InstGE 9, 122 - MPEG-2; InstGE 12, 247, 249 f. - Sonnenkollektor; Benkard/Scharen, a. a. O., Vor §§ 9 bis 14 PatG Rdnr. 14; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 139 PatG Rdnr. 23; Kraßer, Patentrecht, 5. Aufl, S. 941).

  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 42/95

    "Mecki-Igel III"; Schadensersatz wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2011 - 2 W 58/11
    Von der Abmahnung zu unterscheiden ist die so genannte Berechtigungsanfrage bzw. der bloße Hinweis auf ein Schutzrecht (vgl. BGH, GRUR 1997, 896, 897 - Mecki-Igel III; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 197 - Irreführende Berechtigungsanfrage; Benkard/Scharen, a. a. O., Vor §§ 9 bis 14 PatG Rdnr. 14; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 139 PatG Rdnr. 232; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 4 Rdnr. 10.169 jew. m. w. Nachw.).

    Dies gilt auch, wenn die Berechtigungsanfrage mit einer nachdrücklichen Aufforderung zur Stellungnahme verbunden wird (BGH, GRUR 1997, 896, 897 - Mecki-Igel III; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 139 PatG Rdnr. 232).

  • OLG Karlsruhe, 09.04.2008 - 6 U 163/07

    Unlauterer Wettbewerb: irreführende Werbung durch eine Berechtigungsanfrage an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2011 - 2 W 58/11
    Von der Abmahnung zu unterscheiden ist die so genannte Berechtigungsanfrage bzw. der bloße Hinweis auf ein Schutzrecht (vgl. BGH, GRUR 1997, 896, 897 - Mecki-Igel III; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 197 - Irreführende Berechtigungsanfrage; Benkard/Scharen, a. a. O., Vor §§ 9 bis 14 PatG Rdnr. 14; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 139 PatG Rdnr. 232; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 4 Rdnr. 10.169 jew. m. w. Nachw.).

    Beschränkt sich die Berechtigungsanfrage auf diese Punkte, stellt sie grundsätzlich keine Schutzrechtsverwarnung dar und löst sie dementsprechend in der Regel keinen Unterlassungs- und/oder Schadensersatzanspruch des Gegners aus, wenn nicht die äußeren Umstände die Berechtigungsanfrage als sittenwidrig im Wettbewerb erscheinen lassen (vgl. dazu OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 197).

  • BGH, 11.02.2010 - I ZR 85/08

    Ausschreibung in Bulgarien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2011 - 2 W 58/11
    Danach bestimmt sich das anwendbare Recht für vor Vertragsschluss begangene unlautere Handlungen regelmäßig nach dem Marktort (BGH, GRUR 2010, 847, 849 - Ausschreibung in Bulgarien; vgl. Köhler in: Köhler/Bornkamm, Einl. Rdnr. 5.33 und 5.34).

    Das ist der Ort, an dem die wettbewerbsrechtlichen Interessen der Mitbewerber aufeinander treffen (vgl. BGH, GRUR 2010, 847, 849 - Ausschreibung in Bulgarien).

  • OLG Köln, 12.04.2002 - 6 U 142/01

    UWG -Recht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2011 - 2 W 58/11
    Aufwendige Ermittlungen, insbesondere in Form der Einholung von Rechtsgutachten, verbieten sich in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes wegen der Eilbedürftigkeit der Sache von vornherein (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2002, 309).

    Das Ergebnis ist kein anderes, wenn man hier, da sich der Inhalt des ausländischen Rechts nicht bzw. nicht zeitgerecht feststellen, auf das deutsche Recht als Ersatzrecht zurückgreifen wollte (vgl. dazu Zöller/Geimer, a.a.O., § 293 ZPO Rdnr. 11; OLG Köln, GRUR 1994, 646; GRUR-RR 2002, 309).

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2003 - 2 U 135/02

    Zulässigkeit einer Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2011 - 2 W 58/11
    Letzteres kann z. B. der Fall sein, wenn die Verwarnung zu allgemein gehalten ist (vgl. a. BGH, GRUR 2009, 878, 880 - Fräsautomat), namentlich wenn sie den Inhalt des Schutzrechts nicht hinreichend genau erkennen lässt oder die als schutzrechtsverletzend angesehenen Vorrichtungen oder dergleichen nicht genau bezeichnet und daher wegen ihrer Pauschalität geeignet ist, den Verwarnten zu verunsichern und diesen zu veranlassen, ohne nähere Prüfung der Rechtslage davon abzusehen, die als Patentverletzung beanstandeten Gegenstände herzustellen und/oder zu vertreiben bzw. Gegenstände der in Rede stehenden Art bei anderen als dem Patentinhaber zu beziehen (Senat, GRUR 2003, 814, 815 - Unberechtigte Abnehmerverwarnung; vgl. a. Senat, Mitt. 1996, 60 - Patenthinweise an potentielle Abnehmer).
  • LG Frankfurt/Main, 09.05.2007 - 6 O 682/06

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb: Vorliegen einer

  • BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61

    Kindernähmaschinen

  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04

    Detektionseinrichtung II

  • OLG Karlsruhe, 12.10.1983 - 6 U 119/83
  • OLG Karlsruhe, 22.08.1979 - 6 U 131/79
  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03

    Unbegründete Abnehmerverwarnung

  • BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04

    Funkuhr II

  • BGH, 24.10.1978 - X ZR 42/76

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung der Erfinderschaft

  • OLG Düsseldorf, 24.06.2011 - 2 U 62/04

    Schwangerschaftstestgerät XIV

  • OLG Köln, 03.12.1993 - 6 U 247/93

    Auslandswettbewerb

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    Diese bilden vielmehr jeweils einen gesonderten Übertragungsgegenstand, weshalb die aus der gleichzeitigen Übertragung der europäischen Patentanmeldungen resultierende Formunwirksamkeit nicht auf die Übertragung des für den vorliegenden Fall allein maßgeblichen Klagepatents durchschlägt (so auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.09.2011, Az.: I-2 W 58/10, BeckRS 2011, 27019).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - 2 U 30/15

    Geltendmachung von Ansprüchen wegen Patentverletzung durch einen Lizenznehmer

    Aufwendige Ermittlungen, insbesondere in Form der Einholung von Rechtsgutachten, verbieten sich in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes wegen der Eilbedürftigkeit der Sache nämlich von vornherein (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2002, 309; Senat, Urt. v. 15.09.2011 - I- 2 W 58/10).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 120/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Verfahren zur Verbesserung

    Denn die insoweit nach Art. 72 EPÜ bei Nichteinhaltung der Schriftform normierte Nichtigkeit für die Übertragung der Patentanmeldungen erfasst nicht den - unter Umständen mündlich oder konkludent zustande gekommenen - Gesamtvertrag (vgl.: OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2011, Az.: 2 W 58/11, BeckRS 2011, 27019).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 49/14
    Denn die insoweit nach Art. 72 EPÜ bei Nichteinhaltung der Schriftform normierte Nichtigkeit für die Übertragung der Patentanmeldungen erfasst nicht den - unter Umständen mündlich oder konkludent zustande gekommenen - Gesamtvertrag (vgl.: OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2011, Az.: 2 W 58/11, BeckRS 2011, 27019).
  • LG Düsseldorf, 12.06.2014 - 4a O 21/14

    Sportbodenbeläge

    Letztere ist unzulässig, wenn die äußeren Umstände diese als sittenwidrig erscheinen lassen (BGH, GRUR 2009, 878, 880 - Fräsautomat; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2011, I-2 W 58/10 -, juris; Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 4 Rz. 10.169).

    Unzulässig ist es demnach, Äußerungen zu tätigen, durch die ein Verhalten in den Raume gestellt wird, welche geeignet sind, die angesprochenen Verkehrsteilnehmer schon vom Erwerb von Produkten von Konkurrenten und damit auch von einem Einsatz abzuhalten, bei dem keine Schutzrechte verletzt würden (BGH, GRUR 2009, 878 Tz. 22 - Fräsmaschine; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2011, I-2 W 58/10 -, juris; Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 4 Rz. 10.169).

    Das angegriffene Schreiben ist dazu geeignet, aufgrund der Pauschalität den Verwarnten zu verunsichern, Gegenstände der in Rede stehenden Art bei anderen als dem ursprünglichen Lieferanten zu beziehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2011, I-2 W 58/10, Rz. 58, juris).

  • OLG Koblenz, 02.02.2012 - 10 U 1281/11

    Ersatz von Rechtsanwaltskosten nach Schutzrechtsverwarnung: Abgrenzung zwischen

    Es kommt damit darauf an, ob der Adressat das Anliegen unter den Umständen des konkreten Einzelfalls als ernsthafte und endgültige Forderung verstehen muss, ein bestimmtes Verhalten sofort einzustellen oder als Aufforderung, sich über eine Schutzrechtsverletzung Gedanken zu machen und sich gegebenenfalls zu einer möglichen Schutzrechtsverletzung zu äußern (BGHZ 38, 200; BGH GRUR 2009, 878 ff, BGH GRUR 1997, 896 ff, OLG Düsseldorf, juris I-2 W 58/11, 2 W 58/11).

    Es kommt damit darauf an, ob der Adressat das Anliegen unter den Umständen des konkreten Einzelfalls als ernsthafte und endgültige Forderung verstehen muss, ein bestimmtes Verhalten sofort einzustellen oder als Aufforderung, sich über eine Schutzrechtsverletzung Gedanken zu machen und sich gegebenenfalls zu einer möglichen Schutzrechtsverletzung zu äußern (BGHZ 38, 200; BGH GRUR 2009, 878 ff, BGH GRUR 1997, 896 ff, OLG Düsseldorf, juris I-2 W 58/11, 2 W 58/11).

  • KG, 12.05.2022 - 5 U 139/19

    KING 01 und QUEEN 01 - Markenrechtsverletzung und Mitbewerberbehinderung im

    (b) Eine Schutzrechtsverwarnung, die vorliegt, wenn an den Anspruchsgegner ein ernsthaftes und endgültiges Unterlassungsverlangen gerichtet wird (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 56/09, Rn. 29, juris - Besonderer Mechanismus; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. September 2011 - I-2 W 58/10, Rn. 10, juris), oder eine vergleichbare Maßnahme, die der Abwehr drohender Eingriffe in ein gewerbliches Schutzrecht dient, kann allerdings dann zu einer unzulässigen Beeinträchtigung der betrieblichen Abläufe oder Vertriebsaktivitäten des Mitbewerbers führen, wenn eine Abwägung des Interesses des Schutzrechtsinhabers daran, sein Recht geltend zu machen (und effektiv durchzusetzen), und des Interesses der sonstigen Marktteilnehmer daran, sich außerhalb des Schutzbereichs bestehender Ausschließlichkeitsrechte Dritter unter Beachtung der Gesetze frei entfalten zu können, ergibt, dass eine mit der Geltendmachung der Schutzrechtes verbundene Behinderung des Mitbewerbers von diesem nicht mehr hinzunehmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - I ZR 123/06, Rn. 17f, juris - Fräsautomat).
  • LG Hamburg, 25.10.2013 - 308 O 31/13

    Urheberrechtsverletzung: Werkschutz für ein Regalstecksystem

    Maßgeblich ist allein, ob der Adressat das Anliegen im konkreten Einzelfall als ernsthafte und endgültige Forderung verstehen muss, ein bestimmtes Verhalten unverzüglich einzustellen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.9.2011, 2 W 58/11).
  • LG Düsseldorf, 16.10.2014 - 4a O 116/13

    Handyhüllen

    Eine solche ist unzulässig, wenn die äußeren Umstände diese als sittenwidrig erscheinen lassen (vgl. BGH, GRUR 2009, 878, 880 - Fräsautomat; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2011, I-2 W 58/10 -, juris).
  • OLG Koblenz, 24.02.2012 - 10 U 1281/11

    Ersatz von Rechtsanwaltskosten nach Schutzrechtsverwarnung: Abgrenzung zwischen

    Es kommt damit darauf an, ob der Adressat das Anliegen unter den Umständen des konkreten Einzelfalls als ernsthafte und endgültige Forderung verstehen muss, ein bestimmtes Verhalten sofort einzustellen oder als Aufforderung, sich über eine Schutzrechtsverletzung Gedanken zu machen und sich gegebenenfalls zu einer möglichen Schutzrechtsverletzung zu äußern (BGHZ 38, 200; BGH GRUR 2009, 878 ff, BGH GRUR 1997, 896 ff, OLG Düsseldorf, juris I-2 W 58/11, 2 W 58/11).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 154/14
  • LG Düsseldorf, 31.07.2019 - 2a O 143/18
  • LG Düsseldorf, 10.05.2012 - 4b O 180/11

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.08.2010 - I-2 W 58/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,28014
OLG Köln, 23.08.2010 - I-2 W 58/10 (https://dejure.org/2010,28014)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.08.2010 - I-2 W 58/10 (https://dejure.org/2010,28014)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. August 2010 - I-2 W 58/10 (https://dejure.org/2010,28014)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Der Streitwert einer Klage auf Einräumung eines Notwegerechts richtet sich nach den zu erwartenden Herstellungs- und Unterhaltskosten des begehrten Notwegs; Berechnung des Streitwerts einer Klage auf Einräumung eines Notwegerechts

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3; ZPO § 7; ZPO § 9
    Streitwert einer Klage auf Einräumung eines Notwegerechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.05.1990 - V ZR 291/89

    Streitwert eines schuldrechtlich vereinbarten Grundstückszugangs

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2010 - 2 W 58/10
    ZPO § 7 Nr. 4; OLG Dresden, Beschluss vom 24.04.2002 - 11 W 149/02 - juris - Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl. 2009, § 3 Rn. 16 "Notweg"; Madert/von Seltmann, Der Gegenstandswert in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, 5. Aufl. 2008, Rn. 357; für die Maßgeblichkeit der Notwegrente unter Heranziehung des § 9 ZPO s. a. BGH, Urt. v. 18.05.1990 - V ZR 291/89 - juris - Senat, Beschluss vom 01.07.1991 - 2 W 100/91, JurBüro 1991, 1386).
  • OLG Dresden, 24.04.2002 - 11 W 149/02

    Streitwert; Notweg; einstweilige Verfügung

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2010 - 2 W 58/10
    ZPO § 7 Nr. 4; OLG Dresden, Beschluss vom 24.04.2002 - 11 W 149/02 - juris - Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl. 2009, § 3 Rn. 16 "Notweg"; Madert/von Seltmann, Der Gegenstandswert in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, 5. Aufl. 2008, Rn. 357; für die Maßgeblichkeit der Notwegrente unter Heranziehung des § 9 ZPO s. a. BGH, Urt. v. 18.05.1990 - V ZR 291/89 - juris - Senat, Beschluss vom 01.07.1991 - 2 W 100/91, JurBüro 1991, 1386).
  • OLG Köln, 01.07.1991 - 2 W 100/91
    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2010 - 2 W 58/10
    ZPO § 7 Nr. 4; OLG Dresden, Beschluss vom 24.04.2002 - 11 W 149/02 - juris - Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl. 2009, § 3 Rn. 16 "Notweg"; Madert/von Seltmann, Der Gegenstandswert in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, 5. Aufl. 2008, Rn. 357; für die Maßgeblichkeit der Notwegrente unter Heranziehung des § 9 ZPO s. a. BGH, Urt. v. 18.05.1990 - V ZR 291/89 - juris - Senat, Beschluss vom 01.07.1991 - 2 W 100/91, JurBüro 1991, 1386).
  • BGH, 12.12.2013 - V ZR 52/13

    Streitwert einer Klage auf Duldung der Schaffung eines Notwegs auf dem

    Entgegen einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreiteten Ansicht (OLG Rostock, Grundeigentum 2013, 1002; OLG Köln, JurBüro 2011, 262 f.; OLG Koblenz, JurBüro 2010, 199 f.; OLG Dresden, Beschluss vom 24. Februar 2002 - 11 W 149/02, juris; ebenso Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 3 Rn. 16 "Notweg") ist die Wertsteigerung nicht gleich der Summe der Herstellungs- und Unterhaltungskosten des Weges zuzüglich der dreieinhalbfachen Notwegrente.
  • OLG Rostock, 31.01.2013 - 3 W 25/12

    Streitwertfestsetzung: Bemessung des Streitwerts eines schuldrechtlichen

    Für derartige schuldrechtliche Ansprüche ist der Streitwert daher vielmehr nach den Kosten der Herstellung und Unterhaltung des Weges zuzüglich des dreieinhalbfachen Jahresbetrages der zu entrichtenden Notwegerente unter Anwendung von § 9 ZPO zu bemessen (OLG Köln, Beschl. v. 23.08.2010, 2 W 58/10, JurBüro 2011, 262; OLG Dresden, Beschl. v. 24.04.2002, 11 W 149/02, zitiert nach juris; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort "Notwegerecht" m.w.N.).
  • OLG Rostock, 04.02.2013 - 3 U 101/10

    Streitwertfestsetzung: Beschwerderecht des Rechtsanwalts im eigenen Namen

    Für derartige schuldrechtliche Ansprüche ist der Streitwert daher vielmehr nach den Kosten der Herstellung und Unterhaltung des Weges zuzüglich des dreieinhalbfachen Jahresbetrages der zu entrichtenden Notwegerente unter Anwendung von § 9 ZPO zu bemessen (OLG Köln, Beschl. v. 23.08.2010, 2 W 58/10, JurBüro 2011, 262; OLG Dresden, Beschl. v. 24.04.2002, 11 W 149/02, zitiert nach juris; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort "Notwegerecht" m.w.N.).
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