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   OLG Hamm, 27.04.2016 - 20 U 12/16   

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OLG Hamm, 27.04.2016 - 20 U 12/16 (https://dejure.org/2016,28824)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.04.2016 - 20 U 12/16 (https://dejure.org/2016,28824)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. April 2016 - 20 U 12/16 (https://dejure.org/2016,28824)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bezeichnung der Widerspruchsbelehrung bei Abschluss einer Kapitallebensversicherung nach dem sogenannten Policenmodell; Anforderungen an die Belehrung über den Fristbeginn und die Rechtsfolgen eines Widerspruchs

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bezeichnung der Widerspruchsbelehrung bei Abschluss einer Kapitallebensversicherung nach dem sogenannten Policenmodell; Anforderungen an die Belehrung über den Fristbeginn und die Rechtsfolgen eines Widerspruchs

  • rechtsportal.de

    VVG § 5a a.F.; BGB § 242
    Anforderungen an die Bezeichnung der Widerspruchsbelehrung bei Abschluss einer Kapitallebensversicherung nach dem sogenannten Policenmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Münster - 115 O 217/14
  • OLG Hamm, 27.04.2016 - 20 U 12/16
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 26.06.2015 - 20 U 48/15

    Treuwidrigkeit eines Widerspruchs gegen den Abschluss einer

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2016 - 20 U 12/16
    Diese - allein den Versicherer verpflichtende - Information hat für den Versicherungsnehmer, der über die für den Fristbeginn maßgeblichen Unterlagen belehrt ist und damit weiß, auf welcher Grundlage er seine Widerspruchsentscheidung zu treffen hat, keine eigenständige Bedeutung und ist nach dem Sinn und Zweck der Belehrungspflicht daher entbehrlich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Juni 2015 - I-20 U 48/15, 20 U 48/15 -, Rn. 23, juris, und vom 30.Juli 2015, I-20 U 48/15, Rn. 7, juris).

    Eine Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerspruchs sieht § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG aF nicht vor (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juni 2015 - I-20 U 48/15, 20 U 48/15 -, Rn. 25, juris).

    Der Belehrungstext muss sich in einer nicht zu übersehenden Weise (etwa durch farbliche Gestaltung, größere Buchstaben, Sperrschrift oder Fettdruck) aus dem übrigen Text hervorheben (vgl. BGH, Urt. v. 28.01.2004, IV ZR 58/03, juris, Rn. 18, VersR 2004, 497; Senatsbeschluss vom 26. Juni 2015 - I-20 U 48/15, 20 U 48/15 -, Rn. 17, juris).

    Insoweit weist der Senat darauf hin, dass es der Klägerin nach Treu und Glauben ohnehin verwehrt wäre, nach jahrelanger Durchführung des Vertrages dessen Unwirksamkeit wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit geltend zu machen (Senatsbeschluss vom 26. Juni 2015 - I-20 U 48/15, 20 U 48/15 -, Rn. 30, juris; BGH, Urteil vom 16.07.2014, IV ZR 73/13, Rn. 23 ff, juris).

  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2016 - 20 U 12/16
    In diesem Zusammenhang verweist die Klägerin auf die Rechtsprechung des BGH zu einer Belehrung iSd § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB, die abweichend von der Musterbelehrung iSd § 14 Abs. 1 BGB InfoV nicht die Überschrift "Widerrufsbelehrung" enthielt und deshalb unwirksam sei (BGH, Urteil vom 01. Dezember 2010 - VIII ZR 82/10 -, juris).

    Soweit die Klägerin mit Verweis auf eine Entscheidung des BGH zur Widerrufsbelehrung in einem Fernabsatzgeschäft (WM 2011, 86 ff) rügt, dass die Belehrung mit der Überschrift "Widerspruchsrecht" nicht hinreichend verdeutliche, dass es sich um eine wichtige Belehrung handelt, verkennt sie, dass § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG aF (anders als § 355 BGB, vgl. BGH aaO, Rn. 11 ff) nicht die Verwendung einer Musterbelehrung vorsieht, sondern lediglich eine inhaltlich richtige und drucktechnisch deutliche Gestaltung.

  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2016 - 20 U 12/16
    Um diesen Schutzzweck zu erreichen und zu verhindern, dass der Widerspruch aus Unkenntnis der Rechtslage unterbleibt, ist es erforderlich, den Versicherungsnehmer inhaltlich zutreffend und der Form nach unübersehbar über die Bedingungen des Widerspruchs zu informieren (vgl. BGH, VersR 2004, 497, Juris-Rn. 18; OLG Karlsruhe, OLG Report Süd, 6/2015 Anm. 5; OLG Oldenburg, VersR 2002, 1133, Juris-Rn. 21).

    Der Belehrungstext muss sich in einer nicht zu übersehenden Weise (etwa durch farbliche Gestaltung, größere Buchstaben, Sperrschrift oder Fettdruck) aus dem übrigen Text hervorheben (vgl. BGH, Urt. v. 28.01.2004, IV ZR 58/03, juris, Rn. 18, VersR 2004, 497; Senatsbeschluss vom 26. Juni 2015 - I-20 U 48/15, 20 U 48/15 -, Rn. 17, juris).

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2016 - 20 U 12/16
    Insoweit weist der Senat darauf hin, dass es der Klägerin nach Treu und Glauben ohnehin verwehrt wäre, nach jahrelanger Durchführung des Vertrages dessen Unwirksamkeit wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit geltend zu machen (Senatsbeschluss vom 26. Juni 2015 - I-20 U 48/15, 20 U 48/15 -, Rn. 30, juris; BGH, Urteil vom 16.07.2014, IV ZR 73/13, Rn. 23 ff, juris).
  • BGH, 14.10.2015 - IV ZR 155/14

    Rentenversicherungsvertrag im Policenmodell: Anforderungen an eine ordnungsgemäße

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2016 - 20 U 12/16
    Soweit die Beklagte damit - über die gesetzlichen Anforderungen hinaus - auch die Überlassung von nicht geschuldeten Informationen zur Bedingung für den Fristbeginn machte, ist eine Verwirrung des Versicherungsnehmers nicht zu befürchten - allenfalls hätte sich die Beklagte daran festhalten müssen, wenn sie die Modellrechnung nicht übersandt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2015 - IV ZR 155/14 -, Rn. 12, juris).
  • BGH, 17.06.2015 - IV ZR 426/13

    Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge zweier fondsgebundener

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2016 - 20 U 12/16
    Auch der zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat eine mit "WIDERSPRUCHSRECHT" überschriebene Belehrung nur im Falle einer fehlenden drucktechnischen Hervorhebung bemängelt (vgl. BGH, Urt. v. 17.06.2015, IV ZR 426/13, juris, Rn. 12).
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2016 - 20 U 12/16
    Schließlich ist die Belehrung auch nicht vor dem Hintergrund inhaltlich unzutreffend, dass die Beklagte sich entsprechend der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 07. Mai 2014 - IV ZR 76/11 -, BGHZ 201, 101-121, Rn. 45) im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung von Versicherungsverträgen nach späteren oder wirksamem Widerspruch den Wert des bis zum Widerspruch erhaltenen Versicherungsschutzes anspruchsmindernd anrechnen lässt und damit im Ergebnis nicht sämtliche gezahlten Prämien zurückerstattet, wie in der Widerspruchsbelehrung zugesagt.
  • BGH, 14.10.2015 - IV ZR 359/13

    Rentenversicherungsvertrag im Policenmodell: Anforderungen an eine ordnungsgemäße

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2016 - 20 U 12/16
    Dass in der Widerspruchsbelehrung von den "Verbraucherinformationen" statt der "Verbraucherinformation" die Rede ist, ist unschädlich (vgl. BGH, Urteil v. 14.10.2015, IV ZR 369/13, Rn. 11, juris; Urteil vom 14. Oktober 2015 - IV ZR 359/13 Beschl. v. 22.01.2016, IV ZR 161/13, - Rn. 11, juris).
  • OLG Oldenburg, 31.01.2001 - 2 U 265/00

    Rentenversicherung; Versicherungsbeitrag; Rückzahlungsanspruch; Wirksamkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2016 - 20 U 12/16
    Um diesen Schutzzweck zu erreichen und zu verhindern, dass der Widerspruch aus Unkenntnis der Rechtslage unterbleibt, ist es erforderlich, den Versicherungsnehmer inhaltlich zutreffend und der Form nach unübersehbar über die Bedingungen des Widerspruchs zu informieren (vgl. BGH, VersR 2004, 497, Juris-Rn. 18; OLG Karlsruhe, OLG Report Süd, 6/2015 Anm. 5; OLG Oldenburg, VersR 2002, 1133, Juris-Rn. 21).
  • BGH, 14.10.2015 - IV ZR 388/13

    Lebensversicherung im Policenmodell: Anforderungen an eine ordnungsgemäße

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2016 - 20 U 12/16
    Damit soll sichergestellt werden, dass der Versicherungsnehmer die Belehrung zur Kenntnis nimmt, selbst wenn er nicht nach einer Widerspruchsmöglichkeit sucht (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2015 - IV ZR 388/13 -, Rn. 11, juris).
  • OLG Köln, 21.07.2017 - 6 U 178/16
    Zum wettbewerblichen Umfeld verweist sie auf das Parallelverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 U 12/16 -, in welchem ein Hinweis erteilt worden sei dahin, dass die auffällige Musterung nicht mehr vom Schutzbereich erfasst sei.

    Die Beklagte beantragt sinngemäß, 1. unter Aufhebung des landgerichtlichen Urteils die Klage abzuweisen, 2. hilfsweise das Verfahren auszusetzen bis zur Entscheidung des OLG Düsseldorf in der Sache I-20 U 12/16, 3. hilfsweise die Akte des OLG Düsseldorf beizuziehen.

    Eine Aussetzung des Verfahrens wegen der Beweisaufnahme in dem vor dem OLG Düsseldorf anhängigen Verfahren (I-20 U 12/16) kommt nicht in Betracht.

  • OLG Dresden, 06.05.2019 - 4 U 372/19

    Verzinsliche Prämienrückzahlung aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung

    Um diesen Schutzzweck zu erreichen und zu verhindern, dass der Widerspruch aus Unkenntnis der Rechtslage unterbleibt, ist es erforderlich, den Versicherungsnehmer inhaltlich zutreffend und der Form nach unübersehbar über die Bedingungen des Widerspruchs zu informieren (vgl. BGH, VersR 2004, 497, Rn. 18 - juris OLG Hamm, Beschluss vom 27. April 2016 - 20 U 12/16 -, Rn. 39, juris).

    Dem Kläger wäre nach Treu und Glauben ohnehin verwehrt, nach jahrelanger Durchführung des Vertrages dessen Unwirksamkeit wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit geltend zu machen (OLG Hamm, Beschluss vom 27. April 2016 - 20 U 12/16 -, Rn. 66, und vom 26. Juni 2015 - 20 U 48/15, 20 U 48/15 -, Rn. 30, beide juris; BGH, Urteil vom 16.07.2014, IV ZR 73/13, Rn. 23 ff, juris).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.02.2016 - 20 U 12/16   

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https://dejure.org/2016,80945
OLG Köln, 15.02.2016 - 20 U 12/16 (https://dejure.org/2016,80945)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.02.2016 - 20 U 12/16 (https://dejure.org/2016,80945)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Februar 2016 - 20 U 12/16 (https://dejure.org/2016,80945)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Aachen - 9 O 65/15
  • OLG Köln, 15.02.2016 - 20 U 12/16
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.12.2014 - IV ZR 260/11

    Altvertrag für eine private Rentenversicherung im Antragsmodell:

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2016 - 20 U 12/16
    Gleichwohl ist zu verlangen, dass die Belehrung inhaltlich möglichst umfassend, unmissverständlich und aus der Sicht der Verbraucher eindeutig sein muss; sie muss ferner so gestaltet sein, dass sie dem Aufklärungsziel Rechnung trägt und darauf angelegt ist, den Angesprochenen aufmerksam zu machen und das maßgebliche Wissen zu vermitteln (BGH, VersR 2015, 224 und VersR 2013, 1513).

    An einer ausreichenden drucktechnischen Hervorhebung kann es fehlen, wenn die Belehrung inmitten eines Textblocks abgedruckt ist, der weitere Informationen, etwa über die Ermächtigung zur Entbindung von der Schweigepflicht, zur Datenverarbeitung und zum Widerspruch in der Unfallversicherung, enthält, und der Hinweis auf das Rücktrittsrecht innerhalb des Textblocks in keiner Weise drucktechnisch hervorgehoben wird (so im Fall BGH, VersR 2015, 224).

  • OLG Köln, 21.10.2011 - 20 U 138/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Recht zum Rücktritt von einem

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2016 - 20 U 12/16
    Hierzu reicht die Unterschrift unter den Antrag, in dem die Belehrung enthalten ist, aus (OLG Köln - 20. Zivilsenat -, Urt. v. 21. Oktober 2011 - 20 U 138/11 - Prölss in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 8, Rn. 54 mit Rn. 46; Römer in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 8, Rn. 64).
  • OLG München, 23.10.2014 - 14 U 875/14

    Rücktritt Lebensversicherungsvertrag im Antragsmodell - Belehreung

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2016 - 20 U 12/16
    Insbesondere muss sich die Belehrung nicht über die mögliche Form der Rücktrittserklärung verhalten, weil nicht einmal das Gesetz eindeutig Schriftlichkeit verlangt (OLG Köln - 20. Zivilsenat -, Urt. v. 1. August 2014 - 20 U 21/14 -, juris; im Ergebnis ebenso OLG München, Urt. v. 23. Oktober 2014 - 14 U 875/14 -).
  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12

    Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2016 - 20 U 12/16
    Gleichwohl ist zu verlangen, dass die Belehrung inhaltlich möglichst umfassend, unmissverständlich und aus der Sicht der Verbraucher eindeutig sein muss; sie muss ferner so gestaltet sein, dass sie dem Aufklärungsziel Rechnung trägt und darauf angelegt ist, den Angesprochenen aufmerksam zu machen und das maßgebliche Wissen zu vermitteln (BGH, VersR 2015, 224 und VersR 2013, 1513).
  • OLG Köln, 01.08.2014 - 20 U 21/14

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Abschluss eines

    Auszug aus OLG Köln, 15.02.2016 - 20 U 12/16
    Insbesondere muss sich die Belehrung nicht über die mögliche Form der Rücktrittserklärung verhalten, weil nicht einmal das Gesetz eindeutig Schriftlichkeit verlangt (OLG Köln - 20. Zivilsenat -, Urt. v. 1. August 2014 - 20 U 21/14 -, juris; im Ergebnis ebenso OLG München, Urt. v. 23. Oktober 2014 - 14 U 875/14 -).
  • OLG Karlsruhe, 21.03.2024 - 12 U 23/23

    Widerspruch bzw. Rücktritt beim Lebensversicherungsvertrag nach altem Recht

    Unter Berücksichtigung des § 6 AVB wird für den Versicherungsnehmer hinreichend deutlich, dass ihm ein Vertragslösungsrecht zusteht, welches innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins auszuüben ist (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 15.08.1018 - 4 U 1000/18, juris Rn. 7; zu inhaltlich vergleichbaren Belehrungen auch OLG Köln, Beschluss vom 15.02.2016 - 20 U 12/16, juris Rn. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 21.03.2012 - 20 U 189/11, juris Rn. 8 ff.).
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