Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 06.12.2018

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.07.2016 - I-20 U 124/15   

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https://dejure.org/2016,31467
OLG Düsseldorf, 07.07.2016 - I-20 U 124/15 (https://dejure.org/2016,31467)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.07.2016 - I-20 U 124/15 (https://dejure.org/2016,31467)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - I-20 U 124/15 (https://dejure.org/2016,31467)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betr. den Begriff der technischen Bedingtheit eines Designs im Sinne von Art. 8 Abs. 1 VO der GemeinschaftsgeschmacksmusterVO

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften betreffend die Schutzfähigkeit eines Geschmacksmusters für Zentrierstifte für Schweißvorgänge

  • rechtsportal.de

    GGV Art. 8 Abs. 1
    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betr. den Begriff der technischen Bedingtheit eines Designs im Sinne von Art. 8 Abs. 1 VO der GemeinschaftsgeschmacksmusterVO

  • rechtsportal.de

    VO (EG) Nr. 6/2002 Art. 8 Abs. 1
    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften betreffend die Schutzfähigkeit eines Geschmacksmusters für Zentrierstifte für Schweißvorgänge

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2016, 1165
  • GRUR Int. 2016, 1083
  • GRUR-RR 2016, 445
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 20 U 175/11

    Apple vs. Samsung - Galaxy Tab 10.1 ahmt iPad nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2016 - 20 U 124/15
    10 Die Ansicht, die nur auf das Vorliegen einer Designalternative abstellen will, ist in der nationalen Rechtsprechung sowohl in der Bundesrepublik Deutschland (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 200 (205) - Tablet-PC; LG Düsseldorf BeckRS 2015, 05506) als auch in Europa (Court of Appeal Landor & Hawa International Ltd v Azure Designs Ltd [2006] EWCA Civ 1285 (Nr. 30ff)) und in der Praxis des Harmonisierungsamtes (jetzt: EUIPO; HABM-NA ICD 000 003 150 vom 03.04.2007 (Nr. 20) - Häckselschneider; HABM-ICD 000 002 590 vom 14.03.2007 (Nr. 27) - Stempel) etabliert (in diesem Sinne auch: Otero Lastres: Gedanken zur Richtlinie 98/71/EG über den Rechtsschutz von Mustern und Modellen, GRUR Int 2000, 406 (416); Ruhl, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, 2. Aufl., Art. 8 Rdnr. 22, der darauf abstellt, dass "sich kaum je abschließend nachweisen lasse, dass sich ein Käufer eines technischen Produkts nicht zumindest teilweise von dessen Aussehen leiten lässt").
  • LG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14c O 37/13

    Unterlassungsanspruch der Benutzung eines Dental-Mischers aus einem eingetragenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2016 - 20 U 124/15
    10 Die Ansicht, die nur auf das Vorliegen einer Designalternative abstellen will, ist in der nationalen Rechtsprechung sowohl in der Bundesrepublik Deutschland (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 200 (205) - Tablet-PC; LG Düsseldorf BeckRS 2015, 05506) als auch in Europa (Court of Appeal Landor & Hawa International Ltd v Azure Designs Ltd [2006] EWCA Civ 1285 (Nr. 30ff)) und in der Praxis des Harmonisierungsamtes (jetzt: EUIPO; HABM-NA ICD 000 003 150 vom 03.04.2007 (Nr. 20) - Häckselschneider; HABM-ICD 000 002 590 vom 14.03.2007 (Nr. 27) - Stempel) etabliert (in diesem Sinne auch: Otero Lastres: Gedanken zur Richtlinie 98/71/EG über den Rechtsschutz von Mustern und Modellen, GRUR Int 2000, 406 (416); Ruhl, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, 2. Aufl., Art. 8 Rdnr. 22, der darauf abstellt, dass "sich kaum je abschließend nachweisen lasse, dass sich ein Käufer eines technischen Produkts nicht zumindest teilweise von dessen Aussehen leiten lässt").
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2017 - 20 U 4/17

    Unterlassung einer Werbung für mit Luft zu befüllende Liegen in Wurstform

    den Rechtsstreit auszusetzen bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über den Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 07.07.2016 (I-20 U 124/15) zur Rechtssache C-395/16.
  • LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 73/16

    Unterlassungsanspruch des Vertriebs von Luftliegen

    Selbst wenn man also die zur Frage der Nichtigkeit eines Designs, dessen Merkmale sämtlich aus Gründen der Funktionalität entsprechend gestaltet worden waren, ergangene Rechtsprechung der 3. Beschwerdekammer des EUIPO in seiner Entscheidung vom 22.10.2009 (R690/2007-3 - Häcksler, Rn. 34 ff.) auf einzelne Merkmale und ihre Kombination anwenden und deshalb Merkmale unberücksichtigt lassen wollte, so lassen sich im Streitfall bei gebotener objektiver Betrachtung keine Merkmale und keine Merkmalskombination feststellen, deren Gestaltung allein auf Erwägungen der Funktionalität beruhen (vgl. auch die Urteile der Kammer vom 13.08.2015, Az. 14c O 98/13, vom 14.01.2016, Az. 14c O 218/14, vom 28.04.2016, Az. 14c O 97/15, und vom 14.07.2016, Az. 14c O 66/16, in denen die Anwendung dieser Rechtsprechung jeweils in Betracht gezogen wurde, sowie der EuGH-Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 07.07.2016, I-20 U 124/15).
  • LG Düsseldorf, 02.03.2017 - 14c O 98/16

    Zur persönlichen Haftung eines Directors (Geschäftsführers) für Geschmacksmuster-

    Selbst wenn man also die zur Frage der Nichtigkeit eines Designs, dessen Merkmale sämtlich aus Gründen der Funktionalität entsprechend gestaltet worden waren, ergangene Rechtsprechung der 3. Beschwerdekammer des EUIPO in seiner Entscheidung vom 22.10.2009 (R690/2007-3 - Häcksler, Rn. 34 ff.) auf einzelne Merkmale und ihre Kombination anwenden und deshalb Merkmale unberücksichtigt lassen wollte, so lassen sich im Streitfall bei gebotener objektiver Betrachtung keine Merkmale und keine Merkmalskombination feststellen, deren Gestaltung allein auf Erwägungen der Funktionalität beruhen (vgl. auch die Urteile der Kammer vom 13.08.2015, Az. 14c O 98/13, vom 14.01.2016, Az. 14c O 218/14, vom 28.04.2016, Az. 14c O 97/15, und vom 14.07.2016, Az. 14c O 66/16, in denen die Anwendung dieser Rechtsprechung jeweils in Betracht gezogen wurde, sowie der EuGH-Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 07.07.2016, I-20 U 124/15).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 20 U 107/16
    So hat der Senat durch Beschluss vom 07.07.2016 (BeckRS 2016, 13903) dem EuGH u.a. die Frage vorgelegt, ob eine schutzausschließende technische Bedingtheit im Sinne von Art. 8 I GGV auch dann vorliegt, wenn die (technische) Funktionalität der einzige, das Design bestimmende Faktor ist.
  • LG Düsseldorf, 21.12.2017 - 14c O 33/17
    Selbst wenn man - wie die Kammer in den Urteilen vom 13.08.2015, Az. 14c O 98/13, vom 14.01.2016, Az. 14c O 218/14, vom 28.04.2016, Az. 14c O 97/15, und vom 14.07.2016, Az. 14c O 66/16 in Betracht gezogen hat (vgl. hierzu auch der EuGH-Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 07.07.2016, I-20 U 124/15) - der Rechtsprechung der 3. Beschwerdekammer des EUIPO in seiner Entscheidung vom 22.10.2009 (R690/2007-3 - Häcksler, Rn. 34 ff.) folgt, wonach dann, wenn die gestalterische Wirkung keinerlei Bedeutung für das Produktdesign hat, sondern dieses allein auf Erwägungen der Funktionalität beruht, kein Anlass für die Gewährung von Geschmacksmusterschutz besteht, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
  • LG Düsseldorf, 02.03.2017 - 14c O 107/16
    Selbst wenn man - wie die Kammer in den Urteilen vom 13.08.2015, Az. 14c O 98/13, vom 14.01.2016, Az. 14c O 218/14, vom 28.04.2016, Az. 14c O 97/15, und vom 14.07.2016, Az. 14c O 66/16 in Betracht gezogen hat (vgl. hierzu auch der EuGH-Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 07.07.2016, I-20 U 124/15) - der Rechtsprechung der 3. Beschwerdekammer des EUIPO in seiner Entscheidung vom 22.10.2009 (R690/2007-3 - Häcksler, Rn. 34 ff.) folgt, wonach dann, wenn die gestalterische Wirkung keinerlei Bedeutung für das Produktdesign hat, sondern dieses allein auf Erwägungen der Funktionalität beruht, kein Anlass für die Gewährung von Geschmacksmusterschutz besteht, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.12.2018 - I-20 U 124/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,45283
OLG Düsseldorf, 06.12.2018 - I-20 U 124/15 (https://dejure.org/2018,45283)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.12.2018 - I-20 U 124/15 (https://dejure.org/2018,45283)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Dezember 2018 - I-20 U 124/15 (https://dejure.org/2018,45283)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 211
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 08.03.2018 - C-395/16

    DOCERAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2018 - 20 U 124/15
    Das Ersuchen ist vom Europäischen Gerichtshof durch Urteil vom 08.03.2018 - C-395/16 - (Bl. 459 ff GA) wie folgt beschieden worden:.

    Die anzuwenden Grundsätze stehen aufgrund des Urteils des EuGH vom 08.03.2018 - C-395/16 - fest.

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2018 - 20 U 124/15
    Zwar kommt nach der Rechtsprechung ausnahmsweise ein Bestreiten eigener Handlungen und Wahrnehmungen in Betracht, wenn die Partei nach der Lebenserfahrung glaubhaft macht, sich an gewisse Vorgänge nicht mehr erinnern zu können; die bloße Behauptung, sich nicht zu erinnern, reicht indessen nicht aus (vgl. BGH NJW 1995, 130 m.w.N.).
  • BGH, 07.10.2020 - I ZR 137/19

    Papierspender

    (1) Die Darlegungs- und Beweislast für einen Schutzausschluss nach Art. 8 Abs. 1 GGV obliegt der Partei, die sich darauf beruft (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts, BeckRS 2017, 128452 Fn. 81; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2019, 211 [juris Rn. 102]; Jestaedt in Eichmann/Jestaedt/Fink/Meiser aaO Art. 8 GGV Rn. 10; Ruhl in Ruhl/Tolkmitt aaO Art. 8 Rn. 40 und 80; Hackbarth, GRUR 2018, 614, 615; zu § 3 Nr. 1 DesignG vgl. Eichmann/Jestaedt in Eichmann/Jestaedt/Fink/Meiser aaO § 3 DesignG Rn. 13; aA wohl BeckOK.Designrecht/Thiele aaO Art. 8 GGV Rn. 13b).
  • KG, 15.10.2020 - 12 U 49/18

    Eingetragene Genossenschaft: Schadensersatz wegen pflichtwidrigem Verkauf von

    Glaubhaftmachung eines Nichtwissens ist dabei nicht im Sinne von § 294 ZPO zu verstehen, sondern im Sinne einer Plausibilität (so auch BAG, Beschluss vom 13. November 2007 - 3 AZN 449/07 -, Rn. 20, juris) bzw. im Sinne der Lebenserfahrung (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 06. Dezember 2018 - I-20 U 124/15 -, Rn. 111, juris).
  • OLG Hamburg, 30.01.2020 - 5 U 6/08

    siebenmedia, siebenmedia - Kennzeichenstreitsache auf Unterlassung einer

    Der Senat hält es daher für angezeigt, im Fall einer Schutzrechtsverwarnung, die keine Abnehmerverwarnung ist, ein Verschulden regelmäßig zu verneinen, wenn der - anwaltlich beratene - Schutzrechtsinhaber eine Verletzung seines Rechts aus vernünftigen Überlegungen für so naheliegend halten durfte, dass die auch der Klärung etwa verbliebener Ungewissheiten dienende Abmahnung gerechtfertigt erschien (vgl. in diesem Sinn bereits HansOLG, a.a.O.; zum Patentrecht OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2019, 211, 216 - Zentrierstifte II).
  • BPatG, 23.11.2023 - 30 W (pat) 802/21
    Da es Verwendung für ein Spielzeugelement finde, spreche - anders als z.B. bei Zentrierstiften, die für die Industrie gedacht seien (s. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2019, 211 - Zentrierstifte II = DOCERAM II) - die objektive Sicht dafür, dass sich der Entwerfer neben technischen auch von ästhetischen Überlegungen habe leiten lassen und die Noppenoberseite minimalistisch glatt und flach (statt konkav, konvex, offen, hohl, mit Rinne, mit Loch etc.) gestaltet habe, um damit der Phantasie beim Verbauen freien Lauf zu lassen.
  • BPatG, 23.11.2023 - 30 W (pat) 803/21
    Da es Verwendung für ein Spielzeugelement finde, spreche - anders als z.B. bei Zentrierstiften, die für die Industrie gedacht seien (s. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2019, 211 - Zentrierstifte II = DOCERAM II) - die objektive Sicht dafür, dass sich der Entwerfer neben technischen auch von ästhetischen Überlegungen habe leiten lassen und die Noppenoberseite minimalistisch glatt und flach (statt konkav, konvex, offen, hohl, mit Rinne, mit Loch etc.) gestaltet habe, um damit der Phantasie beim Verbauen freien Lauf zu lassen.
  • LG Düsseldorf, 05.10.2023 - 14c O 97/23
    Die insoweit darlegungs- und glaubhaftmachungsbelastete Antragsgegnerin (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.12.2018, GRUR-RR 2019, 211 Rn. 28 - Zentrierstifte II) hat auf einen entsprechenden Hinweis der Antragstellerin nicht hinreichend konkret dargelegt, dass eines oder mehrere Merkmale der Verfügungsgeschmacksmuster ausschließlich technisch bedingt i. S. d. Art. 8 Abs. 1 GGV seien, sodass diesen erst Recht nicht die Schutzfähigkeit auf Grund fehlenden Designüberschusses abgesprochen werden kann.
  • LG Düsseldorf, 16.02.2023 - 14c O 87/22
    Dass einzelne Merkmale unberücksichtigt zu bleiben haben, haben die insoweit darlegungs- und glaubhaftmachungsbelasteten Antragsgegnerinnen (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2019, 211 Rn. 28 - Zentrierstifte II) nicht dargelegt.
  • LG Hamburg, 07.12.2021 - 310 O 26/21

    Designrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen einer angeblichen Designverletzung

    Ist also die technische Funktionalität der einzige das Design bestimmende Faktor, liegt eine schutzausschließende technische Bedingtheit vor (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2019, 211 (213) Rn. 27 - Zentrierstifte II).
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