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   OLG Düsseldorf, 03.04.2007 - I-20 U 128/06   

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https://dejure.org/2007,18934
OLG Düsseldorf, 03.04.2007 - I-20 U 128/06 (https://dejure.org/2007,18934)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.04.2007 - I-20 U 128/06 (https://dejure.org/2007,18934)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. April 2007 - I-20 U 128/06 (https://dejure.org/2007,18934)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM); Vorliegen der Schutzvoraussetzungen der Neuheit und Eigenart eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters; Beurteilung eines Erzeugnisses aus der Sicht des informierten ...

  • Judicialis
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschmacksmusterrechtsverletzung bei Herstellung und Vertrieb einer Alufelge für Pkw-Räder ("R.Lugano"-Felge) - wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14

    Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr

    Da die ästhetische Gestaltung eines Musters bzw. eines Designs als Kaufanreiz dient (vgl. BGH, GRUR 2008, 790 Rn. 28 - Baugruppe I), können dabei (Detail-)Gestaltungen Bedeutung erlangen, die das Kaufinteresse des informierten Benutzers wecken oder Einfluss auf seine Auswahlentscheidung nehmen sollen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. April 2007 - 20 U 128/06, juris Rn. 19; Eichmann, GRUR Int 1996, 859, 874; ders. in Eichmann/v. Falckenstein/Kühne aaO § 2 Rn. 22, § 38 Rn. 30; Beyerlein in Günther/Beyerlein aaO § 38 Rn. 30).
  • LG Düsseldorf, 09.09.2011 - 14c O 194/11

    Verfügungskläger steht der Unterlassungsanspruch der Verbreitung eines

    Der informierte Betrachter ist dabei - in Abgrenzung zum Begriff des Durchschnittsverbrauchers oder der angesprochenen Fachkreise - als potentieller Abnehmer einzuordnen, der über gewisse Kenntnisse und über ein gewisses Designbewusstsein verfügt (OLG Hamburg, Urteil vom 20.12.2006, 5 U 135/05 - Mobiltelefon; OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.04.2007, I-20 U 128/06 - Aluminiumfelgen, zitiert nach juris, Rdnr. 19).
  • OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 206/16

    Patentrecht: Äquivalente Verletzung bei nachträglich eingeschränktem

    Die Vorschrift enthält nicht nur einen Schutzausschlussgrund für das Muster in seiner Gesamtheit, sondern auch einen "Schutzerschwerungsgrund" in dem Sinn, dass auch einzelne Merkmale des Musters, die funktional oder technisch bedingt sind, bei der Prüfung von Schutzfähigkeit und Schutzumfang "ausgeblendet" werden müssen (vgl. Senat, GRUR-RR 2016, 234, Rn. 13 - Einkaufswagenchip; OLG Düsseldorf, Urt. v. 3.4.2007 - I-20 U 128/06, juris; Ruhl, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, 2. Aufl., Rdz. 7, 8 zu Art. 8).
  • LG Düsseldorf, 09.02.2012 - 14c O 292/11

    Kein vorläufiges Verkaufsverbot für optisch verändertes Samsung "Galaxy Tab 10.1

    Insoweit ist auf den informierten Benutzer abzustellen, der - in Abgrenzung zum Begriff des Durchschnittsverbrauchers oder der angesprochenen Fachkreise - als potentieller Abnehmer einzuordnen ist, der über gewisse Kenntnisse und über ein gewisses Designbewusstsein verfügt (OLG Hamburg, Urteil vom 20.12.2006, 5 U 135/05 - Mobiltelefon; OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.04.2007, I-20 U 128/06 - Aluminiumfelgen, zitiert nach juris, Rdnr. 19).
  • LG Düsseldorf, 16.09.2010 - 14c O 94/10

    Umfang des Schutzes aus einem Gemeinschaftsgeschmacksmuster im Zusammenhang mit

    Denn er wird den Gesamteindruck nicht nur aufgrund der aus der Entfernung deutlich werdenden Gesamtgestaltung, sondern auch nach seinen Detailgestaltungen beurteilen (vgl. dazu für ein Erzeugnis im Bereich hoher Musterdichte, OLG Düsseldorf, I-20 U 128/06, Urteil vom 03.04.2007, zitiert nach Hartwig, Designschutz in Europa, Bd. 3, S. 129, Tz. 17).
  • OLG Stuttgart, 30.04.2008 - 4 U 236/07

    Zu berücksichtigende Merkmale bei der Beurteilung der Eigenart eines

    Die geschmacksmusterrechtliche Eigenart erfordert kein Gestaltungsergebnis, das überdurchschnittliches Können eines Designers voraussetzt ( OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.04.2007, I-20 U 128/06 ; Eichmann/von Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 3. Aufl., § 2, Rn. 10), wie es die Rechtsprechung für die Annahme von Eigentümlichkeit im Sinne von § 1 Abs. 2 GeschmMG a.F. verlangt (BGH GRUR 2008, 153 [BGH 18.10.2007 - I ZR 100/05] - Dacheindeckungsplatten).
  • LG Düsseldorf, 18.12.2008 - 14c O 249/07

    Inanspruchnahme wegen Verletzung eines nicht eingetragenen

    Es ist angesichts der zahlreichen, bis in die Details reichenden Übereinstimmungen mithin zu vermuten, dass es sich nicht um eine Parallelentwicklung, sondern um eine Nachbildung handelt (vgl. zu den hier anzuwendenden Grundsätzen zur Beweislastumkehr vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2006, Az. 14 c O 2/06, OL Düsseldorf, Urteil vom 03.04.2007, Az. I-20 U 128/06).
  • LG Hamburg, 24.03.2016 - 310 O 462/15

    Anspruch auf Unterlassung von Angebot, Inverkehrbringen und Besitz von

    Technisch bedingte Merkmale dürfen bei der Ermittlung der Eigenart, von deren Grad der Schutzbereich abhängt, aber nur dann vollständig ausgeklammert werden, wenn sie in sämtlichen Details an Vorgaben der Technik ausgerichtet sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 03. April 2007 - I-20 U 128/06 -, Rn. 14, juris).
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