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   OLG Düsseldorf, 15.02.2005 - I-20 U 130/04   

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https://dejure.org/2005,26881
OLG Düsseldorf, 15.02.2005 - I-20 U 130/04 (https://dejure.org/2005,26881)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.02.2005 - I-20 U 130/04 (https://dejure.org/2005,26881)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - I-20 U 130/04 (https://dejure.org/2005,26881)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.2004 - I ZR 142/02

    "Grundeintrag Online"; Irreführung der Gestaltung eines Formulars über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2005 - 20 U 130/04
    Hierzu verweist er auf das Urteil des Bundesgerichtshofs "Grundeintragung Online" (GRUR 2004, 961), mit dem die Annahme einer Irreführungsgefahr in Bezug auf ein früheres von den Parteien diskutiertes Formular bestätigt worden sei.
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 20 U 98/03

    Sittenwidrigkeit der Werbung für die Aufnahme in ein Online-Firmenverzeichnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2005 - 20 U 130/04
    Mit der Berufung machen die Beklagten geltend, das Landgericht habe sich in der angefochtenen zur Hauptsache ergangenen Entscheidung, in der es sich die Begründung des erkennenden Senats aus dem Urteil vom 14. Oktober 2003 (I-20 U 98/03 = 38 O 42/03 LG Düsseldorf) zu eigen gemacht hat, mit ihren jetzigen Argumenten nicht auseinandergesetzt; mit dem Urteil vom 14. Oktober 2003 hatte der Senat eine gegen sie, die jetzige Beklagte, im Eilverfahren der Parteien ergangene Beschlussverfügung bestätigt.
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2012 - 20 U 100/11

    Irreführung durch Versendung eines formularmäßig aufgemachten Angebotsschreibens

    Nach dem Grundsatz des Bundesgerichtshofs in der neuen Sache "Branchenbuch Berg" (a.a.O.), dem der rechtliche Ansatz des erkennenden Senats bereits in der Verfügungssache 20 U 98/03 (OLGR 2004, 416) entsprach - die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Senatsurteil vom 15.02.2005 in der Hauptsache (Az. 20 U 130/04) ist zurückgewiesen worden - räumen die weitere Angaben des Formularschreibens, die die Beklagten zu ihrer Entlastung anführen und die bei sorgfältiger Lektüre den wahren Zweck der Aussendung erkennen lassen, den Vorwurf der Wettbewerbswidrigkeit nicht aus.
  • OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 6 U 11/10

    Irreführungsquote bei auf Täuschung angelegter Werbung; "TCM-Antrag"

    In gleicher Weise kann nach Auffassung des erkennenden Senats auch bei anderen Werbeäußerungen bereits eine eher geringe Irreführungsquote für den Tatbestand des § 5 UWG ausreichen, wenn die Werbung gezielt darauf angelegt ist, einen bestimmten - und sei es auch kleinen - Teil des Verkehrs zu täuschen (im Ergebnis ebenso - allerdings unter Rückgriff auf die wettbewerbsrechtliche Generalklausel - OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.2.2005 - I-20 U 130/04; Bl. 75 ff. d.A.).
  • OLG München, 29.09.2011 - 29 U 1747/11

    Wettbewerbsrechtliche, deliktische und/oder kennzeichenrechtliche Haftung eines

    In gleicher Weise kann nach Auffassung des erkennenden Senats auch bei anderen Werbeäußerungen bereits eine eher geringe Irreführungsquote für den Tatbestand des § 5 UWG ausreichen, wenn die Werbung gezielt darauf angelegt ist, einen bestimmten - und sei es auch kleinen - Teil des Verkehrs zu täuschen (im Ergebnis ebenso - allerdings unter Rückgriff auf die wettbewerbsrechtliche Generalklausel - OLG Düsseldorf, BeckRS 2010, 12046).
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