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   OLG Düsseldorf, 12.07.2016 - I-20 U 134/15   

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https://dejure.org/2016,72331
OLG Düsseldorf, 12.07.2016 - I-20 U 134/15 (https://dejure.org/2016,72331)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.07.2016 - I-20 U 134/15 (https://dejure.org/2016,72331)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - I-20 U 134/15 (https://dejure.org/2016,72331)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters bzw. eines geschützten Designs für einen Schuh, da die sich gegenüber stehenden Schuhe über einen unterschiedlichen Gesamteindruck verfügen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GGV Art. 88; GGV Art. 10; DesignG § 42 Abs. 1
    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters bzw. eines geschützten Designs für einen Schuh, da die sich gegenüber stehenden Schuhe über einen unterschiedlichen Gesamteindruck verfügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 18.10.2012 - C-101/11

    Neuman und Galdeano del Sel / José Manuel Baena Grupo - Rechtsmittel -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2016 - 20 U 134/15
    Der Begriff des informierten Benutzers steht zwischen dem im Markenbereich anwendbaren Begriff des Durchschnittsverbrauchers, von dem keine speziellen Kenntnisse erwartet werden und der im Allgemeinen keinen direkten Vergleich zwischen den einander gegenüberstehenden Marken anstellt, und dem im Patenrecht anwendbaren Begriff des Fachmanns als Sachkundigem mit profunden technischen Fertigkeiten (EuGH GRUR 2013, 178 Rdnr. 53 - Banea Grupo).
  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11

    Kinderwagen II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2016 - 20 U 134/15
    Dabei setzt die Bezeichnung "informiert" voraus, dass der Benutzer, ohne dass er ein Entwerfer oder technischer Sachverständiger wäre, verschiedene Geschmacksmuster kennt, die es in dem betroffenen Wirtschaftsbereich gibt, dass er gewisse Kenntnisse in Bezug auf die Elemente besitzt, die diese Geschmacksmuster für gewöhnlich aufweisen, und dass er diese Produkte aufgrund seines Interesses an ihnen mit vergleichsweise großer Aufmerksamkeit benutzt (EuGH GRURInt 2012, 43 Rdnr. 59 - PepsiCo; BGH GRUR 2013, 285 Rdnr. 55 - Kinderwagen II).
  • EuGH, 05.06.2014 - C-360/12

    Coty Germany (früher Coty Prestige Lancaster Group) - Justizielle Zusammenarbeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2016 - 20 U 134/15
    Ob sie sich - wie die Klägerin angenommen hat - aus Art. 82 Abs. 5 GGV ergibt, ist angesichts der Entscheidung des EuGH in Sachen Coty Germany/First Note (GRUR 2014, 806) zweifelhaft.
  • EuG, 14.06.2011 - T-68/10

    Sphere Time / OHMI - Punch (Montre attachée à une lanière) -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2016 - 20 U 134/15
    Der informierte Benutzer ist einer Person, die das Produkt, welches das Design verkörpert, zu dem für dieses Produkt vorgesehenen Zweck benutzt (EuG GRUR Int 2011, 746 Rdnr. 51 - Sphere Time).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2016 - 20 U 134/15
    Dabei setzt die Bezeichnung "informiert" voraus, dass der Benutzer, ohne dass er ein Entwerfer oder technischer Sachverständiger wäre, verschiedene Geschmacksmuster kennt, die es in dem betroffenen Wirtschaftsbereich gibt, dass er gewisse Kenntnisse in Bezug auf die Elemente besitzt, die diese Geschmacksmuster für gewöhnlich aufweisen, und dass er diese Produkte aufgrund seines Interesses an ihnen mit vergleichsweise großer Aufmerksamkeit benutzt (EuGH GRURInt 2012, 43 Rdnr. 59 - PepsiCo; BGH GRUR 2013, 285 Rdnr. 55 - Kinderwagen II).
  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2016 - 20 U 134/15
    Zwar wird man nach der Rechtsprechung des Großen Zivilsenats davon ausgehen müssen, dass der Grundsatz, wonach derjenige, der ein Immaterialgüterrecht für sich in Anspruch nimmt und deshalb von einem anderen Unternehmen die Einstellung einer dieses Schutzrecht angeblich verletzenden Geschäftstätigkeit verlangt, wegen rechtswidrigen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb haftet, falls sich das Schutzrecht als nicht existent erweist oder zwar besteht, aber die inkriminierte Handlung nicht erfasst, nicht auf die gerichtliche Geltendmachung eines solchen Anspruchs Anwendung finden (NJW 2005, 3141 (3142 a.E.)).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2016 - 20 U 134/15
    Es müssen also gerade die übernommenen Gestaltungsmerkmale geeignet sein, die wettbewerbliche Eigenart zu begründen (vgl. BGH GRUR 2007, 795 Rdnr. 32 - Handtaschen).
  • BGH, 06.11.1963 - Ib ZR 37/62

    Nachbau von Spielbausteinen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2016 - 20 U 134/15
    Unter diesem Gesichtspunkt hat die Rechtsprechung den Vertrieb von kompatiblen Spielzeugelementen als wettbewerbswidrig angesehen (vgl. BGH GRUR 1964, 621 - Klemmbausteine I; GRUR 1992, 619 (620) - Klemmbausteine II).
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 169/99

    Ersatzansprüche gegen Gutachter bei unrichtiger Wertermittlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2016 - 20 U 134/15
    Solange der Verletzte in angemessener Weise auf die Herausforderung reagiert und kein unverhältnismäßiges Risiko auf sich nimmt, haftet der Schädiger, wenn sich im Schaden das gesteigerte Risiko realisiert, das mit diesem Handeln verknüpft war (vgl. statt vieler: BGH NJW 2001, 512 (513)).
  • BGH, 07.05.1992 - I ZR 163/90

    Klemmbausteine II - Ausbeutung fremder Leistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2016 - 20 U 134/15
    Unter diesem Gesichtspunkt hat die Rechtsprechung den Vertrieb von kompatiblen Spielzeugelementen als wettbewerbswidrig angesehen (vgl. BGH GRUR 1964, 621 - Klemmbausteine I; GRUR 1992, 619 (620) - Klemmbausteine II).
  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 105/14

    Lindt gewinnt im Streit mit Haribo um Verletzung der Marke Goldbären

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 20 U 134/15   

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https://dejure.org/2020,34684
OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 20 U 134/15 (https://dejure.org/2020,34684)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.01.2020 - 20 U 134/15 (https://dejure.org/2020,34684)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Januar 2020 - 20 U 134/15 (https://dejure.org/2020,34684)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 19.01.1979 - I ZR 166/76

    Brombeerleuchte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 20 U 134/15
    Vielmehr müssen die möglichen Zweifel an der Rechtslage einen konkreten Beziehungspunkt haben, der vom Verwarner hätte beachtet werden können (vgl. BGH GRUR 1979, 332 (336) - Brombeerleuchte).
  • OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 11 U 18/14

    Urheberrechtlicher Schutz einer Bedienungsanleitung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 20 U 134/15
    Zwar ist der Vorwurf bei der Herstellerverwarnung in der Regel nicht schon deshalb begründet, weil ein Gericht später zu Lasten des Schutzrechtsinhabers entschieden hat, also den Bestand des Rechts verneint, seinen Umfang eng gefasst oder eine Verletzung abgelehnt hat (vgl. OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 26.5.2015 - 11 U 18/14, BeckRS 2015, 10631).
  • BGH, 06.12.2004 - II ZR 394/02

    Zulässigkeit einer erstmals im Berufungsrechtszug erhobenen Widerklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 20 U 134/15
    Der Streitgegenstand wird nach dem in Rechtsprechung und Literatur vorherrschenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff durch die Gesamtheit von Klageantrag und Klagebegründung bestimmt (vgl. insbesondere BGH NJW-RR 2005, 437; Wendtland in: BeckOK ZPO, Stand: 15.09.2018, § 2 Rdnr. 4 m.w.N.).
  • BGH, 11.12.1973 - X ZR 14/70

    Verschulden des Verwarners

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 20 U 134/15
    Dabei widerspricht es nicht dem im bürgerlichen Recht geltenden objektiven Sorgfaltsbegriff, wenn bestimmte, eine gesteigerte Sachkenntnis bedingende Umstände, wie sie sich etwa aus den langjährigen Erfahrungen eines bedeutenden Unternehmens ergeben können, bei der Bemessung der Sorgfaltspflicht berücksichtigt werden (vgl. BGH NJW 1974, 315 (317) - maschenfester Strumpf).
  • BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04

    Funkuhr II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 20 U 134/15
    Ebenso wie bei einer ungerechtfertigten Abmahnung des Abnehmers auch der Hersteller betroffen ist (Köhler, a.a.O., § 4 Rn. 4.178; BGH GRUR 2007, 313 Funkuhr II - Rn. 26), so ist auch der Lizenznehmer des abgemahnten Inhabers der Marke, mit der die Ware versehen ist, betroffen.
  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 20 U 134/15
    aa) Gemäß § 823 Abs. 1 BGB haftet derjenige, der rechtswidrig und schuldhaft ein Immaterialgüterrecht für sich in Anspruch nimmt und deshalb von einem anderen Unternehmen die Einstellung einer dieses Schutzrecht angeblich verletzenden Geschäftstätigkeit verlangt, wegen rechtswidrigen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, falls sich das Schutzrecht als nicht existent erweist oder zwar besteht, aber die inkrimierte Handlung nicht erfasst (GSZ GRUR 2005, 882 - Schutzrechtsverwarnung).
  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 142/01

    "Metallbett"; Rechtsfolgen der Löschung eines Geschmacksmusters im Musterregister

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 20 U 134/15
    Dabei genügt es, dass es bei nicht unerheblichen Teilen der angesprochenen Verkehrskreise eine solche Bekanntheit erreicht hat, dass sich in relevantem Umfang die Gefahr der Herkunftstäuschung ergeben kann, wenn Nachahmungen vertrieben werden (vgl. BGH GRUR 2004, 941 (943) - Metallbett).
  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 197/15

    Bodendübel - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 20 U 134/15
    b) Für das Vorliegen einer Nachahmung im Sinne von § 4 Nr. 3 UWG muss das angegriffene Produkt (oder ein Teil davon) mit dem Originalprodukt übereinstimmen oder ihm zumindest so ähnlich sein, dass es sich in ihm wiedererkennen lässt (vgl. BGH WRP 2015, 1477 Rdnr. 78 - Goldbären; BGH WRP 2017, 792 Rdnr. 45 - Bodendübel).
  • OLG Frankfurt, 24.04.2007 - 11 U 45/06

    Wettbewerbsrecht: Herkunftstäuschung bei Nachahmung des nicht mehr vertriebenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 20 U 134/15
    Der Senat geht zugunsten der Klägerin im Folgenden davon aus, dass die Eigenart durch die Einstellung des Vertriebs des "X 1" durch die Klägerin zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt für die Zukunft nicht verloren gegangen ist (vgl. OLG Frankfurt WRP 2007, 1108 (1110): Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl., § 4 Rdnr. 3.26), sondern nur dann.
  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 105/14

    Lindt gewinnt im Streit mit Haribo um Verletzung der Marke Goldbären

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 20 U 134/15
    b) Für das Vorliegen einer Nachahmung im Sinne von § 4 Nr. 3 UWG muss das angegriffene Produkt (oder ein Teil davon) mit dem Originalprodukt übereinstimmen oder ihm zumindest so ähnlich sein, dass es sich in ihm wiedererkennen lässt (vgl. BGH WRP 2015, 1477 Rdnr. 78 - Goldbären; BGH WRP 2017, 792 Rdnr. 45 - Bodendübel).
  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

  • EuGH, 22.06.1994 - C-9/93

    IHT Internationale Heiztechnik / Ideal-Standard

  • BGH, 04.05.2016 - I ZR 58/14

    Segmentstruktur - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Anforderungen an die

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 199/99

    Noppenbahnen

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 21/12

    Einkaufswagen

  • OLG Köln, 12.12.2014 - 6 U 28/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines Diätdrinks in einer dem Original

  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

  • BGH, 14.09.2017 - I ZR 2/16

    Wettbewerbsverstoß: Hinnehmbarkeit einer verbleibenden Herkunftstäuschung bei

  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 158/89

    Betonsteinelemente - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

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