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   OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - I-20 U 14/05   

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OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - I-20 U 14/05 (https://dejure.org/2005,10891)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.08.2005 - I-20 U 14/05 (https://dejure.org/2005,10891)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. August 2005 - I-20 U 14/05 (https://dejure.org/2005,10891)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnis von § 12 BGB und § 15 Markengesetz (MarkenG) bei Streitigkeiten über Internet-Domains; Beeinträchtigung berechtigter Interessen i.S.v. § 12 BGB bei Nutzung eines fremden Kennzeichens als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain "de" durch einen ...

  • Judicialis

    BGB § 12; ; BGB § 826; ; MarkenG § 5 Abs. 2; ; MarkenG § 15; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 3; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; UWG § 4 Nr. 7; ; UWG § 4 Nr. 10

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Namensrechtsverletzung durch die Registrierung einer sog. Top-Level-Domain - afilias.de

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 65/02

    mho. de

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 20 U 14/05
    a) Die Vorschrift des § 12 BGB ist in dem vorliegenden Fall anwendbar und wird nicht durch § 15 MarkenG verdrängt (vgl. allgemein zum Verhältnis dieser Vorschriften bei Streitigkeiten über Domains BGH WRP 2005, 488 - mho.de).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WRP 2005, 488 unter II.2.a) - mho.de) ist § 12 BGB im Übrigen auch dann anzuwenden, wenn der In-Anspruch-Genommene zwar im geschäftlichen Verkehr handelt, jedoch - wie hier, s. unter e) - seinerseits kein Namensrecht an dem den Domain-Namen bildenden Namen erworben hat.

    Sollte dies der Fall sein, sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. WRP 2005, 488 - mho.de unter II.2.b)) die Grundsätze des § 15 MarkenG im Rahmen des § 12 BGB zu berücksichtigen.

    d) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WRP 2005, 488 - mho.de unter II.2.b)) liegt eine Beeinträchtigung berechtigter Interessen im Sinne des § 12 BGB im Allgemeinen bereits dann vor, wenn ein Nichtberechtigter ein fremdes Kennzeichen als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain "de" benutzt und sich damit unbefugt ein Recht an diesem Namen anmaßt.

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 207/01

    weltonline. de

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 20 U 14/05
    Zwar kann nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WRP 2005, 893 unter 2.c) - welt-online.de) es dann an einer derartigen Beeinträchtigung fehlen, wenn der Namensinhaber über andere ohne Weiteres auffindbare Domains verfügt.

    Dies berücksichtigt der Bundesgerichtshof; die - scheinbar abweichende - Entscheidung WRP 2005, 893 - welt-online.de betrifft eine Fallgestaltung, bei der dem Namensinhaber andere Domain-Namen mit der Top-Level-Domain "de" zur Verfügung standen.

    Die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Domain-Recht (s. zuletzt BGH WRP 2005, 893 - welt-online) ist ersichtlich noch nicht abgeschlossen.

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/02

    Seicom

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 20 U 14/05
    e) Anders wäre es nur dann, wenn der Inhaber der Domain damit für den Verkehr ersichtlich den Domain-Namen auch als Unternehmenskennzeichen im Sinne des § 5 Abs. 2 MarkenG nutzen würde (vgl. BGH WRP 2005, 338 - soco.de unter II.4.; BGH, Urteil vom 24.02.2005 - I ZR 161/02 - Seicom unter II.4.c)cc)).

    Soweit der Beklagte eine Benutzung der Domain als Adresse für e-mails behauptet, hätte sie allenfalls Adressfunktion aufgewiesen; das reicht für das Entstehen eines Unternehmenskennzeichens nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.2005 - I ZR 161/02 - Seicom unter II.4.c)cc).

  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 140/93

    "Torres"; Inlandsschutz einer Firmenbezeichnung; Schutz einer ausländischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 20 U 14/05
    Es kommt daher nicht darauf an, ob das Englische als die Sprache des Sitzlandes bzw. Gründungslandes der Klägerin (aA BGH NJW 1995, 2985 - Torres unter II.1.a), c)) oder als auch im Inland geläufige Sprache im Internet-Bereich zu berücksichtigen sein sollte.

    Dies unterscheidet den Fall von der von der Klägerin angesprochenen Fallgestaltung "Torres" (BGH GRUR 1995, 825).

  • BVerfG, 24.11.2004 - 1 BvR 1306/02

    Verfassungsrechtlicher Schutz von Domains - ad-acta.de

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 20 U 14/05
    Durch die Registrierung als solche erwarb der Beklagte kein "Eigentum" an der Internet-Adresse, selbst noch ein sonstiges absolutes Recht an der Domain, insbesondere kein Kennzeichenrecht (vgl. BVerfG NJW 2005, 589 unter 2.a) m.w.N. zur Gegenauffassung; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 15 Rdnr. 37).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 135/01

    soco. de

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 20 U 14/05
    e) Anders wäre es nur dann, wenn der Inhaber der Domain damit für den Verkehr ersichtlich den Domain-Namen auch als Unternehmenskennzeichen im Sinne des § 5 Abs. 2 MarkenG nutzen würde (vgl. BGH WRP 2005, 338 - soco.de unter II.4.; BGH, Urteil vom 24.02.2005 - I ZR 161/02 - Seicom unter II.4.c)cc)).
  • BGH, 02.07.2003 - XII ZR 34/02

    Wirksamkeit der Abtretung von Mietzinsansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 20 U 14/05
    Der Bundesgerichtshof begründet die Tatsache einer Beeinträchtigung von Namensrechten nach § 12 BGB durch die Registrierung einer mit dem Namen identischen Domain unter der Top-Level-Domain "de" damit, dass eine Internet-Adresse mit dieser Domain nur einmal vergeben werden könne und der Namensträger das berechtigte Interesse (welches er allerdings mit gleichnamigen Namensträgern teilen müsse) habe, mit dem eigenen Namen unter der im Inland üblichen und am meisten verwendeten Top-Level-Domain "de" im Internet aufzutreten (vgl. BGH NJW 2003, 2987 - maxem.de unter II.1.b)bb)).
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 318/02

    Star Entertainment

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 20 U 14/05
    b) Der Firma der Klägerin kommt entgegen der Auffassung des Beklagten auch hinreichende Unterscheidungskraft zu (vgl. BGH NJW 2005, 1503 - Literaturhaus; BGH, Urteil vom 21.07.2005 - I ZR 318/02 - Star Entertainment).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 69/02

    Literaturhaus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 20 U 14/05
    b) Der Firma der Klägerin kommt entgegen der Auffassung des Beklagten auch hinreichende Unterscheidungskraft zu (vgl. BGH NJW 2005, 1503 - Literaturhaus; BGH, Urteil vom 21.07.2005 - I ZR 318/02 - Star Entertainment).
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   OLG Düsseldorf, 09.02.2010 - I-20 U 14/05   

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OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.02.2010 - I-20 U 14/05 (https://dejure.org/2010,12221)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - I-20 U 14/05 (https://dejure.org/2010,12221)
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