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   OLG Düsseldorf, 19.04.2016 - I-20 U 143/15   

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OLG Düsseldorf, 19.04.2016 - I-20 U 143/15 (https://dejure.org/2016,9150)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.04.2016 - I-20 U 143/15 (https://dejure.org/2016,9150)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. April 2016 - I-20 U 143/15 (https://dejure.org/2016,9150)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Herstellung und des Vertriebs eines Sportschuhs mit einer bestimmten Sohlenstruktur, da Gestaltungsmerkmale der Schuhsohlenoberfläche, hinsichtlich derer eine wettbewerbliche ...

  • kanzlei.biz

    Wettbewerblich eigenartige Sportschuhsohle kann nicht nachgeahmt werden

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Herstellung und des Vertriebs eines Sportschuhs mit einer bestimmten Sohlenstruktur, da Gestaltungsmerkmale der Schuhsohlenoberfläche, hinsichtlich derer eine wettbewerbliche ...

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Herstellung und des Vertriebs eines Sportschuhs mit einer bestimmten Sohlenstruktur, da Gestaltungsmerkmale der Schuhsohlenoberfläche, hinsichtlich derer eine wettbewerbliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Unlautere Nachahmung von Sportschuhsohlen?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Nachahmung von Sportschuhsohlen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schuhsohlenstreit: Puma, Adidas und der Styropor-Look

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Unlautere Nachahmung von Schuhsohlen?

  • juve.de (Kurzinformation)

    1 zu 1 im Schuhstreit: Puma erkämpft Etappensieg gegen Adidas

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Nachahmung von Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 107/13

    Exzenterzähne - Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung: Wettbewerbliche Eigenart

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2016 - 20 U 143/15
    Ansprüche aus wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz wegen der Verwertung eines fremden Leistungsergebnisses können unabhängig vom Bestehen von Ansprüchen aus einem Schutzrecht gegeben sein, wenn besondere Begleitumstände vorliegen, die außerhalb des sondergesetzlichen Tatbestands liegen (vgl. BGH GRUR 2010, 80 Rn. 19 - LIKEaBIKE; BGH GRUR 2013, 951 Rn. 20 - Regalsystem; GRUR 2015, 909 Rn. 23 - Exzenterzähne).

    Dagegen können Merkmale, die zwar technisch bedingt, aber frei wählbar oder austauschbar sind, einem Erzeugnis wettbewerbliche Eigenart verleihen (BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 27 - LIKEaBIKE; BGH GRUR 2012, 58, 63 - Seilzirkus; BGH GRUR 2015, 909, Rn. 18 f. - Exzenterzähne).

    Weiterhin umfassen die interessierten Verkehrskreise auch die Sportschuhgroß- und Einzelhändler, da zu dem angesprochenen Verkehr neben den Endabnehmer auch die Abnehmer eines Produkts auf vorangegangenen Vertriebsstufen zählen (BGH GRUR 2015, 909 Rn. 15 - Exzenterzähne).

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2016 - 20 U 143/15
    Denn die wettbewerbliche Eigenart muss sich nicht notwendigerweise auf ein bestimmtes Produkt beziehen, sondern kann auch aus den übereinstimmenden Merkmalen verschiedener Exemplare einer Modellreihe hergeleitet werden, solange nicht nur Schutz für einzelne Stilmittel oder eine dem Sonderschutz nicht zugängliche Grundidee begehrt wird, sondern für konkrete Gestaltungsmerkmale, die jeweils allen Modellen der Reihe eigen sind und deren wettbewerbliche Eigenart begründen (BGH, GRUR 2007, 795 Tz. 27 - Handtaschen; OLG Köln, GRUR-RR 2013, 24, 25 - Gute Laune Drops; GRUR-RR 2014, 25, 27 - Kinderhochstuhl "Sit up"; OLG Köln, GRUR-RR 2014, 287 - Damenhandtasche).

    Es müssen gerade die übernommenen Gestaltungsmerkmale geeignet sein, die wettbewerbliche Eigenart zu begründen (BGH GRUR 1999, 1999, 923 - Tele-Info-CD; BGH GRUR 2007, 795 Rn. 32 - Handtaschen).

  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2016 - 20 U 143/15
    Ansprüche aus wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz wegen der Verwertung eines fremden Leistungsergebnisses können unabhängig vom Bestehen von Ansprüchen aus einem Schutzrecht gegeben sein, wenn besondere Begleitumstände vorliegen, die außerhalb des sondergesetzlichen Tatbestands liegen (vgl. BGH GRUR 2010, 80 Rn. 19 - LIKEaBIKE; BGH GRUR 2013, 951 Rn. 20 - Regalsystem; GRUR 2015, 909 Rn. 23 - Exzenterzähne).

    Dagegen können Merkmale, die zwar technisch bedingt, aber frei wählbar oder austauschbar sind, einem Erzeugnis wettbewerbliche Eigenart verleihen (BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 27 - LIKEaBIKE; BGH GRUR 2012, 58, 63 - Seilzirkus; BGH GRUR 2015, 909, Rn. 18 f. - Exzenterzähne).

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 136/11

    Regalsystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2016 - 20 U 143/15
    Ansprüche aus wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz wegen der Verwertung eines fremden Leistungsergebnisses können unabhängig vom Bestehen von Ansprüchen aus einem Schutzrecht gegeben sein, wenn besondere Begleitumstände vorliegen, die außerhalb des sondergesetzlichen Tatbestands liegen (vgl. BGH GRUR 2010, 80 Rn. 19 - LIKEaBIKE; BGH GRUR 2013, 951 Rn. 20 - Regalsystem; GRUR 2015, 909 Rn. 23 - Exzenterzähne).

    Dafür wiederum ist maßgeblich, ob sich das unter Rückgriff auf vorhandene Formen und Stilelemente entwickelte Leistungsergebnis von anderen vergleichbaren Erzeugnissen in einem Maß abhebt, dass hierdurch im angesprochenen Verkehr die Vorstellung ausgelöst wird, dieses Produkt stamme aus einem bestimmten Betrieb (BGH, GRUR 2012, 1155 Rn. 19 - Sandmalkasten; BGH WRP 2013, 1189 Rn. 24 - Regalsystem; OLG Köln, GRUR-RR 2004, 21 - Küchen-Seiher, jeweils m.w.N).

  • LG Düsseldorf, 23.10.2015 - 38 O 82/15

    Sportschuhsohlen haben keine wettbewerbliche Eigenart

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2016 - 20 U 143/15
    Durch Urteil vom 25.09.2015 hat die 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf, Az. 38 O 82/15, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen, mit der die Antragstellerin begehrt hatte, es den Antragsgegnerinnen bei Meidung der gesetzlich vorgesehenen Ordnungsmittel zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland Schuhe, die eine Sohle aufweisen, die wie nachfolgend abgebildet gestaltet ist (allerdings unabhängig von der konkreten Farbwahl des Oberschuhs), selbst oder über Dritte zu bewerben, anzubieten, anzukündigen, zu vertreiben und/oder in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen:.

    Die Antragstellerin beantragt, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 23.10.2015 - Az. 38 O 82/15 aufzuheben und wie erstinstanzlich beantragt zu erkennen.

  • LG Frankfurt/Main, 17.06.2015 - 6 O 459/13

    Schuhsohlenstreit: Puma, Adidas und der Styropor-Look

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2016 - 20 U 143/15
    Das Landgericht Frankfurt a.M. hat die Verletzungsklage ebenso wie die Nichtigkeitswiderklage der hiesigen Antragstellerin durch Urteil vom 17.06.2015 abgewiesen (Az. 2-06 O 459/13, Anlage ASt 2).

    Die Antragstellerin ist vorliegend dem Vortrag der Antragsgegnerinnen, dass die styroporartige Modularstruktur dadurch erzeugt wird, dass durch das Wärme-/ Dampfverfahren eTPU-Partikel miteinander verschmolzen werden, nicht entgegengetreten und hat vielmehr in dem parallelen Geschmacksmusterstreitverfahren der Parteien umgekehrten Rubrums vor dem Landgericht Frankfurt a.M. (Az. 2-06 O 459/13) selbst ausdrücklich geltend gemacht, dass die Schuhaußenkontur der für die Antragsgegnerin zu 1) eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster, die eine "typische" eTPU-Sohle ohne besondere Verarbeitungsparameter zeigt, ausschließlich technisch bedingt sei.

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 265/99

    Blendsegel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2016 - 20 U 143/15
    Bei einer selbstständigen Zweitentwicklung ist daher schon begrifflich eine Nachahmung ausgeschlossen (BGH GRUR 2002, 629 - Blendsegel; BGH GRUR 2008, 1115 Rn. 24 - ICON).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 170/05

    ICON

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2016 - 20 U 143/15
    Bei einer selbstständigen Zweitentwicklung ist daher schon begrifflich eine Nachahmung ausgeschlossen (BGH GRUR 2002, 629 - Blendsegel; BGH GRUR 2008, 1115 Rn. 24 - ICON).
  • OLG Köln, 27.06.2003 - 6 U 16/03

    Vertrieb von Spülbecken-Seihern als vermeidbare Herkunftstäuschung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2016 - 20 U 143/15
    Dafür wiederum ist maßgeblich, ob sich das unter Rückgriff auf vorhandene Formen und Stilelemente entwickelte Leistungsergebnis von anderen vergleichbaren Erzeugnissen in einem Maß abhebt, dass hierdurch im angesprochenen Verkehr die Vorstellung ausgelöst wird, dieses Produkt stamme aus einem bestimmten Betrieb (BGH, GRUR 2012, 1155 Rn. 19 - Sandmalkasten; BGH WRP 2013, 1189 Rn. 24 - Regalsystem; OLG Köln, GRUR-RR 2004, 21 - Küchen-Seiher, jeweils m.w.N).
  • BGH, 12.05.2011 - I ZR 53/10

    Seilzirkus - Zum urheberrechtlichen Schutz eines Gebrauchsgegenstandes als Werk

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2016 - 20 U 143/15
    Dagegen können Merkmale, die zwar technisch bedingt, aber frei wählbar oder austauschbar sind, einem Erzeugnis wettbewerbliche Eigenart verleihen (BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 27 - LIKEaBIKE; BGH GRUR 2012, 58, 63 - Seilzirkus; BGH GRUR 2015, 909, Rn. 18 f. - Exzenterzähne).
  • OLG Köln, 10.08.2012 - 6 U 17/12

    Gute Laune Drops

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 21/11

    Sandmalkasten

  • OLG Köln, 10.07.2013 - 6 U 209/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung fremder Produkte; Anforderungen an die

  • OLG Köln, 07.03.2014 - 6 U 160/13

    Kennzeichnung eines Produkts durch von außen nicht erkennbare Eigenschaften

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   OLG Köln, 27.11.2015 - I-20 U 143/15   

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https://dejure.org/2015,60394
OLG Köln, 27.11.2015 - I-20 U 143/15 (https://dejure.org/2015,60394)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.11.2015 - I-20 U 143/15 (https://dejure.org/2015,60394)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. November 2015 - I-20 U 143/15 (https://dejure.org/2015,60394)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Oldenburg, 31.01.2001 - 2 U 265/00

    Rentenversicherung; Versicherungsbeitrag; Rückzahlungsanspruch; Wirksamkeit;

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2015 - 20 U 143/15
    Das schränkt die Gestaltungsfreiheit des Versicherers nicht in der Weise ein, dass er die notwendigen Informationen nur in einer gesonderten Verbraucherinformation erteilen kann; er kann die Informationen vielmehr auch anderweitig geben (vgl. Präve in: Prölss/Martin, VAG, 12. Aufl., § 10a, Rn. 56; a.A. OLG Oldenburg, VersR 2002, 1133).

    Der Senat lässt die Revision zu, weil er von der Entscheidung des OLG Oldenburg (VersR 2002, 1133) abweicht.

  • OLG Köln, 28.01.2015 - 20 W 72/14

    Streitwert einer Klage auf Rückforderung von geleisteten Versicherungsbeiträgen

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2015 - 20 U 143/15
    (entsprechend der zutreffenden erstinstanzlichen Festsetzung, die im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats [Beschl. v. 28. Januar 2015 - 20 W 72/14 -] steht).
  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2015 - 20 U 143/15
    Dies fordert ausreichende Lesbarkeit und setzt die Verwendung einer hinreichend großen Schrift voraus (vgl. BGH, NJW 2011, 1061).
  • BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2015 - 20 U 143/15
    Einer Vorlage bedarf es deshalb nicht, weil es auf die Frage, ob das Policenmodell mit den in Rede stehenden gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist, nicht entscheidungserheblich ankommt (vgl. dazu BVerfG, VersR 2015, 693).
  • EuGH, 13.03.2014 - C-155/13

    SICES u.a. - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 341/2007 - Art. 6 Abs. 4 -

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2015 - 20 U 143/15
    Danach ist eine missbräuchliche Berufung auf Gemeinschaftsrecht nicht gestattet (zuletzt etwa EuGH, ZfZ 2014, 100, Rz. 29).
  • LG Köln, 06.07.2015 - 26 O 446/14

    Ansprüche eines Versicherungsnehmers nach Kündigung einer kapitalbildenden

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2015 - 20 U 143/15
    Die Berufung des Klägers gegen das am 6. Juli 2015 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 446/14 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2015 - 20 U 143/15
    Hierzu hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es einem Versicherungsnehmer, der mit Überlassung der Versicherungspolice die Versicherungsbedingungen, die Verbraucherinformationen und eine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a.F. erhalten hat, auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach nationalem Recht gemäß den Grundsätzen von Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt ist, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten (BGH, VersR 2014, 1065).
  • EuGH, 23.03.2000 - C-373/97

    Diamantis

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2015 - 20 U 143/15
    Rechtsmissbräuchliches Verhalten kann sich auf der Grundlage lediglich objektiver Kriterien ergeben, soweit die mit der einschlägigen Bestimmung verfolgten Zwecke beachtet werden (so insbes. EuGH, Slg. 2000, I-1705, Rz. 34).
  • BGH, 10.06.2015 - IV ZR 204/12

    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2015 - 20 U 143/15
    Darauf, dass der Widerspruch ohne Angaben von Gründen erfolgen kann, muss nicht hingewiesen werden (so ausdrücklich BGH, Urt. v. 10. Juni 2015 - IV ZR 204/12 -).
  • BGH, 11.12.2019 - IV ZR 8/19

    Pflicht des Versicherers zur der Angabe des Fehlens an einer Garantie von

    dd) Auch eine Information über die Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll (Abschnitt I Nr. 1 Buchst. f) der Anlage Teil D zum VAG a.F.), war, wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat, bei einem Vertragsschluss nach dem Policenmodell - anders als beim Antragsmodell (vgl. dazu Senatsurteil vom 18. Juli 2018 - IV ZR 68/17, r+s 2018, 472 Rn. 17 ff.) - nicht erforderlich (so auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23. April 2019 - 11 U 42/16, juris Rn. 11; OLG Dresden, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 4 U 1393/18, juris Rn. 4; Urteil vom 29. November 2016 - 4 U 677/16, juris Rn. 21; OLG Köln, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 20 U 131/18, juris Rn. 17; Urteil vom 27. November 2015 - 20 U 143/15, juris Rn. 24; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken NJW-RR 2018, 796 Rn. 31; OLG Karlsruhe VersR 2017, 1193, 1194; OLG Hamm VersR 2016, 777, 778 f.).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2020 - 12 U 53/19

    Lebensversicherung im Policenmodell: Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung

    Es unterliegt der Gestaltungsfreiheit des Versicherers, ob er die notwendigen Informationen in einer gesonderten Verbraucherinformation oder an anderer Stelle erteilt (OLG Köln, Urteil vom 27.11.2015 - I-20 U 143/15 -, juris Rn. 23; bestätigt durch BGH, Urteil vom 13.07.2016 - IV ZR 541/15 -, juris), solange die Darstellung klar und übersichtlich ist (Senat, Urteil vom 01.12.2017 - 12 U 128/17 -, n.v.).
  • OLG Dresden, 07.11.2019 - 4 U 1364/19

    Im Policenmodell geschlossene Lebensversicherung

    Das schränkt die Gestaltungsfreiheit des Versicherers nicht in der Weise ein, dass er die notwendigen Informationen nur in einer gesonderten Verbraucherinformation erteilen kann; er kann die Informationen vielmehr auch anderweitig geben (so OLG Köln, Urteil vom 27. November 2015 - 20 U 143/15 -, Rn. 23, und bestätigend BGH, Urteil vom 13. Juli 2016 - IV ZR 541/15 -, Rn. 11, beide juris).
  • KG, 22.05.2020 - 6 U 112/19

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Treuwidrige

    Es unterliegt der Gestaltungsfreiheit des Versicherers, ob er die notwendigen Informationen in einer gesonderten Verbraucherinformation oder an anderer Stelle erteilt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 3.3.2020 - 12 U 53/19, Rn. 80 ff.; OLG Köln, Urteil vom 27.11.2015 - I-20 U 143/15 -, juris Rn. 23; bestätigt durch BGH, Urteil vom 13.07.2016 - IV ZR 541/15; Präve in: Prölss/Martin, VAG, 12. Aufl., § 10a, Rn. 56), solange die Darstellung klar und übersichtlich ist.
  • AG Bochum, 21.12.2016 - 42 C 113/16

    Widerruf einer nach dem Antragsmodell abgechlossenen Rentenversicherung als

    Über eine Antragsbindungsfrist sind Angaben dann nicht erforderlich wenn - wie hier - eine solche Frist nicht vereinbart ist (so auch OLG Köln, Urt. v. 27.11.2015, 20 U 143/15).

    Eine Informationspflicht über die Dauer einer Antragsbindungsfrist läuft allerdings leer, wenn eine solche Bindungswirkung vor dem Vertragsschluss nicht besteht (Vgl. OLG Köln, Urt. v. 27.11.2015 - 20 U 143/15).

  • OLG Frankfurt, 07.10.2019 - 3 U 128/19

    Wirksamkeit eines Widerspruchs gegen Rentenversicherungsvertrag

    Wie bereits obergerichtlich entschieden wurde (OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juni 2015 - I-20 U 48/15 -, Rn. 27, juris; OLG Köln, Urteil vom 27. November 2015 - I-20 U 143/15 -, Rn. 24, juris; OLG München Beschl. v. 16.11.2017 - 25 U 3439/17, BeckRS 2017, 144381, beck-online) wird die Angabe der Antragsbindungsfrist durch die Belehrung über das Widerspruchsrecht ersetzt; daraus ergibt sich, dass die Klägerin in der genannten Frist widersprechen konnte und dass sie bis zum Ablauf dieser Frist an ihren Antrag nicht gebunden war.
  • OLG München, 17.04.2019 - 25 U 2695/18

    Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung

    Zudem ergibt sich inzident, aber für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer ohne Weiteres verständlich, schon aus der Belehrung über das Widerspruchsrecht, dass der Versicherungsnehmer bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist an seinen vorangegangenen Antrag gerade nicht gebunden ist (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 27.11.2015 - Az. I-20 U 143/15, 20 U 143/15 -, juris, Rn. 24 - die dagegen eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13.07.2016 - Az. IV ZR 541/15 - zurückgewiesen OLG Hamm - Beschlüsse vom 26.06.2015 und 30.07.2015 - Az. 20 U 48/15, VersR 2016, 777; Senat, Beschluss vom 17.04.2018 - Az. 25 U 373/18; Senat, Beschluss vom 12.01.2018 - Az. 25 U 3174/17; Beschluss vom 02.11.2016 - Az. 25 U 4229/16, Beschluss vom 13.03.2017 - Az. 25 U 13/17).
  • OLG München, 17.04.2018 - 25 U 373/18

    Anforderungen an die Verbraucherinformation nach § 10a VAG aF bei Vertragsschluss

    Bei einem Vertragsabschluss nach dem Policenmodell wie hier gibt es typischerweise aufgrund des Widerspruchsrechts keine solche Frist und damit nichts, worüber zu belehren wäre (ständige Spruchpraxis des Senats, z.B. Beschluss vom 02.11.2016 - 25 U 4229/16; ebenso OLG Köln, Urteil vom 27.11.2015 - 20 U 143/15, Revision zurückgewiesen vom BGH mit Urteil vom 13.07.2016 - IV ZR 541/15).
  • LG Köln, 23.07.2018 - 26 O 38/18
    Der in diesem Fall bei Antragstellung mangels Übergabe der maßgeblichen Vertragsunterlagen noch nicht ausreichend informierte Versicherungsnehmer ist an seinen Antrag gerade nicht gebunden, sondern ihm wird durch das - erst mit der Übersendung der für seinen Vertragsentschluss bedeutsamen Unterlagen beginnende - 14-tägige Widerspruchsrecht eine weitere Überlegungsfrist eingeräumt, binnen derer er über die Eingehung der beantragten Vertragsbeziehung frei entscheiden, sich also von seinem Vertragsangebot noch ohne Weiteres lösen kann (so auch: OLG Köln, Urt. v. 27.11.15, I-20 U 143/15, juris, Rn. 24 - bestätigt durch Urt. d. BGH v. 13.07.16, IV ZR 541/15, juris, Rn. 11; OLG München, Beschl. v. 02.11.16, 25 U 4229/16, S. 2; OLG Hamm, Beschl. v. 26.06.15, I-20 U 48/15, juris, Rn. 26 ff.; Saarl.
  • LG Köln, 18.11.2020 - 26 O 116/20
    Ein Rücktritts- bzw. Widerspruchsrecht steht einem Versicherungsnehmer bei - unterstellt - unvollständigen Verbraucherinformationen daher jedenfalls dann nicht zu, wenn die fehlende Information ihm keinen Anlass gegeben hätte, vom Abschluss des Vertrages abzusehen (OLG Köln, Urteil vom 27.11.2015, 20 U 143/15; Prölls in Prölls/Martin, VVG, 27. Aufl., § 5a Rn 25a a.E.) oder von ihm zurückzutreten.
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