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   OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - I-20 U 160/14   

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https://dejure.org/2015,12731
OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - I-20 U 160/14 (https://dejure.org/2015,12731)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.03.2015 - I-20 U 160/14 (https://dejure.org/2015,12731)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. März 2015 - I-20 U 160/14 (https://dejure.org/2015,12731)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Manuellen Therapie im Kindes- und Jugendalter im Zusammenhang mit dem sog. KISS- bzw. KIDD-Syndrom

  • kanzlei.biz

    Wettbewerbswidrige Werbeaussage für eine manuelle Therapie zur Behandlung des sog. KISS bzw. KIDD-Syndroms

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Manuellen Therapie im Kindes- und Jugendalter im Zusammenhang mit dem sog. KISS- bzw. KIDD-Syndrom

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbung für Therapie zur Behandlung des "KISS-Syndroms"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bewerbung einer "Manuellen Therapie" im Zusammenhang mit dem so genannten KISS- bzw. KIDD-Syndrom wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bewerbung einer "Manuellen Therapie" im Zusammenhang mit dem so genannten KISS- bzw. KIDD-Syndrom wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 343
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 160/14
    Für Angaben mit fachlichen Aussagen auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Werbung gilt im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung, dass die Werbung nur zulässig ist, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht (BGH, GRUR 2013, 649, 651 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 5 UWG Rn. 4.183).

    In einem solchen Fall übernimmt der Werbende dadurch, dass er eine bestimmte Aussage trifft, die Verantwortung für die Richtigkeit, die er im Streitfall auch beweisen muss (BGH, GRUR 2013, 649, 653 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

    Es bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, ob die Aufnahme einer Therapie in die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln der Zulassung eines Arzneimittels vergleichbar ist, die lauterkeitsrechtlich zur Folge hat, dass grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass die Wirkungsangaben dem gesicherten Stand der Wissenschaft entsprechen (BGH, GRUR 2013, 649, 653 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil) und die Werbung mit zugelassenen Anwendungsgebieten nicht irreführend ist (Artz, in: Bülow/Ring/Artz/Brixius, Heilmittelwerbegesetz, 4. Aufl., § 3 Rn. 50) (zur Rechtsgrundlage der Richtlinie siehe § 92 Abs. 1, § 138 SGB V).

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 60/11

    Peek & Cloppenburg III

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 160/14
    Verschiedene Streitgegenstände wegen mehrerer Klagegründe sind grundsätzlich anzunehmen, wenn die materiell-rechtliche Regelung die zusammentreffenden Ansprüche durch eine Verselbstständigung der einzelnen Lebensvorgänge erkennbar unterschiedlich ausgestaltet (BGH, GRUR 2013, 397, 398 - Peek & Cloppenburg III).

    Auch dann ist maßgeblich, ob auf Grund der materiell-rechtlichen Regelung die zusammentreffenden Ansprüche erkennbar unterschiedlich ausgestaltet sind und deshalb mehrere Streitgegenstände vorliegen oder ob bei natürlicher Betrachtungsweise von einem Lebenssachverhalt auszugehen ist, auf den nur unterschiedliche Anspruchsnormen Anwendung finden (BGH, GRUR 2013, 397, 398 - Peek & Cloppenburg III).

    Von einem Lebenssachverhalt und folglich nur einem Klagegrund ist im Regelfall auszugehen, wenn der Kläger das beantragte Verbot sowohl auf einen gesetzlichen Unterlassungsanspruch als auch auf einen Anspruch auf Grund einer Unterlassungsvereinbarung stützt, die die Parteien nach einer vorausgegangenen Verletzungshandlung getroffen haben (BGH, GRUR 2013, 397, 398 Rn. 13 - Peek & Cloppenburg III, unter Hinweis auf BGH, GRUR 2003, 889 - Internet-Reservierungssystem).

  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 222/00

    Internet-Reservierungssystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 160/14
    Von einem Lebenssachverhalt und folglich nur einem Klagegrund ist im Regelfall auszugehen, wenn der Kläger das beantragte Verbot sowohl auf einen gesetzlichen Unterlassungsanspruch als auch auf einen Anspruch auf Grund einer Unterlassungsvereinbarung stützt, die die Parteien nach einer vorausgegangenen Verletzungshandlung getroffen haben (BGH, GRUR 2013, 397, 398 Rn. 13 - Peek & Cloppenburg III, unter Hinweis auf BGH, GRUR 2003, 889 - Internet-Reservierungssystem).
  • OLG München, 09.07.2018 - 25 U 373/18

    Anforderungen an die Verbraucherinformation und die Widerspruchsbelehrung bei

    Das von der Gegenerklärung zitierte Urteil des OLG Köln vom 27.02.2015, Az. 20 U 160/14, (Seiten 6/7), führt nicht dazu, dass aufgrund Divergenz die Revision zuzulassen wäre.
  • AG Köln, 17.03.2016 - 139 C 37/15

    Verzinsliche Rückerstattung geleisteter Beiträge zu einem privaten

    An seiner kurzzeitig vertretenen abweichenden Ansicht (Urt. v. 27. Februar 2015 - 20 U 160/14 -) hält der Senat nicht weiter fest.
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