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   OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - I-20 U 162/12   

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OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - I-20 U 162/12 (https://dejure.org/2013,49401)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.12.2013 - I-20 U 162/12 (https://dejure.org/2013,49401)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - I-20 U 162/12 (https://dejure.org/2013,49401)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (28)

  • BPatG, 08.08.2007 - 32 W (pat) 272/03

    WEB VIP / VIP

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 162/12
    Vielmehr verkörpern die (angemeldete) Gemeinschaftsmarke und die aus dieser im Wege der Umwandlung entstandene nationale Anmeldung beziehungsweise Marke, unbeschadet der räumlich beschränkten Geltung der Letzteren, dasselbe materielle Schutzrecht (BPatG, 32. Senat, GRUR 2008, 451, 452 - WEB VIP/VIP).

    Dem würde es nicht gerecht, als einzigen Vorteil dem nationalen Folgerecht den aus dem Gemeinschaftsrecht übernommenen Zeitrang zuzubilligen (BPatG, 32. Senat, GRUR 2008, 451, 452/453 - WEB VIP/VIP; BPatG, 26. Senat, Beschl. v. 11. Okt.

    Er unterscheidet sich nicht wesentlich von dem, der bei jeder Widerspruchserhebung aus einer bloßen Anmeldung eintritt und deshalb hinnehmbar ist (BPatG, 32. Senat, GRUR 2008, 451, 453 - WEB VIP/ VIP).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05

    Clone-CD

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 162/12
    Der Abmahnende hat einen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn ihm gegenüber dem Abgemahnten zum Zeitpunkt der Abmahnung ein Unterlassungsanspruch zustand und die Abmahnung dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Abgemahnten entsprach (BGH, GRUR 2008, 996 Tz. 11 - Clone-CD).

    Diese Voraussetzung ist regelmäßig erfüllt, wenn der Abmahnende den Abgemahnten wegen dessen Rechtsverstoß auch gerichtlich hätte auf Unterlassung in Anspruch nehmen können (BGH, GRUR 2008, 996 Tz. 34 - Clone-CD; GRUR 1973, 384, 385 - Goldene Armbänder).

  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 162/12
    Die durch das hohe Maß an klanglicher Ähnlichkeit begründete Verwechslungsgefahr wird auch nicht durch einen abweichenden Sinngehalt der Bezeichnungen neutralisiert (EuGH, GRUR 2006, 413, 415 - ZIRH/SIR; BGH, GRUR 1992, 130, 132 - Bally/BALL).

    Für eine solche Neutralisierung ist erforderlich, dass zumindest eines der fraglichen Zeichen in der Wahrnehmung der maßgebenden Verkehrskreise eine eindeutige und bestimmte Bedeutung hat, so dass diese Verkehrskreise sie ohne weiteres erfassen können (EuG, GRUR Int. 2007, 593, 596 - RESPICUR; BGH, GRUR 1992, 130, 132 - Bally/BALL).

  • BPatG, 09.11.2004 - 27 W (pat) 172/02
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 162/12
    Der vom 27. Senat des Bundespatentgerichts vertretene Auffassung, wonach die Vermeidung des Verlustes des durch die Gemeinschaftsmarkenanmeldung begründeten Zeitrangs der einzige Rechtsvorteil sein soll, auf den sich der Anmelder der nationalen Marke berufen könne, während es sich im Übrigen um eine von der Gemeinschaftsmarkenanmeldung unabhängige und eigenständige nationale Anmeldung handele (Beschl. v. 9. Nov. 2004, 27 W (pat) 172/02, Rn. 22 - TAXI MOTO/MOTO, zitiert nach juris), steht bereits der Wortlaut der Norm entgegen.

    Der Senat hat die Revision zugelassen, da im Hinblick auf die abweichende Auffassung 27. Senat des Bundespatentgerichts zur Frage der Identität des nationalen Folgerechts mit der gelöschten Gemeinschaftsmarke (Beschl. v. 9. Nov. 2004, 27 W (pat) 172/02, Rn. 22 - TAXI MOTO/MOTO) eine revisionsgerichtliche Entscheidung als zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne des § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO geboten erscheint.

  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 30/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung der für ein Abschlussschreiben entstandenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 162/12
    Ein Abschlussschreiben erschöpft sich in der Regel nicht in einer bloßen Bezugnahme auf die bereits ergangene einstweilige Verfügung, sondern verfolgt insbesondere das Ziel, einen Verzicht des Antragsgegners auf sämtliche Gegenrechte herbeizuführen (BGH, GRUR 2010, 1038 Rn. 31 - Kosten für Abschlussschreiben).
  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 26/05

    idw

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 162/12
    Aus Wort- und Bildelementen bestehende Zeichen werden in aller Regel durch ihr Wortelement geprägt, weil dieses die einfachste Möglichkeit bietet, die Waren zu bezeichnen (BGH, GRUR 1998, 930, 931 - Fläminger; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT; GRUR 2008, 714 Rn. 58 - IDW).
  • BGH, 28.05.1998 - I ZB 33/95

    "Fläminger"; Prägung des Gesamteindrucks eines Zeichens durch eine weniger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 162/12
    Aus Wort- und Bildelementen bestehende Zeichen werden in aller Regel durch ihr Wortelement geprägt, weil dieses die einfachste Möglichkeit bietet, die Waren zu bezeichnen (BGH, GRUR 1998, 930, 931 - Fläminger; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT; GRUR 2008, 714 Rn. 58 - IDW).
  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 162/12
    Diese Voraussetzung ist regelmäßig erfüllt, wenn der Abmahnende den Abgemahnten wegen dessen Rechtsverstoß auch gerichtlich hätte auf Unterlassung in Anspruch nehmen können (BGH, GRUR 2008, 996 Tz. 34 - Clone-CD; GRUR 1973, 384, 385 - Goldene Armbänder).
  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10

    Bauheizgerät

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 162/12
    Für das Abschlussschreiben gelten diese Grundsätze entsprechend (vgl. BGH, GRUR 2012, 730 Rn. 45 - Bauheizgerät).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2003 - 20 U 158/02

    Mobell.de - OLG legt Verwechslungslatte tiefer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 162/12
    Aus dieser Perspektive ist die Zeichenähnlichkeit nach der Ähnlichkeit in Schriftbild, Klang und Bedeutung zu bestimmen, wobei schon eine klangliche Ähnlichkeit allein die Annahme einer Verwechselungsgefahr rechtfertigen kann (EuGH, a.a.O., Tz 27, 28 - Lloyd; Ingerl/Rohnke, a.a.O. Rn. 809; Senat, MMR 2004, 491 - mobell.de), wenn auf dem in Rede stehenden Gebiet die Möglichkeit besteht, dass die Bezeichnungen im Gespräch mit Kunden - auch mit sonstigen Geschäftspartnern - sowie im Gespräch zwischen Interessenten verwendet werden, so dass insoweit allein die mündliche Benennung der Zeichen von Bedeutung ist (vgl. hierzu auch BGH, GRUR 1999, 241, 244 - Lions; GRUR 1999, 733, 735 - LION DRIVER).
  • EuGH, 23.03.2006 - C-206/04

    Mülhens / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

  • BGH, 10.05.1974 - I ZR 80/73
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96

    Verwechslungsgefahr von Marken nach Ähnlichkeit in Klang, Bild oder

  • EuG, 13.02.2007 - T-256/04

    Mundipharma / OHMI - Altana Pharma (RESPICUR) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • BPatG, 11.10.2007 - 26 W (pat) 78/04

    CANNABIS, Cannabis/THE CANNABIS CLUB SUD

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 178/96

    Altberliner

  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 24.02.2000 - I ZR 168/97

    Ballermann

  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

  • BGH, 17.01.1991 - I ZR 117/89

    Germania; Unterscheidungskraft des Firmenbestandteils "Germania";

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 56/95

    "Immo-Data"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

  • BPatG, 20.04.2016 - 26 W (pat) 37/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "De-Mail" - ursprünglich als

    Dafür spricht auch, dass eine Umwandlung schon nach dem Wortlaut keine Ersetzung ist, weil bei einer Umwandlung nicht etwas Neues an die Stelle des Alten tritt, sondern dieser Begriff eine Identität des transformierten Rechts mit dem zuvor bestehenden voraussetzt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 3.12.2013 - I-20 U 162/12 juris Rdnr. 19 = BeckRS 2014, 12143).
  • BPatG, 02.06.2016 - 26 W (pat) 37/14

    Umwandlung einer angemeldeten Gemeinschaftsindividualmarke in nationale

    Dafür spricht auch, dass eine Umwandlung schon nach dem Wortlaut keine Ersetzung ist, weil bei einer Umwandlung nicht etwas Neues an die Stelle des Alten tritt, sondern dieser Begriff eine Identität des transformierten Rechts mit dem zuvor bestehenden voraussetzt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 3.12.2013 - I-20 U 162/12 juris Rdnr. 19 = BeckRS 2014, 12143).
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