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   OLG Düsseldorf, 16.03.2017 - I-20 U 17/16   

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https://dejure.org/2017,11371
OLG Düsseldorf, 16.03.2017 - I-20 U 17/16 (https://dejure.org/2017,11371)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.03.2017 - I-20 U 17/16 (https://dejure.org/2017,11371)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. März 2017 - I-20 U 17/16 (https://dejure.org/2017,11371)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    TOR-Exit-Node-Betreiber haftet für als Störer für Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    WLAN-Hotspots spätestens nach Abmahnung absichern!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verurteilung des Hotspot- und TOR-Exit-Node-Betreibers zur Unterlassung

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Passwortschutz für WLAN-Netzwerk

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Privater und gewerblicher Betreiber eines WLAN-Hotspots muss jedenfalls nach erhaltener Abmahnung Hotspot durch Passwort sichern - Fehlende Absicherung kann Haftung auf Unterlassung nach sich ziehen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2017, 811
  • MMR 2017, 537
  • ZUM 2018, 51
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2017 - 20 U 17/16
    Der Bundesgerichtshof bejahte in gefestigter Rechtsprechung eine Haftung des Inhabers eines WLAN-Anschlusses, der es unterlässt, die im Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend anzuwenden, als Störer auf Unterlassung, wenn Dritte diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel in Internettauschbörsen einzustellen (siehe BGH NJW 2010, 2061 - Sommer unseres Lebens).

    Der Beklagte missversteht hier die bisherige Rechtsprechung des BGH zur Haftung eines WLAN-Inhabers, wie sie in der Entscheidung "Sommer unseres Lebens" (NJW 2010, 2061) zum Ausdruck gekommen ist.

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 211/12

    Unlauterer Wettbewerb: Pfandpflichtigkeit eines in sektähnlichen Glasflaschen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2017 - 20 U 17/16
    Die Gesetzes-begründung soll nur als Auslegungskriterium Berücksichtigung finden können (vgl. Beschluss vom 17.07.2013, NJW-RR 2014, 354 (355) - Kindersekt).
  • EuGH, 15.09.2016 - C-484/14

    Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2017 - 20 U 17/16
    Dass einem gewerblichen Diensteanbieter eine solche Maßnahme zumutbar ist, hat der EuGH jüngst, nämlich durch Urteil vom 15.09.2016 in der Rechtssache Mc Fadden/ Sony Music (C-484/14) entschieden (siehe EuZW 2016, 821) und ausgeführt, dass - wie in Art. 12 der RL 2000/31 ausdrücklich klargestellt - dieser Artikel die Möglichkeit unberührt lasse, dass ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde vom Diensteanbieter verlange, die Urheberrechtsverletzung abzustellen oder zu verhindern.
  • BGH, 26.11.2015 - I ZR 174/14

    Haftung eines Telekommunikationsunternehmens für Urheberrechtsverletzungen durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2017 - 20 U 17/16
    Zwar hat der BGH in seiner Entscheidung "Störerhaftung von Access-Providern" (GRUR 2016, 268) geurteilt, dass eine Störerhaftung des Vermittlers von Internetzugängen nur in Betracht kommt, wenn der Rechteinhaber zunächst zumutbare Anstrengungen unternommen hat, gegen diejenigen Beteiligten vorzugehen, die - wie die Betreiber der Internetseite - die Rechtsverletzung selbst begangen haben oder - wie der Host-Provider - zur Rechtsverletzung durch die Erbringung von Dienstleistungen beigetragen haben.
  • BGH, 24.11.2016 - I ZR 220/15

    Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN verneint

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2017 - 20 U 17/16
    Die Frage, wie § 8 Abs. 3 TMG anzuwenden ist, beantwortet auch nicht die jüngst ergangene, noch nicht mit Gründen bekannt gemachte Entscheidung "WLAN-Schlüssel" des BGH vom 24.11.2016 - I ZR 220/15 -.
  • EuGH, 13.12.2016 - C-484/16

    Semeraro

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2017 - 20 U 17/16
    Diese hatte der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen zur Rechtssache McFadden / Sony Music (C-484/16 Rn. 50) ausdrücklich offen gelassen.
  • LG Berlin, 13.06.2017 - 16 O 270/16

    Urheberrechtsverletzung - Filesharing eines Computerspiels

    Schließlich greift auch die Haftungsprivilegierung des § 8 TMG als bloßer Durchleiter von Informationen dann nicht ein, wenn Verletzungshandlungen in der Vergangenheit aufgetreten und hiernach zumutbare Maßnahmen unterblieben sind (LG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2016 - 12 O 101/15 - vorgelegt als Anlage K 7; bestätigt durch OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2017 - I-20 U 17/16).
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