Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 16.03.2017 - I-20 U 17/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Zu den Sicherungspflichten eines WLAN-Hotspot-Betreibers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
§ 8 TMG
- rewis.io
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Unzureichende Hotspot-Sicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sorgfaltspflichten des Betreibers von WLAN-Hotspots
- rechtsportal.de
UrhG § 97 Abs. 1 ; UrhG § 19a ; UrhG § 69a
Sorgfaltspflichten des Betreibers von WLAN-Hotspots - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
TOR-Exit-Node-Betreiber haftet für als Störer für Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
WLAN-Hotspots spätestens nach Abmahnung absichern!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verurteilung des Hotspot- und TOR-Exit-Node-Betreibers zur Unterlassung
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Passwortschutz für WLAN-Netzwerk
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Privater und gewerblicher Betreiber eines WLAN-Hotspots muss jedenfalls nach erhaltener Abmahnung Hotspot durch Passwort sichern - Fehlende Absicherung kann Haftung auf Unterlassung nach sich ziehen
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 13.01.2016 - 12 O 101/15
- OLG Düsseldorf, 16.03.2017 - I-20 U 17/16
- BGH, 26.07.2018 - I ZR 64/17
Papierfundstellen
- GRUR 2017, 811
- MMR 2017, 537
- ZUM 2018, 51
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2017 - 20 U 17/16
Der Bundesgerichtshof bejahte in gefestigter Rechtsprechung eine Haftung des Inhabers eines WLAN-Anschlusses, der es unterlässt, die im Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend anzuwenden, als Störer auf Unterlassung, wenn Dritte diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel in Internettauschbörsen einzustellen (siehe BGH NJW 2010, 2061 - Sommer unseres Lebens).Der Beklagte missversteht hier die bisherige Rechtsprechung des BGH zur Haftung eines WLAN-Inhabers, wie sie in der Entscheidung "Sommer unseres Lebens" (NJW 2010, 2061) zum Ausdruck gekommen ist.
- BGH, 17.07.2013 - I ZR 211/12
Unlauterer Wettbewerb: Pfandpflichtigkeit eines in sektähnlichen Glasflaschen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2017 - 20 U 17/16
Die Gesetzes-begründung soll nur als Auslegungskriterium Berücksichtigung finden können (vgl. Beschluss vom 17.07.2013, NJW-RR 2014, 354 (355) - Kindersekt). - EuGH, 15.09.2016 - C-484/14
Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2017 - 20 U 17/16
Dass einem gewerblichen Diensteanbieter eine solche Maßnahme zumutbar ist, hat der EuGH jüngst, nämlich durch Urteil vom 15.09.2016 in der Rechtssache Mc Fadden/ Sony Music (C-484/14) entschieden (siehe EuZW 2016, 821) und ausgeführt, dass - wie in Art. 12 der RL 2000/31 ausdrücklich klargestellt - dieser Artikel die Möglichkeit unberührt lasse, dass ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde vom Diensteanbieter verlange, die Urheberrechtsverletzung abzustellen oder zu verhindern.
- BGH, 26.11.2015 - I ZR 174/14
Haftung eines Telekommunikationsunternehmens für Urheberrechtsverletzungen durch …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2017 - 20 U 17/16
Zwar hat der BGH in seiner Entscheidung "Störerhaftung von Access-Providern" (GRUR 2016, 268) geurteilt, dass eine Störerhaftung des Vermittlers von Internetzugängen nur in Betracht kommt, wenn der Rechteinhaber zunächst zumutbare Anstrengungen unternommen hat, gegen diejenigen Beteiligten vorzugehen, die - wie die Betreiber der Internetseite - die Rechtsverletzung selbst begangen haben oder - wie der Host-Provider - zur Rechtsverletzung durch die Erbringung von Dienstleistungen beigetragen haben. - BGH, 24.11.2016 - I ZR 220/15
Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN verneint
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2017 - 20 U 17/16
Die Frage, wie § 8 Abs. 3 TMG anzuwenden ist, beantwortet auch nicht die jüngst ergangene, noch nicht mit Gründen bekannt gemachte Entscheidung "WLAN-Schlüssel" des BGH vom 24.11.2016 - I ZR 220/15 -. - EuGH, 13.12.2016 - C-484/16
Semeraro
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2017 - 20 U 17/16
Diese hatte der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen zur Rechtssache McFadden / Sony Music (C-484/16 Rn. 50) ausdrücklich offen gelassen.
- LG Berlin, 13.06.2017 - 16 O 270/16
Urheberrechtsverletzung - Filesharing eines Computerspiels
Schließlich greift auch die Haftungsprivilegierung des § 8 TMG als bloßer Durchleiter von Informationen dann nicht ein, wenn Verletzungshandlungen in der Vergangenheit aufgetreten und hiernach zumutbare Maßnahmen unterblieben sind (LG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2016 - 12 O 101/15 - vorgelegt als Anlage K 7; bestätigt durch OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2017 - I-20 U 17/16).