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   OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - I-20 U 176/06   

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https://dejure.org/2007,8164
OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - I-20 U 176/06 (https://dejure.org/2007,8164)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.06.2007 - I-20 U 176/06 (https://dejure.org/2007,8164)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - I-20 U 176/06 (https://dejure.org/2007,8164)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • webshoprecht.de

    Zum Rechtsmissbrauch bei wettbewerblichen Unterlassungsansprüchen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern im Wege der einstweiligen Verfügung; Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs im Wege der einstweiligen Verfügung; Vorliegen einer besonderen Dringlichkeit; Verzögerung zwischen ...

  • kanzlei.biz

    Zur Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen

  • Judicialis

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; UWG § ... 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 8 Abs. 4; ; UWG § 13 Abs. 5 a.F.; ; BGB §§ 307 ff.; ; BGB § 309 Nr. 5; ; BGB § 309 Nr. 7a; ; BGB § 309 Nr. 8b; ; BGB § 309 Nr. 8bb; ; BGB § 309 Nr. 8ee; ; BGB § 312d; ; BGB § 355; ; BGB § 356; ; BGB § 474 Abs. 2; ; BGB § 475 Abs. 1; ; BGB § 475 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2; BGB § 242; ZPO § 91a
    Dringlichkeitsvermutung trotz Verzögerung durch das Gericht - Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Unterlassungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MIR 2007, Dok. 411
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 11.04.2005 - 20 U 216/05

    Anforderungen an einen Verstoß gegen verbraucherschutzrechtliche Regelungen durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 20 U 176/06
    Würde man bei kleinen Unternehmen allein aus dem Vorgehen gegen viele Mitbewerber den Schluss auf rechtsmissbräuchliches Verhalten ziehen, zwänge man sie entweder zu unsinnigem Verhalten - zu der Beschränkung, nur gegen wenige Mitbewerber vorzugehen - oder zur Hinnahme des wettbewerbswidrigen Verhaltens insgesamt; damit nähme man ihnen praktisch von vorn herein die Antragsbefugnis (Senat, Urteil vom 11.04.2005, 20 U 216/05).

    Denn dieses stellt keine vorrangige abschließende Regelung dar (Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 UWG, Rdnr. 11.17; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 04.02.2005, 5 W 13/05; Senat, Urteil vom 11.04.2005, 20 U 216/05).

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 101/02

    Vitamin-Zell-Komplex

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 20 U 176/06
    Dass der Antragsteller vorübergehend ebenfalls unzulässige allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet hat, die er nach seinem unwidersprochenen gebliebenen Vortrag auf einen entsprechenden Hinweis unverzüglich abgeändert und im Falle einer Abmahnung einer entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, lässt die Antragsbefugnis nicht entfallen (vgl. BGH WRP 2005, 735 - Vitamin-Zell-Komplex).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 20 U 176/06
    auszugehen, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind (BGH GRUR 2006, 243 -MEGASALE).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06

    Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 20 U 176/06
    Dann wäre allerdings von einem missbräuchlichen Vorgehen auszugehen, da in diesem Fall nicht davon ausgegangen werden könnte, dass der Antragsteller ernsthafte Interessen am Schutz gegen unlauteren Wettbewerb verfolgt, sondern lediglich als Strohmann diente, um seinem Anwalt eine Gebühreneinnahmequelle zu verschaffen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2006, 6 U 129/06).
  • BGH, 10.12.1986 - I ZR 136/84

    Ausschank unter Eichstrich II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 20 U 176/06
    Eine derartige gezielte und planmäßig wiederholte Einschränkung von Verbraucherrechten in der Hoffnung, Verbraucher von der Geltendmachung berechtigter Ansprüche oder Ausübung von Rechten abzuhalten und sich hierdurch Vorteile im Wettbewerb zu verschaffen, stellt zugleich ein Handeln zur Förderung des eigenen Wettbewerbs zu Lasten der Mitbewerber dar (vgl. BGH GRUR 1987, 180 - Ausschank unter Eichstrich II).
  • OLG Braunschweig, 13.01.2000 - 2 U 151/99

    Zulässigkeit der Berufung bei Erledigung zwischen den Instanzen; Zulässigkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 20 U 176/06
    Infolge des erledigenden Ereignisses nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der ersten Instanz konnte der Antragsteller daher nur im Wege der Berufung eine Prüfung der ursprünglichen Zulässigkeit und Begründetheit des geltend gemachten Anspruchs im Wege der einstweiligen Verfügung und seiner Erledigung sowie eine Kostenentscheidung für die erste Instanz zu seinen Gunsten erreichen (ebenso OLG Braunschweig, Beschluss vom 13.01.2000, 2 U 151/99; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 493, zur Zulässigkeit der Beschwerde).
  • KG, 04.02.2005 - 5 W 13/05

    Wettbewerbsverstoß: Unwirksame AGB-Klausel über Mängelanzeigefrist im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 20 U 176/06
    Denn dieses stellt keine vorrangige abschließende Regelung dar (Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 UWG, Rdnr. 11.17; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 04.02.2005, 5 W 13/05; Senat, Urteil vom 11.04.2005, 20 U 216/05).
  • OLG Hamburg, 13.11.2006 - 5 W 162/06

    Wettbewerbsrecht: Verbraucherschützende Normen als Marktverhaltensregelungen und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 20 U 176/06
    Der Senat folgt nicht der von dem Hanseatischen Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 13.11.2006 (5 W 162/06) vertretenen Auffassung, wonach es sich bei den §§ 307 ff. BGB deshalb nicht um Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG handele, weil diese Bestimmungen allein darauf gerichtet seien, das individuelle Verhältnis der Vertragsparteien zueinander zu regeln.
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 20 U 176/06
    Wie der Bundesgerichtshof in dem Urteil "Vielfachabmahner" zu § 13 Abs. 5 UWG a.F. ausgeführt hat, bezweckt diese Vorschrift unter anderem, Missbräuche abzustellen, die sich daraus ergeben, dass Mitbewerber ohne wesentliche andere Eigeninteressen als den finanziellen Anreizen, die sich aus der Rechtsverfolgung ergeben können, massenhaft - häufig aufgrund eines systematischen Durchforstens von gewerblichen Anzeigen in Druckmedien - Wettbewerbsverstöße abmahnen können (BGH GRUR 2001, 260).
  • OLG Frankfurt, 21.03.1991 - 6 W 17/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 20 U 176/06
    Infolge des erledigenden Ereignisses nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der ersten Instanz konnte der Antragsteller daher nur im Wege der Berufung eine Prüfung der ursprünglichen Zulässigkeit und Begründetheit des geltend gemachten Anspruchs im Wege der einstweiligen Verfügung und seiner Erledigung sowie eine Kostenentscheidung für die erste Instanz zu seinen Gunsten erreichen (ebenso OLG Braunschweig, Beschluss vom 13.01.2000, 2 U 151/99; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 493, zur Zulässigkeit der Beschwerde).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08

    Gewährleistungsausschluss im Internet

    Die Gegenansicht sieht die Klauselverbote der §§ 307 ff. BGB regelmäßig als das Marktverhalten regelnde Vorschriften i.S. von § 4 Nr. 11 UWG an und verneint eine abschließende Regelung durch das Unterlassungsklagengesetz (OLG Hamm, Urt. v. 30.3.2006 - 4 U 3/06, juris; OLG Düsseldorf, Urt. v. 5.6.2007 - 20 U 176/06, juris; KG GRUR-RR 2008, 308; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 4 Nr. 11 Rdn. 11.156e; ders., NJW 2008, 177, 181; Fezer/Götting, UWG, 2. Aufl., § 4-11 Rdn. 159; Ebert-Weidenfeller in Götting/Nordemann, UWG, § 4 Nr. 11 Rdn. 69; Link in Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 11 Rdn. 190; MünchKomm.UWG/Schaffert, § 4 Nr. 11 Rdn. 30; Dittmer in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht, § 4 Nr. 11 UWG Rdn. 11; Woitkewitsch, GRUR-RR 2007, 257, 258; Mann, WRP 2007, 1035, 1042).
  • KG, 25.01.2008 - 5 W 344/07

    Unwirksamkeit von Teillieferungs- und Teilabrechnungsklauseln;

    Verbotsvorschriften des BGB zu Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch dann Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG darstellen, wenn sich die AGB-Regelungen zulasten der Verbraucher erst nach Vertragsabschluss - bei der Durchführung des Vertrages - auswirken (Senat, MMR 2005, 466; Senat, NJW 2007, 2266; OLG Hamm, Urteil vom 30.3.2006, 4 U 3/06, juris Rdn. 13; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.6.2007, I - 20 U 176/06, juris Rdnrn. 23 ff.; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl., § 4 UWG Rdn. 11.56, 11.17, § 1 UklaG Rdn. 14; derselbe, GRUR-RR 2007, 337, 341; Woitkewitsch, GRUR-RR 2007, 257, 258; Mann, WRP 2007, 1035, 1042; a.A. OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 287, juris Rdnrn. 23 ff.; OLG Köln, WRP 2007, 1111).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2008 - 20 U 108/07

    Zur Erfüllung des Tatbestands des wettbewerbswidrigen Handelns durch Rechtsbruch

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 5. Juni 2007, Az.: I-20 U 176/06, ausgeführt hat, folgt er nicht der vom Hanseatischen Oberlandesgericht in seinem zur Wettbewerbswidrigkeit gesetzeswidriger Allgemeiner Geschäftsbedingungen ergangenen Beschluss vom 13. November 2006 (5 W 162/06) vertretenen Auffassung, wonach Bestimmungen, die erst nach Vertragsschluss bei der Abwicklung des Vertrages zum Tragen kämen und die Einschränkung der Rechte des Kunden bei Leistungsstörungen zum Gegenstand hätten, nicht bezwecken, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
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