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   OLG Düsseldorf, 06.10.2015 - I-20 U 210/14   

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https://dejure.org/2015,46401
OLG Düsseldorf, 06.10.2015 - I-20 U 210/14 (https://dejure.org/2015,46401)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.10.2015 - I-20 U 210/14 (https://dejure.org/2015,46401)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Oktober 2015 - I-20 U 210/14 (https://dejure.org/2015,46401)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • kanzlei.biz

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen "Püppi" und "Pippi"

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Pippi

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GMV Art. 9
    Verletzung der Gemeinschaftswortmarke "Pippi" durch Bewerbung eines an die äußere Gestaltung der Romanfigur "Pippi Langstrumpf" angelehnten Karnevalskostüms unter der Bezeichnung "Püppi"

  • rechtsportal.de

    GMV Art. 9
    Verletzung der Gemeinschaftswortmarke "Pippi" durch Bewerbung eines an die äußere Gestaltung der Romanfigur "Pippi Langstrumpf" angelehnten Karnevalskostüms unter der Bezeichnung "Püppi"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Püppi" verletzt "Pippi"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Das Karnevalskostüm "Püppi" verletzt keine Rechte an der Marke "Pippi" für Bekleidung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Püppi" verletzt nicht "Pippi"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung "Püppi" zur Kennzeichnung von Karnevalskostümen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung "Püppi" zur Kennzeichnung von Karnevalskostümen

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Keine Markenverletzung durch Pippi-Langstrumpf-Kostüm Püppi

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2016, 624
  • GRUR-RR 2016, 153
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 31/09

    Kappa

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2015 - 20 U 210/14
    Dabei kann für die Bejahung der Zeichenähnlichkeit bereits die Ähnlichkeit in einem der genannten Wahrnehmungsbereiche genügen (BGH, Urt. v. 12. Mär. 2015, I ZR 153/14, Rn. 24 - BMW-Emblem; GRUR 2011, 824 Rnrn. 25, 26 - Kappa).

    Eine nach dem Bild und/oder dem Klang zu bejahende Verwechslungsgefahr scheidet aus, wenn dem einen oder auch beiden Zeichen ein ohne Weiteres erkennbarer konkreter Begriffsinhalt zukommt (BGH, GRUR GRUR 2011, 824 Rn. 28 - Kappa).

  • EuGH, 18.12.2008 - C-16/06

    Éditions Albert René / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2015 - 20 U 210/14
    Der Hinweis auf eine bekannte Roman- oder Cartoonfigur vermittelt einem Zeichen eine vom Verkehr ohne Weiteres zu erfassende eindeutige und bestimmte Bedeutung, die klangliche und visuelle Ähnlichkeiten neutralisieren kann (vgl. EuGH, GRUR Int. 2009, 397 Rnrn. 96, 98 - Obelix/Mobelix).
  • EuGH, 23.03.2006 - C-206/04

    Mülhens / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2015 - 20 U 210/14
    Eine klangliche oder bildliche Ähnlichkeit kann allerdings durch Bedeutungsunterschiede zwischen den fraglichen Zeichen neutralisiert werden, wenn zumindest eines der fraglichen Zeichen in der Wahrnehmung der maßgebenden Verkehrskreise eine eindeutige und bestimmte Bedeutung hat, so dass diese Verkehrskreise sie ohne weiteres erfassen können (EuGH, GRUR 2006, 413 Rn. 49 - SIHR/SIR).
  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 38/13

    Probiotik - Markenlöschungsstreit: Rechtserhaltende Benutzung einer Wortmarke;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2015 - 20 U 210/14
    Der kennzeichnende Charakter der Marke darf durch die Abweichungen nicht verändert werden; das abweichend benutzte Zeichen muss vom Verkehr gerade bei Wahrnehmung der Unterschiede dem Gesamteindruck nach noch mit der eingetragenen Marke gleichsetzt werden, der Verkehr muss in der benutzten Form noch dieselbe Marke sehen (BGH, GRUR 2014, 662 Rn. 18 - Pro Biotic).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2015 - 20 U 210/14
    Denn im Erinnerungsbild treten regelmäßig die übereinstimmenden Merkmale stärker hervor als die Unterschiede (BGH, GRUR 2000, 506, 509 - ATTACHÉ/TISSERAND).
  • BGH, 25.02.2010 - I ZB 19/08

    Malteserkreuz II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2015 - 20 U 210/14
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen der Identität oder der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Zeichen und der Kennzeichnungskraft der Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH, GRUR 2010, 833 Rn. 20 - Malteserkreuz II; GRUR 2002, 542, 543 - BIG).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2015 - 20 U 210/14
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen der Identität oder der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Zeichen und der Kennzeichnungskraft der Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH, GRUR 2010, 833 Rn. 20 - Malteserkreuz II; GRUR 2002, 542, 543 - BIG).
  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 92/08

    DDR-Logo

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2015 - 20 U 210/14
    Der durchschnittlich informierte, angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher hat bei der Wiedergabe von Zeichen auf der Vorderseite von Bekleidungsstücken, die ihm gerade nicht als Produktkennzeichen, sondern mit einem anderen Bedeutungsgehalt bekannt sind, keine Veranlassung, der Bezeichnung statt dieser ihm bekannten Bedeutung nunmehr zumindest auch einen Herkunftshinweis zu entnehmen (BGH, GRUR 2010, 838 Rn. 20 - DDR-Logo).
  • BGH, 01.07.2010 - I ZB 35/09

    Die Vision

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2015 - 20 U 210/14
    So hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "AIDA/ AIDU" klargestellt, dass eine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher oder schriftbildlicher Ähnlichkeit der Zeichen wegen eines ohne Weiteres erkennbaren eindeutigen Begriffsinhalts zu verneinen sein kann, wenn zumindest eines der Zeichen über einen klar erkennbaren eindeutigen Sinngehalt verfügt (GRUR 2010, 935 Rnrn. 19, 21).
  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14

    BMW-Emblem - Markenbenutzung im Ersatzteilgeschäft: Identität zwischen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2015 - 20 U 210/14
    Dabei kann für die Bejahung der Zeichenähnlichkeit bereits die Ähnlichkeit in einem der genannten Wahrnehmungsbereiche genügen (BGH, Urt. v. 12. Mär. 2015, I ZR 153/14, Rn. 24 - BMW-Emblem; GRUR 2011, 824 Rnrn. 25, 26 - Kappa).
  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 52/12

    Urheberrechtlichen Schutz einer literarischer Figuren

  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

  • LG Düsseldorf, 29.10.2014 - 2a O 196/13

    "Püppi" verletzt "Pippi Langstrumpf"

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • BPatG, 17.02.2017 - 29 W (pat) 37/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Pippi Langstrumpf" - Namen

    Hieraus folgt aber nicht, dass der Verkehr einen Namen immer auch als Hinweis auf die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen aus einem Unternehmen und damit als Marke auffasst (vgl. BPatG GRUR 2014, 79, 80 - MARK TWAIN; GRUR 2008, 512, 514 - Ringelnatz; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2016, 153, 155 - Püppi).

    Personen erwerben diese Waren, um sie zu tragen oder zur Schau zu stellen und sich somit als Anhänger oder Fan dieser Person, ihrer Werke oder sonstigen Leistungen darzustellen (vgl. BPatG GRUR 2008, 512, 514 - Ringelnatz) und/oder eine individuelle oder gesellschaftspolitische Aussage zu tätigen (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2016, 153, 155 - Püppi).

  • OLG Hamburg, 26.01.2023 - 5 U 61/21

    VW Bulli - Markenrechtliche Ansprüche der VW AG gegen einen Hersteller von

    Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Verkehr in dem Zeichen möglicherweise auch einen Herkunftshinweis sieht (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2016, 153 Rn. 21 - Püppi).
  • LG Düsseldorf, 21.06.2023 - 2a O 258/19
    Zu prüfen ist daher, ob der Verkehr in dem Zeichen einen Herkunftshinweis sieht (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2016, 153 - Pippi ).
  • LG München I, 08.09.2020 - 33 O 15817/16

    Unbegründete kennzeichenrechtliche Abmahnung wegen rein dekorativer Verwendung

    Es gilt daher im Einzelfall zu prüfen, ob der Verkehr in dem Zeichen möglicherweise auch einen Herkunftshinweis sieht (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2016, 153 - Pippi; KG GRUR-RR 2003, 310 - Fertigzigaretten).
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