Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 19.07.2006

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.11.2006 - I-20 U 241/05   

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https://dejure.org/2006,3973
OLG Düsseldorf, 21.11.2006 - I-20 U 241/05 (https://dejure.org/2006,3973)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.11.2006 - I-20 U 241/05 (https://dejure.org/2006,3973)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. November 2006 - I-20 U 241/05 (https://dejure.org/2006,3973)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • aufrecht.de

    Keine fremden Marken in Domains

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezeichnung "Peugeot" als eine geschützte geschäftliche Bezeichnung; Unterscheidungskräftiger Firmenbestandteil "Peugeot" des vollständigen Firmennamens "Peugeot Deutschland GmbH" als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen; Kennzeichnende Funktion von ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    MarkenG § 4 Nr. 2; ; MarkenG § ... 5 Abs. 2 Satz 1; ; MarkenG § 5 Abs. 2 Satz 2; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 14 Abs. 6; ; MarkenG § 15; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 4; ; MarkenG § 15 Abs. 5; ; MarkenG § 21; ; MarkenG § 21 Abs. 4; ; MarkenG § 23; ; MarkenG § 23 Nr. 3; ; MarkenG § 140 Abs. 3; ; GMVO Art. 9; ; GMVO Art. 12 c) lit.; ; GMVO Art. 98; ; BGB § 12; ; BGB § 242; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 291; ; HGB § 37; ; UWG § 3; ; UWG § 5; ; RVG § 14 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsverstoß bei Verwendung der Kennzeichnung "Peugeot-Tuning" als Second-Level-Domain eines auf das Tunen von Kraftfahrzeugen gerichteten Geschäftsbetriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    §§ 14 Abs. 6, 15, Abs. 5 MarkenG, § 670, 677, 683 Satz 1 BGB
    Die Verwendung einer Domain mit einem Markennamen verstößt gegen das Markenrecht / peugeot-tuning.de - Zur 1,5-fachen Geschäftsgebühr bei Markensachen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine beschreibende Markenbenutzung für Domainnamen zulässig

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    Verwendung der Domain www.peugeot-tuning.de durch Dritten Markenverletzung

  • loh.de (Kurzinformation)

    Verwendung der Domain www.peugeot-tuning.de durch Dritten Markenverletzung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Domain "Peugeot-Tuning verletzt Markenrechte

  • beck.de (Leitsatz)

    "Peugeot-tuning.de"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine beschreibende Markenbenutzung für Domainnamen zulässig

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5, 15 Abs. 2, 4, 23 Nr. 3 MarkenG
    Die Domain "peugeot-tuning.de" genießt markenrechtlichen Schutz

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 102
  • MMR 2007, 188
  • K&R 2007, 101
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 312/02

    BOSS-Club

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.11.2006 - 20 U 241/05
    Für die Verwirkung eines kennzeichenrechtlichen Unterlassungsanspruch nach § 242 BGB ist insbesondere erforderlich, dass durch eine länger andauernde redliche und ungestörte Benutzung eines Kennzeichens ein Zustand geschaffen ist, der für den Benutzer einen beachtlichen Wert hat, der ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muss (vgl. BGH GRUR 2006, 56, 59 - BOSS-Club m.w.N.).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99

    Defacto.de

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.11.2006 - 20 U 241/05
    Aus diesem Grunde ist die Verwendung des Zeichens in der Domain jedenfalls geeignet, eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne zu begründen (vgl. BGH WRP 2002, 1066 - defacto).
  • LG Köln, 04.06.2019 - 31 O 357/17
    Wenn ein Unternehmen sowohl im herkömmlichen Geschäftsverkehr unter der Firma als auch im Internet unter einer abweichenden Domain auftritt, ist im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH davon auszugehen, dass die Domain keine Namensfunktion aufweist, sondern nur eine zusätzliche Unternehmenskennung darstellt und insoweit den Geschäftsabzeichen gleichzustellen ist, so dass der Schutz nach § 5 Abs. 2 S. 2 MarkenG vom Vorliegen einer Verkehrsgeltung abhängt (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2007, 102 - Peugeot-Tuning; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 12. Aufl. 2018, § 5 Rn. 66; anders kann es bei Unternehmen liegen, die ausschließlich über das Internet am geschäftlichen Verkehr teilnehmen).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.07.2006 - 20 U 241/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,34374
OLG Hamm, 19.07.2006 - 20 U 241/05 (https://dejure.org/2006,34374)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.07.2006 - 20 U 241/05 (https://dejure.org/2006,34374)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 20 U 241/05 (https://dejure.org/2006,34374)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.10.1987 - II ZR 21/87

    Ermächtigung eines Gesellschafters zur Geltendmachung eines Anspruchs der

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2006 - 20 U 241/05
    Eine Klage des Gesellschafters T im Wege der gewillkürten Prozeßstandschaft (vgl. dazu BGH, Urt.v. 12.10.1987 - II ZR 21/87 - NJW 1988, 1585) scheitert an der fehlenden Ermächtigung des Mitgesellschafters.

    Neuer Tatsachenstoff kann nach Schluß der mündlichen Verhandlung nicht mehr nachgereicht werden (BGH, Urt.v. 12.10.1987, aaO.).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2006 - 20 U 241/05
    Richtig ist allerdings, daß einer (Außen-)GbR auch im Aktivprozeß Parteifähigkeit zukommt (so seit BGH, Urt.v.29.01.2001 - II ZR 331/00 - NJW 2001, 1056).

    Wird die Klage nur von einem Gesellschafter im Namen der GbR erhoben, ohne daß seine Alleinvertretungsbefugnis durch den Gesellschaftsvertrag oder einen entsprechenden Gesellschafterbeschluß nachgewiesen ist, ist die Klage unzulässig und unterliegt der Abweisung auf Kosten des ohne Vertretungsmacht handelnden Gesellschafters (vgl. Karsten Schmidt, Besprechung des Grundlagenurteils II ZR 331/00 in NJW 2001, 993 [999 re.Sp]).

  • BGH, 28.11.1997 - V ZR 178/96

    Parteifähigkeit einer Vor-GmbH; Ersatz von Verwendungen des Käufers nach

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2006 - 20 U 241/05
    Die Vor-GmbH ist noch keine juristische Person, aber sie untersteht bereits dem Recht der GmbH, kann Trägerin von Rechten und Pflichten (vgl. Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, 3. Aufl. § 34 111.3) und im Zivilprozeß passiv und aktiv parteifähig sein (BGH, Urt.v. 28.11.1997 - V ZR 178/96 - NJW 1998, 1079).

    Führen die Gesellschafter einen Gewerbebetrieb, der Gegenstand einer GmbH i.G. war, nach Aufgabe der Eintragungsabsicht jedoch weiter, so ist der dann bestehende Personenzusammenschluß nicht mehr als Vorgesellschaft zu behandeln, sondern er unterliegt als eine unechte bzw. fehlgeschlagene Vorgesellschaft dem Recht der Personengesellschaften, mithin je nach Geschäftsart und Geschäftsumfang dem der OHG oder der BGB-Gesellschaft (vgl. Karsten Schmidt/Scholz, aaO. § 11 Rn. 143; Hueck/Fastrich, GmbHG, § 11 Rn. 32; BGH, Urt.v. 28.11.1997, aaO.).

  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 204/00

    Verlustdeckungshaftung bei Scheitern der Gründung einer GmbH

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2006 - 20 U 241/05
    Die Aufgabe der Eintragungsabsicht und damit das Scheitern der Gründung läßt sich in aller Regel aus den Umständen ableiten, so, wenn die Gesellschafter keinen Eintragungsantrag stellen (BGH, Urt.v. 04.11.2002 - Il ZR 204/00 - BGHZ 152, 290 = NJW 2003, 429 = DNotZ 2003, 212).
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