Weitere Entscheidungen unten: KG, 14.01.2016 | OLG Hamm, 10.06.2015

Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.07.2015 - 20 U 44/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30538
OLG Köln, 24.07.2015 - 20 U 44/15 (https://dejure.org/2015,30538)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.07.2015 - 20 U 44/15 (https://dejure.org/2015,30538)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Juli 2015 - 20 U 44/15 (https://dejure.org/2015,30538)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eines Versicherungsmaklers für pflichtwidrige Anlageberatung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 100; VVG § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; AVB Vermögen § 4
    Kein Versicherungsschutz für Haftpflicht des Versicherungsmaklers aus Beratung über Anlagen außerhalb des Versicherungsbereichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; AVB § 5 Abs. 3
    Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eines Versicherungsmaklers für pflichtwidrige Anlageberatung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eines Versicherungsmaklers

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des VM, versicherte Tätigkeit, VSH, Umfang des Versicherungsschutzes, übliche Versicherungsmaklertätigkeit, Vermittlung von Geldgeschäften nicht versichert

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eines Versicherungsmaklers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 322
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.01.1994 - IX ZR 195/93

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Rechtsanwalt wegen unrichtiger

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2015 - 20 U 44/15
    Der Kläger stützt sich für seine Auffassung auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Anwaltshaftung (VersR 1994, 811).

    Die von ihm herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Anwaltshaftung (VersR 1994, 811) betrifft eine andere Fallkonstellation und ist für die hier zu entscheidende Frage nicht einschlägig.

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2015 - 20 U 44/15
    Das trifft schon im rechtlichen Ausgangspunkt nicht zu, denn die Vermittlung einer Lebensversicherung ist in aller Regel nicht als Kapitalanlage zu werten, sondern nur dann, wenn die Absicherung des Todesfallrisikos gegenüber der Renditeerwartung von untergeordneter Bedeutung ist (BGH, VersR 2012, 1237).
  • BGH, 17.12.2014 - IV ZR 90/13

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters: Verteilung der

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2015 - 20 U 44/15
    Erst wenn dieses geschehen ist, obliegt es dem Versicherungsnehmer im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast, Umstände aufzuzeigen, warum die vorgetragenen Indizien den Schluss auf eine wissentliche Pflichtverletzung nicht zulassen (zu allem BGH, VersR 2015, 181).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2015 - 20 U 44/15
    Das bedeutet, ausgelegt nach den anerkannten Auslegungskriterien, wonach es auf das Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers ankommt (vgl. BGHZ 123, 83), dass die üblichen Versicherungsmaklertätigkeiten versichert sind.
  • OLG Dresden, 29.01.2019 - 4 U 942/17

    Pflichten des Versicherungsmaklers bei beabsichtigter Veräußerung der

    Die Beratung zur Beendigung und zum Verkauf von Lebensversicherungen ist ebenfalls als Versicherungsmaklertätigkeit anzusehen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 24. Juli 2015 -20 U 44/15 -, Rn. 25, - juris).
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2017 - 4 U 159/15

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht einer D&O-Versicherung; Begriff der

    Unerheblich ist, ob die Vorstände auch Schädigungvorsatz hatten oder überhaupt einen Schaden in Betracht gezogen haben (vergl. auch OLG Köln, r+s 2016, 77, 78, dort Rn. 22).
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Rechtsprechung
   KG, 14.01.2016 - 20 U 44/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1531
KG, 14.01.2016 - 20 U 44/15 (https://dejure.org/2016,1531)
KG, Entscheidung vom 14.01.2016 - 20 U 44/15 (https://dejure.org/2016,1531)
KG, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - 20 U 44/15 (https://dejure.org/2016,1531)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 249 BGB, § 280 BGB, § 611 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 286 ZPO
    Arzthaftung: Nachweis der Kausalität des Unterlassens der Alternativaufklärung für den Schadenseintritt; mutmaßliche Einwilligung in eine Operation bei nicht ausreichend ansprechbaren Patienten

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden; Wirksamkeit der Aufklärung und vorliegen einer mutmaßlichen Einwilligung eines wegen Subarachnoidalblutung des Patienten

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden; Wirksamkeit der Aufklärung und vorliegen einer mutmaßlichen Einwilligung eines wegen Subarachnoidalblutung des Patienten

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 63/11

    Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der Pflichtverletzung

    Auszug aus KG, 14.01.2016 - 20 U 44/15
    Zudem müsste die Klägerin, da sie hier nicht beweisen kann, dass der Schaden (Blutung mit folgender Hirnschädigung) auf der durchgeführten Operation beruht (was der Fall wäre, wenn sie ein Fehlsitzen des Clips beweisen könnte), wenn sie sich darauf beruft, sie hätte bei einer (hier zu Argumentationszwecken zu ihren Gunsten als notwendig unterstellten) Alternativaufklärung über das Coiling diesem zugestimmt, beweisen, dass eine Reruptur mit nachfolgender Blutung beim Coiling verhindert worden wäre, da sie sich auf ein Unterlassen beruft (Unterlassen der Aufklärung bzw. Unterlassen der Durchführung des Coilings) und bei Haftung aus Unterlassen es Sache des Patienten ist, mit der für § 286 ZPO notwendigen Sicherheit zu beweisen, dass die Durchführung der unterlassenen Handlung den Schadenseintritt verhindert hätte (vgl. BGH VI ZR 63/11, BGHZ 192, 298).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.06.2015 - I-20 U 44/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,60902
OLG Hamm, 10.06.2015 - I-20 U 44/15 (https://dejure.org/2015,60902)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.06.2015 - I-20 U 44/15 (https://dejure.org/2015,60902)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - I-20 U 44/15 (https://dejure.org/2015,60902)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Kfz-Kaskoversicherung - Vandalismusschaden

  • rechtsportal.de

    VVG § 81; Ziff. A.2.3.2, A.2.3.3 AKB
    Kraftfahrtversicherung: Anspruch wegen Vandalismus (und Unfall) bejaht.

  • rechtsportal.de

    AKB Nr. A.2.3.3; AKB Nr. A.2.3.2
    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers für Vandalismusschäden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - 4 O 274/14
  • OLG Hamm, 10.06.2015 - I-20 U 44/15
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 13.12.2011 - 9 U 83/11

    Abweisung der Klage auf Entschädigungsleistung in der Fahrzeugversicherung, da

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2015 - 20 U 44/15
    Ebenso wenig stehen deshalb dem Versicherer Beweiserleichterungen für die von ihm zu beweisenden Fragen der Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer (und nicht durch einen Dritten) zu, wie sie sich aus § 81 VVG und Ziffer A.2.3.3 AKB ergeben (BGH aaO, Rn. 7; ebenso zur Beweislast des Versicherers OLG Köln, Urteil vom 03.06.2008 - 9 U 35/07 - Rn. 7, juris; Urteil vom 13.12.2011 - 9 U 83/11 - Rn. 12, juris).

    Nach Wertung des Senats ist es vielmehr kennzeichnend für eine bös willige Beschädigung, dass der Täter gezielte Schäden verursacht, statt wahllos und unüberlegt vorzugehen (so aber OLG Köln, Urteil vom 13.12.2011 - 9 U 83/11 - Rn. 14).

  • OLG Köln, 03.06.2008 - 9 U 35/07

    Wenn es um einen Versicherungsfall aufgrund Vandalismus geht, hat der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2015 - 20 U 44/15
    Ebenso wenig stehen deshalb dem Versicherer Beweiserleichterungen für die von ihm zu beweisenden Fragen der Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer (und nicht durch einen Dritten) zu, wie sie sich aus § 81 VVG und Ziffer A.2.3.3 AKB ergeben (BGH aaO, Rn. 7; ebenso zur Beweislast des Versicherers OLG Köln, Urteil vom 03.06.2008 - 9 U 35/07 - Rn. 7, juris; Urteil vom 13.12.2011 - 9 U 83/11 - Rn. 12, juris).
  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 245/96

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Leistungsverweigerung in der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2015 - 20 U 44/15
    Ob nämlich ein Fahrzeug durch ein plötzlich von außen mechanisch wirkendes Ereignis oder durch eine mut- oder böswillige Handlung Dritter beschädigt wird, entzieht sich nicht typischerweise der Wahrnehmung des Versicherungsnehmers und ist regelmäßig schon durch das Schadensbild nachweisbar, so dass es insoweit keiner aus dem Versicherungsversprechen abzuleitender Beweiserleichterungen bedarf (BGH, Urteil vom 25.06.1997 - IV ZR 245/96 - Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.1995 - 4 U 146/94

    Beschädigung; Mutwillige Handlungen; Böswillige Handlungen; Betriebsfremde

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2015 - 20 U 44/15
    Dabei steht der Senat auf dem Standpunkt, dass dem Versicherungsnehmer weder für den Versicherungsfall des Unfalls noch für das Bestehen eines Vandalismusschadens Beweiserleichterungen zustehen, wie sie die Rechtsprechung für den Versicherungsfall Diebstahl in der Teilkaskoversicherung entwickelt hat (vgl. Prölss/Martin/Knappmann, VVG 29. Aufl. 2015, A.2.3 AKB 2008, Rn. 2, 17; so aber für den Vandalismusschaden Stiefel/Mayer/Stadler aaO, Rn. 83, mit Verweis auf OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.02.1995 - 4 U 146/94 - juris).
  • LG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2a O 109/17

    Ersatz von Rechtsverfolgungskosten als Schadensersatzanspruch i.R.d.

    Der Testkauf hat jedoch weitere Verletzungen (in der Bestellbestätigung und in der Versandbestätigung sowie bezüglich der Mütze selbst, die ausweislich der Anlage K 3 auf einem Hangtag mit "Isha Beanie" gekennzeichnet war) ergeben, so dass er - unabhängig davon, ob diese bereits im Rahmen der Abmahnung geltend gemacht wurden - jedenfalls nicht im Sinne der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. I-20 U 44/15, Urteil vom 19.01.2016) vergeblich war.
  • OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 7 U 24/17

    Vollkaskoversicherung: Scheitern des Nachweises von Vandalismusschadens durch

    Im Gegenzug werden aber auch dem Versicherer, wenn die Beschädigung durch solche Handlungen bewiesen ist, keine Beweiserleichterungen für seinen Einwand zuerkannt, dass die Schäden nicht durch betriebsfremde bzw. nicht berechtigte Personen verursacht worden sind (BGH r+s 1997, 446f; OLG Oldenburg r+s 2000, 56f: OLG Köln r+s 1998, 232f sowie 2008, 464f; OLG Köln, Urt. v. 13.08.2013, Az.: 9 U 96/13, zitiert nach juris, Rdnr. 4; OLG Hamm, Urt. v. 10.06.2015, Az.: 20 U 44/15, zitiert nach juris, Rdnr. 4 m.w.N.; LG Stuttgart, Urt. v. 16.12.2013, Az.: 16 O 577/12, zitiert nach juris, Rdnr. 22; LG Köln, Urt. v. 11.12.2013, Az.: 20 O 434/12, zitiert nach juris, Rdnr. 11; a.A. OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.02.1995, Az.: 4 U 146/94, VersR 1996, 860 [BGH 22.06.1995 - III ZR 239/94] ).
  • LG Düsseldorf, 29.11.2017 - 2a O 203/16

    Erstattungsfähigkeit von Abmahnkosten nach den Grundsätzen der Geschäftsführung

    Der Erwerb des streitgegenständlichen Oberteils war insoweit aufgrund des Umstands, dass die Markenverletzung bereits durch die hier gewählte Überschrift gegeben war, nicht geboten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.02.2016 - I-20 U 44/15).
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