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   OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - I-20 U 81/01   

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OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - I-20 U 81/01 (https://dejure.org/2002,5033)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.04.2002 - I-20 U 81/01 (https://dejure.org/2002,5033)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. April 2002 - I-20 U 81/01 (https://dejure.org/2002,5033)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    OLG Düsseldorf erklärt Bauhaus-Hocker zum Kunstwerk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Urheberrechtsschutz des sog. "Breuer-Hockers"; Kosten des Berufungsverfahrens

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (28)

  • OLG Düsseldorf, 04.09.1992 - 20 U 144/91

    Bauhaus-Leuchte / Bauhaus Leuchte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 81/01
    Künstlerische Verwertungsrechte für Gegenstände der Gebrauchskunst dürften daher als auf das Bauhaus mitübertragen anzusehen sein (so auch RG GRUR 1933, 232 (234) - Gropius Türdrücker, Senat GRUR 1993, 903 - Bauhausleuchte).

    Auch sind die Besonderheiten der Tätigkeit in den Werkstätten des Bauhaus zu beachten, wie sie der Senat in der Bauhaus-Leuchten-Entscheidung konkretisiert hat (GRUR 1993, 903, 908 - Bauhaus-Leuchte), in der der Senat den Rechteübergang zwischen Bauhaus-Mitarbeitern und Bauhausträgerorganisation ausführlich dargelegt hat.

    Der Senat hat zwar im Fall der Wagenfeld-Leuchte (Urteil vom 4. September 1992, GRUR 1993, 903) betont, daß Wagenfeld die Rechte für seine Leuchte an das Bauhaus abgetreten hat.

  • BGH, 27.05.1981 - I ZR 102/79

    Stahlrohrstuhl II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 81/01
    Entscheidend ist der Gesamteindruck der Gestaltung (BGH, GRUR 1981, 820, 822 - Stahlrohrstuhl II).

    Zu beachten ist ferner, daß das Reichsgericht schon 1932 reduzierte Bauhaus-Formen als dem Urheberrechtsschutz zugänglich angesehen hat (Urteil v.1. Juni 1932 (K 20)); ähnlich hat dies der BGH - in der Rückschau - getan (BGH GRUR 1961, 635; 1981, 820).

  • BGH, 10.12.1986 - I ZR 15/85

    Le Corbusier-Möbel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 81/01
    Dabei kann auch die Präsentation in Kunstmuseen und auf Kunstausstellungen sowie die Beachtung des Werkes in Fachkreisen als Indiz für eine Schutzfähigkeit herangezogen werden (BGH, GRUR 1987, 903, 905 - Le-Corbusier-Möbel; OLG Frankfurt, GRUR 1993, 116 - Le-Corbusier-Möbel; OLG Frankfurt, AfP 1997, 547, 549 - Le-Corbusier-Möbel).

    Die Frage, ob eine persönlich-geistige Schöpfung im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG vorliegt, bemißt sich auch im Hinblick auf die schutzwürdigen Interessen der Erben des Urhebers nach objektiven Kriterien, nämlich nach der Anschauung der Verkehrskreise zur Zeit der Schöpfung des Werkes (BG, GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada; GRUR 1987, 903, 905 - Le-Corbusier-Möbel u.a.).

  • BGH, 27.02.1961 - I ZR 127/59

    Stahlrohrstuhl I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 81/01
    Insofern wäre für die Frage der Werkqualität auf die Rechtslage nach dem KUG von 1907 abzustellen, wenn sich daraus ableiten ließe, daß der Hocker B9 nach damaligem Recht nicht schutzfähig war (siehe auch BGH, GRUR 1961, 635, 638 - Stahlrohrmöbel I).

    Zu beachten ist ferner, daß das Reichsgericht schon 1932 reduzierte Bauhaus-Formen als dem Urheberrechtsschutz zugänglich angesehen hat (Urteil v.1. Juni 1932 (K 20)); ähnlich hat dies der BGH - in der Rückschau - getan (BGH GRUR 1961, 635; 1981, 820).

  • BGH, 23.02.1979 - I ZR 27/77

    "White Christmas"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 81/01
    Hiernach kann die Einräumung eines Nutzungsrechts nur angenommen werden, wenn dies nach dem unzweideutig zum Ausdruck gekommenen Parteiwillen anzunehmen ist (BGHZ 22, 209, 212 - Europapost; BGHZ 24, 55, 70 - Ledigenheim; GRUR 1979, 637 - White Christmas u.a.).
  • BGH, 27.03.2001 - VI ZR 12/00

    Verjährungsbeginn bei einem Teilungsabkommen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 81/01
    Das Verstreichen eines längeren Zeitraums kann für sich genommen nicht die Annahme einer Verwirkung rechtfertigen (BGH, NJW 2001, 2535, 2537).
  • BGH, 13.02.1981 - I ZR 43/79

    Ablauf nationaler und internationaler Geschmacksmusterrechte - Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 81/01
    § 242 BGB wird im Rahmen von § 97 Abs. 1 UrhG nur im Hinblick auf seltene Fälle der Verwirkung (siehe etwa BGH, GRUR 1981, 652, 653 - Stühle und Tische) und bei der Gewährung von Aufbrauchsfristen (BGH, GRUR 1974, 474, 476 - Großhandelshaus) angewendet.
  • BGH, 27.09.1990 - I ZR 87/89

    Pizza & Pasta; Kennzeichnungskraft und Schutzumfang eines Sachbuchtitels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 81/01
    Die Verpflichtung des Verletzers eines Kennzeichenrechts, dem Verletzten Auskunft in dem Umfange zu erteilen, der zur Bezifferung eines bestehenden Schadensersatzanspruches erforderlich ist, ist vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH, GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal; GRUR 1991, 153, 155 - Pizza und Pasta; Ingerl/Rohnke, MarkenG, vor §§ 14 - 19, Rdnr. 75).
  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 20/83

    tropische Hölzer - § 378 HGB (Hinweis: nunmehr § 434 Abs. 3 BGB <Fassung seit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 81/01
    Hiernach können Angriffsmittel - einschließlich der Beweismittel zu ihrer Rechtfertigung (BGHZ 91, 293, 303) - zugelassen werden, wenn die Zulassung nach der freien Überzeugung des Gerichts nicht zu einer Verzögerung der Erledigungsdauer des Rechtsstreites führen würde und die Verspätung nicht auf grober Nachlässigkeit beruht.
  • OLG Hamm, 15.01.1987 - 27 U 376/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 81/01
    Grobe Nachlässigkeit liegt erst dann vor, wenn die Partei eine Pflicht in besonders schwerliegender Weise verletzt hat (BGH, NJW 1987, 502; OLG Hamm, NJW 1987, 1207).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 91/99

    Rücktrittsfrist; Verwirkung von Gestaltungsrechten

  • BGH, 01.10.1986 - I ZR 125/84

    Berufung - Verspätetes Vorbringen - Zeuge

  • BGH, 29.03.1957 - I ZR 236/55

    Bauwerk und Kunstschutz

  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

  • BGH, 16.11.1973 - I ZR 98/72

    Großhandelshaus

  • BGH, 27.11.1956 - I ZR 57/55

    Gebrauchsgraphik und Kunstschutz

  • BGH, 28.10.1965 - VII ZR 171/63

    Erfolgshonorar eines ausländischen Rechtsanwalts

  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78

    Verletzung von Nutzungsrechten an einem Musikstück - Vorliegen einer abhängigen

  • BGH, 27.01.1983 - I ZR 177/80

    Brombeer-Muster

  • BGH, 22.06.1995 - I ZR 119/93

    Silberdistel

  • OLG Frankfurt, 19.06.1992 - 6 U 219/60

    Le Corbusier-Möbel / Le Corbusier Möbel

  • RG, 12.05.1909 - I 250/08

    1. Konnten Gegenstände des Kunstgewerbes nach dem Gesetze vom 9. Januar 1876 als

  • OLG Frankfurt, 19.11.1996 - 11 U 41/96

    Le Corbusier

  • RG, 23.01.1924 - I 180/23

    Wem stehen das Eigentum und sonstige Rechte an photographischen Platten zu, auf

  • RG, 14.01.1933 - I 149/32

    1. Welchen Anforderungen müssen Erzeugnisse des Kunstgewerbes genügen, um als

  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 126/74

    Schutz von Werken nach dem Kunsturhebergesetz bei dessen Inkrafttreten -

  • RG, 08.04.1925 - I 251/24

    Kunstschutzgesetz; Urheber- und Namensrecht des Angestellten

  • LG Braunschweig, 19.06.2019 - 9 O 3006/17

    Fairnessausgleich; Ur-Käfer; angewandter Kunst; 1930er Jahren; Schutz

    Die Schutzfähigkeit in den 1930er Jahren bestimmte sich nach dem Kunsturhebergesetz (KUG) von 1907 (vgl. OLG Düsseldorf Urteil v. 30.05.2002, 20 U 81/01 - Breuer-Hocker; OLG-München GRUR-RR 2011, 54 - Eierkoch).
  • LG Köln, 28.03.2024 - 14 O 181/22

    Unerlaubte Wiedergabe der "Anekdote zur Senkung der Arbeitsmoral" von Heinrich

    Wer behauptet, eine Formgestaltung beruhe auf dem vorbekannten Formenschatz, muss dies beweisen (OLG Düsseldorf ZUM-RD 2002, 419, 424 - Breuer-Hocker; zitiert nach: Dreier/Schulze/Schulze, 7. Aufl. 2022, UrhG § 2 Rn. 73).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.2022 - 20 U 259/20
    Anders als früher vor allem in den Entscheidungen zu C.-Möbeln angenommen (vgl. z.B. die Entscheidung des Senats zum Hocker "B9" von Marcel Breuer: OLG Düsseldorf, ZUM-RD 2002, 419) und teilweise auch heute vertreten (z.B. OLG Hamburg, GRUR 2022, 565 - Grand Step Shoes, Rn. 38 f.) kommt es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der maßgeblich auf die Erwägungen bei der Schaffung des Gegenstandes abstellt, durchaus auf die subjektive Sicht des Schöpfers an.
  • LG Düsseldorf, 02.03.2005 - 12 O 588/03

    Tecta verliert im Streit um Bauhaus-Hocker B 9

    Dabei bezog sie sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. April 2002 - 20 U 81/01 -, nach dessen Inhalt die Beklagte ihre "ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Hocker/Satztisch B 9 von Marcel Breuer... anerkannt und festgestellt" sah.

    a) Der Hocker und der Tisch âEUR" soweit nachfolgend nur von "Hocker" die Rede ist, wird damit auch der Tisch in Bezug genommen âEUR" sind gemäß § 2 Abs. 1 Ziff. 4 UrhG als Werke der angewandten Kunst schutzfähig (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. April 2002, 20 U 81/01).

    Etwas anderes ergibt sich für die Beklagte auch nicht aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. April 2002 - 20 U 81/01 -, denn die hier streitgegenständliche Vereinbarung, vom 1. Dezember 1968 war gerade nicht Gegenstand jenes Verfahrens, dort ging es vielmehr im wesentlichen um die Urheberrechtsschützfähigkeit des Hockers sowie allein um Nutzungsrechte, die Marcel Breuer im Rahmen seiner Tätigkeit am Bauhaus in Dessau möglicherweise hätte verlieren können.

    Hinzu kommt, dass sich die Beklagte dabei auf das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. April 2002 - 20 U 81/01 - stützt, in dem ihr âEUR" gegenüber den dort Beklagten âEUR" die Nutzungsrechte an dem auch hier streitgegenständlichen Hocker zuerkannt worden waren.

  • LG Hamburg, 02.01.2009 - 308 O 255/07

    Deutscher Urheberrecht: Verletzung des Verbreitungsrechts durch öffentliches

    I-20 U 81/01 verwiesen.
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2006 - 20 U 59/05

    Der Hocker "B9" stellt ein urheberrechtsfähiges Werk dar

    In einem Vorprozess (Urteil vom 30. April 2002, 20 U 81/01) zwischen der Beklagten und einem Drittunternehmen, welches Rechte von der B GmbH und der Stadt Dessau herleitete, hat der Senat festgestellt, dass B als Schöpfer des "B9" anzusehen ist, der Hocker als Kunstwerk urheberrechtlich geschützt ist und trotz Bs Tätigkeit für das "B" auf dieses keine Nutzungsrechte übergegangen sind.

    Der Hocker "B9" stellt ein urheberrechtsfähiges Werk dar, wie der Senat in dem den Parteien bekannten Urteil vom 30. April 2002 (I-20 U 81/01, Anlage K 12) - auf das wegen der weiteren Einzelheiten verwiesen wird - ausgeführt hat und worüber die Parteien auch nicht streiten.

  • LG Köln, 09.06.2010 - 28 O 442/09

    Unterscheidungsmerkmale zwischen Werken der angewandten Kunst und reinen

    Soweit sich die Klägerin für die hinreichende Gestaltungshöhe auch auf die Stahlkonstruktion des "C Chairs" verweist, ist Metall, worauf sie selbst hinweist, bereits zuvor in der Möbelkonstruktion zur Anwendung gelangt, so z. B. beim 1925 von dem Bauhaus-Künstler Z gestaltete Hocker "B 9", welcher als Werk der angewandten Kunst auch gerade deshalb gilt (OLG Düsseldorf, 30.05.2002 - 20 U 81/01, ZUM-RD 2002, 419).

    Die Verwendung von Stahl war als zum Zeitpunkt des Entstehens des "C Chairs" gerade kein Schock mehr (so die Formulierung des OLG Düsseldorf, 30.05.2002, a. a. O.).

  • KG, 16.08.2005 - 5 U 66/03

    Urheberrechtsschutz: Rechtsinhaberschaft an einer Tischleuchte von Wagenfeld

    Der im Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30.Mai 2002 (ZUM-RD 2002, 419/425 - Breuer-Hocker) wiedergegebenen Satzungsbestimmung des Staatlichen Bauhauses zu Weimar aus dem Jahre 1921 lässt sich zwar eine Pflicht des Verfertigers entnehmen, seine Arbeiten dem Bauhaus zu überlassen.
  • LG Hamburg, 20.03.2007 - 308 O 172/07

    Urheberrechtsschutz: Schutzrechtsverletzung durch Anbieten eines

    20 U 81/01, abgedruckt in ZUM-RD 2002, 419, und OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2006 zur Geschäftsnr.
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