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   OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - I-20 U 85/10   

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OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - I-20 U 85/10 (https://dejure.org/2011,10601)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.03.2011 - I-20 U 85/10 (https://dejure.org/2011,10601)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. März 2011 - I-20 U 85/10 (https://dejure.org/2011,10601)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewerbung eines Collagen-Lift-Drinks mit verjüngenden und straffenden Eigenschaften, insb. im Zusammenwirken mit Maßnahmen der Gewichtsreduzierung ist wettbewerbswidrig bei fehlendem Nachweis; Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Collagen-Lift-Drinks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Collagen-Lift-Drinks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Gesundheitsbezogene Angaben ohne Nachweis

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    "Collagen-Lift-Drink": Die Unterstellung einer gesundheitlichen Wirkung ohne wissenschaftlichen Nachweis ist unzulässig

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - 20 U 85/10
    Wer mit einer an das Gesundheitsbewusstsein der von ihm angesprochenen Verkehrskreise appellierenden Aussage werbend hervortritt, die den Eindruck einer wissenschaftlich gesicherten Erkenntnis vermittelt, übernimmt die Gewähr für deren Richtigkeit und muss daher im Streitfall die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe auch beweisen (BGH, GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II; BGH, GRUR 1971, 153, 155 - Tampax).

    Nur bei einer Beschränkung auf im Zeitpunkt der Werbung bereits vorliegende und bekannte Erkenntnisse kann der Grundsatz, auf dem Gebiet der Gesundheitspflege, bei dem die Gefahr von Schäden besonders groß ist, nur solche Werbeangaben zuzulassen, die gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (BGH, GRUR 1971, 153, 155 - Tampax), umfassend verwirklicht werden (Senat, Urteil vom 13. Nov.

  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 23/07

    Vorbeugen mit Coffein!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - 20 U 85/10
    Für den Nachweis des in § 11 Abs. 1 Nr. 2 LFBG ausdrücklich normierten Wirksamkeitserfordernisses gilt nichts anderes, auch er ist vom Hersteller beziehungsweise Anbieter des Lebensmittels zu erbringen (vgl. BGH, GRUR 2010, 359 Tz. 17 - Vorbeugen mit Coffein, zum gleichlautenden § 27 Abs. 1 Nr. 1 LFGB).

    Der Nachweis der Wirksamkeit ist durch die Vorlage von Studien zu erbringen, die nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sind (BGH, GRUR 2009, 75 Tz. 24 - Priorin), wobei sich die hinreichende wissenschaftliche Absicherung schon aus einer einzelnen Arbeit ergeben kann, sofern diese auf überzeugenden Methoden und Feststellungen beruht (GRUR 2010, 359 Tz. 18 - Vorbeugen mit Coffein).

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - 20 U 172/06

    Wettbewerblicher Unterlassungsanspruch: Irreführende und wettbewerbsrechtlich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - 20 U 85/10
    2007, Az. I-20 U 172/06, BeckRS 2008 03329; Urteil vom 11. Aug.
  • OLG Düsseldorf, 11.08.2009 - 20 U 41/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit der getrennten Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - 20 U 85/10
    2009, Az. I-20 U 41/08, BeckRS 2009 29362).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 6 U 241/04

    Wettbewerbliche Beurteilung der Werbung für eine bilanzierte Diät:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - 20 U 85/10
    Es kann vorliegend dahinstehen, ob ein wissenschaftlich fundierter Wirksamkeitsnachweis grundsätzlich die Vorlage einer randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung erfordert (so OLG Frankfurt, Urt. v. 12. Jan. 2006, Az. 6 U 241/04, Priorin-Kapseln, BeckRS 2006 03996).
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - 20 U 85/10
    Wer mit einer an das Gesundheitsbewusstsein der von ihm angesprochenen Verkehrskreise appellierenden Aussage werbend hervortritt, die den Eindruck einer wissenschaftlich gesicherten Erkenntnis vermittelt, übernimmt die Gewähr für deren Richtigkeit und muss daher im Streitfall die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe auch beweisen (BGH, GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II; BGH, GRUR 1971, 153, 155 - Tampax).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.2009 - 20 U 194/08
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - 20 U 85/10
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 24. November 2009, Az. I-20 U 194/08, ausgeführt, dass der Verzicht auf einen solchen, als Goldstandard bezeichneten Nachweis nicht auf eine vertretbare Absenkung des Niveaus hinausläuft, sondern in der Regel den faktischen Verzicht auf die gesetzliche Forderung eines Nachweises der Wirksamkeit bedeutet, da eine nicht randomisierte und placebokontrollierte Doppelblindstudie wegen des nicht zu unterschätzenden Placeboeffekts oftmals wertlos ist (MD 2010, 170; BeckRS 2010 03043).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - 20 U 85/10
    Ein Verbotsantrag darf nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und es in der Zwangsvollstreckung, wenn dem im Erkenntnisverfahren gestellten Antrag Rechnung getragen würde, die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (BGH, GRUR 1998, 489, 491 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III).
  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06

    Sammelmitgliedschaft VI

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - 20 U 85/10
    Es reicht, dass die Gewerbetreibenden aus der einschlägigen Branche im Verband - bezogen auf den maßgeblichen Markt - in der Weise repräsentativ sind, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann; es kommt nicht entscheidend darauf an, ob den Verbandsmitgliedern nach Anzahl, Bedeutung oder Umsatz im Verhältnis zu allen auf diesem Markt tätigen Unternehmen eine repräsentative Stellung zukommt (BGH, Urteil vom 23. Okt. 2008, Az. I ZR 197/06, Sammelmitgliedschaft VI, BeckRS 2009 11469).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 220/05

    MobilPlus-Kapseln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - 20 U 85/10
    Bei der Vorschrift des § 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB über irreführende Werbung handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung i.S. von § 4 Nr. 11 UWG (BGH, GRUR 2008, 1118 Tz. 15 - MobilPlus-Kapseln).
  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 116/03

    Brillenwerbung

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94

    Geburtstagswerbung II - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 51/06

    Priorin

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 20 U 222/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines "Collagen-Lift-Drinks" mit

    Der Senat hat auf diesen Umstand bereits im Verfahren I-20 U 85/10 hingewiesen, das ebenfalls gegen die Beklagte gerichtet war; eine Vorlage der Studien ist gleichwohl nicht erfolgt.

    Auch hierauf ist die Beklagte bereits im Verfahren I-20 U 85/10 hingewiesen worden.

    Bei der ihm obliegenden Beweisführung, dass die von ihm aufgestellten Behauptungen gesicherten wissenschaftlichen Kenntnissen entsprechen, kann sich der Werbende nur auf im Zeitpunkt der Werbung bereits vorliegende und ihm bekannte Erkenntnisse stützen, eine Führung des Beweises der Richtigkeit seiner Behauptungen durch erst zu gewinnende wissenschaftliche Erkenntnisse kommt nicht in Betracht (Senat, Urt. v. 22. März 2011, I-20 U 85/10; KG, Beschl. v. 2. Nov. 2010, 5 U 83/09, BeckRS 2011, 00956; OLG Hamburg Urt. v. 21. Jun.

    Nicht ohne Grund wird der Bundesgerichtshof die von der Beklagten im Verfahren I-20 U 85/10 eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde, die gerade auf die Nichtzulassung der Erbringung des Wirksamkeitsnachweises im Prozess gestützt worden war, durch Beschluss vom 2. Februar 2012, I ZR 77/11, verworfen haben.

    Das mit der Verweisung auf nationale Vorschriften einhergehende Risiko divergierender nationaler Entscheidungen bis zur Verabschiedung der Liste gemäß den Art. 13 und 14 HVCO hat der Europäische Gesetzgeber im Interesse einen zeitlich lückenlosen Verbraucherschutzes für diese Übergangszeit in Kauf genommen (Senat, Urt. v. 22. März 2011, I-20 U 85/10; OLG Hamburg Urt. v. 21. Jun. 2012, 3 U 97/11, BeckRS 2012, 17923).

    Auch dies war im Übrigen bereits Gegenstand der im Verfahren I-20 U 85/10 eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde, die der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 2. Februar 2012, I ZR 77/11, verworfen hat.

  • OLG Hamburg, 21.06.2012 - 3 U 97/11

    Fitness für die grauen Zellen, Ginkgo Kapseln, Fitness für die grauen Zellen -

    Für den Nachweis des in Art. 5 Abs. 1 lit. A), 6 HCV normierten Erfordernisses allgemein anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse trägt der Hersteller beziehungsweise der Anbieter des Lebensmittels schon nach dem in der HCV normierten Regel-Ausnahmeverhältnis (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt) die Beweislast (vgl. auch OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.11.2011, 6 U 174/10, MD 2012, 291; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.3.2011, 20 U 85/10, BeckRS 2011, 14102; KG, Beschluss vom 2.11.2010, 5 U 83/09, BeckRS 2011, 00956; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2.7.2010, 4 U 184/09, MD 2010, 883; OLG Hamm, Urteil vom 29.9.2011, 4 U 71/11, MD 2012, 57 - Collagen - Lift - Drink).

    Eine Beweisführung durch erst zu gewinnende wissenschaftliche Erkenntnisse kommt nicht in Betracht, da der Werbende andernfalls die Möglichkeit hätte, Behauptungen zu Wirkungen seines Produkts zunächst ohne eine derartige Absicherung aufzustellen (KG, Beschluss vom 2.11.2010, 5 U 83/09; BeckRS 2011, 00956; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.3.2011, 20 U 85/10).

    Der europäische Gesetzgeber hat mit der Verweisung in Art. 28 HCV auf nationale Vorschriften das Risiko divergierender nationaler Entscheidungen bis zur Verabschiedung der Liste im Interesse eines zeitlich lückenlosen Verbraucherschutzes auch bewusst in Kauf genommen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.3.2011, BeckRS 2011, 14102).

  • OLG Hamm, 13.12.2011 - 4 U 92/11

    Irreführung durch Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit

    Er verteidigt mit näheren Ausführungen das angefochtene Urteil und verweist auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 22. März 2011 -20 U 85/10.

    Eine faktische Freigabe von noch ungenehmigten und ungeprüften Werbeaussagen würde vielmehr auch einem wesentlichen Ziel der Verordnung, nämlich der Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus entgegen wirken und "Roulette spielen" auf Kosten der Gesundheit der Verbraucher bedeuten, wie es das OLG Düsseldorf im Urteil vom 22. März 2011 -20 U 85/10 zutreffend ausgedrückt hat.

  • OLG Hamm, 29.09.2011 - 4 U 71/11

    Werbung für ein Collagen-Lift-Drink - Health-Claims-VO

    Eine faktische Freigabe von noch ungenehmigten und ungeprüften Werbebehauptungen würde ein wesentliches Ziel der Verordnung, nämlich die Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus (Erwägungsgrund Nr. 9 der VO) klar verfehlen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. vom 22.03.2011 - 20 U 85/10, S. 18 der Manuskriptfassung: "Roulette spielen" auf Kosten der Gesundheit der Verbraucher).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2012 - 20 U 91/11

    "CellClean-Kapseln"; Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines

    Eine Auseinandersetzung mit den Studien selbst ist hierfür unverzichtbar, wie der Senat bereits im vorangegangen Verfahren I-20 U 85/10 der Parteien ausgeführt und im Urteil vom 22. März 2011 dargelegt hat (BeckRS 2011 14102).
  • LG Berlin, 23.03.2015 - 101 O 106/14

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen

    Die Einholung eines von der Beklagten angebotenen Sachverständigengutachtens ist nicht veranlasst, da es auf den Zeitpunkt der ausgestrahlten Werbung bezogene gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse nicht  erbringen kann (vgl. OLG Düsseldorf vom 22.03.2011 - 20 U 85/10, in juris).
  • LG Berlin, 28.11.2016 - 101 O 94/16

    Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel: Nachweis der wissenschaftlichen

    Die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist nicht veranlasst, da es auf den Zeitpunkt der ausgestrahlten Werbung bezogene gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse nicht erbringen kann (vgl. OLG Düsseldorf vom 22.03.2011 - 20 U 85/10, in juris).
  • LG Berlin, 23.03.2015 - 101 O 70/14

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen

    Die Einholung eines von der Beklagten angebotenen Sachverständigengutachtens ist nicht veranlasst, da es auf den Zeitpunkt der ausgestrahlten Werbung bezogene gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse nicht  erbringen kann (vgl. OLG Düsseldorf vom 22.03.2011 - 20 U 85/10, in juris).
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