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   OLG Hamm, 21.09.2012 - I-20 U 92/12   

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https://dejure.org/2012,37253
OLG Hamm, 21.09.2012 - I-20 U 92/12 (https://dejure.org/2012,37253)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.09.2012 - I-20 U 92/12 (https://dejure.org/2012,37253)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. September 2012 - I-20 U 92/12 (https://dejure.org/2012,37253)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Unfallereignisses i.S. von Nr. 1.3 AUB 2000

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 2000 Nr. 1.3; AUB 2000 Nr. 1.4; VVG § 178 Abs. 2
    Die bloße Kraftanstrengung beim Anheben eines Gegenstands stellt kein von außen wirkendes Ereignis dar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 2000 Nr. 2.1.1.1; AUB 2000 Nr. 1.3
    Begriff des Unfallereignisses i.S. von Nr. 1.3 AUB 2000

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Private Unfallversicherung zahlt nicht bei Invalidität durch Tragen schwerer Lasten

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Zum Unfallbegriff in der privaten Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Privater Unfallversicherer muss nicht für Gehirnblutung infolge des Tragens schwerer Lasten einstehen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Private Unfallversicherung zahlt nicht bei Invalidität durch Tragen schwerer Lasten -

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Privater Unfallversicherer muss nicht für Gehirnblutung infolge des Tragens schwerer Lasten einstehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 573
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2012 - 20 U 92/12
    Denn auch im Bereich der Unfallversicherung definiert sich ein Unfall als körperlich schädigendes zeitlich begrenztes Ereignis, das von außen auf den Menschen einwirkt (BSG aaO, Juris-Rn. 24; BSG 94, 269 Juris-Rn 10).

    Ob ein Arbeitsunfall im Sinne eines äußerlich durch die versicherte Tätigkeit wirksamen Ereignisses anzuerkennen ist, lässt sich nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung so ggf. erst durch Klärung des innerkörperlichen Ursachenzusammenhangs feststellen, weil es maßgeblich darauf ankommt, ob die versicherte Tätigkeit oder eine mögliche Vorschädigung wesentliche Ursache der Gesundheitsschädigung war (BSG, HVBG-INFO 2001, 1713, Juris-Rn. 27; BSG 94, 269, Juris-Rn. 12, 14, 16, auch unter Verweis auf BVerwGE 17, 59, 61; 35, 133, 134).

  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2012 - 20 U 92/12
    Maßgeblich für das Verständnis des Unfallbegriffs ist dabei - begrenzt durch den Wortsinn - die Sicht eines verständigen Laien ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, denn an diesen wendet sich der Versicherer mit seinen AGB (BGH, VersR 1982, 841 f).
  • BGH, 23.11.1988 - IVa ZR 38/88

    Bandscheibenvorfall - Unfalldefinition - Wirbelsäule

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2012 - 20 U 92/12
    Diese Kraftanstrengung bleibt ein innerer Vorgang, solange der Gegenstand einfaches Objekt der Bemühungen ist (BGH VersR 1989, 73; VersR 1988, 242; Senat VersR 1995, 774).
  • BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2012 - 20 U 92/12
    Ob ein Arbeitsunfall im Sinne eines äußerlich durch die versicherte Tätigkeit wirksamen Ereignisses anzuerkennen ist, lässt sich nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung so ggf. erst durch Klärung des innerkörperlichen Ursachenzusammenhangs feststellen, weil es maßgeblich darauf ankommt, ob die versicherte Tätigkeit oder eine mögliche Vorschädigung wesentliche Ursache der Gesundheitsschädigung war (BSG, HVBG-INFO 2001, 1713, Juris-Rn. 27; BSG 94, 269, Juris-Rn. 12, 14, 16, auch unter Verweis auf BVerwGE 17, 59, 61; 35, 133, 134).
  • BVerwG, 09.04.1970 - II C 49.68

    Qualifizierung eines Schlaganfalls als Dienstunfall - Herabsetzende Reden und

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2012 - 20 U 92/12
    Ob ein Arbeitsunfall im Sinne eines äußerlich durch die versicherte Tätigkeit wirksamen Ereignisses anzuerkennen ist, lässt sich nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung so ggf. erst durch Klärung des innerkörperlichen Ursachenzusammenhangs feststellen, weil es maßgeblich darauf ankommt, ob die versicherte Tätigkeit oder eine mögliche Vorschädigung wesentliche Ursache der Gesundheitsschädigung war (BSG, HVBG-INFO 2001, 1713, Juris-Rn. 27; BSG 94, 269, Juris-Rn. 12, 14, 16, auch unter Verweis auf BVerwGE 17, 59, 61; 35, 133, 134).
  • OLG Koblenz, 11.09.2003 - 10 U 1511/02

    Anspruch aus der Unfallversicherung auf Invaliditätsleistungen bei schwerer

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2012 - 20 U 92/12
    In Fällen, in denen die versicherte Person eine normale Bewegung vollständig plan- und willensgemäß ausführt, aber ungewollt eine Beeinträchtigung erleidet, fehlt es so an einer Einwirkung von außen (Prölss/Martin/Knappmann, VVG 28. Aufl. 2010, § 178, Rdn. 4; Bruck/Möller/Leverenz, a.a.O., Rdn. 64, 65, 67; OLG Dresden, RuS 2008, 432, Juris-Rdn. 3; OLG Koblenz, VersR 2004, 504, Juris-Rdn. 13).
  • OLG Dresden, 08.10.2007 - 4 U 1046/07

    Unfallversicherung - Bei willensgesteuerten Handlungen liegt kein Unfall vor

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2012 - 20 U 92/12
    In Fällen, in denen die versicherte Person eine normale Bewegung vollständig plan- und willensgemäß ausführt, aber ungewollt eine Beeinträchtigung erleidet, fehlt es so an einer Einwirkung von außen (Prölss/Martin/Knappmann, VVG 28. Aufl. 2010, § 178, Rdn. 4; Bruck/Möller/Leverenz, a.a.O., Rdn. 64, 65, 67; OLG Dresden, RuS 2008, 432, Juris-Rdn. 3; OLG Koblenz, VersR 2004, 504, Juris-Rdn. 13).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2008 - 15 U 217/07

    Unfallversicherung: Zum Begriff des Unfalls und zur Beweislast für eine

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2012 - 20 U 92/12
    Eigene Bewegungen und Anstrengungen des Verletzten können nur dann Unfälle bewirken, wenn sie nicht gänzlich willensgestört ablaufen und im Ergebnis die Gesundheitsbeschädigung zusammen mit einer äußeren (störenden) Einwirkung ausgelöst haben (Senat, VersR 1999, 44, Juris-Rdn. 4; OLG Frankfurt, RuS 2009, 32, Juris-Rdn. 27).
  • OLG Hamm, 26.11.1997 - 20 U 177/97

    Voraussetzungen für die Annahme eines Unfalls aufgrund einer Kraftanstrengung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2012 - 20 U 92/12
    Eigene Bewegungen und Anstrengungen des Verletzten können nur dann Unfälle bewirken, wenn sie nicht gänzlich willensgestört ablaufen und im Ergebnis die Gesundheitsbeschädigung zusammen mit einer äußeren (störenden) Einwirkung ausgelöst haben (Senat, VersR 1999, 44, Juris-Rdn. 4; OLG Frankfurt, RuS 2009, 32, Juris-Rdn. 27).
  • BGH, 19.10.2016 - IV ZR 521/14

    Private Unfallversicherung: Adäquater Kausalzusammenhang zwischen Unfallereignis

    Hingegen ist die im privaten Unfallversicherungsrecht ausreichende Adäquanz schon bei einer nicht gänzlich außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liegenden Mitwirkung gegeben (Senatsurteil vom 23. Oktober 2013 - IV ZR 98/12, VersR 2013, 1570 Rn. 21; OLG Hamm VersR 2013, 573, 575; Marlow/Tschersich, r+s 2009, 441, 444 f.).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2018 - 12 U 106/18

    Private Unfallversicherung: Abgrenzung zwischen versichertem Unfallereignis und

    Allein die Arbeit mit oder an einem Gegenstand ist keine Einwirkung in diesem Sinne, solange dieser ausschließlich Objekt von Bemühungen bleibt, also keine unvorhergesehene Eigendynamik entwickelt und auf Grund dessen auf den Körper des Geschädigten dahingehend einwirkt, dass dieser stürzt, umknickt oder abgleitet (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.1988, IVa ZR 38/88, Rn. 8; OLG Frankfurt, Urteil vom 14.06.2013, 7 U 98/12, Rn. 29; OLG Hamm, Urteil vom 21.09.2012, 20 U 92/12, Rn. 41; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.06.2011, 4 U 149/10, Rn. 4, 5).
  • LG Essen, 20.05.2015 - 18 O 277/14

    Beweiswürdigung hinsichtlich Qualifizierung eines Ereignisses als Unfall i.R.e.

    Ein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis ist gegeben, wenn Kräfte auf den Körper der versicherten Person einwirken, die außerhalb des Einflussbereichs des eigenen Körpers liegen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.09.2012, Az.: 20 U 92/12, zitiert nach juris).
  • LG Amberg, 25.03.2021 - 24 O 608/20

    Wirbelkörperbruch nach Eigenbewegung beim Transport eines Tisches als Unfall

    Allein die Arbeit mit oder an einem Gegenstand ist keine Einwirkung in diesem Sinne, solange dieser ausschließlich Objekt von Bemühungen bleibt, also keine unvorhergesehene Eigendynamik entwickelt und aufgrund dessen auf den Körper des Geschädigten dahingehend einwirkt, dass dieser stürzt, umknickt oder abgleitet (BGH, NJW-RR 1989, 217; OLG Frankfurt a.M., NJOZ 2014, 254; OLG Hamm, r+s 2013, 512; OLG Düsseldorf, r+s 2012, 509).
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