Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 18.10.2011 - I-20 U 96/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch gegen Konkurrenten bzgl. Werbeanrufe ohne Einwilligung des Verbrauchers; Anspruch auf Unterlassung von Werbeanrufen zum Zwecke der Erweiterung von Verträgen über Telekommunikationsdienstleistungen bei Verbrauchern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 28.05.2010 - 38 O 70/09
- OLG Düsseldorf, 18.10.2011 - I-20 U 96/10
- BGH, 20.03.2013 - I ZR 209/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 05.10.2010 - I ZR 46/09
Verbotsantrag bei Telefonwerbung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2011 - 20 U 96/10
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung können Ansprüche auf Unterlassung über die konkrete Verletzungshandlung hinaus gegeben sein, soweit in der erweiterten Form das Charakteristische der Verletzungshandlung noch zum Ausdruck kommt (BGH, GRUR 2011, 433 Rn. 26 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung).Hier reicht die durch die Verletzungshandlung begründete Wiederholungsgefahr grundsätzlich nicht über den Unternehmensgegenstand hinaus (BGH, GRUR 2011, 433 Rn. 27 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung).
Der Hilfsantrag bringt weder die bei Gewerbetreibenden zu fordernde Beschränkung auf die Waren oder Dienstleistungen, die Gegenstand seines Geschäftsbetriebs sind (vgl. (BGH, GRUR 2011, 433 Rn. 27 a.E. - Verbotsantrag bei Telefonwerbung), noch das Charakteristische des Vorfalls "S.", eines Anrufs aufgrund eines in der Bestandskundenliste irrtümlich vermerkten Einverständnisses, zum Ausdruck.
- BGH, 05.04.1995 - I ZR 133/93
Franchise-Nehmer - Haftung des Betriebsinhabers; Sonderpreis
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2011 - 20 U 96/10
Die Bestimmung begründet eine Erfolgshaftung des Betriebsinhabers ohne Entlastungsmöglichkeit; er haftet auch für die ohne sein Wissen und gegen seinen Willen von einem Beauftragten begangenen Wettbewerbsverstöße (BGH, GRUR 1995, 605, 607 - Franchise-Nehmer).Voraussetzung hierfür ist, dass die Handlung, deren Unterlassung verlangt wird, innerhalb des Betriebsorganismus des Betriebsinhabers begangen worden ist, zu dem namentlich die Vertriebsorganisation gehört; weiter ist erforderlich, dass der Handelnde kraft eines Rechtsverhältnisses in diesen Organismus, zumal in die Vertriebsorganisation, dergestalt eingegliedert ist, dass einerseits der Erfolg seiner Handlung zumindest auch dem Betriebsinhaber zu Gute kommt und andererseits dem Betriebsinhaber ein bestimmender Einfluss jedenfalls auf diejenige Tätigkeit eingeräumt ist, in deren Bereich das beanstandete Verhalten fällt (BGH, GRUR 1995, 605, 607 - Franchise-Nehmer).
- BGH, 19.04.2007 - I ZR 92/04
Gefälligkeit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2011 - 20 U 96/10
Allein der Missbrauch des Namens eines Unternehmens begründet keine wettbewerbsrechtliche Verantwortung des Unternehmens (BGH, GRUR 2007, 994 Tz. 19 - Gefälligkeit).Zwar genügt es hierfür nicht, dass sich Frau B. als Mitarbeiterin der Beklagten ausgegeben hat, da der Missbrauch des Namens eines Unternehmens allein noch keine wettbewerbsrechtliche Verantwortung des Unternehmens begründet (BGH, GRUR 2007, 994 Tz. 19 - Gefälligkeit).
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01
E-Mail-Werbung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2011 - 20 U 96/10
Dies war im Übrigen auch schon vor der ausdrücklichen Normierung des Telefonwerbeverbots allgemein anerkannt (BGH, GRUR 2004, 517, 519 - E-Mail-Werbung). - BGH, 25.04.1991 - I ZR 134/90
Anzeigenrubrik I - Irreführung/sonst
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2011 - 20 U 96/10
"Beauftragter" i. S. des § 8 Abs. 2 UWG kann daher auch ein selbstständiges Unternehmen sein (BGH, GRUR 2005, 864, 865 - Meißner Dekor II), wie zum Beispiel ein Lieferant (RGZ 151 - Alpina), ein zugleich für einen Großhändler werbender Einzelhändler (BGH GRUR 1964, 263, 266 - Unterkunde), ein selbständiger Handelsvertreter (BGH GRUR 1971, 119, 120 - Branchenverzeichnis) oder eine Werbeagentur (BGH GRUR 1991, 772, 774 - Anzeigenrubrik I). - BGH, 07.04.2005 - I ZR 221/02
Meißner Dekor II
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2011 - 20 U 96/10
"Beauftragter" i. S. des § 8 Abs. 2 UWG kann daher auch ein selbstständiges Unternehmen sein (BGH, GRUR 2005, 864, 865 - Meißner Dekor II), wie zum Beispiel ein Lieferant (RGZ 151 - Alpina), ein zugleich für einen Großhändler werbender Einzelhändler (BGH GRUR 1964, 263, 266 - Unterkunde), ein selbständiger Handelsvertreter (BGH GRUR 1971, 119, 120 - Branchenverzeichnis) oder eine Werbeagentur (BGH GRUR 1991, 772, 774 - Anzeigenrubrik I). - BGH, 08.11.1963 - Ib ZR 25/62
Unterkunde
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2011 - 20 U 96/10
"Beauftragter" i. S. des § 8 Abs. 2 UWG kann daher auch ein selbstständiges Unternehmen sein (BGH, GRUR 2005, 864, 865 - Meißner Dekor II), wie zum Beispiel ein Lieferant (RGZ 151 - Alpina), ein zugleich für einen Großhändler werbender Einzelhändler (BGH GRUR 1964, 263, 266 - Unterkunde), ein selbständiger Handelsvertreter (BGH GRUR 1971, 119, 120 - Branchenverzeichnis) oder eine Werbeagentur (BGH GRUR 1991, 772, 774 - Anzeigenrubrik I). - BGH, 25.09.1970 - I ZR 47/69
Anweisung eines Unternehmers an einen Handelsvertreter als interner Vorgang - Zur …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2011 - 20 U 96/10
"Beauftragter" i. S. des § 8 Abs. 2 UWG kann daher auch ein selbstständiges Unternehmen sein (BGH, GRUR 2005, 864, 865 - Meißner Dekor II), wie zum Beispiel ein Lieferant (RGZ 151 - Alpina), ein zugleich für einen Großhändler werbender Einzelhändler (BGH GRUR 1964, 263, 266 - Unterkunde), ein selbständiger Handelsvertreter (BGH GRUR 1971, 119, 120 - Branchenverzeichnis) oder eine Werbeagentur (BGH GRUR 1991, 772, 774 - Anzeigenrubrik I). - BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2011 - 20 U 96/10
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist ein Vortrag schlüssig und ausreichend substantiiert, wenn die vorgetragenen Tatsachen in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht zu begründen (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 1236 Rz. 10). - LG Düsseldorf, 28.05.2010 - 38 O 70/09
Unrichtige Angaben im Zusammenhang mit Werben um den Wechsel des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2011 - 20 U 96/10
Die Klägerin beantragt, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 28. Mai 2010, Az.: 38 O 70/09, hinsichtlich des Ausspruchs zu II. abzuändern und die Widerklage abzuweisen.
- OLG Frankfurt, 04.12.2012 - 6 U 133/11
Fassung des Unterlassungsantrages bei Telefonwerbung ohne Einwilligung
Die Beklagte verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18.10.2011 (Az.: I - 20 U 96/10 - Anlage B 5), in dem die Grenzen entsprechender Rechtsverfolgung aufgezeigt worden seien.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.03.2011 - I-20 U 96/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Unfallversicherungsvertrag
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Unfallversicherungsvertrag
- verkehrslexikon.de
Zum Ausschlusstatbestand für ein auf einem unfallbedingten organischen Primärschaden beruhenden psychischen Leiden in Form einer posttraumatischen Belastungsstörung
- Wolters Kluwer
Entschädigungsanspruch aus einer bestehenden Unfallversicherung kann nicht bei zwischenzeitlich ausgeheilter HWS-Distorsion geltend gemacht werden; Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei posttraumatischer Belastungsstörung
- versicherungsrechtsiegen.de
Invaliditätsleistung im Fall einer posttraumatischen Belastungsstörung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AUB
Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei posttraumatischer Belastungsstörung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 18.05.2010 - 6 O 536/08
- OLG Hamm, 18.03.2011 - I-20 U 96/10
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Brandenburg, 27.10.2005 - 12 U 87/05
Private Unfallversicherung: Posttraumatische Belastungsstörung als psychische …
Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2011 - 20 U 96/10
Vielmehr handelt es sich bei der in Rede stehenden posttraumatischen Belastungsstörung, die sich nach den Behauptungen des Klägers allein in Angst vor dem Auto- und Busfahren äußert, um eine rein psychische Reaktion auf den Unfall als belastendes Ereignis und nicht um die Folge erlittener organischer Schädigungen (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 27.10.2005, juris Tz 10 = VersR 2006, 1251). - BGH, 13.05.2009 - IV ZR 211/05
Umfang des rechtlichen Rechts im Zivilverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2011 - 20 U 96/10
Anspruchsvoraussetzung für die geltend gemachte Invaliditätsentschädigung ist ein unfallbedingter Primärschaden sowie eine hierauf beruhende dauernde Gesundheitsbeeinträchtigung, wobei für den Beweis der Kausalität zwischen dem (nach § 286 ZPO zu beweisenden) unfallbedingten ersten Gesundheitsschaden und der (ebenfalls nach § 286 ZPO zu beweisenden) Invalidität der Maßstab des § 287 ZPO gilt (vgl. BGH, Urt. v. 13.05.2009, IV ZR 211/05, Zitat nach juris = VersR 2009, 1213 m.w.N.). - BGH, 29.09.2004 - IV ZR 233/03
Umfang des Versicherungsschutzes in der Unfallversicherung
Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2011 - 20 U 96/10
Die Klausel, die der Inhaltskontrolle standhält (vgl. BGH, Urt. v. 29.09.2004, IV ZR 233/03, Zitat nach juris = VersR 2004, 1449), ist auf einen umfassenden Ausschluss krankhafter Störungen infolge psychischer Reaktionen gerichtet, der sich nicht nur auf die Unfallfolgen, sondern auch auf das Unfallereignis selbst bezieht.
- OLG Celle, 22.05.2015 - 8 U 199/14
Auslegung der sog. "Psychoklausel" in der privaten Unfallversicherung; …
Besonders deutlich wird dies etwa in dem von der Beklagten in Bezug genommenen Urteil des OLG Hamm in RuS 2013, 88. - OLG Hamm, 07.07.2016 - 6 U 4/16
Unfallversicherung; Invalidität; geistige Leistungsfähigkeit; psychische …
Sie beruht auch auf einer psychischen Reaktion auf das Unfallereignis, denn nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht fest, dass ihre Entstehung allein mit der psychogenen Natur der Verarbeitung des Gesamtgeschehens durch den Beklagten erklärt werden kann und dass der Unfall und seine physischen Folgen allenfalls Auslöser für ihre Entstehung geworden sein können (vgl. OLG Hamm VersR 2006, 1394; r+s 2013, 88 f.; OLG Celle, VersR 2015, 1499, 1500). - OLG Frankfurt, 18.12.2015 - 7 U 195/13
Zur Frage, ob eine PTBS (posttraumatische Belastungsstörung) unter den …
Als krankhafte Störung infolge psychischer Reaktion fällt sie unter den Ausschlusstatbestand nach § 2 IV AUB 88 (vgl. OLG Hamm RuS 2013, 88; OLG Düsseldorf RuS 2010, 165; OLG Brandenburg VersR 2006, 125; abweichend: OLG Celle, Urteil vom 22.5.2015, Az.: 8 U 199/14, eine spezielle Sachverhaltskonstellation betreffend).
Rechtsprechung
OLG Köln, 23.11.2012 - 20 U 96/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Fehlende medizinische Notwendigkeit von Liposuktionen
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 30.06.2010 - 23 O 313/09
- OLG Köln, 23.11.2012 - 20 U 96/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.09.2005 - IV ZR 113/04
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer auf die Geburt eines zweiten Kindes …
Auszug aus OLG Köln, 23.11.2012 - 20 U 96/10
Steht aus medizinischer Sicht die Eignung einer Behandlung, eine Erkrankung zu heilen oder zu lindern, fest, folgt daraus grundsätzlich auch die Eintrittspflicht des Versicherers (so BGHZ 164, 122, Tz. 17). - BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95
Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS
Auszug aus OLG Köln, 23.11.2012 - 20 U 96/10
Eine Heilbehandlung ist dann im Sinne § 1 Ziff. 2 Satz 1 der hier in den Vertrag einbezogenen MB/KK 1994 medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der ärztlichen Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen (BGHZ 133, 208).
- OLG Braunschweig, 16.09.2020 - 11 U 122/18
Iposuktion - Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten - PKV
Soweit das Oberlandesgericht Köln in seiner Entscheidung vom 23.11.2012 (Az.: 20 U 96/10) ausgeführt hat, dass, wenn mehrere Behandlungsmethoden infrage kämen, entscheidend sei, ob diese aus objektiv medizinischer Sicht gleichwertig seien oder ob ein Stufenverhältnis dahingehend bestehe, dass eine zur Verfügung stehende Methode erst dann zur Anwendung komme, wenn sich eine andere als nicht erfolgsversprechend erwiesen habe, so teilt der Senat diese Auffassung nicht.Der Senat hat oben aufgezeigt, weshalb er unter Berücksichtigung der entsprechenden vom Bundesgerichtshof entwickelten Maßstäbe die in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 23.11.2012 (20 U 96/10) vertretene Auffassung nicht teilt.