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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.11.2003 - I-20 W 40/03   

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https://dejure.org/2003,9715
OLG Düsseldorf, 17.11.2003 - I-20 W 40/03 (https://dejure.org/2003,9715)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.11.2003 - I-20 W 40/03 (https://dejure.org/2003,9715)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. November 2003 - I-20 W 40/03 (https://dejure.org/2003,9715)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustellung durch Gerichtsvollzieher; Übergabe einer "Urschrift"; Beglaubigung einer Abschrift; Telefaxübersendung zu Zustellungszwecken; Zulässigkeit einer Fax-Übermittlung von Gerichtsentscheidungen an Gerichtsvollzieher

  • Judicialis

    ZPO § 174 Abs. 2; ; ZPO § 174 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 192 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 193 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 195 Abs. 1 S. 5; ; ZPO § 329 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 890

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zustellung einer sofortigen Beschwerde und zur Verhängung eines Ordnungsgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.1973 - KZR 16/72

    Erwerb einer Verbandsmitgliedschaft - Aufnahme eines Vereins in den Deutschen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2003 - 20 W 40/03
    Daraus wird der Schluss gezogen, dass bei der Beglaubigung die Ausfertigung vorliegen muss, weil eine Blanko-Beglaubigung nicht zulässig sei (vgl. BGH NJW 1973, 1973; Wenzel, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 181/14

    Anforderungen an die Vollziehung einer Urteilsverfügung

    Eine wirksame Parteizustellung der einstweiligen Verfügung verlangt gemäß §§ 928, 936 ZPO i.V.m. § 724 Abs. 1, 750 Abs. 1 Satz 2 ZPO - entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts München (WRP 2013, 674, 675 Rn. 13) wird § 724 Abs. 1 ZPO nicht vollständig, sondern nur hinsichtlich des Erfordernisses einer Vollstreckungsklausel durch § 929 Abs. 1 ZPO verdrängt - die Zustellung einer Urteilsausfertigung gemäß § 317 Abs. 4 ZPO oder zumindest einer beglaubigten Abschrift der Ausfertigung, also einer Abschrift des Titels, die auch den gerichtlichen Ausfertigungsvermerk enthält (vgl. Senatsbeschluss v. 17.11.2003 - I-20 W 40/03, Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.08.2003 - I-20 W 40/03   

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https://dejure.org/2003,19224
OLG Düsseldorf, 22.08.2003 - I-20 W 40/03 (https://dejure.org/2003,19224)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.08.2003 - I-20 W 40/03 (https://dejure.org/2003,19224)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. August 2003 - I-20 W 40/03 (https://dejure.org/2003,19224)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 174 Abs. 2 S. 1 § 929 Abs. 2
    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Parteizustellung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.1973 - KZR 16/72

    Erwerb einer Verbandsmitgliedschaft - Aufnahme eines Vereins in den Deutschen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.08.2003 - 20 W 40/03
    Daraus wird der Schluss gezogen, dass bei der Beglaubigung die Ausfertigung vorliegen muss, weil eine Blanko-Beglaubigung nicht zulässig sei (vgl. BGH NJW 1973, 1973; Wenzel, a. a. O.).
  • OLG Düsseldorf, 18.05.2015 - 2 U 2/15

    Anforderungen an die Vollziehung einer Urteilsverfügung

    Dementsprechend wurde bisher für erforderlich, aber auch für ausreichend gehalten, dem Verfügungsbeklagten eine beglaubigte Abschrift der dem Verfügungskläger vom Gericht erteilten Ausfertigung zuzustellen (vgl. Senat, a.a.O., Seite 5, Abschnitt 2.a; OLG Düsseldorf [20. ZS], Beschl. vom 22. August 2003 - I-20 W 40/03), und für Beschlussverfügungen hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes ausdrücklich die Zustellung einer beglaubigten Abschrift ausreichen lassen (GRUR 2004, 264, 265, r.Sp. unten, Ziff. 4 = NJW 2004, 506, 507 - Euro-Einführungsrabatt), obwohl § 317 Abs. 4 ZPO gemäß § 329 Abs. 1 ZPO auch für Beschlüsse gilt (Berneke/Schüttpelz, a.a.O., Rdnr. 589 a.E.).

    Demgemäß genügt es, dass der Rechtsanwalt von einer ihm vom Gericht per Telefax übermittelten Ausfertigung eine Kopie fertigt und diese beglaubigt, obwohl ihm der Ausfertigungsvermerk lediglich in Ablichtung zugegangen ist (OLG Düsseldorf [20. ZS], Beschl. vom 22. August 2003, I-20 W 40/03, S. 5).

  • AG Bremen, 27.05.2016 - 246 M 460377/16

    Zustellung des durch Telefax übersandten vorläufigen Zahlungsverbots des

    Hieraus ist indes nicht abzuleiten, dass die Partei dem Gerichtsvollzieher die Urschrift bzw. die beglaubigte Abschrift im Original übersenden muss ( OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.08.2003 - 1-20 W 40/03, zitiert nach juris).

    Wenn aber hiernach etwa eine gerichtliche Entscheidung einem Rechtsanwalt nur per Fax zugestellt werden kann, so muss es dem Rechtsanwalt möglich sein, die Zustellung dieses Schriftstücks an die gegnerische Partei über den Gerichtsvollzieher mithilfe dieser Faxkopie gleichfalls zu bewerkstelligen ( OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.08.2003 - 20 W 40/03, zitiert nach juris).

  • AG Bremen-Blumenthal, 21.08.2014 - 22 M 1959/14
    Dies zwingt indes nicht zu der Schlussfolgerung, dass dies auch uneingeschränkt für die Zuleitung von Schriftstücken an den Gerichtsvollzieher gilt (so aber OLGR Düsseldorf 2004, 438-440).
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