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   OLG Hamm, 21.02.2012 - I-21 U 93/11   

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https://dejure.org/2012,1915
OLG Hamm, 21.02.2012 - I-21 U 93/11 (https://dejure.org/2012,1915)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.02.2012 - I-21 U 93/11 (https://dejure.org/2012,1915)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Februar 2012 - I-21 U 93/11 (https://dejure.org/2012,1915)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631
    Ansprüche auf Zahlung von Werklohn für die Ausführung von Aufträgen auf dem Gebiet der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eine Schlussrechnung hat keine Bindungswirkung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Entfaltet die Schlussrechnung Bindungswirkung?

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Ist eine Schlussrechnung für den Auftragnehmer bindend? Oder kann er vergessene Leistungen nachberechnen?

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Verjährung von Werklohnansprüchen

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Entfaltet die Schlussrechnung Bindungswirkung?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Der Auftragnehmer ist nicht an seine Schlussrechnung gebunden! (IBR 2012, 253)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1948
  • BauR 2012, 992
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.02.1970 - VII ZR 168/67

    Fälligkeit und Verjährung nicht in der Schlussrechnung enthaltener Forderungen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2012 - 21 U 93/11
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. u. a. NJW 1970, 938 [940]), der der Senat folgt, werden aber nicht nur diejenigen Forderungen fällig, die in der Schlussrechnung enthalten sind, sondern auch solche, die in die Schlussrechnung nicht aufgenommen worden sind, aber in ihr hätten enthalten sein können.

    Dass die hier in Rede stehenden weitergehenden Werklohnansprüche nicht Gegenstand der Schlussrechnung waren, ist unschädlich, da nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 1970, 938 [940]) auch die in der Schlussrechnung nicht aufgeführten Ansprüche des Auftragnehmers zugleich mit den aufgeführten Ansprüchen fällig geworden sind und insofern auch ein einheitlicher Verjährungsbeginn gilt.

  • OLG Düsseldorf, 17.03.1977 - 13 U 154/76
    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2012 - 21 U 93/11
    Insoweit gilt eine einheitliche Fälligkeit für alle Ansprüche aus einem einheitlichen Auftrag, die bereits in der Schlussrechnung enthalten sein konnten (vgl. auch OLG Düsseldorf , NJW 1977, 1298).
  • OLG Düsseldorf, 27.12.2001 - 21 U 81/01

    Abnahme eines Werks bei Vorbehalt weiterer Untersuchungen; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2012 - 21 U 93/11
    Da § 16 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B allerdings eine abschließende Bestimmung für die Verzinsung von Bauforderungen allgemein darstellt (vgl. OLG Düsseldorf , BauR 2002, 963, Rdnr. 26 zit. nach juris mwN.), bestand nach der genannten Regelung in der vorliegend maßgeblichen Fassung der VOB/B 2000 ursprünglich nur ein Anspruch auf Zinsen in Höhe von 5 v. H. über dem Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank.
  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 16/87

    Bindung an die Schlußrechnung bei Nachforderungen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2012 - 21 U 93/11
    Ebenso wenig entfaltet die Schlussrechnung - von den Fällen des § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B abgesehen - eine Bindungswirkung zu Lasten des Insolvenzschuldners (vgl. BGH NJW 1988, 910 f. mwN.), aufgrund derer er an der Geltendmachung der hier in Rede stehenden weiteren Ansprüche gehindert wäre.
  • BGH, 19.01.1994 - XII ZR 190/92

    Anforderungen an die Unterbrechung der Verjährung des Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2012 - 21 U 93/11
    Voraussetzung hierfür ist nämlich, dass Gegenstand der ursprünglichen Klage - zumindest hilfsweise (vgl. BGH NJW-RR 1994, 514 [515]) - auch bereits der nunmehr noch in Rede stehende weitergehende Werklohnanspruch des Insolvenzschuldners hinsichtlich des Nachtrags 30-2 war.
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 103/00

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Bauvertrag nach Kündigung; Abnahme der bis

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2012 - 21 U 93/11
    Der Beginn der Verjährung hängt auch nach einer Kündigung des Werkvertrages von der Abnahme ab (vgl. BGH NJW 2003, 1450 [1452]).
  • BGH, 11.03.2009 - IV ZR 224/07

    Hemmung der Verjährung eines Anspruchs auf Invaliditätsentschädigung aus einer

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2012 - 21 U 93/11
    Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH (NJW 2009, 1950, Tz. 12 und 14 mwN.) ist sowohl für den Umfang einer Hemmung der Verjährung als auch für den Umfang der Rechtskraft der den prozessualen Anspruch bildende Streitgegenstand maßgebend, der durch den Klageantrag und den zu seiner Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt wird; die Grenzen einer Hemmung der Verjährung sind grundsätzlich mit denen der Rechtskraft kongruent.
  • BGH, 08.07.2008 - XI ZR 230/07

    Fälligkeit der Forderung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2012 - 21 U 93/11
    Dies setzt grundsätzlich die Fälligkeit des Anspruchs voraus, da erst von diesem Zeitpunkt an der Gläubiger mit Erfolg die Leistung fordern und gegebenenfalls den Ablauf der Verjährungsfrist durch Klageerhebung unterbinden kann (vgl. BGH NJW-RR 2009, 378, Tz. 17 mwN.).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2016 - 22 U 176/14

    Rechtsnatur und Beginn der Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung überzahlter

    Insoweit ist unschädlich, wenn weitergehende Werklohnansprüche nicht Gegenstand der Schlussrechnung sind, da auch die in der Schlussrechnung nicht aufgeführten Ansprüche des Auftragnehmers zugleich mit den aufgeführten Ansprüchen fällig geworden sind und insofern auch ein einheitlicher Verjährungsbeginn gilt (vgl. BGH , Urteil vom 12. Februar 1970, VII ZR 168/67, NJW 1970, 938, beck-online; OLG Hamm , Urteil vom 21. Februar 2012, I-21 U 93/11, 21 U 93/11, Rn. 89, juris; OLG Düsseldorf , Urteil vom 13. November 2007, I-21 U 256/06, 21 U 256/06, Rn. 13, juris; Kniffka , in: Kniffka/Koeble, a.a.O., 5. Teil Rn. 296 a.E. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 15 U 27/18

    Nur einzelne Grundleistungen übertragen: Höhe des Architektenhonorars?

    Soweit sich der Kläger die Ausführungen des Sachverständigen zu eigen macht und seinen Anspruch nunmehr auf Gebührenanteile bezieht, die nicht Gegenstand der Schlussrechnung waren, sind diese Ansprüche zugleich mit den in der Schlussrechnung aufgeführten Ansprüchen fällig geworden, so dass auch ein einheitlicher Verjährungsbeginn gilt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.02.2012, I-21 U 93/11, BauR 2012, 1948 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 17.12.1987, VII ZR 16/87; OLG Naumburg, Urteil vom 06.09.2012, 1 U 40/12).

    Dies gilt auch dann, wenn nicht erkennbar war, dass nur ein Teil eingeklagt wurde (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 06.09.2012, 1 U 40/12; OLG Hamm, Urteil vom 21.02.2012, I-21 U 93/11, BauR 2012, 1948).

  • OLG Naumburg, 06.09.2012 - 1 U 40/12

    Architektenhonoraranspruch: Verjährung bei falsch berechneter Forderungshöhe

    a) Wird nur ein Teil eines einheitlichen Anspruches eingeklagt, wird die Verjährung auch nur insoweit gehemmt (vgl. OLG Hamm, IBR 2012, 253).

    Allein die Ungewissheit des Ausgangs einer Beweisaufnahme reicht insofern aber nicht aus (vgl. BGH, a.a.O., insoweit allerdings nur für Werklohn nach VOB entschieden; desgl. OLG Hamm, IBR 2012, 253.).

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 23 U 162/11

    Fertigungsliste weicht von Ausschreibung ab: Änderungsanordnung?

    Eine etwaige Bindungswirkung der Schlussrechnung der Insolvenzschuldnerin vom 30.12.2006 (Anlage K 14) steht auch unter Berücksichtigung des Zeitpunkts der späteren, erstmaligen Geltendmachung von zusätzlichem Werklohn in Höhe von 1.670,40 EUR mit Schreiben vom 31.01.2005 (Anlage K 7, 71 GA) dessen Begründetheit nicht entgegen, da eine Schlussrechnung über Werkleistungen - soweit nicht von einem Architekten gestellt - keine über die sich für Nachforderungen aus § 16 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B ergebenden Beschränkungen hinausgehende Bindungswirkungen zu Lasten des Auftragnehmers entfaltet (vgl. Werner/Pastor, a.a.O., Rn 1843 mwN; BGH, Urteil vom 17.12.1987, VII ZR 16/87, BauR 1988, 217; OLG Hamm, Urteil vom 21.02.2012, 21 U 93/11, IBR 2012, 253).
  • KG, 12.12.2023 - 21 U 47/22

    "Vergessene" Rechnungspositionen verjähren mit der (ersten)

    Somit beginnt auch für eine irrtümlich vergessene unselbständige Rechnungsposition oder Teilforderung die Verjährung zu laufen, auch wenn sie nicht Gegenstand der Schlussrechnung war (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 1 1.03.2016, 22 U 176/14, BeckRS 2016, 131960, NZB zurückgewiesen: BGH, Beschluss vom 07.02.2018, VII ZR 66/16, BeckRS 2018, 26043; OLG Hamm Urteil vom 21.02.2012, I-21 U 93/11, BeckRS 2012, 5605, NZB zurückgewiesen: BGH, Beschluss vom 21.03.2013, VII ZR 78/12).
  • VGH Bayern, 12.03.2018 - 8 B 17.1999

    Zahlungsanspruch aus einer eisenbahnrechtlichen Kreuzungsvereinbarung

    Die zu VOB-Verträgen ergangene obergerichtliche Rechtsprechung, wonach mit der Stellung einer Schlussrechnung nicht nur diejenigen Forderungen fällig werden, die in ihr enthalten sind, sondern auch solche, die nicht in aufgenommen wurden, aber in ihr hätten enthalten sein können (BGH, U.v. 12.2.1970 - VII ZR 168/67 - NJW 1970, 938/940; OLG Hamm, U.v. 21.2.2012 - I-21 U 93/11 u.a. - BauR 2012, 1948 = juris Rn. 75), ist vorliegend nicht einschlägig.
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