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   OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - I-22 U 103/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,26444
OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - I-22 U 103/11 (https://dejure.org/2011,26444)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2011 - I-22 U 103/11 (https://dejure.org/2011,26444)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - I-22 U 103/11 (https://dejure.org/2011,26444)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachmängel eines gebrauchten Pkw

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugkauf - Fahrzeugmangel bei unberechtigter Umweltplakette

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 444
    Sachmängel eines gebrauchten Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • heise.de (Pressebericht, 20.07.2012)

    Verkäufer muss Auto bei ungültiger Umweltplakette zurücknehmen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unberechtigte Umweltplakette eines Gebrauchtwagens -Rücktritt vom Kaufvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Täuschung über grüne Plakette: Rücktritt?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rücktritt vom Kaufvertrag bei zu Unrecht getragener Umweltplakette - Fahrzeug weist Sachmangel auf

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Falsche Umweltplakette berechtigt zum Kaufrücktritt - Umweltplakette ist rechtlich als Beschaffenheitsvereinbarung zu werten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87

    Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 22 U 103/11
    Vergleichbar der TÜV-Untersuchung wird durch die Plakette dokumentiert, dass das Fahrzeug auch dem hierdurch bescheinigten Zustand entspricht (vgl. zur TÜV-Plakette BGH NJW-RR 1988, 943).
  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 22 U 103/11
    Ein solcher pauschaler Haftungsausschluss ist aber regelmäßig - und so auch hier -dahingehend auszulegen, dass er nicht für eine bestimmte, von den Parteien getroffene Beschaffenheitsvereinbarung gilt (vergl. BGH NJW 2007, 1346, 1349).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2012 - 3 U 63/11

    Nichterteilung einer Feinstaubplakette als Mangel eines Kraftfahrzeugs;

    Anders als der erkennende Senat hat der 22. Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 22. Dez. 2011 - 22 U 103/11 zitiert nach juris und BeckRS 2012, 04907) allerdings angenommen, die Erklärung, eine (grüne) Plakette sei vorhanden, habe im Rahmen von Verkaufsverhandlungen, ..., auch die Bedeutung, dass das Fahrzeug ... tatsächlich berechtigt sei, die (grüne) Plakette zu führen.
  • AG Düsseldorf, 08.03.2018 - 235 C 139/17

    Schadensersatzanspruch wegen fehlender Berechtigung zum Führen der grünen

    Insofern folgt das erkennende Gericht den Ausführungen des OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 22.12.2011, Az. 22 U 103/11, (zitiert nach juris.de):.
  • AG Eisenhüttenstadt, 09.08.2018 - 5 C 13/17

    Konkludente Beschaffenheitsvereinbarung bezüglich der an einem Gebrauchtwagen

    Es liegt damit eine konkludente Erklärung des Verkäufers/der Verkäuferin zur Beschaffenheit vor (vgl. OLG Düsseldorf, Urt . v. 22.12.2011 - I-22 U 103/11 , juris Rn . 19).

    Ein solcher pauschaler Haftungsausschluss ist aber regelmäßig - und so auch hier - dahin gehend auszulegen, dass er nicht für bestimmte, von den Parteien getroffene Beschaffenheitsvereinbarungen gilt ( OLG Düsseldorf, Urt . v. 22.12.2011 - I-22 U 103/11 , juris Rn . 24, unter Hinweis auf BGH , Urt . v. 29.11.2006 - VIII ZR 92/06 , BGHZ 170, 86 = NJW 2007, 1346 Rn .

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