Weitere Entscheidung unten: SG Hannover, 22.02.2010

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   OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - I-22 U 157/08   

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https://dejure.org/2009,64535
OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - I-22 U 157/08 (https://dejure.org/2009,64535)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.02.2009 - I-22 U 157/08 (https://dejure.org/2009,64535)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Februar 2009 - I-22 U 157/08 (https://dejure.org/2009,64535)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • heise.de (Pressebericht, 04.03.2010)

    Händler muss auf Serienfehler eines Automodells hinweisen

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Vertragshändler haftet auch für Konstruktionsfehler - Verletzung von Instruktions- und Warnpflichten

  • ra-braune.de (Kurzinformation)

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Nichtweitergabe von Warnhinweisen des Herstellers

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Auch Händler kann Warnpflicht als deliktische Verkehrfspflicht gegenüber Käufer treffen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Auch Händler kann Warnpflicht als deliktische Verkehrfspflicht gegenüber Käufer treffen

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Händler muss auf Gefahren hinweisen - Verkäufer hat Warn- und Instruktionspflicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.05.1981 - VI ZR 280/79

    Rechtsstellung des Vertriebshändlers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - 22 U 157/08
    Zwar haftet der Händler, dem nicht die Konstruktion und Fabrikation der Ware obliegt, grundsätzlich nicht unter deliktischen Gesichtspunkten für deren Mangelhaftigkeit, sofern diese für ihn nicht offensichtlich ist (vgl. nur BGH NJW 1980, 1219, 1220; NJW 1981, 2250 f. - beide zitiert nach Beck-online; Foerste in v. Westphalen, Produkthaftungshandbuch, 2. Aufl. 1999, § 26, Rn. 20 m. zahlr. w. Nachw., MünchKomm-Wagner, BGB, Kommentar, 4. Aufl. 2004, § 823, Rn. 561 m.w.N. - zitiert nach Beck-online).

    So ist der Händler regelmäßig nicht ohne besondere Anhaltspunkte verpflichtetet, die Konstruktion des Produkts zu überprüfen (BGH NJW 1981, 2250 - zitiert nach Beck-online).

  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - 22 U 157/08
    Die Warnhinweise müssen daher deutlich, ausreichend und vollständig sein und dem Verbraucher die bekannten Risiken, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Produkts entstehen können, unmissverständlich vor Augen führen (vgl. nur BGH NJW 1992, 560 f. - zitiert nach Beck-online).

    Es besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Kläger bei erteilter Warnung sich aufklärungsrichtig verhalten hätte (BGH NJW 1992, 560, 562 sub 3. m.w.N. - zitiert nach Beck-online).

  • OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 72/96

    Voraussetzungen der Produkthaftungspflicht; Pflicht des Herstellers einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - 22 U 157/08
    Zwar bedarf es einer Warnung nicht, wenn die mit der Nutzung des Produkts verbundenen Gefahren dem Nutzer regelmäßig bekannt sind und zum Erfahrungswissen der in Betracht kommenden Abnehmerkreise zählen (BGH NJW 1987, 1009; Senat NJW 1997, 2333; OLG Düsseldorf (14. Senat) VersR 2003, 917- sämtlich zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2002 - 8 U 109/01

    Anforderungen an die Ankaufsuntersuchung eines Pferdes zur Feststellung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - 22 U 157/08
    Zwar bedarf es einer Warnung nicht, wenn die mit der Nutzung des Produkts verbundenen Gefahren dem Nutzer regelmäßig bekannt sind und zum Erfahrungswissen der in Betracht kommenden Abnehmerkreise zählen (BGH NJW 1987, 1009; Senat NJW 1997, 2333; OLG Düsseldorf (14. Senat) VersR 2003, 917- sämtlich zitiert nach Juris).
  • OLG Hamm, 08.09.2005 - 28 U 60/05

    Rücktrittsrecht nach Motorschaden trotz Nichteinhaltung der vorgesehenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - 22 U 157/08
    Daher kann ein Mitverschulden des Autokäufers wegen einer unterbliebenen Inspektion allein dann in Betracht kommen, wenn für diesen Anhaltspunkte dafür bestanden, dass eine Inspektion ihn vor dem konkreten Schaden schützen könnte (vgl. OLG Hamm NZV 2006, 421 ff. - zitiert nach Juris, dort Rn. 18).
  • BGH, 14.03.2006 - X ZR 46/04

    Berücksichtigung des Schutzzwecks der Norm im Rahmen des Mitverschuldens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - 22 U 157/08
    Das Verschulden des Geschädigten erfordert daher, dass der Schadenseintritt als solcher für den Geschädigten vorhersehbar ist (BGH NJW-RR 2006, 965 f. - zitiert nach Beck-online dort Tz. 12).
  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 65/86

    Pflicht des Herstellers zur Produktbeobachtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - 22 U 157/08
    Zwar bedarf es einer Warnung nicht, wenn die mit der Nutzung des Produkts verbundenen Gefahren dem Nutzer regelmäßig bekannt sind und zum Erfahrungswissen der in Betracht kommenden Abnehmerkreise zählen (BGH NJW 1987, 1009; Senat NJW 1997, 2333; OLG Düsseldorf (14. Senat) VersR 2003, 917- sämtlich zitiert nach Juris).
  • BGH, 11.12.1979 - VI ZR 141/78

    Produkthaftung des Vertriebshändlers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - 22 U 157/08
    Zwar haftet der Händler, dem nicht die Konstruktion und Fabrikation der Ware obliegt, grundsätzlich nicht unter deliktischen Gesichtspunkten für deren Mangelhaftigkeit, sofern diese für ihn nicht offensichtlich ist (vgl. nur BGH NJW 1980, 1219, 1220; NJW 1981, 2250 f. - beide zitiert nach Beck-online; Foerste in v. Westphalen, Produkthaftungshandbuch, 2. Aufl. 1999, § 26, Rn. 20 m. zahlr. w. Nachw., MünchKomm-Wagner, BGB, Kommentar, 4. Aufl. 2004, § 823, Rn. 561 m.w.N. - zitiert nach Beck-online).
  • OLG Brandenburg, 18.07.2017 - 2 U 39/16

    Ansprüche des Käufers eines vom sogenannten Diesel-Abgasskandal betroffenen

    Soweit tatsächlich Informationspflichten verletzt worden sein sollten (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Februar 2009 - I-22 U 157/08 -, juris), ist ein darauf beruhender Schaden nicht erkennbar.
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