Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.04.2012 - I-22 U 164/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33956
OLG Hamm, 02.04.2012 - I-22 U 164/11 (https://dejure.org/2012,33956)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.04.2012 - I-22 U 164/11 (https://dejure.org/2012,33956)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. April 2012 - I-22 U 164/11 (https://dejure.org/2012,33956)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,33956) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 8 O 81/11
  • OLG Hamm, 02.04.2012 - I-22 U 164/11
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 13.09.2012 - 22 W 58/12

    Streitwert der Geltendmachung urheberrechtlicher Unterlassungsansprüche wegen der

    Dass mit der Angabe eines höheren Streitwertes und den hieraus resultierenden höheren Kosten häufig zugleich eine Abschreckung potentieller Rechtsverletzer beabsichtigt ist, führt zu keiner abweichenden Beurteilung, da für die Bemessung des Streitwertes allein der konkrete gegenüber der beklagten Partei erhobene Anspruch entscheidet (Senat, a.a.O.; Beschl. v. 02.04.2012, 22 U 164/11; vgl. auch OLG Schleswig, OLG-Report 2009, 814 sowie Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 - Unterlassung).
  • OLG Hamm, 04.11.2013 - 22 W 60/13

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf

    Der Gedanke einer generellen Abschreckung oder einer Disziplinierungsfunktion für mögliche Nachahmer einer Urheberrechtsverletzung hat bei der Streitwertfestsetzung außer Betracht zu bleiben, da für die Bemessung des Streitwertes allein der konkrete gegenüber der Beklagten erhobene Anspruch entscheidet (Senat, Beschl. v. 23.08.2012, I-22 W 55/12; Beschl. v. 02.04.2012, I-22 U 164/11; vgl. auch OLG Düsseldorf, a.a.O., Rn. 3 mit weiteren Nachweisen; OLG Schleswig, OLG-Report 2009, 814 sowie Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 3 Rn. 16 - Unterlassung).
  • OLG Hamm, 23.08.2012 - 22 W 55/12

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung sowie auf Schadensersatz wegen einer

    Der Senat hält insoweit an seiner Auffassung fest, dass der Streitwert eines Unterlassungsbegehrens in Fallgestaltungen der gegenständlichen Art in Anwendung von § 3 ZPO auf der Grundlage der Lizenzierungskosten für ein Jahresabonnement der Klägerin zu bewerten ist, wobei allerdings im Hinblick darauf, dass die Klägerin zur Verfolgung von Rechtsverletzungen aufgrund der Eigenart ihres Gewerbes einen vom übrigen Geschäftsbetrieb abgesonderten Verwaltungszweig benötigt, der zusätzliche abgrenzbare Kosten verursacht (vgl. Schricker-Löwenheim, Urheberecht, 4. Aufl., § 97 UrhG Rn. 161 ff. unter Hinweis auf BGH, GRUR 1988, 296), für die Bewertung eines Unterlassungsantrags eine Verdoppelung der für das Interesse der Klägerin maßgebenden Lizenzeinnahme auf der Basis eines Jahresabonnements (Aufschlag für Rechtsverletzung) gerechtfertigt ist (Senat, Beschl. v. 12.03.2012, 22 U 164/11; Beschl. v. 12.03.2012, 22 W 13/12).

    Die von der Klägerin gegen die Auffassung des Senats geäußerten Bedenken geben keinen Anlass zu einer abweichenden Beurteilung: Dass die Klägerin mit ihrer Angabe eines höheren Streitwertes und den hieraus resultierenden höheren Kosten zugleich eine Abschreckung potentieller Rechtsverletzer beabsichtigt, rechtfertigt die Erhöhung des Streitwertes ersichtlich nicht, da für die Bemessung des Streitwertes allein der konkrete gegenüber der Beklagten erhobene Anspruch entscheidet (Senat, Beschl. v. 02.04.2012, 22 U 164/11; vgl. auch OLG Schleswig, OLG-Report 2009, 814 sowie Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 - Unterlassung).

  • OLG Hamm, 26.03.2013 - 22 W 42/13

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung von Schutzrechtsverletzungen

    Der Gedanke einer generellen Abschreckung oder einer Disziplinierungsfunktion für mögliche Nachahmer einer Urheberrechtsverletzung hat bei der Streitwertfestsetzung außer Betracht zu bleiben (Senat, Beschl. v. 23.08.2012, I-22 W 55/12; Beschl. v. 02.04.2012, I-22 U 164/11; vgl. auch OLG Düsseldorf, a.a.O., Rn. 3 mit weiteren Nachweisen; OLG Schleswig, OLG-Report 2009, 814 sowie Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 3 Rn. 16 - Unterlassung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht