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   OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - I-22 U 36/11   

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https://dejure.org/2011,16863
OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - I-22 U 36/11 (https://dejure.org/2011,16863)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.05.2011 - I-22 U 36/11 (https://dejure.org/2011,16863)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Mai 2011 - I-22 U 36/11 (https://dejure.org/2011,16863)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweichende Kilometerleistung eines Fahrzeugs als erheblicher Sachmangel

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugkaufvertrag - Zusicherung Fahrzeuglaufleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abweichende Kilometerleistung eines Fahrzeugs als erheblicher Sachmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 22 U 36/11
    Er kann und darf daher davon ausgehen, dass eine ohne Einschränkung oder deutlichen gegenteiligen Hinweis gemachte Kilometerangabe sich auf die für ihn entscheidende Laufleistung des Fahrzeugs bezieht (zu vgl. BGH, NJW 2007, 1346, 1347 m.w.N.; H. P. Westermann, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2008, § 434 Rn. 58a).

    Jedoch ist beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs die Lieferung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs nur ausnahmsweise möglich (zu vgl. BGH, NJW 2007, 1346, 1347 f.; BGH, NJW 2006, 2839, 2840).

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 22 U 36/11
    Jedoch ist beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs die Lieferung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs nur ausnahmsweise möglich (zu vgl. BGH, NJW 2007, 1346, 1347 f.; BGH, NJW 2006, 2839, 2840).

    Angesichts der vielfältigen Unterschiede im Abnutzungsgrad gebrauchter Sachen - auch gleichen Typs - ist Zurückhaltung bei der Annahme geboten, dass beim Kauf einer gebrauchten Sachen auch die Lieferung einer anderen Sache dem Parteiwillen entspreche (zu vgl. BGH, NJW 2006, 2839, 2841).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 22 U 36/11
    Derartige konkrete Anhaltspunkte, welche hiernach die Bindung des Berufungsgerichts an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (zu vgl. BGH, NJW 2004, 1876).

    Ein Verfahrensfehler liegt insbesondere vor, wenn die Beweiswürdigung in dem erstinstanzlichen Urteil den Anforderungen nicht genügt, die von der Rechtsprechung zu § 286 Abs. 1 ZPO entwickelt worden sind, d.h., wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (zu vgl. BGH, NJW 2004, 1876).

  • OLG Celle, 25.10.2005 - 7 U 219/05

    Auktion; Beschaffenheitszusage; Beschaffenheitszusicherung; E-Commerce; eBay;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 22 U 36/11
    An diese als öffentliche werbende Äußerung im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 BGB anzusehende (zu vgl. OLG Celle, Beschluss vom 25. Oktober 2005, 7 U 219/05, Rn. 3, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. April 2007, 1-12 U 113/06, BeckRS 2007, 13301) Angabe wäre die Beklagte - wie das Landgericht zu Recht ausgeführt hat - nur dann nicht gebunden, wenn sie die entsprechende Erklärung vor Vertragsschluss gegenüber dem Käufer ausdrücklich und in gleichwertiger Weise berichtigt hätte (§ 434 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2).
  • BGH, 17.03.2010 - VIII ZR 253/08

    Gewährleistung beim Kauf: Einstandspflicht des Verkäufers von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 22 U 36/11
    Die Beweislast für eine solche Berichtigung trifft entgegen der Ansicht der Berufung - wie sich auch aus der Gesetzesformulierung "es sei denn" und den Gesetzgebungsmaterialien (zu vgl. BT-Drucksache 14/6040, S. 214) ohne weiteres ableiten lässt - insoweit nach allgemeiner Ansicht den Verkäufer (zu vgl. BGH, NJW-RR 2010, 1329, 1331; Weidenkaff, in: Palandt, BGB, 70. Aufl. 2011, § 434 Rn. 38; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rn. 1343; Matusche-Beckmann, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2004, § 434 Rn. 88; H. P. Westermann, a.a.O., § 434 Rn. 27).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 12 U 113/06

    Autokauf - Berichtigung von Angaben bei Internet-Angeboten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 22 U 36/11
    An diese als öffentliche werbende Äußerung im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 BGB anzusehende (zu vgl. OLG Celle, Beschluss vom 25. Oktober 2005, 7 U 219/05, Rn. 3, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. April 2007, 1-12 U 113/06, BeckRS 2007, 13301) Angabe wäre die Beklagte - wie das Landgericht zu Recht ausgeführt hat - nur dann nicht gebunden, wenn sie die entsprechende Erklärung vor Vertragsschluss gegenüber dem Käufer ausdrücklich und in gleichwertiger Weise berichtigt hätte (§ 434 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2).
  • OLG Düsseldorf, 18.08.2016 - 3 U 20/15

    Rückabwicklung eines Vertrages über den Kauf eines gebrauchten Pkw wegen

    Auf diesen Grundlagen ist (auch) für den hier gegebenen Fall eines käuflichen Erwerbs außerhalb einer Internetauktion zwischenzeitlich anerkannt, dass die Angaben in einer Internetanzeige zu wertbildenden Faktoren im Grundsatz Vertragsinhalt werden, auch wenn sie im Kaufvertrag nicht mehr "auftauchen" (OLG Hamm, Urteil vom 24. September 2015 in Sachen I-28 U 144/14; OLG Köln, Beschluss vom 18. Dezember 2013 in Sachen 11 U 96/13; Senat, NJW-RR 2013, 761 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Mai 2011 in Sachen 22 U 36/11; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2011 in Sachen 2 U 590/10; OLG Düsseldorf DAR 2007, 457 f.; LG Ellwangen, Urteil vom 13. Juni 2008 in Sachen 5 O 60/08).
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